Guest Gast_toni Posted July 23, 2005 Report Share Posted July 23, 2005 Hallo, wenn man Punkte in Flensburg bekommt, Fahrverbot bekommt, Bußgelder für zu schnelles Fahren und bei einer Verurteilung zu gefährlichem Eingriff in den Strassenverkehr und damit verbundener Geld oder Haftstrafe, wird das alles auch im polizeilichen Führungszeugnis sichtbar, oder kommt nichts von o.g. da rein.Habe auch was von einem VZR (Verkehrzentralregister Flensburg) gelesen, wird das da, nur da, auch da??? eingetragen?? VIELEN DANK Quote Link to post Share on other sites
Dennis HH 0 Posted July 23, 2005 Report Share Posted July 23, 2005 Nein... Nix davon kommt ins polizeiliche Führungszeugnis.Ich weiß nicht, wie's ausschaut, wenn Du jemanden unter Alkohol und/oder mutwillig umfährst, aber bei Geschwindigkeitsverg. u. Parksünden bleibste im Führungszeugnis sauber.Nicht aber in Flensburg... Grüße... Dennis Quote Link to post Share on other sites
Guest lichterloh Posted July 23, 2005 Report Share Posted July 23, 2005 [klugscheiß]Es gibt kein polizeiliches Führungszeugnis, wird nur immer so genannt. Haben mir die Grün-Weißen auch mal freundlich verraten, als ich einen Auszug brauchte [/klugscheiß] Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted July 23, 2005 Report Share Posted July 23, 2005 Moment, Haftstrafen kommen aber sicher in das Führungszeugnis. Genauso wie Geldstrafen über einer bestimmten Anzahl Tagessätze, aber dazu können die Juristen hier bestimmt genauere Angaben machen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 24, 2005 Report Share Posted July 24, 2005 Im BZR Bundeszentralregister werden alle Dinge die mit Straftaten in Verbindung stehen gespeichert. Suchmeldungen wegen unbekannten Aufenthaltes, Verurteilungen etc. Beim BZRauszug gibt es verschiedene Belegarten.Zunächst wird unterschieden zwischen welchen die du nach Hause geschickt bekommst und solchen die nur Behörden erhalten (können beim AG eingesehen werden, wenn man es will). Die "einfachen", welche du nach Hause geschickt bekommst-meist für deinen Arbeitgeber-enthalten nicht alle abgespeicherten Daten. So erscheinen hier nur Straftaten, sofern du zu mindestens 91 Tagessätzen verurteilst wurdest. Quote Link to post Share on other sites
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