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Kfz Mit Poln. Zulassung Aber Wohnsitz In D


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Hey Leute,

hab mal ne Frage an euch:

Vorweg: Meine Großeltern leben in Polen und ich mit meinen Eltern in Deutschland.

Nun hab ich mir ein Auto gekauft und in Polen zugelassen (poln. Kennzeichen). Der Wagen ist dort auf meine Oma zugelassen. Ich hab aber meinen Wohnsitz hier in Deutschland.

Vor Kurzem hat mich die Polizei angehalten und meinen Führerschein (D) gecheckt und das Auto durchsucht. Und natürlich gefragt, wem der Wagen gehört, warum der in Polen zugelassen ist, usw....

Ich den also erzählt, dass der Wagen meiner Oma ist, weil ich mir im Moment kein eigenes Auto leisten kann (hier in D).

 

Dann hat der "nette" Polizist mir gesagt, dass was ich mache, nicht "ok" ist.... mit dem Zulassen und hier fahren.

Auf meine Frage welcher Gesetze er das bezieht, sagte er mir nur: Deutsche Gesetze!

LoL dacht ich mir nur.... hat mich dann aber normal weiterfahren lassen..

 

Nun meine Frage an euch: Ist es überhaupt verboten, einen Wohnsitz hier zu haben und einen Wagen der im Ausland zugelassen ist zu fahren?

Welche Gesetze greifen da?

 

Vielen Dank für eure Mühe im Vorraus...

 

Mfg, Dave

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Guest ratman

würd ich so nicht sagen. denn viele pendler in grenzgebieten sind mit ihren fahrzeugen mehr in deutschland als im zulassungsland unterwegs. es ist ein ausländisches fahrzeug mit passender zulassung und versicherung. wie lange sich ein fahrzeug wo (nicht parkverbot o.ä.) aufhalten darf (wenn es zugelassen ist) ist meines wissens nicht festgeschrieben. lass dich von polizisten nicht aus der ruhe bringen, deren rechtliche ausbildung ist nur auf das wesentliche begrenzt und sehr mangelhaft. genaueres gibts nur beim anwalt und selbst wenn, es ist alles ne frage der beweise. da bei dir alles in ordnung war (führerschein, fahrzeugschein) kann dir keiner was vorwerfen (der :( konnte es ja auch nicht), denn der fahrzeugführer muss nicht der fahrzeughalter sein. oft sind bullen etwas übereifrig und würden, getrieben durch den eigenen ehrgeiz, viel weiter gehen als nötig / zulässig. :ph34r:

 

mfg ratman :angry:

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Das Fahrzeug wird von dir in der BRD benutzt. Es hat damit seinen regelmäßigen Standort in der BRD und unterliegt damit der Kfz-Steuerpflicht, das es auf deine Oma zugelassen ist ändert daran gar nichts.

Stimmt nicht.

 

Meine Schwiegereltern sind Belgier. Die haben sich ein Auto hier in D gekauft, wohnen hier, arbeiten hier, wird aber mit Belgischen Kennzeichen gefahren. Mag sein, das es eine Sonderregelung für Armeeangehörige gibt, aber wenn der Halter im Ausland wohnt, es es doch durchaus Möglich, das ein jemadn aus Deutschland das Auto hier fährt.

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würd ich so nicht sagen. denn viele pendler in grenzgebieten sind mit ihren fahrzeugen mehr in deutschland als im zulassungsland unterwegs.
Der Pendler wohnt im Ausland und kommt nur zum Arbeiten nach Deutschland, das Fahrzeug hat seinen regelmäßigen Standort also im Ausland. Für Wochenendpendler (arbeitet in D und fährt nur am Wochenende heim) gibt des z.B. mit Österreich ein bilaterales Abkommen, dass das regelt.

 

es ist ein ausländisches fahrzeug mit passender zulassung und versicherung. wie lange sich ein fahrzeug wo (nicht parkverbot o.ä.) aufhalten darf (wenn es zugelassen ist) ist meines wissens nicht festgeschrieben.
§ 1 Absatz I Kraftfahrzeugsteuergesetz Steuergegenstand

1. das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf

öffentlichen Straßen;

 

2. das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf

öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland

befinden.

...

der fahrzeugführer muss nicht der fahrzeughalter sein.

Wer als Halter im ausländischen Fahrzeugschein steht ist uninteressant, Steuerschuldner ist bei ausländischen Fahrzeugen der Fahrzeugbenutzer.

 

und selbst wenn, es ist alles ne frage der beweise.
Das ist ein anderes Thema.
lass dich von polizisten nicht aus der ruhe bringen, deren rechtliche ausbildung ist nur auf das wesentliche begrenzt und sehr mangelhaft.
Selber keine Ahnung haben aber über andere lästern. :)

 

Meine Schwiegereltern sind Belgier. Die haben sich ein Auto hier in D gekauft, wohnen hier, arbeiten hier, wird aber mit Belgischen Kennzeichen gefahren. Mag sein, das es eine Sonderregelung für Armeeangehörige gibt,
Gibt es; Art 10 Zusatzabkommen zum NATO Truppenstatut.
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Es handelt sich hier um ein Steuervergehen nach §§ 3(13), 7(2) KraftStG i.V.m. § 370 Abgabenordnung (Straftat !)

 

 

 

Das kann ich nur so bestätigen. Ich verstehe vom Steuerrecht etwas.

 

Wenn Du dennoch in Deutschland ein polnischens Auto fahren möchtest, dann sollest du Deinen ERSTWOHNSITZ in Polen anmelden. Dann ist es legal, vorausgesetzt du hast dort auch deinen LEBENSMITTELPUNKT.

 

Wenn du letzteren nicht dort hast bleibt es Steuerhinterzeihung, auch wenn sie dann kaum zu beweisen wäre.

 

Amtl. Post , Zeitschriftenrechnungen, Tätigkeit in Vereinen sind ein Hinweis, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet.

 

Hoffe für etwas Klarheit gesorgt zu haben.

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  • 1 year later...
Guest buchhalter

Mich würde mal interessieren wie es mit Doppelter Staatsbürgerschaft aussieht.

 

Ich habe einen Deutschen und Polnischen Pass bin aber mit polnischem Fahrzeug unterwegs.

 

Bei der Kontrolle zeige ich die polnischen Papiere (Ausweis und Führerschein). Falls die Polizisten mich dann fragen, ob ich noch eine Staatangehörigkeit habe und ich dies zugebe dass ich auch die deutsche Staatsangehörigkeit habe und auch in Deutschland sowie in Polen einen Wohnsitz habe, werde ich dann als Pole oder als Deutsche behandelt. D.h. ist es immer noch Steuerhinterziehung wenn ich mit dem Fahrzeug unterwegs bin?

 

Meiner Meinung nach ist es nicht legal, weil ich ja nicht zweimal den Erstwohnsitz in zwei Ländern haben darf.

 

Würde mich freuen wenn jemand weiß wie das geregelt ist. :nick:

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kann doch niemand kontrollieren! Du sagst einfach, dass du mit dem Auto deiner Oma fährst, weil du dieses in Deutschland zur Inspektion bringen willst. Oder weil deine Auto defekt ist, oder weil du eigentlich kein Auto brauchst, aber für Bewerbungsgespräche nun das deiner Oma benutzt oder oder oder.....

 

:nick:

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doch geht! Polnische Bürger, die auf ehem. dt. Gebiet leben (beispielsweise Breslau, Katowice etc.) haben das Recht neben dem poln. Pass auch einen deutschen Pass zu erhalten. Ebenso zwei Führerscheine.

 

Jedenfalls war das bis vor kurzem so. Habe nicht gehört, dass sich da was geändert hat.

 

Gruß

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Mich würde mal interessieren wie es mit Doppelter Staatsbürgerschaft aussieht.

Doppelte Staatsbuergerschaft ist in Deutschland meines Wissens nicht zulaessig!

 

Das bedeutet ja nicht, dass es tatsächlich nicht zulässig sei. :nick:

Seit 1.1.2000 ist es nach Staatsangehörigkeitsrecht (StAG) legal, eine zweite Staatsbürgerschaft inne zu haben.

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kann doch niemand kontrollieren! Du sagst einfach, dass du mit dem Auto deiner Oma fährst, weil du dieses in Deutschland zur Inspektion bringen willst. Oder weil deine Auto defekt ist, oder weil du eigentlich kein Auto brauchst, aber für Bewerbungsgespräche nun das deiner Oma benutzt oder oder oder.....

 

:nick:

 

Ändert aber nichts an der Tatsache, daß es immer noch Steuerhinterziehung ist.

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Nun meine Frage an euch: Ist es überhaupt verboten, einen Wohnsitz hier zu haben und einen Wagen der im Ausland zugelassen ist zu fahren?

Welche Gesetze greifen da?

 

Vielen Dank für eure Mühe im Vorraus...

 

Mfg, Dave

 

 

 

Ich habe das ganze Thema bis ins kleinste Detail durchgekaut, habe vom Finanzamt falsche Auskünfte erhalten usw. Polizisten erzählen was davon das man gar nicht fahren darf weil es es Steuerhinterziehung ist usw. Aber sie haben alle unrecht bzw nur teilweise recht. Grundsätzlich ist es erstmal so, das wenn der Wagen in einem EU-Staat welcher dem Genfer Abkommen beigetreten ist, zugelassen ist, man bei privater vorrübergehender Nutzung keine Steuern in D bezahlen muss. Deutschland hat dieses Abkommen ebenfalls unterschrieben und muss sich somit daran halten. Das deutsche Kraftfahrzeugsteuergesetz steht mit seinen Formulierungen aber im Konflikt mit diesem Abkommen. Deshalb denken viele Beamte - vor allem diese Besserwisser vom Finanzamt die auf ihre deutschen Gesetze pochen als gäbe es kein Morgen mehr, nicht das sie mit der Ausage, man wäre wenn man einen polnischen Wagen als Deutscher nur 1 Tag benutzt, schon für einen Monat KFZ-steuerprflichtig völlig falsch liegen. Nun muss man aber unterscheiden zwischen einer vorrübergehenden Nutzung und einer dauerhaften Nutzung bzw wo hat das Fahrzeug seinen endgültigen Ruheort. Wenn du den Wagen ununterbrochen länger als 3 Monate benutzt wird man wohl von keiner vorrübergehenden Nutzung mehr ausgehen können. Der Haken an der Sache ist nur, jedes mal wenn sich der Wagen wieder in Polen befindet beginnt die Frist von neuem. Das nächste ist, wenn der Wagen seinen endgültigen Ruheort in D hat, dann ist er nicht nur KFZ-Steuerpflichtig sondern auch Zulassungspflichtig in D. Nur wie willst du den Wagen in D zulassen wenn er deiner Oma gehört und sie gar nicht will das er in D zugelassen wird. Um ihn in D zuzulassen brauchst du den "Brief" und eine Abmeldebescheinigung aus Polen. Die Behörde kann also selbst wenn der Wagen lange in D ist gar keine Zwangsummeldung durchsetzten weil der polnische Besitzer ja nicht dazu gezwungen werden kann die Papiere rauszugeben usw. Bedeutet also, niemand wird es erzwingen können das der Wagen in D zugelassen werden muss, allenfalls eine Untersagung das Fahrzeug hier zu nutzen, könnte die Folge sein. Wenn nun aber rein theoretisch man dich 4 Monate lang beschatten würde und somit nachweisen würde das du den Wagen nicht nur vorrübergehend benutzt, könnte man KFZ-Steuern von die nachfordern und das dann zu recht. Nur wird sich keiner hinstellen und dich mehr als 3 Monate beobachten und sich jeden Tag notieren, es sei denn du hast einen bösen Nachbarn der sich mit solchem Kram befasst usw. Das dürfte aber wohl eher unwahrscheinlich sein. Zumal ja die Möglichkeit ebsteht das deine Oma selbst in D mehrere Wochen ist und das würde dann wiederrum nicht als Nutzung deinerseits zählen. Desweiteren wird aufgrund der Gernzöffnungen und des stetigen zusammenwachsen von Europa bzw dessen Mitgliedsstaaten das ganze eh bald alles hinfällig, da es irgendwann völlig normal sein wird, das viele familiäre Verbindungen enstehen wo es dann keine Seltenheit mehr ist das z.B. ein deutscher das Auto seiner Mutter, Oma, Bruder oder sonst was aus England oder Polen etc benutzt. Es wird früher oder später eh EU-Gesetzte geben die genau das auch auf längere Zeit erlauben. Skandalös fand ich jedenfalls, das eine Beamtin vom Finazamt Pnakow-Weissensee Abteilung KFZ-Steuern die angeblich sich gerade mit der Versteuerung von ausländischen Fahrzeugen auskennen soll, mir erzählte das wenn ich das Auto meiner Freundin nur über die Grenze fahre schon 1 Monat KFZ-Steuern bezahlen müsste. Ich wies sie sogar darauf hin, das es doch ein Abkommen gibt usw. Sie behauptete stur das zähle nicht für deutsche Fahrer. Ich fragte auch ob es ein Einzelfall ist mit meinem anliegen, sie sagte nein diese Anfragen gibt es öfters. Nun würde mich echt mal interessieren wieviel Leuten schon zu unrecht KFZ-Steuren abgezogen wurden, denn die Frau hatte ja eindeutig unrecht. Erst nachdem ich schriftlich mitteilte ( nachdem ich die ausführlichen Infos des ADACs hatte ) das man mir doch schriftlich bestätigen solle, ob man sich über EU-Recht usw hinwegsetzten könne, teilte man mir mit das in meinem Falle keine KFZ-Steuerpflicht besteht. Schon kurios - erst pocht man darauf das ich zahlungspflichtig bin und dann bin ich es doch nicht. Da sieht man doch wieder mal, das man sich auf Aussagen seitens der Behörden niemals verlassen kann und im Zweifel immer hartnäckig bleiben sollte. Falls hier Leute sind die für eine vorrübergende Nutzung KFZ-Steuren entrichtet haben obwohl dieses nicht verlangt hätte werden dürfen, kann ich nur empfehlen diese zurückzufordern. :blink:

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Ich den also erzählt, dass der Wagen meiner Oma ist, weil ich mir im Moment kein eigenes Auto leisten kann (hier in D).

 

Solche Aussagen können dazu führen das du KFZ-Steuer bezahlen musst, denn die Beamten richten sie nach dem vorliegenden Sachverhalt. Wenn du ihnen Anlass gibst weiter nachzuhaken, dann selber Schuld. In Zukunft würde jemand in deiner Situation sicherlich einfach nur sagen das er sich das Auto von seiner Oma geborgt hat, nicht mehr und nicht weniger. Sollten die Beamten nachfragen wie lange genau man den Wagen hat, dann könnte man sagen ab und zu nur. Mal fährt die Oma mal der andere. Somit kann keiner etwas zeitlich zuordnen. Ich würde auch diese komplette Information vom ADAC ausdrucken und im Auto mitführen. Kann mir gut vorstellen das man an einen unwissenden Grünen geraten kann den man dann erstmal weiterbilden muss. Man sieht ja an diversen Äußerungen zu diesem Thema in anderen Threads das die Grünen schlichtweg überfordert waren damit. Du solltest dir aber letztendlich vom rechtlichen Standpunkt her darüber im klaren sein, das wenn du den Wagen wirklich deutlich mehr als 3 Monate ununterbrochen in Deutschland fährst und auch deine Oma nicht zu Besuch kommt und den Wagen nutzt, du KFZ-Steuerpflichtig bist. Aber ich nehme mal an deine familiären Verhältnisse sind so gut, das du des öfteren zurück nach Polen fährst oder deine Oma dich besuchen kommt :blink:

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@PhantomRaser:

Man sieht ja an diversen Äußerungen zu diesem Thema in anderen Threads das die Grünen schlichtweg überfordert waren damit.
Naja, als so klar, wie du es darstellst, erachte ich die Rechtslage nicht.

 

Kannst du sie uns mal bitte mit den entsprechenden Rechtsvorschriften nennen?

Wenn ich beispielsweise das Genfer Abkommen sehe, auf das du verweist, so fallen mir spontan nur die vier Konventionen von 1949 betreffen die Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde (Genfer Abkommen I), die Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See (Genfer Abkommen II), die Kriegsgefangenen (Genfer Abkommen III) und die Zivilpersonen in Kriegszeiten (Genfer Abkommen IV) ein. UNd die haben mit dem Steuerrecht etwa so viel zu tun wie die Haager Landkriegsordnung.

 

Gruß

Goose

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Kannst du sie uns mal bitte mit den entsprechenden Rechtsvorschriften nennen?

 

Genfer Abkommen vom 18. Mai 1956 über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr. Fast alle EU-Staaten sind diesem Abkommen beigetreten. Polen gehört auch dazu. Und es ist immer wieder amüsant zu sehen wie Beamte denken alles zu wissen und wenn sie dann daneben liegen es nicht einsehen wollen das sie überfordert sind. Genau das selbe trifft auf die "nette" Dame vom Finazamt zu die mir schlichtweg falsche Auskünfte gegeben hat. Eigentlich eine Frechheit für etwas Steuern kassieren zu wollen für das gar kein Rechtsanspruch besteht. Und diese Frau wollte ihren Fehler auch nicht einsehen. Normalerweise hätte sie sich bei mir entschuldigen müssen. :blink:

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"Überfordert" will ich es nicht nennen. Ich gebe jedoch zu, daß ich dieses Abkommen bisher nicht kannte.

 

Fast alle EU-Staaten ist auch ein bisschen übertrieben, es fehlen Italien, Spanien, Portugal, Belgien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Slowenien und Zypern. (also 10 von 25)

 

Gruß

Goose

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Genau das selbe trifft auf die "nette" Dame vom Finazamt zu die mir schlichtweg falsche Auskünfte gegeben hat. Eigentlich eine Frechheit für etwas Steuern kassieren zu wollen für das gar kein Rechtsanspruch besteht.

Dann verweise ich doch mal kurz und knapp auf einen Beitrag von dir

 

Klick

Da steht doch schön aufgedröselt warum die Fahrzeuge Steuerpflichtig sind.

 

Also versuche doch nicht jetzt deine Gedankengänge als legal zu verkaufen.

 

MfG.

 

hartmut

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Dann verweise ich doch mal kurz und knapp auf einen Beitrag von dir

 

Klick

Da steht doch schön aufgedröselt warum die Fahrzeuge Steuerpflichtig sind.

 

Also versuche doch nicht jetzt deine Gedankengänge als legal zu verkaufen.

 

MfG.

 

hartmut

 

 

Kann es sein das du irgendwas verschlafen hast ???? Es geht hier darum das bei einer privaten Nutzung eine polnischen Fahrzeuges von einem Deutschen keine KFZ-Steuerpflicht besteht. Meine Frage an das Finanzamt war, ob wenn ich mir das Auto meiner polnischen Freundin borge ich KFZ-Steuerpflichtig für dieses Fahrzeug bin. Die Aussage der Dame war das ich auf jeden Fall KFZ-Steuern bezahlen muss und genau das ist falsch. Das hat mit Gedankengänge nichts zu tun. Genau das steht doch auch in meinem Posting. Aber wie gesagt, irgendas hast du da wohl verpeilt :unsure:

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beim FA Oranienburg ist gerade ein Verfahren zu diesem Thema anhängig und sollte demnächst entschieden werden,

 

Das Verfahren ist sicher nicht beim Finanzamt sondern beim Amtsgericht oder ? Wäre ja noch schöner wenn das Finanzamt selbst entscheidet. Letztendlich aber ist ein Urteilsspruch von einem Amtsgericht oder einem deutschen Gericht in diesem Fall irrelevant, da sollte das Gericht der Meinung sein eine private Nutzung eines im EU-Ausland nach Genfer Abkommen zugelassenen PKW sei KFZ-Steuerpflichtig eben auch wieder in Konflikt mit dem von Deutschland unterzeichneten Abkommen steht, da kann das Gericht eben nichts dran ändern. In solch einem Fall bleibet dann nur der Gang bis zum EU-Gericht wo das Finazamt 100% einen drüber bekommen würde, denn das EU-Gericht würde wohl kaum unterzeichnete Abkommen als ungültig erklären. :unsure:

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Das Verfahren ist sicher nicht beim Finanzamt sondern beim Amtsgericht oder ?

Oder auch nicht, wer so gewagte Thesen ausspuckt sollte wenigsten wissen welche Gerichte dafür zuständig sind.

 

Bisher hast Du außer unbelegten Behauptungen nichts gebracht. Wo sind die Texte vom Genfer Abkommen auf die Du dich berufst. Was ist der Inhalt, welche Einschränkungen und Ausnahmen sind dort beschrieben.

 

MfG.

 

hartmut

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Hallo,

beim FA Oranienburg ist gerade ein Verfahren zu diesem Thema anhängig und sollte demnächst entschieden werden, ich halte euch auf dem Laufenden.

 

Grüße

Klaus

Da ist wohl noch ein WS anhängig. Sollte ein WSB ergehen und Klage eingereicht werden sind es dann ja noch schlappe 18 Monate bis zum Urteil (durchschnittliche Dauer der Verfahren im Jahr 2005).

Es kann aber auch noch erheblich länger dauern. In einen Beispiel war es nur rund 3 1/2 Jahre. :unsure:

Aber immerhin wurde gegen die Bundesrepublik gewonnen. :geil::)

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Bisher hast Du außer unbelegten Behauptungen nichts gebracht. Wo sind die Texte vom Genfer Abkommen auf die Du dich berufst. Was ist der Inhalt, welche Einschränkungen und Ausnahmen sind dort beschrieben.

 

Hab ich doch alles schon gepostet, da du aber anscheinend nicht in der Lage bist das zu finden hier speziell für dich nocheinmal der entsprechende Punkt :geil:

 

 

Abweichend von III.2.a) ist die vorübergehende Verwendung eines im Ausland

zugelassenen Fahrzeugs durch Inländer Kfz-steuerfrei, wenn sie im Interesse

des im Ausland ansässigen Fahrers/Halters erfolgt. Dazu zählen Notfälle (z.B.

Fahrunfähigkeit oder Übermüdung des ausländischen Fahrers/Halters) und

Probefahrten durch einen inländischen Mechaniker nach Werkstattaufenthalt

des Fahrzeugs. Das gleiche gilt bei Anwesenheit des im Ausland ansässigen

Fahrers/Halters im Fahrzeug. Darüber hinaus besteht Steuerfreiheit, wenn

das Fahrzeug in einem Staat der EU zugelassen ist, der zugleich dem Genfer

Abkommen (s. Staatenliste III.3.a) beigetreten ist.

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@PhantomRaser

 

schön, aber wo sagt es das aus was Du behauptest. :geil:

 

Und wo ist der Rest vom Text, das ist doch nur ein Fragment.

 

Wo steht, das Fahrzeug darf von inländischen Fahrern ohne Auflagen gefahren werden.

 

MfG.

 

hartmut

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Den kompletten Text gibt es HIER

 

Wo steht der Text vom Genfer Abkommen?

Wo steht der Text vom Genfer Abkommen?

Wo steht der Text vom Genfer Abkommen?

Wo steht der Text vom Genfer Abkommen?

Wo steht der Text vom Genfer Abkommen?

Wo steht der Text vom Genfer Abkommen?

Wo steht der Text vom Genfer Abkommen?

Wo steht der Text vom Genfer Abkommen?

Wo steht der Text vom Genfer Abkommen?

 

Jetzt verstanden :nolimit:

 

Dort steht alles genau beschrieben wann und wann man nicht KFZ-Steuer bezahlen muss wenn man als Deutscher ein auländisches Fahrzeug benutzt. :nolimit:

 

Den Text kenne ich zur Genüge, es ist der Text den Du geschrieben hast. :geil:

 

Denke wir drehen uns hier nur im Kreis

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Wo steht der Text vom Genfer Abkommen?
Sag doch das gleich :geil:

 

Leider ist der genaue Text des Abkommens nicht zu finden, aber es reicht ja völlig aus zu wissen, das wenn das KFZ in einem EU-Staat zugelassen ist welcher das Genfer Abkommen unterzeichnet hat man es als deutscher privat nutzen darf. Es wäre sicher interessant zu sehen was in dem Abkommen genau steht, für die Nutzung aber doch erstmal nicht so wichtig, denn immerhin hat das Ministerium für Finanzen ja diese Inforamtionen die ich vom ADAC erhalten habe rausgegeben und letztendlich hat mir ja das Berliner Finanzamt auch nochmal bestätigt das ich mir das Auto meiner polnischen Freundin borgen darf.

 

Bisher hast Du außer unbelegten Behauptungen nichts gebracht

 

Naja, ich habe Fakten gebracht mit Quellenangabe und eine Bestätigung vom Berliner Finanzamt da ich nachgehakt habe. Das ist weitaus mehr als du mit deiner gegenteiligen Meinung vorweisen kannst :nolimit:

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Mal ganz kurz den Text interpretiert, weil eben die genauen Texte fehlen. Genaues kann erst gesagt werden wenn die Texte vorliegen. :geil:

 

Diese Regelungen gelten für die ausländischen Bürger der EG Mitgliedstaaten, und für die Bürger der Staaten die dem Genfer Abkommen beigetreten sind.

 

Und nü :nolimit:

 

MfG.

 

hartmut

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huch, da hat der ts aber nen stein ins rollen gebracht!

wir haben zzt. bei uns auf der arbeit nen ähnlichen fall.

am 06.10.06 ist ein polnischer staatsbürger aus polen in unsere stadt gezogen (hat sich auch brav angemeldet). dieser polnische staatsbürger hat neben familie auch ein auto mitgebracht, welches auf ihn selber, jedoch auf seine alte adresse in polen angemeldet ist! d.h. er fährt ein auto mit polnischen kennzeichen, welches er wissentlich nicht umgemeldet hat! dafür würde mir an owi-tatbeständen spontan doch nur der 327100 einfallen...

nach einem runderlass des innenministeriums, den ich auffen schreibtisch liegen habe, ist man verpflichtet steuern in deutschland für ein ausländischen auto zu zahlen, wenn dieses durch inländer (in diesem falle der fzhalter, welcher jetzt ja in d wohnt und nachweißlich den wagen bewegt) genutzt wird!

oder sieht bei der fallkonstellation das jemand anders???

 

Wird ein Kfz mit ausländischer Zulassung in Deutschland benutzt, obwohl es auf-

grund bestehender Ummeldepflicht hier zuzulassen wäre, so ist diese Nutzung wi-

derrechtlich. Dies hat zur Folge, dass im Inland Steuerpflicht besteht.

 

bei dem vom ts geschilderten fall würde ich das so sehen, dass er keine steuern in d bezahlen muss, da er ja nicht der halter des kfz ist sondern sein oma...

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Die Frage ist wo ist der Pole Hauptwohnsitzlich gemeldet - in Deutschland oder in Polen ? Man kann ja 2 Wohnungen haben, eine in D und eine in Polen. Kenne mich da nicht genau aus, aber wenn der Pole z.B. in D ja nur eine Wohnung gemietet hat weil er in D arbeitet und am Wochenende nach Hause fährt, dann steht es im letztendlich sozusagen frei ob er den Wagen hier in D anmeldet und auch KFZ-Steuer bezahlt, denn solange er z.B. am Wochenende nach Polen fährt und dort weiterhin sein Lebensmittelpunkt sprich Familie etc hat, hat der Wagen ja seinen endgültigen Standaort in Polen, selbst wenn er sich im Jahr prozentual mehr Tage in D aufhält als in Polen. Wenn er Pole ist hat er ja auch eine polnische Staatsbürgerschaft, von daher denke ich das wohl der Wohnsitz in D nur als Zweitwohnsitz angemeldet ist. Und von polnischer Behörde betrachtet könnten die ja genauso sagen er muss den Wagen in Polen anmelden da er da ja auch ist und in 2 Staaten anmelden geht ja nun mal nicht. Sollte er sich hier aber nun für immer aufhalten und seine Familie auch usw dann muss er den Wagen ummelden und auch KFZ-Steuer entrichten. Es kommt da sicher auf viele Umstände an- ist er verheiratet ? Wohnt seine Frau nun auch in D ? Dann ist der Fall ja eindeutig. Ist er nicht verheiratet ist es egal ob seine Freundin hier mit wohnt, solange er seinen Hauptwohnsitz in Polen hat siehts schlecht aus für das deutsche Fiananzamt zumindestens laut dem EU-Recht usw. :geil:

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wie du oben siehst, hatter sich mit frau und kind in deutschland angemeldet, ohne einen verweis auf einen weiteren wohnsitz in polen!!

 

 

am 06.10.06 ist ein polnischer staatsbürger aus polen in unsere stadt gezogen (hat sich auch brav angemeldet). dieser polnische staatsbürger hat neben familie auch ein auto mitgebracht, welches auf ihn
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Ich war heute vormittag in der Unibibliothek. Ort der Bundesgesetzblätter gefunden: 1958, 1959, 1961, 1962 ... :koch: Alles vollständig, nur der gesuchte Band fehlte :rolleyes: Die freundliche Bibliothekarin gab mir den Rat, es direkt in der juristischen Fakultät zu versuchen, deren Bibliothek hätte auch samstags auf. Dort bin ich dann fündig geworden. Die Juristen waren so nett, ich durfte sogar umsonst kopieren, damit ich mir keine Kopierkarte kaufen musste :huh:

 

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem in Genf am 18. Mai 1956 unterzeichneten Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr und dem Unterzeichnungsprotokoll hierzu wird zugestimmt. Das Abkommen und das Unterzeichnungsprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.

...

Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr

 

Artikel 1

Im Sinne dieses Abkommens

(a) bedeutet der Begriff „Fahrzeuge" alle Fahrräder, alle Straßenkraftfahrzeuge und alle Anhänger, die an solche Fahrzeuge angehängt werden können und mit dem Fahrzeug oder gesondert eingeführt werden, ausgenommen jedoch Fahrzeuge oder Züge miteinander verbundener Fahr zeuge für die Personenbeförderung, die außer dem Führersitz mehr als acht Sitzplätze haben;

(b) schließt der Begriff „privater Gebrauch" die Personenbeförderung gegen Entgelt, Entlohnung oder andere materielle Vorteile sowie die gewerbliche oder kommerzielle Güterbeförderung gegen oder ohne Entgelt aus.

 

Artikel 2

Fahrzeuge, die im Gebiet einer der Vertragsparteien zugelassen sind, sowie Fahrzeuge, die in diesem Gebiet

geführt werden dürfen und in diesem Gebiet von der Zulassungspflicht befreit sind, sind, wenn sie vorübergehend zum privaten Gebrauch in das Gebiet einer anderen Vertragspartei eingeführt werden, unter den nachstehend angeführten Voraussetzungen von den Abgaben befreit, die für die Benutzung oder das Halten von Fahrzeugen im Gebiet der letzteren Vertragsparlei erhoben werden. Diese Befreiung gilt nicht für Wege- und Brückengelder oder Verbrauchsteuern.

 

Artikel 3

(1) Diese Befreiung wird im Gebiet jeder Vertragspartei so lange gewährt, als die in den geltenden Zoll-

vorschriften dieses Gebietes vorgeschriebenen Voraussetzungen für die vorübergehende eingangsabgabenfreie Einfuhr der in Artikel 2 angeführten Fahrzeuge erfüllt sind.

 

(2) Jede Vertragspartei kann jedoch die Dauer dieser Befreiung auf dreihundertfünfundsechzig aufeinanderfolgende Tage beschränken, auch wenn die vorübergehende eingangsabgabenfreie Einfuhr für einen längeren Zeitraum zugelassen ist.

 

Artikel 4

Sobald ein Land, das Vertragspartei des Abkommens vom 30. März 1931 über die Besteuerung ausländischer

Kraftfahrzeuge ist, Vertragspartei des vorliegenden Abkommens wird, trifft es die in Artikel 17 des Abkommens von 1931 vorgesehenen Maßnahmen zu dessen Kündigung.

 

Schlußbestimmungen

 

...

 

ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig bevollmächtigten Unterzeichneten dieses Abkommen unterschrieben.

 

Albanien, Österreich, Belgien, Bulgarien, Weißrussische sozialistische Sowjetrepublik, Tschechoslowakei, Dänemark, Bundesrepublik Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, Ukrainische sozialistische Sowjetrepublik, Union der sozialistischen Sowjetrepubliken, Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika, Jugoslawien.

 

BGBl II 1960 S2397ff (PDF - 1,0 MB)

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