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Was ist wenn mein Fahrzeug im ausland angemeldet ist?


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Guest zerocontent

Hi, ich hab da mal eine Frage:

 

Wenn ich eine Firma gründe, z.B. in Canada oder sonst irgendeinem Land das etwas weiter weg ist und ich dann dort ein Dienstfahrzeug anmelde wie sieht das dann mit Bußgeldern aus?

 

Wenn ich dann Bußgelder einfach nicht bezahle, droht mir dann etwas wenn ich plötzlich von einer Streife in Deutschland angehalten werde?

 

Oder könnte ich einfach immer wieder in den Anhörungsbogen schreiben, das ich nicht weiß wer gefahren ist.

(Da dann ja bestimmt 6 Wochen vorbei sind, muss der Halter sich doch rechtlich gesehen nicht mehr daran erinnern wer gefahren ist, und ihm kann kein Fahrtenbuch auferlegt werden. Oder gibt es dann keinen Anhörungsbogen weil der Halter aus dem ausland ist?)

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Guest Kleiner Schelm

Da der Aufwand i.d.R. grösser ist als der tatsächliche Nutzen, dürfte sich die Umsetzung dieser Idee vermutlich nur in den allerwenigsten Fällen lohnen.

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Wenn ich eine Firma gründe, z.B. in Canada oder sonst irgendeinem Land das etwas weiter weg ist und ich dann dort ein Dienstfahrzeug anmelde wie sieht das dann mit Bußgeldern aus?
Frag das lieber in einem kanadischen oder sonst irgendeinem Forum.

Willst Du aber das Fahrzeug dauernd in Deutschland bewegen ohne hier angemeldet zu sein, so geht es nicht mehr um banale Knöllchen sondern um Steuerhinterziehung und andere Straftaten.

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Guest zerocontent

Der Aufwand wäre für mich sehr gering und auch kostengünstig.

 

Gibt es denn eine Begrenzung wie lange ich mich mit einem Auto in einem Land aufhalten darf ohne es dort anzumelden??? 8also so wie den Wohnsitz?)

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Guest Kleiner Schelm
Gibt es denn eine Begrenzung wie lange ich mich mit einem Auto in einem Land aufhalten darf ohne es dort anzumelden??? 8also so wie den Wohnsitz?)

 

Theoretisch könnte dir niemand verbieten, mit einem in D angemeldeten Auto zwei Jahre lang Urlaub in E zu machen, solange du dich an die in E geltenden Vorschriften hältst. Allerdings musst du dein in D angemeldetes Auto auch in D zwecks TÜV und ASU vorführen, aber es soll ja Länder auf dem Globus geben, die z.B. gar nicht wissen, was der TÜV ist :D

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Guest zerocontent

Also ich werd mich die Idee mal was kosten lassen und einen Verkehrsrechtsanwalt befragen!

 

Ich fahr im Jahr rund 70.000 km und diese Raubritter (Meiner Meinung nach trifft diese Bezeichnung sehr gut das Verhalten) erwischen mich immer wieder.

Bin bisher sehr gut an vielen schwerwiegenden Fällen weggekommen, hab da so meine Methoden, aber die klappen langsam nicht mehr.

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hab da so meine Methoden,

Dann erzähl doch mal.

Vielleicht kann das Forum hier noch was dazulernen.

 

Zu deiner Idee:alle Industriestaaten haben sowas ähnliches wie den TÜV.Ergo müsstes du ab und zu mal mit deinem Auto dorthin.Auch könnten die Steuern für dein Fahruzeug dort höher ausfallen.

Des weiteren müsstest du dann wohl auch die dortige Gewerbesteuer zahlen.

 

mfg

Edited by Flitzeber
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Guest zerocontent

So gerne ich ja auch anderen Menschen mein Wissen weitergebe, würde ich doch gerne darauf verzichten unter meinem Usernamen hier meine "Methoden" preis zu geben! Ist für den "normalen" Menschen sowieso nicht zu realisieren. (geht nur wenn man eine eigene Firma und Dienstfahrzeuge hat!)

 

Also in Canada ist es definitiv billiger ein Auto zu unterhalten, egal ob Steueren oder sonst was!

Mit dem TÜV hast du allerdings recht! Also sollte es wohl dann doch ein Land sein, in dem es keine TÜV gibt! (Ist auch realisierbar!)

 

Zum Thema Gewerbesteuer: Wenn keine Gewinne erwirtschaftet werden, gibt es auch kaum Steuern zu zahlen!

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De Facto steht aber noch immer das Problem der Steuerhinterziehung in Dtl im Raum. Ich erinner mich diesbezüglich an einen ähnlich gelagerten Fall, wo ein Deutscher von seinem Freund, einem Schweizer das Auto für ein paar Jahre überlassen bekommen hat. Es blieb in der Schweiz angemeldet, fuhr aber in Dtl. Nach kurzer zeit musste unser Dt sich vor dem Richter wg steuerhinterziehung verantworten. Wie lange dein Auto in Dtl fahren darf kann dir sicher dein Anwalt sagen, aber ich glaube kaum das es sich für dich in Anbetracht deiner Fahrleistung/Jahr lohnt...

 

gruss

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Das Fahrzeug ist hier zu versteuern, wenn es von einer Person geführt wird, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (§§ 1,3 (13) KraftStG).

Ein Verstoß hiergegen ist eine Straftat nach § 370 Abgabenordnung.

 

Gruß

Goose

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wieso Kanada??? Ist doch viel zu aufwendig!!!

 

Luxembourg!

 

Dort Postenkastenfirma aufmachen (nicht so einfach!), Auto zulassen, nach Möglichkeit noch französischen Führerschein dazu (ok.... auch Aufwand), und du hast in Deutschland Narrenfreiheit. Theoretisch natürlich nicht, aber praktisch. Ein Kumpel hat diesen Weg gewählt... kein Knöllchen, keine Zustellung von Geschwindigkeitsübertregungen und wenn er angehalten wird zückt er den französischen Führerschein..... und zur Not noch den französischen Pass, denn er wohnt dort offiziell.... nicht möglich? Ohhh doch....

 

Gruß

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...und zur Not noch den französischen Pass, denn er wohnt dort offiziell.... nicht möglich? Ohhh doch....
Dann ist er also Franzose....

 

Also in Canada ist es definitiv billiger ein Auto zu unterhalten, egal ob Steueren oder sonst was!

Mit dem TÜV hast du allerdings recht! Also sollte es wohl dann doch ein Land sein, in dem es keine TÜV gibt! (Ist auch realisierbar!)

So stellt sich das dann wohl klein-Fritzchen auch vor. Wie Goose schon sagte, Du musst dann auch in dem Land, wo das Auto angemeldet ist, deinen Hauptwohnsitz haben, anderenfalls Dir die deutschen Behoerden wirklich mal schnell an die Stossstange pinkeln.

Abgesehen davon bleibt wohl die Frage, wie lange denn die Firma in dem betreffenden Land existieren wird, wenn erstens keiner dort ist, um sie zu betreiben und zweitens ohnehin keine versteuerbaren Gewinne anfallen....

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Guest der Schüchterne

Es geht tatsächlich, wenn du dort deinen Hauptwohnsitz hast und den dortigen Führerschein (den zu bekommen ist kein Problem) Hab auch das aktuelle Urteil dazu da.

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