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Bussgelder in der Schweiz


Guest Baumeister_ch

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Guest Baumeister_ch

Hier einmal die aktuelle Tabelle der Bussentarife für die Schweiz per 1.4.2004

 

Überschreitung nach Abzug der Toleranz von 6 Km/h

 

 

Überschreitung________Innerorts_________________Ausserorts oder Schnellstrasse_____Autobahn

 

von 1 bis 5 km/h________40,00CHF_________________40,00CHF_____________________20,00CHF

 

von 6 bis 10 km/h______120,00CHF________________100,00CHF_____________________60,00CHF

 

von 11 bis 15 km/h_____250,00CHF________________160,00CHF____________________120,00CHF

 

von 16 bis 20 km/h_____400,00CHF________________240,00CHF____________________180,00CHF

 

von 21 bis 24 km/h_____600,00CHF________________400,00CHF____________________260,00CHF

 

von 26 bis 30 km/h_____800,00CHF________________600,00CHF____________________400,00CHF

 

von 31 bis 35 km/h_____20% des Nettoeinkommen,___800,00CHF____________________600,00CHF

--------------------------------min. 1000,00CHF

 

von 36 bis 40 km/h_____25% des Nettoeinkommen,___20% des Nettoeinkommen, _______800,00CHF

--------------------------------min. 1200,00CHF------------------min. 1000,00CHF

--------------------------------+ 3 Tage Gefängniss

 

von 41 bis 45 km/h_____30% des Nettoeinkommen,___25% des Nettoeinkommen,________20% des Nettoeinkommen,

--------------------------------min. 1400,00CHF------------------min. 1200,00CHF-------------------------min. 1000,00CHF

--------------------------------+ 5 Tage Gefängniss-------------+ 3 Tage Gefängniss---------------------+ 3 Tage Gefängniss

 

von 46 bis 50 km/h_____35% des Nettoeinkommen,___30% des Nettoeinkommen,________25% des Nettoeinkommen,

--------------------------------min. 1600,00CHF------------------min. 1400,00CHF-------------------------min. 1200,00CHF

--------------------------------+ 8 Tage Gefängniss-------------+ 5 Tage Gefängniss---------------------+ 5 Tage Gefängniss

 

von 51 bis 55 km/h_____über 51 km/h:_____________35% des Nettoeinkommen,________30% des Nettoeinkommen,

--------------------------------gemäss Beurteilung oder-------min. 1600,00CHF--------------------------min. 1400,00CHF

--------------------------------weiterleitung an Strafrichter---+ 8 Tage Gefängniss---------------------+ 8 Tage Gefängniss

 

von 56 bis 60 km/h_____________________________über 56 km/h:__________________35% des Nettoeinkommen,

----------------------------------------------------------------------gemäss Beurteilung oder----------------min. 1600,00CHF

----------------------------------------------------------------------weiterleitung an Strafrichter------------+ 10 Tage Gefängniss

 

über 61 km/h-----------------------------------------------------------------------------------------------------gemäss Beurteilung oder

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------weiterleitung an Strafrichter

 

Für Ausländische Fahrzeughalter/lenker gilt Strafverfolgung und Festsetzungsausschreibung an die Grenzwacht der Schweiz,

Fahrzeug bei wiedereinreise zu Beschlagnahmen sofern keine Depot hinterlegung erfolgt.

 

Die Schweizer Kantone haben je einen Budgetierten Einnahmebetrag von 10-20 Mio. CHF im Bussgeldbereich angesetzt dieser wird jährlich um 10% erhöht werden.

 

 

Zahlreiche Kantone haben auf den Autobahnen mobile Messfahrzeuge im Einsatz, weitere arbeiten mit mobilen Lasemessgeräten.

Ab 2005 kommen die neuen Messgeräte mit Videoerfassung und ohne Blitzsystem zum Einsatz, vorwiegend werden Tunneldurchfahrten gemessen und bei überhöhter

Geschwindigkeit erfolgt das Bussenverfahren. (Messung am Anfang und Ende des Tunnel eines jeden Fahrzeuges)

 

Der Schweizerische Bundesrat M. Leuenberger hat die Vision Zero ( 0 Verkehrstote) zur Umsetzung empfohlen, daher dürfen alle Verkehrsteilnehmer in der Schweiz mit

einschneidenten Massnahmen rechnen.

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Hier einmal die aktuelle Tabelle der Bussentarife für die Schweiz per 1.4.2004

 

Überschreitung nach Abzug der Toleranz von 6 Km/h

 

 

Überschreitung________Innerorts_________________Ausserorts oder Schnellstrasse_____Autobahn

 

von 1 bis 5 km/h________40,00CHF_________________40,00CHF_____________________20,00CHF

 

von 6 bis 10 km/h______120,00CHF________________100,00CHF_____________________60,00CHF

 

von 11 bis 15 km/h_____250,00CHF________________160,00CHF____________________120,00CHF

 

von 16 bis 20 km/h_____400,00CHF________________240,00CHF____________________180,00CHF

 

von 21 bis 24 km/h_____600,00CHF________________400,00CHF____________________260,00CHF

 

von 26 bis 30 km/h_____800,00CHF________________600,00CHF____________________400,00CHF

 

von 31 bis 35 km/h_____20% des Nettoeinkommen,___800,00CHF____________________600,00CHF

--------------------------------min. 1000,00CHF

 

von 36 bis 40 km/h_____25% des Nettoeinkommen,___20% des Nettoeinkommen, _______800,00CHF

--------------------------------min. 1200,00CHF------------------min. 1000,00CHF

--------------------------------+ 3 Tage Gefängniss

 

von 41 bis 45 km/h_____30% des Nettoeinkommen,___25% des Nettoeinkommen,________20% des Nettoeinkommen,

--------------------------------min. 1400,00CHF------------------min. 1200,00CHF-------------------------min. 1000,00CHF

--------------------------------+ 5 Tage Gefängniss-------------+ 3 Tage Gefängniss---------------------+ 3 Tage Gefängniss

 

von 46 bis 50 km/h_____35% des Nettoeinkommen,___30% des Nettoeinkommen,________25% des Nettoeinkommen,

--------------------------------min. 1600,00CHF------------------min. 1400,00CHF-------------------------min. 1200,00CHF

--------------------------------+ 8 Tage Gefängniss-------------+ 5 Tage Gefängniss---------------------+ 5 Tage Gefängniss

 

von 51 bis 55 km/h_____über 51 km/h:_____________35% des Nettoeinkommen,________30% des Nettoeinkommen,

--------------------------------gemäss Beurteilung oder-------min. 1600,00CHF--------------------------min. 1400,00CHF

--------------------------------weiterleitung an Strafrichter---+ 8 Tage Gefängniss---------------------+ 8 Tage Gefängniss

 

von 56 bis 60 km/h_____________________________über 56 km/h:__________________35% des Nettoeinkommen,

----------------------------------------------------------------------gemäss Beurteilung oder----------------min. 1600,00CHF

----------------------------------------------------------------------weiterleitung an Strafrichter------------+ 10 Tage Gefängniss

 

über 61 km/h-----------------------------------------------------------------------------------------------------gemäss Beurteilung oder

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------weiterleitung an Strafrichter

 

Für Ausländische Fahrzeughalter/lenker gilt Strafverfolgung und Festsetzungsausschreibung an die Grenzwacht der Schweiz,

Fahrzeug bei wiedereinreise zu Beschlagnahmen sofern keine Depot hinterlegung erfolgt.

 

Die Schweizer Kantone haben je einen Budgetierten Einnahmebetrag von 10-20 Mio. CHF im Bussgeldbereich angesetzt dieser wird jährlich um 10% erhöht werden.

 

 

Zahlreiche Kantone haben auf den Autobahnen mobile Messfahrzeuge im Einsatz, weitere arbeiten mit mobilen Lasemessgeräten.

Ab 2005 kommen die neuen Messgeräte mit Videoerfassung und ohne Blitzsystem zum Einsatz, vorwiegend werden Tunneldurchfahrten gemessen und bei überhöhter

Geschwindigkeit erfolgt das Bussenverfahren. (Messung am Anfang und Ende des Tunnel eines jeden Fahrzeuges)

 

Der Schweizerische Bundesrat M. Leuenberger hat die Vision Zero ( 0 Verkehrstote) zur Umsetzung empfohlen, daher dürfen alle Verkehrsteilnehmer in der Schweiz mit

einschneidenten Massnahmen rechnen.

Sonst haben die Schweizer Behörden keine Schmerzen oder? :D

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"Der Schweizerische Bundesrat M. Leuenberger hat die Vision Zero ( 0 Verkehrstote) zur Umsetzung empfohlen, daher dürfen alle Verkehrsteilnehmer in der Schweiz mit einschneidenten Massnahmen rechnen."

 

Zu viele Tote beim Schlafen: Schweizer schaffen Betten ab...

 

Auch eine Vision? Oder hat nur dieser Bundesrat eine? Dann sollte er sich eher beim Vatikan als Seliger bewerben als den verkehr zu terrorisieren.

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Konsequenterweise müsste dann auch die Motorrad-Helmpflicht durch eine Wollmützenpflicht ersetzt werden.

 

Schließlich wurde in aufwändigen Fallversuchen festgestellt, dass Helme im freien Fall gelegentlich kaputt gehen, Wollmützen aber nicht...

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In diesem Zusammenhang wäre es interessant zu wissen, ob und wie in der Schweiz ein Alberto oder Ersafe o.ä. funktioniert.

 

Und zwar bevor das nächste Opfer hier postet.

 

Vielleicht kennt sich ja da jemand aus.

 

Was ist, wenn der Halter von der schweizer Behörde einen Brief bekommt und z.B 400 CHF abdrücken soll?.

Er gibt einen Fahrer in der USA an, der bereit ist, gegenüber der schweizer Behörde den Verstoß zuzugeben (schriftlich)

Wenn dieser angebliche Fahrer nicht vorhab in den nächsten Jahren in die Schweiz zu reisen, kann er das ja ohne Sorge tun.

 

Nur-- gibt es in Ch eine Halterhaftung??? Was passiert, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann oder in USA sitzt und die Busse (wie man in CH sagt) nicht zahlt.

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Dann ist es ja billiger geworden :geil:

 

Ich hab vor 6 Jahren in der Schweiz wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 4 km/h auf der AB damals 60 CHF zahlen müssen. Da ich nur auf Transit unterwegs war, und daher keine CHF dabei hatte, bezahlte ich mit nem 100 Mark Schein. Rausgegeben haben die :D mit damals nur 5 CHF - was beim damaligen Wechselkurs eine Strafe von ca. 93 DM bzw. 85 CHF ausmachte.

 

Originalton der ;) wenn ich nicht gleich gezahlt hätte:

"Dann lernen Sie die schwedischen Gardinen der Schweiz kennen"...

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  • 2 weeks later...
Guest highspeed-zh

Halterhaftung heisst, dass Du auch für Geschwindigkeitsübertretungen die Busse/Strafe bezahlen musst, wenn Du gar nicht am Steuer gesessen hast. Es reicht, dass der Wagen auf Dich zugelassen ist.

 

In Deutschland gibt es keine Halterhaftung. Wenn jemand mit Deinem Wagen zu schnell fährt, musst Du nicht bezahlen. In der Schweiz ist das anders.

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Ich finde diese drakonischen Strafen bei geringter überschreitung von 1-4 km/h eigentlich ne Frechheit, besonder dann, wenn es auch rigeros durchgezogen wird. Ich habe nix gegen 'Raserstrafen' im Tagessatzbereich für grobe Überschreitungen, aber 1-4 KM/h innerorts drüber teuer zu ahnden finde ich unfair.

 

Das ist kein Bereich, wo es eine 'Strafe' geben sollte, kleiner Fingerzeig sollte da ausreichen, das ärgert schon genug.

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Der Schweizerische Bundesrat M. Leuenberger hat die Vision Zero ( 0 Verkehrstote) zur Umsetzung empfohlen ...

Wer eine Vision hat soll zum Arzt gehen (sinngemäß H. Schmidt) - aber bei bestimmten Visionen ist wohl die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt angebracht.

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Halterhaftung heisst, dass Du auch für Geschwindigkeitsübertretungen die Busse/Strafe bezahlen musst, wenn Du gar nicht am Steuer gesessen hast. Es reicht, dass der Wagen auf Dich zugelassen ist.

 

 

 

Da habe ich was anderes gehört, siehe hier:

 

Es gibt in CH keine Halterhaltung

siehe hier:

 

http://www.radar.ch/Infoblitz/0301.PDF

 

aber auch hier

 

http://www.radar.ch/Infoblitz/0103.PDF

(suche Polizei hat ein langes Gedächtnis

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  • 4 weeks later...

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