Guest botschafter Posted March 20, 2006 Report Share Posted March 20, 2006 hallo @ all, ich habe am freitag einen anhörungsbogen zugestellt bekommen, grund: rotlichtverstoß über 1 sek. nun würde ich gern wissen, welche formulierung am besten geeignet ist, um zu reagieren ohne sich gleich strafbar zu machen? ich möchte dieses vergehen ungern einfach zugeben, da ich auf meinen flugschein angewiesen bin und es mir beim besten willen nicht erlauben kann ihn für 1 monat abzugeben... ich bin für jeden tipp sehr dankbar! Quote Link to post Share on other sites
Guest Daddy Cool Posted March 20, 2006 Report Share Posted March 20, 2006 @botschafterwelche formulierung am besten geeignet ist, um zu reagierenIch bin bereit zu zahlen! GrußDaddy Cool Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted March 20, 2006 Report Share Posted March 20, 2006 @botschafterwelche formulierung am besten geeignet ist, um zu reagierenIch bin bereit zu zahlen! GrußDaddy Cool Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted March 20, 2006 Report Share Posted March 20, 2006 Da kannst du formulieren, bis du schwarz wirst. Es wird nichts nützen, es macht höchstens alles schlimmer (Vorsatz o.ä.) Such mal lieber hier im Forum nach anderen Methoden ... Quote Link to post Share on other sites
Octavian79 0 Posted March 20, 2006 Report Share Posted March 20, 2006 Was wurde denn als Beweismittel angegeben? Quote Link to post Share on other sites
Guini 0 Posted March 21, 2006 Report Share Posted March 21, 2006 Will sagen, dass falls man irgendwas in den Anhörungsbogen schreibt, es die Sache nur noch verschlimmert?! D.h. am besten zugeben und Punkt? Was passiert, wenn man es nicht zugibt? Was folgt auf den Anhörungsbogen? Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted March 21, 2006 Report Share Posted March 21, 2006 Was passiert, wenn man es nicht zugibt? Was folgt auf den Anhörungsbogen? In der Regel wird dann ein Bußgeldbescheid erlassen. Gegen diesen kannst Du Widerspruch einlegen. Sollte der Sachbearbeiter Deinen Widerspruch für nich ausreichend erachten, geht die Sache vor Gericht. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted March 21, 2006 Report Share Posted March 21, 2006 ... wobei zu beachten ist, dass ein Gerichtsverfahren Dich in Summe immer teurer zu stehen kommt: - Zeitaufwand für den Anwalt- Zeitaufwand für die Verhandlung- Kosten für Arbeitsausfall- etc. pp. wenn Du Dir sicher bist (und zwar absolut sicher), dass Du Dich korrekt verhalten hast, dann ist der Widerspruch sicherlich gerechtfertigt. Solltest Du aber sicher sein, dass Du schuldig bist und versuchst Dich an den Haaren aus dem Sumpf zu ziehen, dann solltest Du tunlichst zahlen, Dir den Monat FV aussuchen und ganz still sein. Denn was noch kostspieliger als eine Gerichtsverhandlung ist, ist eine Gerichtsverhandlung in der man schuldig gesprochen wird. Quote Link to post Share on other sites
dsrihk 0 Posted March 21, 2006 Report Share Posted March 21, 2006 kurze Zwischenfrage: Steht im AB immer drin, ob die Ampel >1s oder <1s rot war? Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted March 21, 2006 Report Share Posted March 21, 2006 klar < 1 sec => kein FV> 1 sec => 1 Monat ÖPNV Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted March 21, 2006 Report Share Posted March 21, 2006 DAS steht im AB nicht drin! Aber die Bezeichnungen stehen dort:132 BKAT --> unter 1 Sek.132.2 BKAT --> mehr als 1 Sek. Quote Link to post Share on other sites
Guini 0 Posted March 21, 2006 Report Share Posted March 21, 2006 Was mir wichtig war. Auch wenn man im Anhörungsbogen angegeben hat, nicht schuldig zu sein, kann man danach, wenn man den Bußgeldbescheid bekommt, diesen bezahlen und damit das ganze doch noch zugeben?!Wir haben nämlich auch keine Lust auf Verfahren. Und im Nachhinein hat sich ja herausgestellt, dass es trotzdem Verstoß gegen Verkehrsrecht war. Danke schon mal, hoffe, kann nun wieder ruhiger schlafen. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted March 21, 2006 Report Share Posted March 21, 2006 Klar! Kannst auch im AB ankreuzen "Ich gebe die Tat zu" und dann gegen den BGB trotzdem Einspruch einlegen. Oder umgekehrt. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 21, 2006 Report Share Posted March 21, 2006 Aber die Bezeichnungen stehen dort:132 BKAT --> unter 1 Sek. Bis einschließlich eine Sekunde Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted March 21, 2006 Report Share Posted March 21, 2006 Haarspalter Quote Link to post Share on other sites
Guest Leoo Posted March 22, 2006 Report Share Posted March 22, 2006 Hallo,bei mir ist es der gleiche Sachverhalt (1.1sec). Gibt es eine Möglichkeit um die 4 Wochen herumzukommen? Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted March 22, 2006 Report Share Posted March 22, 2006 ... dein Fettdruck ist kaputt und klemmt Antwort: Nein Quote Link to post Share on other sites
Octavian79 0 Posted March 22, 2006 Report Share Posted March 22, 2006 Das kann man so pauschal auch nicht sagen. Wäre das Fahrverbot existenzgefährend? Auch bei einer Rotlichtdauer von 3,18 Sekunden kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, falls das Fahrverbot erheblich existenzgefährdend sein würde. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn jemand unverhältnismäßig härter, als der Durchschnitt anderer aus beruflichen Gründen dringend auf Fahrerlaubnis angewiesener Kraftfahrer, getroffen würde.OLG Dresden, 12.9.1995, 2 Ss (OWi) 274/95, DAR 95, 498 Quote Link to post Share on other sites
truckdriver 0 Posted March 22, 2006 Report Share Posted March 22, 2006 [/quotebei einer Rotlichtdauer von 3,18 Sekunden kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, falls das Fahrverbot ] Quote Link to post Share on other sites
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