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Falsche Mautangabe


Guest Patrick Bosse

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Guest Patrick Bosse

Habe am 26 januar 2005 eine falsche mautangabe gemacht als ich mit einem 7.5 t Lkw mit Anhänger auf der A1 unterwegs war.Ich hatte am Mautterminal bei der Achsenangabe 3 eingegeben ,es hätten aber 4 eingegebrn werden müssen.Ich bin davon ausgegangen das es sich bei der Tandemsachse des Hängers um eine Achse handelt.Auf meinem Weg wurde ich dann vom BAG herausgewunken und der Vorfall wurde aufgenommen.Seitdem habe ich von der Sache nichts mehr gehört!

 

Nun habe ich am heutigen Tag dem 02.02.2006 einen Bußgeldbescheid erhalten!

 

Nun zu meiner Frage,ist der Bußgeldbescheid nopch wirksam oder ist dieser verjährt?

 

Wäre nett wenn ich eine Antwort bekomme,habe auch ne email ady : patrickbosse _at_ gmx.de

 

 

Mfg P.Bosse

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...oder lies mal den thread hier:

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php?a...ST&f=21&t=23797

 

Ich habe da irgendwie gelesen, dass man mit §33 OWiG hier nicht weit kommt.

 

Verjährung liegt demnach je nach BG-Höhe zwischen 2 und 3 Jahren, also noch etwas Zeit...

 

Goose hat entsprechende Gesetztesspassagen in den Thread kopiert, die sollten helfen.

 

Gruß

 

Bube

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