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Nachschulung - wann weiß ich bescheid?


Guest Gast_Lysiriel

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Guest Gast_Lysiriel

Hallo mich würde interessieren, ob im Bußgeldbescheid erwähnt wird, ob man eine Nachschulung machen muss.

Bei mir stand da jetzt nichts drin hab aber gehört dass die Aufforderung zur Nachschulung später kommen kann.

Wie bekomm ich Gewissheit? Hab nicht die Nerven ein halbes Jahr zu warten!

 

Hab die Strafe (50€) gezahlt, müsste das Verfahren jetzt nicht erledigt sein?

 

Danke im Vorraus für eure Hilfe

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so lange dauert das?

 

bei einem A-Vetstoß, muss man da eigentlich seinen lappn für 4 wochn abgeben, egal wieviele punkte man bekommt ?!

 

also ich bekomme 3 punkte anscheinend, normal muss man den lappn net weg gebene für 4 wochn, aba wie sieht das als 'probe-arsch' aus ?

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Die Probezeit verlängert sich einmalig um zwei Jahre, wenn während der Probezeit durch den Fahranfänger ein erstmaliger bußgeldbewehrter Verkehrsverstoß (ab 40 Euro) mit anschließender Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) begangen wird (§ 2a Abs. 2a StVG). Der Zeitpunkt der Tatbegehung ist hierbei ausschlaggebend, nicht der Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung.

 

Quelle: www.bussgeldrechner.de

 

Dort ist auch ein Beispiel aufgeführt. Fahranfänger mit Probezeit fuhr 21 km/h zu schnell. Folge: Bußgeld 40,- Euro + Verwaltungsgebühren + 1 Punkt in Flensburg. Das Bußgeld wurde bezahlt, die Probezeit um 2 Jahre verlängertund Monate später kam die Aufforderung an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

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bei einem A-Vetstoß, muss man da eigentlich seinen lappn für 4 wochn abgeben, egal wieviele punkte man bekommt ?!

 

Nein, falls es Dir jemand so erzählt hat - vergiss es.

 

Grundsätzlich wirst Du so behandelt wie jeder andere Fahrer auch. Dabei spielt es keine Rolle ob Du in der Probezeit bist oder nicht. Für Dich als Probezeitler gibt es aber noch zusätzlich besondere Auflagen, wie Nachschulung und Probezeitverlängerung.

 

Wie schon andere vor mir gesagt haben, schreib einfach mal was Dir genau vorgeworfen wird und wir sagen Dir dann auch was Dich erwartet! ;)

 

Gruß

Speed-Driver

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hab am 21.März 2001 den Führerschein gemacht und wurde am 21.März 03 mit 29 Km/h zu schnell geblitzt.

Im Bescheid stand :

 

Wegen dieser Ordungswiedrigkeit wird folgends gegen sie festgesetzt:

 

50 € Geldstrafe

3 Punkte

kein Fahrverbot

 

das wars, nichts über Probezeit verlängerung o.ä.

 

zumindest das mit der Probezeit müssten sie mir doch sagen oder?

 

Hab mit einem Polizisten geredet, der meinte das er es sich nicht vorstellenkann, dass es eine Nachschulung gibt

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Genau 2 Jahre warne ja um. Also warst du nicht mehr in der Probezeit.

 

ein ewiges streitthema hier irgendwie....

aber diesmal sollten wir die lösung rauskriegen :(

 

@komischername :P : nein, da steht nichts von einer nachschulung drin!

 

wenn, dann kommt nach ein paar monaten eine extra nachricht, und dann weißt du bescheid :P

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Ich hoffe es kommt jetzt nicht falsch rüber (an @lysiriel)! :angry:

Wenn Du uns mal in ein paar Monaten bescheid gibst ob etwas gekommen ist oder nicht, könnten wird dieses Streitthema endlich mal aus der Welt schaffen und zudem hätten alle Klarheit.

 

Ich bin übrigens auch der Meinung, dass Du Schwein gehabt hast! ;) Die Probezeit ist meiner Meinung nach am 21. schon abgelaufen gewesen!

 

Gruß

Speed-Driver

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