Guest Baumeister_ch Posted September 1, 2004 Report Share Posted September 1, 2004 Hier einmal die aktuelle Tabelle der Bussentarife für die Schweiz per 1.4.2004 Überschreitung nach Abzug der Toleranz von 6 Km/h Überschreitung________Innerorts_________________Ausserorts oder Schnellstrasse_____Autobahn von 1 bis 5 km/h________40,00CHF_________________40,00CHF_____________________20,00CHF von 6 bis 10 km/h______120,00CHF________________100,00CHF_____________________60,00CHF von 11 bis 15 km/h_____250,00CHF________________160,00CHF____________________120,00CHF von 16 bis 20 km/h_____400,00CHF________________240,00CHF____________________180,00CHF von 21 bis 24 km/h_____600,00CHF________________400,00CHF____________________260,00CHF von 26 bis 30 km/h_____800,00CHF________________600,00CHF____________________400,00CHF von 31 bis 35 km/h_____20% des Nettoeinkommen,___800,00CHF____________________600,00CHF--------------------------------min. 1000,00CHF von 36 bis 40 km/h_____25% des Nettoeinkommen,___20% des Nettoeinkommen, _______800,00CHF--------------------------------min. 1200,00CHF------------------min. 1000,00CHF--------------------------------+ 3 Tage Gefängniss von 41 bis 45 km/h_____30% des Nettoeinkommen,___25% des Nettoeinkommen,________20% des Nettoeinkommen,--------------------------------min. 1400,00CHF------------------min. 1200,00CHF-------------------------min. 1000,00CHF--------------------------------+ 5 Tage Gefängniss-------------+ 3 Tage Gefängniss---------------------+ 3 Tage Gefängniss von 46 bis 50 km/h_____35% des Nettoeinkommen,___30% des Nettoeinkommen,________25% des Nettoeinkommen,--------------------------------min. 1600,00CHF------------------min. 1400,00CHF-------------------------min. 1200,00CHF--------------------------------+ 8 Tage Gefängniss-------------+ 5 Tage Gefängniss---------------------+ 5 Tage Gefängniss von 51 bis 55 km/h_____über 51 km/h:_____________35% des Nettoeinkommen,________30% des Nettoeinkommen,--------------------------------gemäss Beurteilung oder-------min. 1600,00CHF--------------------------min. 1400,00CHF--------------------------------weiterleitung an Strafrichter---+ 8 Tage Gefängniss---------------------+ 8 Tage Gefängniss von 56 bis 60 km/h_____________________________über 56 km/h:__________________35% des Nettoeinkommen,----------------------------------------------------------------------gemäss Beurteilung oder----------------min. 1600,00CHF----------------------------------------------------------------------weiterleitung an Strafrichter------------+ 10 Tage Gefängniss über 61 km/h-----------------------------------------------------------------------------------------------------gemäss Beurteilung oder----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------weiterleitung an Strafrichter Für Ausländische Fahrzeughalter/lenker gilt Strafverfolgung und Festsetzungsausschreibung an die Grenzwacht der Schweiz,Fahrzeug bei wiedereinreise zu Beschlagnahmen sofern keine Depot hinterlegung erfolgt. Die Schweizer Kantone haben je einen Budgetierten Einnahmebetrag von 10-20 Mio. CHF im Bussgeldbereich angesetzt dieser wird jährlich um 10% erhöht werden. Zahlreiche Kantone haben auf den Autobahnen mobile Messfahrzeuge im Einsatz, weitere arbeiten mit mobilen Lasemessgeräten.Ab 2005 kommen die neuen Messgeräte mit Videoerfassung und ohne Blitzsystem zum Einsatz, vorwiegend werden Tunneldurchfahrten gemessen und bei überhöhterGeschwindigkeit erfolgt das Bussenverfahren. (Messung am Anfang und Ende des Tunnel eines jeden Fahrzeuges) Der Schweizerische Bundesrat M. Leuenberger hat die Vision Zero ( 0 Verkehrstote) zur Umsetzung empfohlen, daher dürfen alle Verkehrsteilnehmer in der Schweiz miteinschneidenten Massnahmen rechnen. Quote Link to post Share on other sites
alexbora 1 Posted September 1, 2004 Report Share Posted September 1, 2004 Was passiert den mit den Auslaendern, wenn sie im "Gefaengnissbereich" unterwegs sind? Quote Link to post Share on other sites
Steffen 1 Posted September 2, 2004 Report Share Posted September 2, 2004 Was passiert den mit den Auslaendern, wenn sie im "Gefaengnissbereich" unterwegs sind? Gehe in das Gefängnis. Gehe direkt dort hin, ziehe nicht über "Los" Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted September 2, 2004 Report Share Posted September 2, 2004 Gehe in das Gefängnis. Gehe direkt dort hin, ziehe nicht über "Los" Gefährliches Halbwissen... Quote Link to post Share on other sites
Belfanatic 0 Posted September 2, 2004 Report Share Posted September 2, 2004 Hier einmal die aktuelle Tabelle der Bussentarife für die Schweiz per 1.4.2004 Überschreitung nach Abzug der Toleranz von 6 Km/h Überschreitung________Innerorts_________________Ausserorts oder Schnellstrasse_____Autobahn von 1 bis 5 km/h________40,00CHF_________________40,00CHF_____________________20,00CHF von 6 bis 10 km/h______120,00CHF________________100,00CHF_____________________60,00CHF von 11 bis 15 km/h_____250,00CHF________________160,00CHF____________________120,00CHF von 16 bis 20 km/h_____400,00CHF________________240,00CHF____________________180,00CHF von 21 bis 24 km/h_____600,00CHF________________400,00CHF____________________260,00CHF von 26 bis 30 km/h_____800,00CHF________________600,00CHF____________________400,00CHF von 31 bis 35 km/h_____20% des Nettoeinkommen,___800,00CHF____________________600,00CHF--------------------------------min. 1000,00CHF von 36 bis 40 km/h_____25% des Nettoeinkommen,___20% des Nettoeinkommen, _______800,00CHF--------------------------------min. 1200,00CHF------------------min. 1000,00CHF--------------------------------+ 3 Tage Gefängniss von 41 bis 45 km/h_____30% des Nettoeinkommen,___25% des Nettoeinkommen,________20% des Nettoeinkommen,--------------------------------min. 1400,00CHF------------------min. 1200,00CHF-------------------------min. 1000,00CHF--------------------------------+ 5 Tage Gefängniss-------------+ 3 Tage Gefängniss---------------------+ 3 Tage Gefängniss von 46 bis 50 km/h_____35% des Nettoeinkommen,___30% des Nettoeinkommen,________25% des Nettoeinkommen,--------------------------------min. 1600,00CHF------------------min. 1400,00CHF-------------------------min. 1200,00CHF--------------------------------+ 8 Tage Gefängniss-------------+ 5 Tage Gefängniss---------------------+ 5 Tage Gefängniss von 51 bis 55 km/h_____über 51 km/h:_____________35% des Nettoeinkommen,________30% des Nettoeinkommen,--------------------------------gemäss Beurteilung oder-------min. 1600,00CHF--------------------------min. 1400,00CHF--------------------------------weiterleitung an Strafrichter---+ 8 Tage Gefängniss---------------------+ 8 Tage Gefängniss von 56 bis 60 km/h_____________________________über 56 km/h:__________________35% des Nettoeinkommen,----------------------------------------------------------------------gemäss Beurteilung oder----------------min. 1600,00CHF----------------------------------------------------------------------weiterleitung an Strafrichter------------+ 10 Tage Gefängniss über 61 km/h-----------------------------------------------------------------------------------------------------gemäss Beurteilung oder----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------weiterleitung an Strafrichter Für Ausländische Fahrzeughalter/lenker gilt Strafverfolgung und Festsetzungsausschreibung an die Grenzwacht der Schweiz,Fahrzeug bei wiedereinreise zu Beschlagnahmen sofern keine Depot hinterlegung erfolgt. Die Schweizer Kantone haben je einen Budgetierten Einnahmebetrag von 10-20 Mio. CHF im Bussgeldbereich angesetzt dieser wird jährlich um 10% erhöht werden. Zahlreiche Kantone haben auf den Autobahnen mobile Messfahrzeuge im Einsatz, weitere arbeiten mit mobilen Lasemessgeräten.Ab 2005 kommen die neuen Messgeräte mit Videoerfassung und ohne Blitzsystem zum Einsatz, vorwiegend werden Tunneldurchfahrten gemessen und bei überhöhterGeschwindigkeit erfolgt das Bussenverfahren. (Messung am Anfang und Ende des Tunnel eines jeden Fahrzeuges) Der Schweizerische Bundesrat M. Leuenberger hat die Vision Zero ( 0 Verkehrstote) zur Umsetzung empfohlen, daher dürfen alle Verkehrsteilnehmer in der Schweiz miteinschneidenten Massnahmen rechnen. Sonst haben die Schweizer Behörden keine Schmerzen oder? Quote Link to post Share on other sites
l30n 0 Posted September 2, 2004 Report Share Posted September 2, 2004 bei staendig wachsendem verkehrsaufkommen irgendwannmal 0 verkehrstote -> welch geistreicher hirnfurz Quote Link to post Share on other sites
Steffen 1 Posted September 2, 2004 Report Share Posted September 2, 2004 @Netghost Sei bitte nicht so wortkarg und lass uns nicht dumm sterben! Quote Link to post Share on other sites
astaubach 0 Posted September 2, 2004 Report Share Posted September 2, 2004 Abzocke ! Erster !!! Zum ersten Mal war hier das Wort "Abzocke" halbwegs berechtigt. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted September 2, 2004 Report Share Posted September 2, 2004 "Der Schweizerische Bundesrat M. Leuenberger hat die Vision Zero ( 0 Verkehrstote) zur Umsetzung empfohlen, daher dürfen alle Verkehrsteilnehmer in der Schweiz mit einschneidenten Massnahmen rechnen." Zu viele Tote beim Schlafen: Schweizer schaffen Betten ab... Auch eine Vision? Oder hat nur dieser Bundesrat eine? Dann sollte er sich eher beim Vatikan als Seliger bewerben als den verkehr zu terrorisieren. Quote Link to post Share on other sites
Guest NiliQB Posted September 2, 2004 Report Share Posted September 2, 2004 Konsequenterweise müsste dann auch die Motorrad-Helmpflicht durch eine Wollmützenpflicht ersetzt werden. Schließlich wurde in aufwändigen Fallversuchen festgestellt, dass Helme im freien Fall gelegentlich kaputt gehen, Wollmützen aber nicht... Quote Link to post Share on other sites
Ilcko 0 Posted September 3, 2004 Report Share Posted September 3, 2004 In diesem Zusammenhang wäre es interessant zu wissen, ob und wie in der Schweiz ein Alberto oder Ersafe o.ä. funktioniert. Und zwar bevor das nächste Opfer hier postet. Vielleicht kennt sich ja da jemand aus. Was ist, wenn der Halter von der schweizer Behörde einen Brief bekommt und z.B 400 CHF abdrücken soll?.Er gibt einen Fahrer in der USA an, der bereit ist, gegenüber der schweizer Behörde den Verstoß zuzugeben (schriftlich)Wenn dieser angebliche Fahrer nicht vorhab in den nächsten Jahren in die Schweiz zu reisen, kann er das ja ohne Sorge tun. Nur-- gibt es in Ch eine Halterhaftung??? Was passiert, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann oder in USA sitzt und die Busse (wie man in CH sagt) nicht zahlt. Quote Link to post Share on other sites
Holgiheld 0 Posted September 3, 2004 Report Share Posted September 3, 2004 Dann ist es ja billiger geworden Ich hab vor 6 Jahren in der Schweiz wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 4 km/h auf der AB damals 60 CHF zahlen müssen. Da ich nur auf Transit unterwegs war, und daher keine CHF dabei hatte, bezahlte ich mit nem 100 Mark Schein. Rausgegeben haben die mit damals nur 5 CHF - was beim damaligen Wechselkurs eine Strafe von ca. 93 DM bzw. 85 CHF ausmachte. Originalton der wenn ich nicht gleich gezahlt hätte:"Dann lernen Sie die schwedischen Gardinen der Schweiz kennen"... Quote Link to post Share on other sites
Steffen 1 Posted September 3, 2004 Report Share Posted September 3, 2004 Nur-- gibt es in Ch eine Halterhaftung??? Halterhaftung gibt es dann, wenn mit dem Auto ein Schaden angerichtet wird. Bsp.: Jemand fährt mit deinem Wagen in einen anderen rein und flüchtet. Für diesen Schaden kannst du in Regress genommen werden. Quote Link to post Share on other sites
Guest highspeed-zh Posted September 15, 2004 Report Share Posted September 15, 2004 Halterhaftung heisst, dass Du auch für Geschwindigkeitsübertretungen die Busse/Strafe bezahlen musst, wenn Du gar nicht am Steuer gesessen hast. Es reicht, dass der Wagen auf Dich zugelassen ist. In Deutschland gibt es keine Halterhaftung. Wenn jemand mit Deinem Wagen zu schnell fährt, musst Du nicht bezahlen. In der Schweiz ist das anders. Quote Link to post Share on other sites
Zarzal 89 Posted September 15, 2004 Report Share Posted September 15, 2004 Ich finde diese drakonischen Strafen bei geringter überschreitung von 1-4 km/h eigentlich ne Frechheit, besonder dann, wenn es auch rigeros durchgezogen wird. Ich habe nix gegen 'Raserstrafen' im Tagessatzbereich für grobe Überschreitungen, aber 1-4 KM/h innerorts drüber teuer zu ahnden finde ich unfair. Das ist kein Bereich, wo es eine 'Strafe' geben sollte, kleiner Fingerzeig sollte da ausreichen, das ärgert schon genug. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted September 15, 2004 Report Share Posted September 15, 2004 Der Schweizerische Bundesrat M. Leuenberger hat die Vision Zero ( 0 Verkehrstote) zur Umsetzung empfohlen ... Wer eine Vision hat soll zum Arzt gehen (sinngemäß H. Schmidt) - aber bei bestimmten Visionen ist wohl die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt angebracht. Quote Link to post Share on other sites
Ilcko 0 Posted September 16, 2004 Report Share Posted September 16, 2004 Halterhaftung heisst, dass Du auch für Geschwindigkeitsübertretungen die Busse/Strafe bezahlen musst, wenn Du gar nicht am Steuer gesessen hast. Es reicht, dass der Wagen auf Dich zugelassen ist. Da habe ich was anderes gehört, siehe hier: Es gibt in CH keine Halterhaltungsiehe hier: http://www.radar.ch/Infoblitz/0301.PDF aber auch hier http://www.radar.ch/Infoblitz/0103.PDF(suche Polizei hat ein langes Gedächtnis Quote Link to post Share on other sites
Steffen 1 Posted September 17, 2004 Report Share Posted September 17, 2004 Halterhaftung heisst, dass Du auch für Geschwindigkeitsübertretungen die Busse/Strafe bezahlen musst, wenn Du gar nicht am Steuer gesessen hast. Es reicht, dass der Wagen auf Dich zugelassen ist. Das stimmt fuer Oesterreich, nicht fuer die Schweiz. Quote Link to post Share on other sites
guapo 0 Posted October 10, 2004 Report Share Posted October 10, 2004 (edited) ##### (gelöscht) Edited October 10, 2004 by Pferdestehler Quote Link to post Share on other sites
guapo 0 Posted October 10, 2004 Report Share Posted October 10, 2004 Hier die Version 2005(ohne Gewähr, ich habe es auch nur per e-mail bekommen)Offenbar doch nur ein Witz - schlimm, daß man es den Schweizern zutraut ... http://radar.ch/bussenkatalog.asp Quote Link to post Share on other sites
Guest gallardo Posted October 10, 2004 Report Share Posted October 10, 2004 hallo @ll die tabelle ist völlig falsch die bussen werden nicht erhöht!!!!!!!!das ist ein scherz mit diesem mail hier seht ihr die seriöse bussentabelle die 100% stimmt !!! http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_031/app1.html Quote Link to post Share on other sites
Steffen 1 Posted October 10, 2004 Report Share Posted October 10, 2004 @Mods Kann man die Hoax-Bussenlisten löschen? Wir sollten uns nicht an der Verbreitung dieser Ente beteiligen. Quote Link to post Share on other sites
guapo 0 Posted October 10, 2004 Report Share Posted October 10, 2004 Kann man die Hoax-Bussenlisten löschen? Wir sollten unsWie kann ich die msg nachträglich editieren?- dann lösch' ich die Tabelle tia Quote Link to post Share on other sites
Steffen 1 Posted October 10, 2004 Report Share Posted October 10, 2004 Schick eine private Nachricht an ein Mitgleid, das der Gruppe "Moderator" angehört. Die können das löschen. Quote Link to post Share on other sites
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