Guest Patrick Bosse Posted February 2, 2006 Report Share Posted February 2, 2006 Habe am 26 januar 2005 eine falsche mautangabe gemacht als ich mit einem 7.5 t Lkw mit Anhänger auf der A1 unterwegs war.Ich hatte am Mautterminal bei der Achsenangabe 3 eingegeben ,es hätten aber 4 eingegebrn werden müssen.Ich bin davon ausgegangen das es sich bei der Tandemsachse des Hängers um eine Achse handelt.Auf meinem Weg wurde ich dann vom BAG herausgewunken und der Vorfall wurde aufgenommen.Seitdem habe ich von der Sache nichts mehr gehört! Nun habe ich am heutigen Tag dem 02.02.2006 einen Bußgeldbescheid erhalten! Nun zu meiner Frage,ist der Bußgeldbescheid nopch wirksam oder ist dieser verjährt? Wäre nett wenn ich eine Antwort bekomme,habe auch ne email ady : patrickbosse _at_ gmx.de Mfg P.Bosse Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted February 2, 2006 Report Share Posted February 2, 2006 Verbindliche Aussagen kann man nur nach Akteneinsicht machen, aber ich würde Widerspruch einlegen (Frist beachten!). Begründe ihn mit der Verjährung nach §33 OwiG. Quote Link to post Share on other sites
bube 0 Posted February 2, 2006 Report Share Posted February 2, 2006 ...oder lies mal den thread hier: http://www.radarforum.de/forum/index.php?a...ST&f=21&t=23797 Ich habe da irgendwie gelesen, dass man mit §33 OWiG hier nicht weit kommt. Verjährung liegt demnach je nach BG-Höhe zwischen 2 und 3 Jahren, also noch etwas Zeit... Goose hat entsprechende Gesetztesspassagen in den Thread kopiert, die sollten helfen. Gruß Bube Quote Link to post Share on other sites
Guest Mr_Biggun Posted February 2, 2006 Report Share Posted February 2, 2006 Ich schieb das mal eben. Habe außerdem das @ aus der E-Mail-Adresse entfernt, sonst ist die ein gefundenes Fressen für Bots. Quote Link to post Share on other sites
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