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Falsches Datum übernommen


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Hallo

 

Bei einer Mautkontrolle wurde festgestellt, dass alles richtig eingegeben wurde nur das Datum war falsch.

Bei der Einbuchung am Automaten habe ich alles so übernommen (Datum, Uhrzeit Abfahrtsort ) und habe dann eben meine Strecke eingegeben.

Was mir nicht aufgefallen war - im Terminal war ein falsches Datum = ich hätte mich am 16.11.05 einbuchen müssen und im Automat stand der 17.11.05 - was aber erst (auch mir) bei der Kontrolle am 17.11.05 aufgefallen ist. Nun ist ein Bußgeldbescheid am 6.4.06 eingetroffen.

 

Gibt es eine Möglichkeit des Einspruches????

 

Ice6kalt

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wie hoch ist der Bussgeldbescheid?

 

Ich glaube du wirst da wenig Chancen haben, da es bestimmt nicht nachgewiesen werden kann, dass der Automat defekt bzw. nicht ordnungsgemäss funktioniert hat.

 

Ich weiss von verschiedenen anderen Fahrern das es nichts gebracht hat Einspruch einzulegen, weil man seinen Einbuchungsbeleg überprüfen muss.

 

Truckdriver

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  • 3 months later...
Hallo danke für eure Antworten,

 

das Bußgeld beträgt 100,- € plus Geb.

 

Ich habe jetzt mal Einspruch eingelegt - mal sehen was raus kommt. Schreibe dann wieder.

 

 

Gruß Ice6kalt

:rolleyes::lol:;):80::80:

 

Einspruch wurde vor 1 Woche ohne Begründung abgelehnt.

 

Gruß Ice6kalt

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Warst du vor Gericht oder hat man dir nur vom BAG geantwortet, dass du zahlen musst und der Einspruch abgelehnt wird?

 

Gruß truckdriver

 

Ich habe nur ein Schreiben bekommen, dass der Einspruch abgelehnt wurde und ich zahlen muss :huh::blink:

 

Gruß Ice

 

Ich habe zwar 1 Woche zuvor ein Schreiben bekommen, dass ich nicht im Nov. zum Gerichtstermin erscheinen muss, hatte aber vorher auch keine Vorladung bekommen ????????????????????????????????????

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Ich verstehe die Briefe nicht, die du bekommst.

 

Wenn du gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegst, dann geht die Sache normalerweise vor Gericht.

Oder man bekommt einen Widerspruchsbescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung :huh:

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Ich verstehe die Briefe nicht, die du bekommst.

 

Wenn du gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegst, dann geht die Sache normalerweise vor Gericht.

Oder man bekommt einen Widerspruchsbescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung :)

 

Genau dass kann ich mir auch nicht erklären :unsure::D

 

am 4.7. kommt ein Schreiben vom Amtsgericht Köln mit dem Wortlaut:"" in dem Bußgeldverfahren ist der Termin am xx.xx.06 aufgehoben worden. Grund: Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid. Sie brauchen daher an diesem Tag nicht zu erscheinen"" - wörtl. zitiert.

 

Ich allso völlig derdaddert da angerufen und gefragt in welchem Film wir uns z.zt. befinden ;):unsure: .

 

Am 11.7.06 kommt ein Schrieb vom Bundesamt für Güterkraftverhkehr UND verdammt dass lese ich ja jetzt erst " Wörtlich: Sehr geehrter Herr XXXX, Sie haben Ihren Einspruch zurückgenommen !!!!!!!!!!!!! :D:D - somit ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig.

 

Ich werde denen jetzt mal was schreiben - Die LÜÜÜGGGEEENNN :):wand:

 

Gruß Ice6kalt

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denen in Köln-Amtsgericht hab ich geschrieben, dass ich umgehend wissen will, wer den Einspruch zurückgezogen hat. Bundesamt f. Güterverkehr habe ich dieses Schreiben als Anlage angehängt und erklärt, dass es niemals eine Rücknahme des Einspruchs durch mich gegeben hat und ich somit das Bußgeld keinesfalls als rechtskräftig ansehe.

 

Bin mal gespannt was jetzt für eine Schei.... ;):unsure: dabei rauskommt.

 

Gruß Ice6kalt

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  • 2 weeks later...

so hat das BAG mit einem freundlichen Anruf - ja Leute die haben mich ganz freundlich angerufen und sich fast entschuldigt, dass es zu diesem "Missverständnis" gekommen sei mit der begründung, dass sie ja nur auf den Schriftwechsel von den Amtsgerichten reagieren :):kopfschuettel:

 

Also liegt die Sch.... beim Amtsgericht Köln - auf deren Erklärung bin ich mal gespannt.

 

Ach ja und die Rechtskräfigkeit des Bußgeldbescheid bleibt ausgesetzt bis Köln geantwortet hat. :geil::100::30::80::40::30:

 

Gruß Ice

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hallo ice,

 

ich hoffe du hast hier mit deinem einspruch keinen groben fehler gemacht, denn ich habe jetzt schon von einigen kollegen gehört das es für solche fälle schon rechtssprechungen gibt und sie nur mehr geld bezahlen mussten als sie vor gericht gezogen sind.

 

bitte halte uns aber weiter auf den laufenden und trotzdem viel erfolg.

 

truckdriver

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