Tina 0 Posted April 5, 2006 Report Share Posted April 5, 2006 Ich muss mich jetzt hier mal Fragentechnisch austoben, mir brennen viele Fragen zum Thema auf den Nägeln! Also, hab schon gelesen, das man den eichungstermin bei den festinstallierten Radarfallen am Eichstein ablesen kann, gut! Aber meine Frage, wie oft müssen mobile Radarfallen zur Eichung? Alle zwei Jahre? Hab nämlich mal vernomme, dass gerade GE und Kreis RE, in denen ich mich bewege, mit der Eichung gerne mal schlampen, in der Hoffnung das keiner nachfragt! Aber als Quailtätsfachkraft interessiert mich das selbstverständlich! Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 6, 2006 Report Share Posted April 6, 2006 Bitte keine Unterstellungen, ja? Oder hast du Beweise? Oder warst du wieder beim Stammtisch der Abgezockten? Eine Eichung gilt für das kalenderjahr, in dem sie gemacht wurde und für das darauffolgende Jahr.Wer also am 4.1.2006 ein Gerät eichen lässt hat Ruhe bis zum 31.12.2007.Ebenso bei Eichung am 30.12.2006. Die Eichscheine liegen bei der Behörde in der sog. "Lebensakte" des Gerätes. Quote Link to post Share on other sites
Tina 0 Posted April 6, 2006 Author Report Share Posted April 6, 2006 Nein, ich wollte nichts unterstellen! Ich glaube auch nicht, das ich da tatsächlich anrufen würde um mich nach der Eichung zur erkundigen. Es sei denn ich muss ein Schein abgeben, dann würde ich es versuchen! Aber vielen Dank für Info! Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted April 6, 2006 Report Share Posted April 6, 2006 hawethie, Lebensakten werden n icht mehr überall geführt. Tina, zu jeder Messung wird ein gültiger Eichschein beigelegt ( JEDENFALLS BEI UNS ), kannst glauben. dete Quote Link to post Share on other sites
Guest Daddy Cool Posted April 6, 2006 Report Share Posted April 6, 2006 @hawethie"Lebensakte"Seit wann lebt denn ein Messgerät? Mein Standardsatz wenn wieder Stellungnahmen für die Kollegen zu schreiben sind..... GrußDaddy Cool Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 6, 2006 Report Share Posted April 6, 2006 Seit wann lebt denn ein Messgerät?Wofür waren wohl die ""? Quote Link to post Share on other sites
Tina 0 Posted April 9, 2006 Author Report Share Posted April 9, 2006 Also, ich hab jetzt "schon" zwei Fotos (ich bin eine relativ brave Autofahrerin, nur wenn ich rückwärts fahre sollte man mir aus dem Weg gehen ) nach Hause gekriegt, da war, glaube ich, nie ein Eichschein bei. Kann mich zumindest nicht erinnern, was nichts heißen muss... Beim nächsten Foto schau ich mal genauer hin... Kann man sich eigentlich über die Fotoqualität beschweren? Beim Fotografen kriege ich für weniger Geld Fotos auf denen ich nicht halb so dämlich aussehe...! Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted April 10, 2006 Report Share Posted April 10, 2006 Tina, du kriegst doch keinen Eichschein, die Bußgeldbehörde kriegt den und schickt dann hunderte vor netten Briefen ab! Ohne Eichschein! dete Quote Link to post Share on other sites
christian_lej 1 Posted April 10, 2006 Report Share Posted April 10, 2006 Kann man sich eigentlich über die Fotoqualität beschweren? Beim Fotografen kriege ich für weniger Geld Fotos auf denen ich nicht halb so dämlich aussehe...! Und wenn man mehrere Abzüge haben will, muss man den Blitzer mehrmals durchfahren.Übrigens darf man bezweifeln, das der Fotograf in vergleichbarer Zeit bessere Fotos schießen kann.Letztendlich bezahlt man ja auch nicht die Dienstleistung des Ablichtens sondern die Strafe für die Geschwindigkeitsübertretung, Gurt/Handyverstoßes. Den Eichschein bekommst weder du noch die Bußgeldbehörde während der Überprüfung und Zuordnung der Owi zu Gesicht. Erst wenn der BGB erlassen wurde und mit Hilfe eines Anwaltes Akteneinsicht veranlaßt wird, kann der Eichschein angefordert werden. Für den Angestellten wäre es ein zusätzlicher Arbeitsaufwand jedesmal nachzuschauen, ob das vorliegende Foto überhaupt verwertbar ist.An dieser Stelle arbeitet die Behörde wirtschaftlicher, wenn sie darauf vertraut, dass eine Eichung vorhanden ist. Und selbst wenn der nächste Eichtermin um ein paar Wochen überschritten ist, hat das keinen Einfluß auf die gemessenen Werte. Dein Auto bleibt ja auch nicht sofort stehen, wenn der TÜV abgelaufen ist und läuft dann ohne Probleme wieder weiter, wenn die neue TÜV-Plakette klebt. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 10, 2006 Report Share Posted April 10, 2006 Kann man sich eigentlich über die Fotoqualität beschweren? Beim Fotografen kriege ich für weniger Geld Fotos auf denen ich nicht halb so dämlich aussehe...!Macht dein Fotograf auch Fotos bei denen du >50 km/h schnell bist? Quote Link to post Share on other sites
Guest Daddy Cool Posted April 10, 2006 Report Share Posted April 10, 2006 @christian_lejUnd selbst wenn der nächste Eichtermin um ein paar Wochen überschritten ist, hat das keinen Einfluß auf die gemessenen Werte.Was du nicht alles weißt..........!Es hat einen bedeutenden Einfluß auf die Messung. Die ist ohne gültige Eichung ganz einfach -ungültig-! GrußDaddy Cool Quote Link to post Share on other sites
Tina 0 Posted April 10, 2006 Author Report Share Posted April 10, 2006 Ich wollte gerade sagen, was macht ne Eichung für nen Sinn, wenn sie keinerlei Einfluss auf ne Messung hat! Oh Gott, wenn ich auf der Arbeit sagen würde "Scheiß was auf die Eichung Herr Doktor, das geht auch so", oh je, die würden mir den Kopf abreißen... Und zum Thema beim Fotografen tollere Fotos, nein, da bin ich selten schneller als 50kmh, aber kann ja mal versuchen mich den Fotos von der Stadt zu bewerben! Quote Link to post Share on other sites
Oddo 0 Posted April 10, 2006 Report Share Posted April 10, 2006 ZITATUnd selbst wenn der nächste Eichtermin um ein paar Wochen überschritten ist, hat das keinen Einfluß auf die gemessenen Werte.Was du nicht alles weißt..........!Es hat einen bedeutenden Einfluß auf die Messung. Die ist ohne gültige Eichung ganz einfach -ungültig-! Langsam ..... ich hab's zwar grad' nicht griffbereit - aber es gibt eine Ausnahme: Wenn der Eichschein abgelaufen ist, innerhalb von zwei Wochen die Eichung durchgeführt wird und keine Nachjustierung erforderlich war, sind die Messungen in den zwei Wochen nicht zu beanstanden. Wenn ich mich recht erinnere hat das bay. OLG das in einem Grundsatzurteil so bestätigt.Das ist aber auch die einzigste Ausnahme die ich dazu kenne. Grüßchen Oddo Quote Link to post Share on other sites
papemark 1 Posted April 10, 2006 Report Share Posted April 10, 2006 Hallole, wenn wir gerade bei Ausnahmen sind, hier noch mal eine: Wenn das Gerät bei einer Reparatur/Revision/Überprüfung war und von dortigen Sachbearbeiter die Eichmarken entfernt werden mussten, kann dieser nacher sog. Revisionsmarken aufbringen. Damit darf das Gerät eingesetzt werden - es muss aber unverzüglich (also ohne schuldhaftes Verzögern) zur Eichung vorgeführt werden. Übrigens - bei uns wird ein Gerät, das nur mit Revisionsmarken versehen ist nicht eingesetzt, sondern wir warten die paar Tage bis zu Eichung. Es ist m.E. einfach nicht nötig, Einsprüche wg. fehlender Eichung zu riskieren. Grüße papemark - immer schön langsam fahren - und - nicht alle Märchen glauben - Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted April 10, 2006 Report Share Posted April 10, 2006 Papemark, du hast Recht, das ist aber die Ausnahme.Tinas Einlassung zeigt, dass sie überhaupt nicht weiss, wovon sie redet (schreibt).Zum letzten Mal, die Eichung hat keinen Einfluss auch die Messung, garantiert jedoch deren rechtlich und tatsächlich (elektronisch) einwandfreie Funktion!!!!Was machtest du nochmal? (Qualitätssicherung? ) dete Quote Link to post Share on other sites
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