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Hallo zusammen,

 

kurz vorweg, für gewöhnlich halte ich mich mit einer leichten Toleranz an Geschwindigkeitsbeschränkungen. Außerorts billige ich mir - sofern es das Verkehrsgeschehen zulässt - +15-20 km/h zusätzlich zu, damit es im Falle einer Ablichtung/Laserung nicht allzu dicke kommt.

 

So war es dann auch vor ein paar Wochen auf einer dreispurigen BAB. Tempobeschränkung 100 km/h durch Schilderbrücken, leichtes bis mittleres Verkehrsaufkommen, Tacho knapp unter/über 120 km/h, alles easy.

 

Als es dann aus einer der im Abstand von jeweils wenigen Kilometern aufgestellten Schilderbrücken blitzte, ärgerte ich mich zwar, dachte aber zugleich, so teuer wirds sicher nicht werden.

 

Weit gefehlt...

 

Wenige Wochen später kam ein Anhörungsbogen. Vorgeworfen wurde mir eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h, die Messung lag bei 145 km/h, Messtoleranz von 5 km/h wurde berücksichtigt.

 

145 km/h !!!

 

Ich dachte, ich fall vom Hocker...

 

Erinnern konnte ich mich, dass just in dem Moment der Messung ein Kleinbus auf der mittleren Spur neben mich rauschte und recht plötzlich runterbremste. Ich wusste noch dass ich damals dachte, "Geteiltes Leid ist halbes Leid".

 

Im Anhörungsbogen hab ich zugegeben, dass ich der Fahrer war, den mir vorgeworfenen Verstoss aber nicht eingeräumt. Ich habe darauf hingewiesen, dass meine gefahrene Geschwindigkeit erheblich unter der im Tatbestand angegebenen Geschwindigkeit lag, ich folglich von einer Fehlmessung ausgehe und habe um Zusendung eines Fotos gebeten.

 

Das kam dann auch mit dem lakonischen Hinweis, dass meine Einwände "überprüft worden seien, jedoch nicht die Einstellung des Verfahrens rechtfertigten."

 

Na großartig!!!

 

Um Einwänden vorab zu begegnen: Irrtum bzgl. meiner tatsächlich gefahreren Geschwindigkeit ausgeschlossen. Tachoabweichung von 25 km/h ebenfalls ausgeschlossen. Tacho eilt 2-3 km/h vor (mit Stoppuhr anhand von KM-Schildern auf der BAB geprüft).

 

Beiliegend das Foto.

 

Angeblich war die Meßsonde so eingestellt, dass nur die jeweilige Fahrspur abgetastet wird. Ich bin mir aber 100% sicher, dass der VW-Bus die Messung beeinflusst haben muss.

 

Was tun? Datum der letzten Eichung des Gerätes erfragen? Immerhin geht es um rund 100 EUR und 3 Punkte. Abgesehen davon sehe ich nicht ein, für etwas zur Verantwortung gezogen zu werden, was ich definitiv nicht begangen habe...

 

Danke für Eure Tips und Ratschläge!

 

Gruß

Hannes

 

Hmmmmmmh, das Bild lässt sich nicht hochladen ?!?!?

 

Was mach ich falsch???

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Guest lichterloh

1. Anwalt nehmen. Achte darauf dass er/sie auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.

2. Dieser Anwalt soll Akteneinsicht nehmen, Eichprotokolle etc.

3. Hier auf dem Laufenden halten.

 

Viel Erfolg!

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Guest Simineon
Um Einwänden vorab zu begegnen: Irrtum bzgl. meiner tatsächlich gefahreren Geschwindigkeit ausgeschlossen.

 

Angeblich war die Meßsonde so eingestellt, dass nur die jeweilige Fahrspur abgetastet wird. Ich bin mir aber 100% sicher, dass der VW-Bus die Messung beeinflusst haben muss.

 

Was tun? Datum der letzten Eichung des Gerätes erfragen? Immerhin geht es um rund 100 EUR und 3 Punkte. Abgesehen davon sehe ich nicht ein, für etwas zur Verantwortung gezogen zu werden, was ich definitiv nicht begangen habe...

 

1. FAQ lesen :heul:

45 km/h zuviel heisst 1 Monat Fahrverbot und 125,60 EUR

post-14-1143976849.gif

 

2. wieso ist ein Irrtum Deinerseits so kategorisch ausgeschlossen ?

meines Wissens nach ist die Radarmessung äusserst zuverlässig, zuverlässiger als alle anderen Messmethoden

 

3. ist auf dem Foto der VW-Bus noch zu sehen ? Wo bist Du denn geblitzt worden ?

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1. Er war 40 km/h zu schnell. 145 km/h war ohne 3 % Toleranzabzug.

 

2. Wieso sollten wir ihm nicht glauben? Wenn er noch während / kurz nach der Messung auf den Tacho geschaut hat und auch im Vorfeld auf seine Geschwindigkeit geachtet hat, dann kann er m.E. durchaus sagen, dass ein Irrtum ausgeschlossen ist.

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Guest Simineon
1. Er war 40 km/h zu schnell. 145 km/h war ohne 3 % Toleranzabzug.

 

2. Wieso sollten wir ihm nicht glauben? Wenn er noch während / kurz nach der Messung auf den Tacho geschaut hat und auch im Vorfeld auf seine Geschwindigkeit geachtet hat, dann kann er m.E. durchaus sagen, dass ein Irrtum ausgeschlossen ist.

 

sorry, wer lesen kann ist klar im Vorteil ...

 

ich zweifele gerade kategorische Aussagen gerne an, sind die es doch, die sich am schnellsten als unwahr herausstellen

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Also, meinem Schwager ist vor ein paar Jahren ähnliches passiert:

 

A 8, Geschwindigkeit lt. VBA (Verkehrsbeeinflussungsanlage) 120, seine Geschwindigkeit 133, nächste VBA mit Blitzer, Vorwurf 133 statt erlaubter 80 km/h!

 

Er hat dann die Schaltprotokolle der Blitzer-VBA sowie der vorangegangenen VBA angefordert und erhielt diese nicht.

 

Statt dessen erhielt er einen Einstellungsbescheid und der Fall war erledigt.

 

Seltsam, seltsam!?!?

 

 

dete

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nur der unterschied ist, dass der TE nicht die zHg anzweifelt, sondern seine gefahrene...

 

aber gute frage wie man das beweisen kann.. wohl gar nicht

 

 

 

ne andere frage zu dem thema: wenn er nun steif und fest behauptet, er wüsste genau dass er 20 mehr gefahren ist, weil er genau drauf geachtet hat... wäre er dann wegen vorsatz dran?

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Moin zusammen,

 

danke für Eure Antworten!

 

Hier mal das Bild:

 

http://img142.imageshack.us/img142/51/radarfotovr1.th.jpg

 

@ lichterloh: Danke für den Tip!

 

@ Simineon: Mag sein, dass das so ist. Gleichwohl, was genau sollte mich bewegen, in diesem Forum mit Nachdruck auf meine (zutreffende) Aussage zu bestehen? Mir geht es einzig darum - wie oben angedeutet - nicht für etwas zur Verantwortung gezogen zu werden, was ich nicht begangen habe (oder zumindest nur in dem Umfang, wie ich tatsächlich gegen die Regeln verstossen habe). Daher meine bitte um Ratschläge.

 

@ Diesel_of_Hazard: Originalbereifung. Tacho eilt ca. 3 km/h vor.

 

@ dete: Interessant! Es war ebenfalls auf der A8, Nähe Irschenberg. Allerdings standen die VBAs auf Tempobeschränkung 100 km/h. Insofern ein etwas anders gelagertes Problem. Aber offensichtlich scheint die für unfehlbar gehaltene Technik ja doch mitunter zu versagen.

 

@ Waschbaerbauch: Gute Frage.... Allerdings hatte ich angegeben, dass kein Zweifel daran bestehen könne, dass meine gefahrenen Geschwindigkeit erheblich unter der mir zur Last gelegten Geschwindigkeit gelegen habe. Ich kann lediglich mit Gewissheit behaupten, ca. 120 km/h schnell gewesen zu sein. Ob es nun 118 km/h oder 122 km/h waren, kann ich nicht mit Gewissheit sagen. Beim Blick auf die Nadel unmittelbar nach dem Blitz war die Nadel auf "12:00 Uhr". Und ich habe nicht nachgebremst, sondern sofort auf den Tacho geschaut.

 

Wie gehe ich mit dem Problem um? In dem dem Bild beililiegenden Schreiben kündigte man mir einen in der nächsten Zeit zugehenden Bußgeldbescheid an, da meine Einwände "überprüft worden seien, jedoch nicht die Einstellung des Verfahrens rechtfertigten."

 

Keine Ahnung, ob ein Anwalt etwas reissen kann. In erster Linie kostet der zunächst mal Geld. Meine Aussage wird gegen die Aussage des "Zeugen" stehen. Dieser "Zeuge" ist in dem Anhörungsbogen vermerkt. Vermutlich der Beamte, der die Bilder auswertet.

 

Eichschein anfordern bzw. nach dem Datum der letzten Eichung anfragen?

 

Dnke für weitere Ratschläge!

 

Gruß

Hannes

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Guest Pferdestehler

Waren über allen Spuren Kameras oder nur über Deiner?

 

Mich stört der VW-Bus. Falls nämlich die Piezos nicht spurselektiv messen, wäre die Messung klar ungültig.

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Hi Pferdestehler,

 

ganz Deiner Meinung! :licht:

 

Ich weiß noch, dass zeitgleich zwei Blitze losgingen, über der mittleren Fahrspur und meiner (linken) Fahrspur. Aber wie man sieht, ist der VW-Bus doch recht weit links unterwegs (also nicht unbedint in der Mitte seiner Fahrspur).

 

Außerdem ist der Bus - der mir vor der Messung nicht weiter aufgefallen war - nach der Schilderbrücke neben mich gefahren, während er runterbremste auf etwa mein Tempo.

 

Angeblich soll die Meßsonde so eingestellt gewesen sein, dass nur die jeweilige Fahrspur abgetastet wird. Nun ja, wie oben zu lesen ist (siehe detes Beitrag), scheint die Technik ja nicht unfehlbar.

 

Gruß

Hannes

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Guest Pferdestehler

Also wenn dann wirklich über jeder Spur eine Kamera hing, die Sensoren also spurselektiv gemessen haben, dann gibt es imho wirklich nur zwei Möglichkeiten:

 

1) Fehlerhafte Messung (nur warum, die Sensoren haben einen unveränderbaren Abstand)

2) Irrtum des Fahrers bzgl. eigener Geschwindigkeit

 

Ich würde eher von 2) ausgehen wollen, man irrt sich da schnell mal, liest erst nach dem Schreckbremsen den Tacho ab etc... Das wird sicherlich auch die Behörde. Also muß man Fall 2) ausschließen. Was nur geht, wenn Fall 1) nachgewiesen wird. => Anwalt, wenn Du Dir sicher bist, daß 145km/h erheblich zu hoch gewesen ist.

 

Das sind die Fälle, in denen man Rechtsschutz benötigt.

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Wenn ein Messgerät mehrere Spuren überwacht, dann halte ich die Messung nicht für verwertbar.

 

Sollte eine selektive Messung erfolgen, so hast du ein Problem, denn von den 140 wirst du nicht herunterkommen.

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Erinnern konnte ich mich, dass just in dem Moment der Messung ein Kleinbus auf der mittleren Spur neben mich rauschte

Äh, was macht der Bus da? Rechts überholen? :licht:

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  • 2 weeks later...

Hallo,

mir ist ähnliches passiert: Die mir vorgeworfene Geschwindigkeit liegt ca. 45 km/h höher als der von mir nach dem Blitz (BAB, nachts, 120-er Zone) abgelesene Tachowert. Hätte ich doch nur einen Fahrtenschreiber gehabt. So glaubt man mir nicht, zumal ein Gutachter keinerlei Anhaltspunkte für eine Fehlmessung erkennen kann und die Polizei erklärte, daß keine Leermessungen auf dem Film seien. Ich bin mir nur absolut sicher, direkt nach dem Blitz den Tacho richtig abgelesen zu haben. Wenn jemand, der das hier liest eine Idee hat, was zu derartigen Fehlmessungen führen kann, bitte antworten. (aber Knickstrahlrefl., LKW-Heck, Leitblanken, Betonwände, Messwinkel scheiden als Grund wohl aus!)

Vielen Dank.

Schnappi

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Guest Simineon

tja, unter anderem sind das die Gründe, warum ich im Urlaub für jede Fahrtstrecke ein GPS-Protokoll habe ... GPS-Maus in den Mietwagen legen, beruhigt fahren, denn im Falle eines Falles hat man einen "Beweis" mehr in der Hand.

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tja, unter anderem sind das die Gründe, warum ich im Urlaub für jede Fahrtstrecke ein GPS-Protokoll habe ... GPS-Maus in den Mietwagen legen, beruhigt fahren, denn im Falle eines Falles hat man einen "Beweis" mehr in der Hand.

Für Dich zur Nervenberuhigung mag das o.k. sein.

Aber du mußt weiterhin nachweisen, dass die Daten nicht manipulierbar sind.

Wenn dann braucht es eine BlackBox, bzw. einen normierten Fahrtenschreiber.

Mein Arbeitgeber (Automobilindustrie) hat nämlich mal versucht, solche Geräte zertifizieren zu lassen.

(Datenlogger mit GPS-Maus erweitert)

Weniger zur Kontrolle, als zur Zuordnung bestimmter Ereignisse zu bestimmten Positionen

auf einer Teststrecke. Im wesentlichen also, um den Testfahrer zu entlasten.

Irgendwann kam jemand auf die Idee, diese Geräte auch bei externen Testfahrer einzusetzen.

Manche Dateien sahen da seeehr merkwürdig aus ....

 

Gruß,

AnReRa

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Guest Simineon

tja, unter anderem sind das die Gründe, warum ich im Urlaub für jede Fahrtstrecke ein GPS-Protokoll habe ... GPS-Maus in den Mietwagen legen, beruhigt fahren, denn im Falle eines Falles hat man einen "Beweis" mehr in der Hand.

Für Dich zur Nervenberuhigung mag das o.k. sein.

Aber du mußt weiterhin nachweisen, dass die Daten nicht manipulierbar sind.

 

mir geht es lediglich darum, ob ich so schnell gefahren sein könnte ...

lohnt es sich einen Anwalt zu suchen wg. Fehlmessung oder muss ich das gemessene Ergebnis akzeptieren

 

natürlich ist das nicht per se verwertbar, aber es genügt vielleicht, um Zweifel an der Unfehlbarkeit zu wecken oder auszuräumen

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Hallo zusammen,

 

@ andi: mein Fotoshooting war ebenfalls am Irschenberg (KM 40,900 Richtung München).

 

@ schnappi: Bundesland Bayern, Typ des Messgerätes im BGB nicht angegeben; dort heißt es nur "Radarmessung".

 

Besagter Bußgeldbescheid ist nunmehr eingetroffen. 3 Punkte und 100,07 EUR.

 

Ich bitte jetzt mal um Zusendung einer Kopie des Eichprotokolles/Eichscheins, um sicherzustellen, dass der VW-Bus die Messung nicht beeinflusst hat. Bis dahin bitte ich um Aussetzung des BGB.

 

Da das ja faktisch kein Einspruch ist, kann sich das für mich trotzdem in irgendeiner Form nachteilig auswirken, z.B. höhere "Verwaltungsgebühren"?

 

Viele Grüße

Hannes

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Guest Simineon
Besagter Bußgeldbescheid ist nunmehr eingetroffen. 3 Punkte und 100,07 EUR.

 

Ich bitte jetzt mal um Zusendung einer Kopie des Eichprotokolles/Eichscheins, um sicherzustellen, dass der VW-Bus die Messung nicht beeinflusst hat. Bis dahin bitte ich um Aussetzung des BGB.

 

Da das ja faktisch kein Einspruch ist, kann sich das für mich trotzdem in irgendeiner Form nachteilig auswirken, z.B. höhere "Verwaltungsgebühren"?

was ist es denn, wenn es kein Einspruch ist ?

Du sagst doch : "Bitte schickt mir den Eichschein, weil ich nicht glaube dass ...", also erhebst Du Einspruch gegen die Messung

 

Aber: Was soll der Nachweis der Eichung erbringen ?

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was ist es denn, wenn es kein Einspruch ist ?

Du sagst doch : "Bitte schickt mir den Eichschein, weil ich nicht glaube dass ...", also erhebst Du Einspruch gegen die Messung

 

Aber: Was soll der Nachweis der Eichung erbringen ?

 

Ich hoffe, dass die Behörde bei einer Schilderbrücke nicht alle 2 Jahre einen Prüfer hochschickt, um die Kiste neu zu eichen - obwohl, wenn ich es mir recht überlege, die Filme holen die ja auch regelmässig ab, oder werden die bei einer verkehrsabhängigen Schilderbrücke (mit Blitzer) per Datenfernübertragung "gedownloadet" oder kraxelt da tatsächlich regelmässig jemand hoch?

 

Keine Ahnung wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass alle bundesweit fest installierten Anlagen termingerecht neu geeicht werden. Kann mir aber kaum vorstellen, dass alle Geräte termingerecht einer neuen Eichung unterzogen werden.

 

Wer weiß, vielleicht war die letzte Eichung ja in 2004. Da mein Vorfall Mitte April stattfand, habe ich vielleicht Glück und der Eichtermin wurde nicht fristgerecht Anfang 2006 durchgeführt.

 

siehe Thread Eichung

 

Gruß

Hannes

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Keine Ahnung wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass alle bundesweit fest installierten Anlagen termingerecht neu geeicht werden. Kann mir aber kaum vorstellen, dass alle Geräte termingerecht einer neuen Eichung unterzogen werden.
Du darfst ruhigen Gewissens davon ausgehen, dass bei den sogenannten "fest installierten" Anlagen nur das Gehaeuse fest installiert ist. Die 'Innereien', die tatsaechlich blitzen, werden nach erfolgter Ueberwachung heraus genommen und anschliessend in einem anderen Gehaeuse installiert. Von daher ist eine regelmaessige Eichung der Geraetschaften ueberhaupt kein Problem.

 

In deinem Falle kann wohl wirklich nur ein Anwalt helfen. Uebrigens, sollte auch der zustaendige Sachbearbeiter deine Anforderung des Eichscheines nicht als Einspruch erachten, - wie Du es ja selbst tust - dann braucht er nur 14 Tage warten. Danach ist der Bussgeldbescheid rechtskraeftig und Du musst abdruecken - mit oder ohne Eichschein in der Hand..... :angry:

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