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Nachts Aus Auto Heraus Auf Der Autobahn Gelasert Worden!


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hahaha ich verrate euch mal was.. ich melde mich einfach mit anderem Usernamen an (wozu hat man 1000 Mailadressen) und hole mir nächstes Mal Popcorn.

Einige hier tun mir echt Leid... haben halt daheim nix zu sagen und wollen auch mal zu Wort kommen und einen auf "Papa, ich weiß was... im Bad da brennt noch Licht!" machen.

 

Tollen Start ins WE wünsche ich <_<

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hahaha ich verrate euch mal was.. ich melde mich einfach mit anderem Usernamen an (wozu hat man 1000 Mailadressen) und hole mir nächstes Mal Popcorn.

Einige hier tun mir echt Leid... haben halt daheim nix zu sagen und wollen auch mal zu Wort kommen und einen auf "Papa, ich weiß was... im Bad da brennt noch Licht!" machen.

 

Tollen Start ins WE wünsche ich <_<

Das haben schon viele versucht und sind über kurz oder lang gescheitert. :angry2:<_<

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Was mach ich jetzt?? Wie können die überhaupt nachweisen, dass ich das war? Es waren ja mehrere Fahrzeuge auf der AB?!

Wie groß sind die Chancen, dass ich da rauskomme bzw. das wenigstens auf nen Monat gedrückt bekomme? Ich brauche meinen Führerschein beruflich :-(

@xycrazy: Du bist als Fahrer identifiziert, somit bleibt nur die Durchleuchtung der gesamten Messung durch RA mit ggf. Gutachter. Insgesamt hat die von Dir beschriebene Messung ein hohes Murkspotential, da seltene Messung auf BAB, Pulkmessung nachts auf 700 Meter und Verlassen der Meßstelle zur Ahndung. Falls natürlich im Bezirk von @bluey&papemark gewesen, dann gibt es leider keine Chance gegen diese gerichtsfeste Meisterschützen.

<_<

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Das ist nicht Dein ernst? Hast Du schon mal so ein Gerät betriebsbereit in der Hand gehabt und auch benutzt?

Es gibt sicherlich Kombinationen, wo eine Messung schwierig bis unmöglich ist, aber nicht auf einer dreispurigen Autobahn mit vereinzelten Kfzen.

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M3 erstmal Danke, für deinen Post!

 

Bin die Strecke nochmal abgefahren.. ist eigentlich unmöglich, aus 700 Metern zu lasern, bei 700 Meter sieht man die Stelle, von der gemessen wurde nicht.

Und: die Strecke macht eine kleine Linkskurve... das bedeutet, die Messung ist nicht auf kerzengerader Strecke erfolgt, sondern diagonal... das ist meines Wissens nach gar nicht möglich / korrekt... zudem geht die Strecke ein leichtes Gefälle runter.

 

Also das sieht mir schon schwer nach Fehlmessung aus... aber klar.. nicht wenn blu misst... :-D

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die Messung ist nicht auf kerzengerader Strecke erfolgt, sondern diagonal... das ist meines Wissens nach gar nicht möglich / korrekt... zudem geht die Strecke ein leichtes Gefälle runter.

 

Du solltest mal dein Wissen auffrischen ...

 

Der einzige Grund warum man möglichst nicht diagonal messen soll das die angezeige/verwertbare Geschwindigkeit zu deinen gunsten kleiner ist.

 

Anders würde es aussehen wenn die 700m wirklich so in einer Kurve liegen das keine Sichtlinie steht aber das bekommt man eh nur über die genauen daten im Meßprotkoll raus.

 

mfg

Falco

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M3 erstmal Danke, für deinen Post!

Jap. Wie schon gesagt wurde: m3 ist der absolute Fachmann.

 

ist eigentlich unmöglich, aus 700 Metern zu lasern, bei 700 Meter sieht man die Stelle, von der gemessen wurde nicht

Das muß man auch nicht. Im Gegensatz zu Deinen Augen hat das Lasergerät eine 6fache Vergrößerung, so daß man Dich recht gut erkannt haben wird.

 

Und: die Strecke macht eine kleine Linkskurve... das bedeutet, die Messung ist nicht auf kerzengerader Strecke erfolgt, sondern diagonal... das ist meines Wissens nach gar nicht möglich / korrekt... zudem geht die Strecke ein leichtes Gefälle runter.

Dazu muß und kann man eigentlich nur eines sagen: Du hast halt kein Wissen!

 

Also das sieht mir schon schwer nach Fehlmessung aus... aber klar.. nicht wenn blu misst... :-D

Es sieht eigentlich nur danach aus bzw bestätigt sich gerade, daß Du ahnungslos bist. <_<

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Hauptsache du hast die Weißheit mit Löffeln gefressen... joa wir werden ja sehen, was der Anwalt sagt. Der und der Gegengutachter müssen es ja wissen.

 

Da es sich Dir ohnehin nicht erschließt: "Weisheit" hat nichts mit der Farbe "weiß" zu tun.

Mit Deiner Fähigkeit "sehen, was der Anwalt sagt", also das gesprochene Wort zu sehen, kannst Du sicher bei den Geheimdiensten eine ganz große Nummer werden. Aber was bitte ist ein Gegengutachter? Das Gegenteil eines Gutachters?

 

Während Bluey hier interessante und fundierte Informationen beiträgt, trägst Du zwar auch bei. Allerdings nur zur allgemeinen Belustigung.

 

Cheers!

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Also das sieht mir schon schwer nach Fehlmessung aus

Sagen wir mal so.

Das Lasergerät zeigt nur dann einen Wert an, wenn es etwas in Zielrichtung gab, was in der Messentfernung die angezeigte Geschwindigkeit hatte.

 

 

Also von der technischen Seite ist der Wert nicht wirklich anzweifelbar. Ob die 700m Messung mit diesem Gerät realiserbar sind, kann ich Dir nicht sagen. Ob die örtlichen Begebenheiten eine 700m Messung zulassen kann ich ebenfalls nicht beurteilen. Da hilft vor Gericht u.U. eine geodätische Karte. Allerdings wüde es mit etwas wundern, wenn dem nicht so wäre.

 

Es wäre eher zu klären, ob für das verwendete Gerät die notwedigen Vormessungen nötig waren und erfolgt sind (siehe Bluey) und wie die Cop's eindeutig Dir die Messung zuordnen können wollen.

Das eine steht im Protokoll, dass andere ergibt sich aus den Zeugenaussagen der Beamten bzw. deren Ausbildungsstand am Gerät

 

hahaha ich verrate euch mal was.. ich melde mich einfach mit anderem Usernamen an (wozu hat man 1000 Mailadressen)

Dann laß Dir sagen, dass Dich die Forensoftware bzw. die Admins nicht nur anhand der Email-Adresse identifizieren können ... :angry2:

Soll das mit den 1000 Email-Adressen übrigends ein Witz sein ?

Wenn Du 'tausende' anstatt 'eintausend' geschrieben hättest, aber so ... <_<

 

Hast Du eigentlich eine VRS oder zahlst Du das aus eigener Tasche ?

 

Gruß,

AnReRa

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nunja, der TE ist ja wohl fest entschlossen, einem RA zu folgen.

 

Hoffentlich ist er sich der Kosten bewusst, die einmal der RA einfordert, und noch viel

spannender die Kosten, die ein Gutachten auslöst, was die Messung als "Murksmessung"

einstufen soll. Nicht zu vergessen ist dabei, dass ein Gericht lange nicht einem Gutachten folgen

muss, welches von einer Partei, und nicht vom Gericht selber mittels eines vom Gericht

bestellten Gutachters geschrieben wurde.

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... dass ein Gericht lange nicht einem Gutachten folgen

muss, welches von einer Partei, und nicht vom Gericht selber mittels eines vom Gericht

bestellten Gutachters geschrieben wurde.

 

 

es muss nicht nur nicht, sondern tut es in aller Regel auch nicht. Daher darf der - natürlich unschuldig - Gemessene nicht nur das erste Gutachten sondern auch noch das zweite zahlen, dass das Gericht dann einholt. Zumindest dann, wenn dabei - wie in nahezu allen Fällen - rauskommt, dass die Messung nicht zu beanstanden ist. Gerade bei der Lasermessung steht und fällt die ganze Sache mit der Aussage des Messbeamten. Und wenn der einigermaßen sauber gearbeitet hat und grundsätzlich weiß, was er (sie) tut, dann gehen die Chancen auf eine Einstellung gegen Null.

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Weil z.B. der Duden Pulk als Verband von.... definiert.... :60:

Naja ist auch nicht besser im Ergebnis.

 

aus Wiki

In der Mathematik ist ein Verband eine bestimmte algebraische Struktur mit zwei Verknüpfungen

Hervorhebung durch mich

 

Auch juristisch betrachtet bringt es nichts, denn ein Zweckverband, diese Rechtsform sollte ja allgemein bekannt sein, setzt auch nur ZWEI Partner voraus.

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es muss nicht nur nicht, sondern tut es in aller Regel auch nicht. Daher darf der - natürlich unschuldig - Gemessene nicht nur das erste Gutachten sondern auch noch das zweite zahlen, dass das Gericht dann einholt. Zumindest dann, wenn dabei - wie in nahezu allen Fällen - rauskommt, dass die Messung nicht zu beanstanden ist. Gerade bei der Lasermessung steht und fällt die ganze Sache mit der Aussage des Messbeamten. Und wenn der einigermaßen sauber gearbeitet hat und grundsätzlich weiß, was er (sie) tut, dann gehen die Chancen auf eine Einstellung gegen Null.

Ganz genau so ist es!! Aber was rede ich?! Soll doch jeder seine eigenen Erfahrungen sammeln und ggf. Lehrgeld zahlen, wenn er's partout möchte.

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Fall im November 2009:

[...]wären das 31 zu schnell.

Ich war schockiert, denn das konnte gar nicht stimmen!!! Dass ich mit 10-20 zu schnell war, wäre möglich gewesen, aber niemals 37![...]

 

Fall im November 2011:

[...]Natürlich war ich schneller unterwegs.. aber SO schnell nicht!![...]

 

 

Also entweder bist du nicht gerade ein Ass in Geschwindigkeit einschätzen,

oder dein Tache geht ganz schön falsch.

 

Auf alle Fälle lässt sich langsam ein Muster erkennen. :60:

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Ein Pulk geht ab zwei Fahrzeuge los...

 

Volle Zustimmung!

Entweder es wird ein Einzelfahrzeug gemessen oder ein Fahrzeugpulk mit dann eben mehr als nur einem Wagen. Und für den möglicherweise zu unrecht Betroffenen macht es keinen Unterschied ob der Laserstrahl von einem oder zwei Fahrzeugen abgelenkt wird - und genau das ist ja einer der Knackpunkte bei den Laserkontrollen.

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und genau das ist ja einer der Knackpunkte bei den Laserkontrollen.

Meinst Du nicht, daß man bei einer 6fach-Vergrößerung recht gut erkennen kann, welches Auto man anpeilt? Du solltest bei Gelegenheit mal durchschauen.

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Der Laserstrahlaufweitung ist es relativ egal, was man als Bediener sieht oder sehen will.

Die Laserstrahlaufweitung ist beim FG21 aber recht gering. Des weiteren markiert der Zielerfassungskreis in der Visieroptik die maximale Strahlaufweitung. Bzw. da die Aufweitung lediglich bis zu 3 mrad beträgt, der besagte Kreis aber einen Bereich von 5 mrad abdeckt, hat man sogar noch eine zusätzliche Sicherheit eingebaut. Denn ausschließlich dann, wenn sich nur das zu messende Fahrzeug in diesem Kreis befindet, spricht man von einem Einzelfahrzeug und darf eben auch dieses messen. Und Du darfst mir nun wirklich glauben, daß man es sehr gut erkennen kann, ob sich ein oder mehrere Fahrzeuge in diesem Kreis befinden.

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So denn darf ich mal das angestaubte "Wissen" einiger scheinbar unfehlbaren Hobby-Cops mit einem Urteil hierzu up2date bringen

 

http://blog.beck.de/2010/08/25/ag-sigmarin...t-riegl-fg-21-p

 

So eindeutig ist das alles gar nicht!

Wenn man keine Ahnung hat...

Jetzt frage ich mich nur, wer keine Ahnung haben und wessen Wissen angestaubt sein soll. Beachten sollte man hier, daß es eine Einzelfallentscheidung ist und daß auch längst nicht jeder Sachverständige die hier dargestellte Meinung hinsichtlich der Protokollierung und des 4-Augenprinzips vertritt. Letzteres ist in NRW auch nicht vorgeschrieben.

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So denn darf ich mal das angestaubte "Wissen" einiger scheinbar unfehlbaren Hobby-Cops mit einem Urteil hierzu up2date bringen

 

http://blog.beck.de/2010/08/25/ag-sigmarin...t-riegl-fg-21-p

 

So eindeutig ist das alles gar nicht!

Wenn man keine Ahnung hat....

 

Da hatte in jedem Fall jemand keine Ahnung: der Richter bzw. die Richterin. Da kommt irgend so ein Sachverständiger daher und behauptet irgendeinen Blödsinn, der weder durch die PTB-Zulassung noch die Bedienungsanleitung abgedeckt ist und der Richter/die Richterin baut auf diesen Käse auch noch ein Urteil auf.

 

Wie Bluey schon so richtig sagte: es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, die in der gängigen Rechtsprechung aber auch nicht die allergeringste Wirkung zeigt. Und das vollkommen zu Recht, weil es überhaupt keine Grundlage für dieses Vieraugenprinzip gibt.

 

Wie schon gesagt: das Vieraugenprinzip ist weder in der PTB-Zulassung noch in der Bedienungsanleitung erwähnt. Es ist dementsprechend mit einem Lasermessgerät eine Messung im Sinne einer standardisierten Messverfahrens möglich, ohne dass dieses Fantasieprodukt eines bestimmten Sachverständigen "Vieraugenprinzip" in irgendeiner Form zu beachten ist.

 

Es ist immer wieder lustig (bzw. peinlich), wenn Leute, die sich entsprechend ihrer Beiträge mit den Details aber auch nicht im geringsten auskennen, meinen, sie könnten mit ihrem Google-Wissen glänzen.

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Wie schon gesagt: das Vieraugenprinzip ist weder in der PTB-Zulassung noch in der Bedienungsanleitung erwähnt. Es ist dementsprechend mit einem Lasermessgerät eine Messung im Sinne einer standardisierten Messverfahrens möglich, ohne dass dieses Fantasieprodukt eines bestimmten Sachverständigen "Vieraugenprinzip" in irgendeiner Form zu beachten ist.

Aber sinnvoll wärs doch schon, oder etwa nicht?

 

Ich meine, dafür dass man eine Fehlerquelle minimiert wäre der zusätzliche Aufwand doch vertretbar.

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Aber sinnvoll wärs doch schon, oder etwa nicht?

Ich meine, dafür dass man eine Fehlerquelle minimiert wäre der zusätzliche Aufwand doch vertretbar.

 

Und wo will man dann Schluss machen? Acht Augen sehen zweifelsfrei mehr als vier. Oder dürfen es 16 sein? Aus meiner Sicht treffen die Kommentatoren des von xycrazy zitierten Beitrags im Beck-Blog die Sache ganz gut. Die Leute wissen im Gegensatz zu dem Richter/der Richterin nämlich Bescheid.

 

Ich würde es auch für sinnvoll erachten, wenn die Lasermessungen mit Videodokumentation durchgeführt werden würden. Dennoch käme ich nicht auf die Idee mir einen solchen Blödsinn wie das Vieraugenprinzip einfallen zu lassen und es dann im Widerspruch zu allen technischen Richtlinien für verbindlich zu erklären. Nur weil ich persönlich sauer darüber bin, dass keine Videodokumentation sattfindet.

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Ich schlage - literarisch beschlagen, wie ich nun mal bin - 42 vor....... :60:

Dann musst Du nur noch Sachverständiger sein und einen merkwürdigen Richter finden, der sich Deiner Meinung anschließt und schon kann sich hier jemand auf ein 42-Augenprinzip berufen. Das zeigt ganz gut, was für ein Schwachsinnsurteil da in Sigmaringen ergangen ist.

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Ich meine, dafür dass man eine Fehlerquelle minimiert wäre der zusätzliche Aufwand doch vertretbar.

Klar. Und demnächst fodert man noch das 6-Augen-Prinzip. Also einen Dritten, der unabhängig und ohne Ablenkung durch eine andere Aufgabe überprüft und kontrolliert, daß die anderen beiden, Protokollführer und Meßbeamter, auch alles korrekt durchführen.

 

Ich habe unserem AG-Richter kürzlich die hiesige Verfahrensweise erläutert, die ohne 4-Augen-Prinzip auskommt, aber einige Sicherheitsmechanismen beinhaltet, so daß das 4-Augen-Prinzip hier quasi überflüssig ist. Dem stimmte er zu.

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Hallo, xycrazy,

 

in einem Punkt haben der Richter und der Sachverständige recht:

 

Ferner ist im Messprotokoll unter „Bemerkungen“ nichts eingetragen. Damit ist nicht sicher gewährleistet, dass der gemessene Wert auch von dem Fahrzeug des Betroffenen ausgelöst wurde. Sowohl aus der Sicht des Sachverständigen als auch aus richterlicher Sicht sollte daher dieses Feld stets ausgefüllt werden.

 

Es sollte tatsächlich entweder im Feld Bemerkungen oder aber in der Sachverhaltschilderung, soweit eine geschrieben wird, bei solch großen Entfernungen auf die besonderen Umstände eingegangen werden.

 

Dies ist kein muss, sondern ein Hilfsmittel, damit bei einer späteren Verhandlung der Polizeibeamte als Zeuge eindeutig belegen kann, dass alles seine Richtigkeit hatte, denn ein paar Monate später kann man sich oft nicht an bestimmte Einzelheiten erinnern.

 

Da ein Richter in seiner Urteilsfindung unabhängig ist, kann er so einen fehlenden Eintrag als Grund ansehen, das Verfahren einzustellen.

 

Das bedeutet aber noch lange nicht, dass die Messung falsch war und dass der Beamte tatsächlich etwas falsch gemacht hat, sondern nur, dass diesem Richter nicht genügend Material für eine Verurteilung vorlag.

 

Mir drohen nun 600€ und 4 Punkte sowie 3 Monate laufen...

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in dieser Größenordnung nehmen "unsere" Richter meistens eine Vorsatztat an, wenn dies nicht schon vorher von der Bußgeldstelle geschehen ist.

 

Es kann Dir demnach durchaus passieren, dass Dir der Richter gleich zu Beginn der Verhandlung erklärt, dass es, wenn Du den Einspruch nicht zurückziehst, nicht um eine fahrlässige, sondern eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung geht und dass demnach von einem doppelten Bußgeldsatz ausgegangen werden kann.

 

Ob Du dieses Risiko eingehen willst, solltest Du auf jeden Fall mit Deinem Anwalt besprechen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Zwei Verhandlungen sind bei mir auch schon mit fadenscheinigen Begründungen eingestellt worden. Das fadenscheinig ist nicht nur mein Empfinden. Da ich ein sturer Hund bin, habe ich dem Richter nach der Verhandlung aufgelauert und um eine Erläuterung gebeten.

In beiden Fällen war gerichtliche Verfahrensfehler der Grund und Gemäkel an meiner Arbeit hat das Gericht sein Gesicht wahren lassen!

 

dete

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...ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Es gibt doch eigentlich überhaupt keine Veranlassung, auf das Vieraugenprinzip näher einzugehen, weil es keine objektive Grundlage gibt. Das Ganze beruht nur auf der subjektiven Meinung des einzelnen Sachverständigen, der sich das hat einfallen lassen. Es gibt klare Anforderungen an eine Messung im Sine eines standardisierten Messverfahrens und die sind eben auch dann erfüllt, wenn nur eine Person den Wert auf dem Display gesehen hat.

 

Und wenn ein Richter meint, er müsse das wider alle Vorgaben der PTB und der Bedienungsanleitung außer Kraft setzen, dann kann er das zwar machen, daraus aber einen Rückschluss auf die Bewertung einer vergleichbaren Messung in einem anderen Fall bei einem kompetenten Richter ableiten zu wollen, ist schon verwegen.

 

Wenn jetzt ein anderer Sachverständiger auf die Idee kommt, eine Messung wäre nur dann gültig, wenn sie auf dem besonders standfesten und leicht einzustellenden Stativ des Herstellers xy durchgeführt wurde und eine vollkommen unbedarfter Richter übernimmt das in sein Urteil, soll das dann auch allgemein gelten? Nur weil ein besonders standfestes Stativ besser ist als ein weniger standfestes?

 

Die Sache mit dem zusätzlichen Eintrag im Messprotokoll ist ähnlich: auch dafür gibt es keine Mussvorschrift. Was hat die dann in einem technischen Gutachten zu suchen? Bei Messentfernungen von 600 m wäre je nach Messgerät zwar ein zusätzlicher Hinweis sinnvoll, wobei auch der nicht dazu führen würde, dass ein Massivraser die Messung nicht angreift. Bei Messungen in in Enternungen von 200m und darunter reicht es aber vollkommen aus, wenn "Einzelfahrzeug" angekreuzt wird, d.h wenn sich nur das gemessene Fahrzeug in der Zielringmarke befindet bzw. kein anderes in der Nähe des gemessenen zu erkennen ist. Da bringt ein zusätlicher Hinweis aber auch gar nichts. Weiß man aber eben nur, wenn man wenigstens einmal selbst an einer solchen Messung teilgenommen hat und selbst messen konnte. Sonst geht´s den Richtern wie vielen Teilnehmern hier: die geben zu allem ihren Senf dazu, ohne wirklich beurteilen zu können, wovon sie schreiben.

 

Wenn ein Richter meint, er müsse zur Objektivierung beitragen, dann soll er sich mal mit Kollegen zusammensetzen und versuchen, die bei den meisten Geräten technisch mögliche Videoaufzeichnung als Voraussetzung für eine zulässige Messung durchzusetzen. Das würde wirklich was bringen: die Gerichte wären entlastet, Polizeibeamten könnten Streife fahren anstatt sinnlos in Gerichtssälen rumzusitzen und wir müssten geringere Rechtschutzprämien zahlen weil keine teuren Gutachten mehr eingeholt werden müssten. Das wäre wirklich mal ein Punkt, wo in einem technischen Gutachten ein "sollte man machen" sinnvoll wäre. Gehört aber trotzdem nicht da rein, weil es keine Vorschriften diesbzgl. gibt. Sollte man sich dann als Sachverständiger hinstellen und eigene Anforderungen aufstellen? Kann man machen, aber nicht im Gerichtssaal. Zumindest in meinem könnte das der Sachverständige nicht, ohne dass ich ihm mächtig auf die Füße treten würde.

 

Man kann ja als Sachverständiger meinetwegen auf solche Dinge hinweisen, aber ein über die technischen Richtlinien hinausgehendes "sollte" eines Gutachters ist - zumindest aus meiner Sicht - anmaßend und hat als Bewertung in einem Gutachten nichts zu suchen. Würde ich dem Sachverständigen zumindest mitgeben, anstatt seine individuelle Auffassung auch noch in mein Urteil zu schreiben.

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Hallole,

 

auch wenn ich mich im großen und ganzen den Kollegen @Bluey, @Dete und @Nachteule anschließe - in einem muss ich dem Gericht allerdings beipflichten:

Das Vier-Augen-Prinzip ist in Baden-Württemberg (und da liegt auch Sigmaringen) mittels Dienstanweisung vorgeschrieben. Das ist allerdings relativ leicht zu gewährleisten: Einer misst und schreibt den Wert auf das Messprotokoll, der andere liest den Wert eigenäugig ab und trägt ihn auf dem Aufnahmebeleg ein. So ist das Vier-Augen-Prinzip gewahrt, bei dem es übrigens nur um die Vermeidung von Übermittlungsfehlern oder Zahlendrehern geht (nicht auf die Messsituation bezogen, die kann alleine nur der Messbeamte wissen, da nur er während der Messung durch das Gerät schauen kann).

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren -

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Das Vier-Augen-Prinzip ist in Baden-Württemberg (und da liegt auch Sigmaringen) mittels Dienstanweisung vorgeschrieben.

 

...wieder was dazugelernt! Dann hat der Herr Sachverständige sich den Blödsinn (aus meiner Sicht) nicht einfallen lassen, sondern irgendein Her Wichtig von der grünen oder demnächst blauen Zunft. Klasse!!!

 

Hier in NRW gibt´s keine entsprechende Dienstanweisung. Und selbst wenn es die gäbe: es wäre auch unter Außerachtlassung des Vieraugenprinzips immer noch eine Messung im Sinne eines standardisierten Messverfahrens. Sagen zumindest die PTB und die Bedienungsanleitung.

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Das Vier-Augen-Prinzip ist in Baden-Württemberg (und da liegt auch Sigmaringen) mittels Dienstanweisung vorgeschrieben. Das ist allerdings relativ leicht zu gewährleisten: Einer misst und schreibt den Wert auf das Messprotokoll, der andere liest den Wert eigenäugig ab und trägt ihn auf dem Aufnahmebeleg ein. So ist das Vier-Augen-Prinzip gewahrt, bei dem es übrigens nur um die Vermeidung von Übermittlungsfehlern oder Zahlendrehern geht

Schon klar. Allerdings ist das eben, wie Du ja selbst schreibst, eine dienstliche Anweisung. Es wird aber weder durch die Bedienungsanleitung noch durch die PTB gefordert. Und wenn ihr es bei euch richtig machen wolltest, also dem 4-Augenprinzip zu 100% gerecht werden wolltest, so müßte der Meßbeamte nach jeder Protokollierung nochmals überprüfen, ob die vom Protokollführer abgelesenen und ins Meßprotokoll eingetragenen Werte auch korrekt notiert wurden. Ob das bei euch erfolgt, konnte ich Deinem Beitrag nicht entnehmen und gehe daher erstmal davon aus, daß es nicht gemacht wird.

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nunja, der TE ist ja wohl fest entschlossen, einem RA zu folgen.

 

Hoffentlich ist er sich der Kosten bewusst, die einmal der RA einfordert, und noch viel

spannender die Kosten, die ein Gutachten auslöst, was die Messung als "Murksmessung"

einstufen soll. Nicht zu vergessen ist dabei, dass ein Gericht lange nicht einem Gutachten folgen

muss, welches von einer Partei, und nicht vom Gericht selber mittels eines vom Gericht

bestellten Gutachters geschrieben wurde.

@xycrazy: Laß Dich nicht verwirren. Der privat beauftrage Gutachter im gerichtlichen Vorverfahren kann auch der sonst übliche vom Gericht bestellte Gutachter sein. Dieser öffentlich bestellte und allgemein vereidigte Sachverständige wird ausdrücklich die neutrale und unabhängige Erstattung des Gutachtens bestätigen, da bei Privatbeauftragung ja oftmals - wie man hier im Thread sieht - eine Parteilichkeit zu Gunsten des Auftraggebers unterstellt wird.

Es ist auch nicht zu vergessen, daß ein Gericht dem Gutachten sofort folgen kann und es bei klarem Murks erst gar nicht zur Verhandlung kommt und sofort eingestellt wird.

Die vorgerichtliche private Beauftragung ist selten, unserem Superschützen- und 100%-Laserverfahrengewinnkönig @bluey sogar vollkommen unbekannt! Soviel zu seiner vermeintlich breiten Erfahrung und dem Wert seiner Erfolgsstatistik :60: !

:80:

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Gerade bei der Lasermessung steht und fällt die ganze Sache mit der Aussage des Messbeamten. Und wenn der einigermaßen sauber gearbeitet hat und grundsätzlich weiß, was er (sie) tut, dann gehen die Chancen auf eine Einstellung gegen Null.

@xycrazy: @stefanderrick hat nur zum Teil recht. Die ganze Sache steht und fällt im Spannungsfeld zwischen Rechtsanwalt, Gutachter, Meßbeamten und Gericht. Zum Meßbeamten: Das allgegenwärtige Vorhandensein von langjährig gerichtsfesten und mit allen Wassern gewaschenen Lasercops ist eine Mär. Vielfach werden auch Dorfsheriffs nach einer Eintagesausbildung auf die Allgemeinheit losgelassen.

:60:

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Der Laserstrahlaufweitung ist es relativ egal, was man als Bediener sieht oder sehen will.

@xander: Richtig. Auch wenn @bluey eine 1000-fach-Vergrößerung hätte :wacko: . Und eine Vergrößerung ist auch noch lange nicht ein Nachtsichtgerät... :60: Genauso ist es dem Laserstrahl egal, wenn das Visier dejustiert ist :80: .

:D

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Das ist nicht Dein ernst? Hast Du schon mal so ein Gerät betriebsbereit in der Hand gehabt und auch benutzt?

Es gibt sicherlich Kombinationen, wo eine Messung schwierig bis unmöglich ist, aber nicht auf einer dreispurigen Autobahn mit vereinzelten Kfzen.

@klausk: Doch, doch, ein eichsiegelzeigefreudiger Lasercop hatte mir mal vertrauensvoll eine neue Riegl in die Flosse gedrückt, hatte ich vor Jahre hier schonmal geschrieben. Mit einer anderen Laserpistole habe ich schon geschossen. Handlasermessungen auf dreispurigen BAB sind mehr als fragwürdig. Das gab es einmal in vor zig Jahren in Bayern am hellichten Tage. Diese Meßmethode wurde nie wieder gesichtet. Das ist einfach zu weit vom Standard weg und rechtsunsicher.

 

Es freut mich und ich hatte es gehofft, daß sich @nachteule meldet, denn er hatte hier auch vor Jahren von seiner Messung auf dreispuriger BAB berichtet. Und vorallem ist immer erfrischend realistisch und nicht so verblendet wie @bluey und nicht so beleidigt wie @dete.

 

Und Laserpapst @papemark hat sich auch noch gemeldet. Da hast Du also etwas los getreten, @xycrazy. Fazit also: Dein Fall schreit nur so nach einer Durchleuchtung, am besten natürlich mit RSV.

:60:

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Die vorgerichtliche private Beauftragung ist selten, unserem Superschützen- und 100%-Laserverfahrengewinnkönig @bluey sogar vollkommen unbekannt! Soviel zu seiner vermeintlich breiten Erfahrung und dem Wert seiner Erfolgsstatistik

Wuerdest Du uns bitte mal mitteilen, von wievielen Faellen von 'vorgerichtlich privater Beauftragung von Gutachtern' du weisst und wieviele dieser 'Verfahren' zum Erfolg fuehrten? Oder wird das erst in deiner Doktorarbeit publiziert? :80::60:

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Die vorgerichtliche private Beauftragung ist selten, unserem Superschützen- und 100%-Laserverfahrengewinnkönig @bluey sogar vollkommen unbekannt! Soviel zu seiner vermeintlich breiten Erfahrung und dem Wert seiner Erfolgsstatistik

Tja, wer keine Ahnung hat, so wie Du, der labert halt nur gequirlten Schwurbelkram. Natürlich werden ab und an auch Gutachten erstellt, bevor es zu einer Verhandlung kommt. Allerdings habe ich diesen Fällen die Akte nebst Gutachten zur Stellungnahme erhalten. Und manchmal darf man dabei auch hübsch sehen, was für ein Mist geschrieben wird, wenn das Gutachten nicht im Auftrag des Gerichts erstellt wurde.

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