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Welche Formulierung Im Anhörungsbogen?


Guest botschafter

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Guest botschafter

hallo @ all,

 

ich habe am freitag einen anhörungsbogen zugestellt bekommen, grund: rotlichtverstoß über 1 sek. nun würde ich gern wissen, welche formulierung am besten geeignet ist, um zu reagieren ohne sich gleich strafbar zu machen? ich möchte dieses vergehen ungern einfach zugeben, da ich auf meinen flugschein angewiesen bin und es mir beim besten willen nicht erlauben kann ihn für 1 monat abzugeben...

 

ich bin für jeden tipp sehr dankbar!

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Da kannst du formulieren, bis du schwarz wirst. Es wird nichts nützen, es macht höchstens alles schlimmer (Vorsatz o.ä.) Such mal lieber hier im Forum nach anderen Methoden ...

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Was passiert, wenn man es nicht zugibt? Was folgt auf den Anhörungsbogen?

In der Regel wird dann ein Bußgeldbescheid erlassen. Gegen diesen kannst Du Widerspruch einlegen. Sollte der Sachbearbeiter Deinen Widerspruch für nich ausreichend erachten, geht die Sache vor Gericht.

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Guest Simineon

... wobei zu beachten ist, dass ein Gerichtsverfahren Dich in Summe immer teurer zu stehen kommt:

 

- Zeitaufwand für den Anwalt

- Zeitaufwand für die Verhandlung

- Kosten für Arbeitsausfall

- etc. pp.

 

wenn Du Dir sicher bist (und zwar absolut sicher), dass Du Dich korrekt verhalten hast, dann ist der Widerspruch sicherlich gerechtfertigt. Solltest Du aber sicher sein, dass Du schuldig bist und versuchst Dich an den Haaren aus dem Sumpf zu ziehen, dann solltest Du tunlichst zahlen, Dir den Monat FV aussuchen und ganz still sein.

 

Denn was noch kostspieliger als eine Gerichtsverhandlung ist, ist eine Gerichtsverhandlung in der man schuldig gesprochen wird.

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Was mir wichtig war. Auch wenn man im Anhörungsbogen angegeben hat, nicht schuldig zu sein, kann man danach, wenn man den Bußgeldbescheid bekommt, diesen bezahlen und damit das ganze doch noch zugeben?!

Wir haben nämlich auch keine Lust auf Verfahren. Und im Nachhinein hat sich ja herausgestellt, dass es trotzdem Verstoß gegen Verkehrsrecht war.

 

Danke schon mal, hoffe, kann nun wieder ruhiger schlafen.

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Das kann man so pauschal auch nicht sagen.

 

Wäre das Fahrverbot existenzgefährend?

 

Auch bei einer Rotlichtdauer von 3,18 Sekunden kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, falls das Fahrverbot erheblich existenzgefährdend sein würde. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn jemand unverhältnismäßig härter, als der Durchschnitt anderer aus beruflichen Gründen dringend auf Fahrerlaubnis angewiesener Kraftfahrer, getroffen würde.

OLG Dresden, 12.9.1995, 2 Ss (OWi) 274/95, DAR 95, 498

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