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Befahren Des Schulhofes - Nötigung Im Straßenverkehr


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Hey Leute,

 

ich fänds super, wenn ich einen Rat von euch zu folgender Situation bekommen könnte:

 

Ich hab an einem Freitag Abend um 21 Uhr meine Schwester von einer Kleinkinderdisco abgeholt. Dabei bin ich mit meinem Wagen auf den Schulhof unserer Schule, wo die Disco stattfindet gefahren, der Schulhof ist sehr weitläufig und es gibt sogar ein paar Parkplätze (Ist ein großes Schulgelände)

Nun war ich davon ausgegangen, dass da ein paar Leute rumstehen an denen ich locker vorbei fahren kann. Als ich dann aber schon auf den Hof gefahren war, wurden es immer mehr ich bin dann mit Schritttempo gefahren und hab auch mehrmals vollkommen stillgestanden, sodass die Fußgänger mir Platz machen. Darunter waren natürlich auch viele Kinder. Als ich meine Schwester dann eingeladen hatte, bin ich mit etwa mit 30 Stundenkilometer die Runde zurück gefahren (Man muss quasi ein Runde fahren, da die Wendemöglichkeiten eingeschränkt sind).

Auf der Strecke wo ich so schnell gefahren bin, waren allerdings keine Menschen. Kurz bevor ich dann den Schulhof verlassen konnte hat sich dann ein Vater vor meinen Wagen gestellt und mir die Weiterfahr versperrt. Ich bin ruhig geblieben hab einfach mit laufendem Motor gewartet, hab ihn aber auch nicht aufheulen lassen oder sowas, Abstand zu dem Mann war ungefähr ein halber Meter. Nach ca. 1-2 Minuten ist der Mann dann an mein Fenster gekommen, nachdem sich andere vor mein Auto gestellt hatten und hat sich in meinen Wagen hereingelehnt und gesagt hier dürfe ich nicht fahren und ich solle hier nicht so rasen.

Ich hab ihn aufgefordert mein Fahrzeug zu verlassen und ihm gesagt ich wäre nicht gerast, außerdem hab ich ihn gebeten mich durchzulassen. Er sagte er zeigt mich an und sie hätten das auf Video aufgenommen. Ich hab dann nur dummerweise so nen pupertären Spruch ala "mach doch" abgelassen und bin weggefahren. Für das ganze gibt es denke ich Zeugen, wenn der Mann klug war.

Nun hat meine Mutter vor einiger Zeit Post bekommen. Sie wurde als Zeuge gebeten zu sagen wer den Wagen am Donnerstag (!!!) um 21 Uhr gelenkt hätte, also am falschen Tag! Sie hat dann einen Brieg geschrieben, dass zu dem Zeitpunkt keiner den Wagen gefahren sei. Zwei Wochen später hab ich nun Post bekommen, dass mir Nötigung im Straßenverkehr vorgeworfen wird und dass ich nun vorgeladen werde.

Ich denke mein Vorteil ist, dass es wirklich der falsche Tag ist, aber der Mann kann mich sicherlich identifizieren.

Zudem mit ich die ganze Zeit sehr prollohaft, was ich normalerweise nicht tue, war eh nur ne Show für meine kleine Schwester, weil sie nicht so beliebt ist, mit Fensterscheiben unten und sehr lauter Musik gefahren.

Was für Möglichkeiten bleiben mir. Für einige Tipps wäre ich außerordentlich dankbar

mit freundlichen Grüßen

...

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Tja - der falsche Tag wird dich da auch nicht mehr heraus reissen. Mir scheint, der sorgende Vater hat da seine Drohung wahr gemacht und ist zur Polizei geschindert. Dumm gelaufen - jetzt hilft nur noch ein guter Anwalt.

 

Uebrigens, mit 30 km/h ueber einen Schulhof zu fahren, der voller Kinder und Eltern ist, halte ich schon fuer selten daemlich! Eigentlich kannst Du froh sein, dass man dich nicht aus der Kiste heraus gezerrt und dem direkten Lynchen zugefuehrt hat.....

 

mir ist noch eingefallen, dass da ein Durchfahrt- oder Einfahrt-verboten-Schild steht

Es wird ja immer besser..... ;)

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Guest Pferdestehler

Tscha, wer auf Eiern läuft, soll nicht hüpfen. Subsumieren wir mal: Einfahrt verboten, viele Leute unterwegs, mit 30km/h über das Gelände gebrettert, da wundert es mich nicht, dass es da wenigstens einen Zeigefinger gibt.

 

Hätte Schrittgeschwindigkeit vielleicht genügt und die Situation deutlich entspannt?

 

Das mit dem Donnerstag/Freitag dürfte recht unerheblich sein, sofern es vor Gericht gehen sollte. Aber vermutlich wird es wegen dem Pillepalle gar nicht soweit kommen. Immerhin kostet dieser ganze Unsinn den Steuerzahler schon so genug Geld, Ausgang mehr als ungewiss. Letztlich war der Schritt von Deiner Mutter zu Dir sicher ein einfacher. Und gesehen hat man Dich ja auch gut genug, Du wirst locker identifiziert werden können. Somit musst Du jetzt sehen, wie Du da raus kommst, eventuell ist ein Anwalt jetzt eine gute Wahl...

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Sofern die Vorladung von der Polizei ist würde ich dort einfach nicht erscheinen. Wenn die Vorladung zur Staatsanwaltschaft, o.ä.lautet, dann erscheine, aber mit Anwalt. Den Anwalt würde ich an deiner Stelle nehmen, aber erst wenn es notwendig wird. D.h. wenn du eine Vorladung wahrnimmst oder ein Bußgeldbescheid, Anklage, Gerichtstermin o.ä. folgt. Ich persönlich finde zwar schon dass du besser auf das befahren und das Tempo 30 hättest verzichten sollen. Die Nötigung kann ich aber nicht erkennen, die sehe ich eher bei dem der dich an der Weiterfahrt gehindert hat. Die Frage ist auch ob es berechtigt war dich zu Filmen (Stichwort "Informelle Selbstbestimmung"). Ich halte es für nicht unwahrscheinlich das dass Verfahren bald sang und klanglos eingestellt wird. Aber ich bin kein Experte, also lass dich überraschen und zieh einen Anwalt hinzu wenn es nötig wird. Nötigung ist keine einfache Ordnungswidrigkeit und somit kein Spaß mehr.

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Die Nötigung kann ich aber nicht erkennen, die sehe ich eher bei dem der dich an der Weiterfahrt gehindert hat.

Das ist ja 'ne interessante Sichtweise.... :D Du meinst also, wenn da wer zur Gefahrenabwehr fuer andere das Auto zum Anhalten bringt - z.B. indem er sich davor stellt - noetigt er damit den Autofahrer? ;)

 

Boah ey - starker Tobak! ;)

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Die Nötigung kann ich aber nicht erkennen, die sehe ich eher bei dem der dich an der Weiterfahrt gehindert hat.

Das ist ja 'ne interessante Sichtweise.... :D Du meinst also, wenn da wer zur Gefahrenabwehr fuer andere das Auto zum Anhalten bringt - z.B. indem er sich davor stellt - noetigt er damit den Autofahrer? ;)

 

Boah ey - starker Tobak! ;)

 

Wo du noch die Gefahr siehst, wenn er kurz davor war das Gelände zu verlassen, ist mir nicht klar. Aber schön dass deine Welt so schön schwarz weiß ist, dann muss man nicht so genau hinsehen, richtig! ;)

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Zudem mit ich die ganze Zeit sehr prollohaft, was ich normalerweise nicht tue, war eh nur ne Show für meine kleine Schwester, weil sie nicht so beliebt ist, mit Fensterscheiben unten und sehr lauter Musik gefahren.

 

Na, jetzt ist die Gute sicher im Ansehen sprunghaft gestiegen ;)

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Mal zurück zum Thema... mit 30 über den Schulhof fahren war sicherlich dämlich.

Aber gegen welche Regeln hat der TE - unabhängig von der moralischen Bewertung - denn tatsächlich verstoßen?

 

- das Durchfahrtsverbot

- evtl. §1 StVO (Gegenseitige Rücksichnahme)

- ggf. Hausfriedensbruch?

 

Also wenn sich nicht gerade einer mit einem Hechtsprung vor dem heran"rasendem" Auto retten musste, kann ich aus den Schilderungen noch keine Nötigung erkennen.

Allerdings kenne ich auch nur die eine Seite, vielleicht sagt das Video ja was anderes aus.

 

§240 StGB:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

 

(3) Der Versuch ist strafbar.

 

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter...

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@HarryB: Es ist eine Nötigung tatsächlich nicht von der Hand zu weisen, wenn dem TE die Weiterfahrt versperrt wurde. Zumindest besteht dann ein Anfangsverdacht. Ob das jetzt zur Gefahrenabwehr war oder nicht, ist ja primär erstmal uninteressant. Das kann dann ggf. im Rahmen der Anhörungen vorgetragen werden.

 

Ich an Stelle des TE würde eine Gegenanzeige wegen § 240 StGB erstatten. Unsere StA neigt in solchen Fällen schnell dazu, dann beide Verfahren einzustellen, wenn beide in etwa die gleiche Schuldschwere trifft (Zitat Staatsanwältin: "Ich hab dann keinen Bock, mich mit Pillepalle zu befassen und wer am Ende dann vielleicht ein bisschen mehr Recht hat"). Das sehe ich hier durchaus als gegeben, da zwei "leichtere" Nötigungen im Raum stehen (es ist nicht die Rede von einer Gefährdung des Straßenverkehrs o.ä.).

 

Es wäre weiter zu prüfen, ob es sich bei dem Schulhof um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Die Tatsache, dass dort Parkplätze sind, spricht dafür. Ebenso die Tatsache, dass ein Vz. 250 angebracht ist (sofern amtlich angeordnet).

 

Dann steht neben der Straftat noch der Verstoß gegen das Vz. 250 in Rede. Da er tateinheitlich mit der Straftat begangen wurde, kommt er allerdings erst zum Tragen, wenn das Strafverfahren ggf. eingestellt wird.

 

Hausfriedensbruch sehe ich nicht, Verstoß gegen § 1 StVO wäre ggfs. begründbar, wenn der Nötigungsvorwurf aus dem Raum ist.

 

 

Ansonsten @Threaderöffner: JSA 3.4 ! (zur Erklärung klicke hier)

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Die Nötigung kann ich aber nicht erkennen, die sehe ich eher bei dem der dich an der Weiterfahrt gehindert hat.

Das ist ja 'ne interessante Sichtweise.... ;) Du meinst also, wenn da wer zur Gefahrenabwehr fuer andere das Auto zum Anhalten bringt - z.B. indem er sich davor stellt - noetigt er damit den Autofahrer? :D

 

ist es in der tat. man darf kein fahrendes fahrzeug aufhalten. z.b. darf selbst das o-amt dies nicht tun, weil dies eben einer nötigung entspräche.

 

der mann hat sich also definitiv strafbar gemacht, es sei denn er hat wirklich eine gefährliche situation für die kinder verhindert. der schilderung nach war dies aber nicht gegeben (schließlich war das aufeinandertreffen ja schon kurz vor der ausfahrt)

 

edit: hmpf, mace war schneller ;)

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Ich kann die Nötigung durch den TE auch nicht erkennen. Die Nötigung durch den "Anhalter" aber sehr wohl.

 

Im übrigen hat der TE doch deutlich geschrieben, dass er nur dort 30 fuhr, wo keine Leute in der Nähe waren. Ansonsten war er gemäß seines Berichtes sehr vorsichtig. Wenn ich das mal glaube, könnte dann nicht folgendes zutreffen:

 

Dann kommt da so eine selbsternannter möchtegern-Scheriff und trifft auf ein Auto, dass ihn stört und auch noch laute Musik "absondert".

Und schon gibts eine (falsche) Anzeige wegen Nötigung.

 

Kann Mace nur zustimmem.

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Dann kommt da so eine selbsternannter möchtegern-Scheriff und trifft auf ein Auto, dass ihn stört und auch noch laute Musik "absondert".

Und schon gibts eine (falsche) Anzeige wegen Nötigung.

Das sollte ein anständiger, mittelguter Anwalt auch so vortragen. Natürlich nicht behaupten, sondern es nur als Möglichkeit hinstellen.

Ich würde ohnehin wetten, dass das Verfahren den Weg des § 153 Abs. 1 StPO geht.

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Die Nötigung kann ich aber nicht erkennen, die sehe ich eher bei dem der dich an der Weiterfahrt gehindert hat.

Das ist ja 'ne interessante Sichtweise.... :D Du meinst also, wenn da wer zur Gefahrenabwehr fuer andere das Auto zum Anhalten bringt - z.B. indem er sich davor stellt - noetigt er damit den Autofahrer? ;)

 

Boah ey - starker Tobak! ;)

Jep wie schon von anderen dargestellt.

 

TE=§ 240 StGB (-)

Vater=§ 240 StGB und § 240 iVm § 26 StGB (Anstiftung zur Nötigung); unter Umständen § 315b StGB

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Im übrigen hat der TE doch deutlich geschrieben, dass er nur dort 30 fuhr, wo keine Leute in der Nähe waren. Ansonsten war er gemäß seines Berichtes sehr vorsichtig. Wenn ich das mal glaube, könnte dann nicht folgendes zutreffen:

 

;) Stellt sich die Frage weshalb überhaupt ein Verfahren eingeleitet wurde wenn sich der TE doch so vorsichtig über das Gelände bewegte. ;) sollte das Video,so es existiert, die Sache in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen? Der Anwalt der eh nicht unangebracht scheint könnte das wohl leicht feststellen.Ohne Einblick in die Akte und der eventuell vorhandenen Beweise wie zb das besagte Video wird man nicht sagen können was wirklich geschah.

 

dass er nur dort 30 fuhr, wo keine Leute in der Nähe waren.

 

:D Sind genau die Ecken wo bei Kinderdiscos erste Fummel und Knutschversuche laufen und die Beteiligten dabei nicht gesehen werden wollen.

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Heyhey vielen Dank schon mal für die vielen Antworten,
mein Vater sagte blos, dass schon das Ausweichen von Passanten Nötigung sei, was sagt ihr dazu?

ich hab hier noch einen Link, wo ihr das Schulgelände sehen könnt:

[url="http://maps.google.de/maps?hl=de&ie=UTF8&hq=&hnear=Herzogenrath,+Aachen,+Nordrhein-Westfalen&ll=50.863889,6.106006&spn=0.002401,0.006968&t=h&z=18"]http://maps.google.de/maps?hl=de&ie=UT...mp;t=h&z=18[/url]

bin beim Wendehammer geradeaus gefahren, dann hinten rechts und dann eine Runde, kann man ganz gut an den Wegen sehen, kurz bevor ich dann wieder links am Wendehammer rausfahren konnte, hat der sich vor mein Auto gestellt.

Da das Schulgelände so groß ist, fahren regelmäßig Autos darüber, besonders nachmittags zum Sportunterricht.

Anzeigen möchte ich meinen Anzeiger eigentlich nicht, ich find anzeigen generell nicht so nett ^^ Lieber wäre mir, seinen Namen rauszukriegen und das Gespräch mit ihm zu ersuchen.
Interessant wäre dann noch (hat auch mein Vater gesagt), ob das ein Delikt ist, dass nur verfolgt wird solange, der Anzeiger daraufbesteht, oder ob die Staatsanwaltschaft ermitteln muss, wenn sie davon Wind bekommt. Kennt sich da jemand aus?

am wichtigsten wäre mir jetzt erst einmal Hilfe bei der Entscheidung, ob ich zu der Anhörung gehen soll oder nicht.

Mit einem Anwalt hatte ich bisher noch nicht zu tuen, kann mir jemand ungefähr sagen, was da für Kosten auf mich zukommen, falls ich ihn einschalte?

mit freundlichen Grüßen
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Im übrigen hat der TE doch deutlich geschrieben, dass er nur dort 30 fuhr, wo keine Leute in der Nähe waren. Ansonsten war er gemäß seines Berichtes sehr vorsichtig. Wenn ich das mal glaube, könnte dann nicht folgendes zutreffen:

 

:whistling: Stellt sich die Frage weshalb überhaupt ein Verfahren eingeleitet wurde wenn sich der TE doch so vorsichtig über das Gelände bewegte. :whistling: sollte das Video,so es existiert, die Sache in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen? Der Anwalt der eh nicht unangebracht scheint könnte das wohl leicht feststellen.Ohne Einblick in die Akte und der eventuell vorhandenen Beweise wie zb das besagte Video wird man nicht sagen können was wirklich geschah.

 

dass er nur dort 30 fuhr, wo keine Leute in der Nähe waren.

 

:whistling: Sind genau die Ecken wo bei Kinderdiscos erste Fummel und Knutschversuche laufen und die Beteiligten dabei nicht gesehen werden wollen.

 

Nein das ist schon so, dass da quasi eine einspurige Fahrbahn mit Straßenbeleuchtung über den Schulhof geht, die insbesondere für Lieferanten und die Putzfrauen genutzt wird ^^

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am wichtigsten wäre mir jetzt erst einmal Hilfe bei der Entscheidung, ob ich zu der Anhörung gehen soll oder nicht.

Ich an Deiner Stelle würde auf keinen Fall hingehen. Die Polizei ermittelt gegen Dich. Sie berücksichtigt zwar auch entlastendes Material, was aber nicht unbedingt in der Natur der Polizei liegt. Daher werden eher belastende Argumente gesucht und in der Regel auch gefunden.

 

Sofern ein Ermittlungsverfahrenb wegen Nötigung gegen Dich läuft, geht - wenn Deine Schilderung hier objektiv ist - die Polizei von abweichenden Fakten aus. Es ist sicherlich so, dass der Anzeigeerstatter seine Version entsprechend dramatisiert dargestellt hat. Ansonsten hätte ihn die Polizei ja wieder nach Hause geschickt.

 

Es ist nicht gerade chic, den Schulhof aus dem Auto heraus zu beschallen. Auch ein Tempo von 30 Km/h ist nicht schulhofskonform. Letzteres ist aber mangels Messung nicht beweisbar und beides nicht explizit eine Straftat. Eine Nötigung kann ich von Deiner Seite aus beim besten Willen nicht erkennen.

 

Ich würde den konkreten Vorwurf (Strafbefehl, Anklageschrift) abwarten und hier auf jeden Fal mit einem Anwalt aufwarten. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass das Verfahren eingestellt wird, wen Du nicht noch weiteres belastendes Material vorträgst.

 

Daher meine Empfehlung: Gehe nie zu einer Vernehmung der Polkiei, wenn die Möglichkeit besteht, Dich selber reinzureiten.

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Sie berücksichtigt zwar auch entlastendes Material, was aber nicht unbedingt in der Natur der Polizei liegt.
Das ist doch wieder völliger Blödsinn. Welches Interesse sollten die Kollegen haben, zwar die belastenden, nicht jedoch die entlastenden Aspekte zu berücksichtigen?

 

Ich würde den konkreten Vorwurf (Strafbefehl, Anklageschrift) abwarten und hier auf jeden Fal mit einem Anwalt aufwarten.
Wenn sich aus der Schilderung des Beschuldigten kein strafbares Verhalten ergibt ist es durchaus möglich, daß es auch zu keinem Strafbefehl kommt (meines Erachtens wahrscheinlicher als wenn sich der Beschuldigte nicht äußert und somit die Darstellung des Anzeigenerstatters als einige Darstellung im Raum steht)

 

Gruß

Goose

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Welches Interesse sollten die Kollegen haben, zwar die belastenden, nicht jedoch die entlastenden Aspekte zu berücksichtigen?

Ich kann mich nur bedingt in die Psyche eines Polizisten hinein versetzen. Deren Job ist es, Regelübertreter zu überführen und sie einer Bestrafung zuzuführen. Das machen sie jeden Tag.

 

Da schreibt dann irgendjemand eine Anzeige und hat sogar eine Dokumentation für das Fehlverhalten des Beschuldigten. Meinst Du da allen ernstes, dass die Polizisten nach entlastenden Fakten für den Beschuldigten suchen? Das wäre zwar teilweise deren Aufgabe. Aber hier haben sie einen in ihren Augen echten Schuldigen gefunden, dessen Verhalten auch ihnen nicht unbedingt gefällt. Da liegt es doch eher auf der Hand, diesem Rowdy einen Denkzettel zu verpassen anstatt die Objektivität der Anzeige zu prüfen, oder?

 

Wenn sich aus der Schilderung des Beschuldigten kein strafbares Verhalten ergibt ist es durchaus möglich, daß es auch zu keinem Strafbefehl kommt (meines Erachtens wahrscheinlicher als wenn sich der Beschuldigte nicht äußert und somit die Darstellung des Anzeigenerstatters als einige Darstellung im Raum steht)

Ohne Kenntnis der Aktenlage würde ich niemals eine Aussage machen. Es kann immer ein Eigentor daraus entstehen, wenn eine geschickt formulierte belastende und unsachliche Aussage versehentlich untermauert wird.

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Sie berücksichtigt zwar auch entlastendes Material, was aber nicht unbedingt in der Natur der Polizei liegt.
Das ist doch wieder völliger Blödsinn. Welches Interesse sollten die Kollegen haben, zwar die belastenden, nicht jedoch die entlastenden Aspekte zu berücksichtigen?

 

Sagt dir der Fall Harry Wörz was? :whistling:

 

@HarryB

 

Sind deine Beleidigungen mal wieder voll nach hinten losgegangen... :whistling:

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Ich kann mich nur bedingt in die Psyche eines Polizisten hinein versetzen.
Das ist wohl das, was uns unterscheidet.

 

Da schreibt dann irgendjemand eine Anzeige und hat sogar eine Dokumentation für das Fehlverhalten des Beschuldigten. Meinst Du da allen ernstes, dass die Polizisten nach entlastenden Fakten für den Beschuldigten suchen?
Ja. Selbstverständlich hört man sich auch die Version des Beschuldigten an. In der Regel liegt die Wahrheit immer zwischen beiden Schilderungen.

 

Aber hier haben sie einen in ihren Augen echten Schuldigen gefunden, dessen Verhalten auch ihnen nicht unbedingt gefällt. Da liegt es doch eher auf der Hand, diesem Rowdy einen Denkzettel zu verpassen anstatt die Objektivität der Anzeige zu prüfen, oder?
Da du oben ja sagtest, daß du dich nur bedingt in den Polizisten hineinversetzen kannst, kannst du das ja auch nur schwer beurteilen. Der Kollege hat weder einen Vor- noch einen Nachteil, wenn er in seinem Abschlusvermerk zu dem Schluss kommt, daß ihm die Schilderung des Beschuldigten glaubwürdiger erscheint als die des Anzeigenerstatters.

 

Gruß

Goose

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Sagt dir der Fall Harry Wörz was? :whistling:

 

Mir schon :whistling: , das ist die arme Sau, die von den nach entlastetem Material suchenden Polizisten für 11 Jahre in den Knast geschickt wurde. Nachdem nun im Wiederaufnahme Verfahren ein lupenreiner Freispruch erfolgte und die Kammer in der Begründung den ehemaligen Ehemann ( Polizeibeamter ) dringend der Tat verdächtigt, hat man den Betreffenden in den Innendienst versetzt.

 

Innendienst !!! Unverständlich, wo im Knast doch jetzt eine Zelle frei ist.

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Wäre ich auf dem Schulhof anwesend gewesen, hätte ich mich über diesen

Autofahrer auch geärgert. Kann der nicht im Eingangsbereich sein Auto abstellen,

die Mucke ausmachen und zu Fuss seine Schwester abholen?

Keiner hätte was gesagt, wenn er im Eingangsbereich stehen geblieben wäre.

Zumindest lässt das Verhalten auf eine gewissen Unreife schliessen.

 

Wenn das in Zukunft alle machen, bis vor die Tür der Schule fahren und die Kinder

abholen....

wenn das der TE darf, dann dürfen das doch alle, oder ?

 

"Schlechte Beispiele verderben gute Sitten"

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Wäre ich auf dem Schulhof anwesend gewesen, hätte ich mich über diesen

Autofahrer auch geärgert. Kann der nicht im Eingangsbereich sein Auto abstellen,

die Mucke ausmachen und zu Fuss seine Schwester abholen?

Keiner hätte was gesagt, wenn er im Eingangsbereich stehen geblieben wäre.

Zumindest lässt das Verhalten auf eine gewissen Unreife schliessen.

 

Wenn das in Zukunft alle machen, bis vor die Tür der Schule fahren und die Kinder

abholen....

wenn das der TE darf, dann dürfen das doch alle, oder ?

 

"Schlechte Beispiele verderben gute Sitten"

 

ja das stimmt, ich kam mir auch schon doof vor, als ich das gemacht hab, aber umdrehen konnte ich halt nur noch sehr schlecht.

Aus der Sache habe ich auf jeden Fall gelernt, das mit dem unreif stimmt auch =(

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Guest Pferdestehler

Wir haben alle dumme Sachen gemacht, als wir jung waren. Und bisweilen macht man die auch noch, wenn man alt ist. Wichtig ist, dass man daraus lernt. Scheint ja bei Dir zu funktionieren. Den Rest packst Du dann auch noch. Wird schon.

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Klar ist mir auch, daß ich in meiner Jugend auch so manchen Unsinn gemacht habe,

damals gab es noch keine lauten Musikanlagen, und beim VW Käfer war es schon

schwierig, mit quietschenden Reifen los zu fahren.

Das wurde erst besser, als ich meinen ersten Fiat 128 mit Frontantrieb hatte.

 

Da haben sicher auch so manches Mal die "Erwachsenen" den Kopf geschüttelt....

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Meinst du wirklich, deine eigene Erfahrungen und die Schilderungen anderer Betroffener reichen, um sich ein objektives Bild zu machen?

Es reicht, um mir eine eigene Meinug zu bilden.

 

Ich würde nicht der Einladung zur Vernehmung folgen.

Wie gesagt, ist das sicher dein gutes Recht.

 

Allerdings, und das sage ich aus einer recht umfangreichen Erfahrung heraus, ist es entgegen deiner Darstellung nicht unbedingt von Nachteil, zur Vernehmung zu gehen.

 

Gruß

Goose

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Ich würde an deiner stelle zur Vernehmung gehen. Notfalls gibst du das Vergehen zu das durchfahrt verboten Schild missachtet zu haben. Glaube nicht dass das allzu teuer wird wenn du schilderst nur jemanden abgeholt zu haben. Man will ja auch nicht seine kleine Schwester abends rum laufen lassen. Weiter hast du ja nichts zu befürchten da du niemanden genötigt hast. Bei der Gelegenheit kannst du auch gleich den Typ wegen falscher Beschuldigung, Vorspiegelung einer Straftat und Nötigung anzeigen.

Wenn die Sachlage so ist wie von dir geschildert gehört dem das nicht anders. Nicht weil er dich angezeigt hat, sondern weil er gelogen hat als er dich anzeigte. Wenn er dich angezeigt hätte wegen dem Duschfahrverbot währe ihm das nicht anzukreiden. Auch wenn dieses Oberlehrerverhalten nicht die feine Art ist solange du nicht grob fahrlässig handelst.

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Weiter hast du ja nichts zu befürchten da du niemanden genötigt hast.

Das sehe ich anders. Das entspricht zwar der Schilderung des TE, nicht aber dem Wissensstand der Polizei.

 

Ihm wird eine waschechte Straftat mit gravierenden möglichen Folgen vorgeworfen. Er als Beschuldigter hat außerdem das Recht, in der Befragung die Unwahrheit zu erzählen. So kann alles was er angibt als Schutzbehauptung gewertet werden, die Zeugenaussage des Anzeigers dagegen nicht. Daher geht man von einem höheren Wahrheitsgehalt des Anzeigenerstatters aus.

 

Ohne Kenntnis des Akteninhalts würde ich aus den genannten Gründen hier keinerlei Aussage machen, da nicht bekannt ist, was der Anzeiger vonb sich gegeben hat.

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So kann alles was er angibt als Schutzbehauptung gewertet werden, die Zeugenaussage des Anzeigers dagegen nicht. Daher geht man von einem höheren Wahrheitsgehalt des Anzeigenerstatters aus.

Das ist nicht richtig. Zunächst geht man in Ermangelung anderer Anhaltspunkte davon aus, dass allen Aussagen gleicher Beweiswert zukommt. Vergleiche hierzu auch schön den Thread von Gast225 im Hinblick auf die Beleidigung und Nötigung eines Ordnungsamtsmitarbeiters (hierbei insbesondere die Einstellungsverfügung).

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Meinst du wirklich, deine eigene Erfahrungen und die Schilderungen anderer Betroffener reichen, um sich ein objektives Bild zu machen?

 

nun ja, wenn diese ausnahmslos alle die gleiche kernaussage beinhalten ist das schon eine recht starkes indiz.

 

schon sehr komisch, das weder die eigene erfahrung noch sämtliche schilderungen anderer betroffener auch nur 1 mal den angeblichen regelfall der objektiven ermittlung darlegen.

 

das bild mag subjektiv sein, was aber noch lange nicht heißt es wäre grundlegend falsch.

 

 

Allerdings, und das sage ich aus einer recht umfangreichen Erfahrung heraus, ist es entgegen deiner Darstellung nicht unbedingt von Nachteil, zur Vernehmung zu gehen.

 

es bringt aber auch keinerlei vorteil. die logik bestimmt: warum das risiko eines potentiellen nachteils eingehen, wenn man nichts gewinnen kann?

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Allerdings, und das sage ich aus einer recht umfangreichen Erfahrung heraus, ist es entgegen deiner Darstellung nicht unbedingt von Nachteil, zur Vernehmung zu gehen.

Die meisten Strafverteidiger, die ich kenne, widersprechen dir da ausdrücklich.

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Das mag in der Natur der Sache liegen (der Mandant, der zum Strafverteidiger geht bringt ihm wohl mehr Geld als der, der ohne Verteidiger zur polizeilichen Vernehmung geht...)

 

Besonders, wenn es tatsächlich so ist, wie der TE darstellt (nämlich, daß das tatsächliche Geschehen keien Straftat hergibt) lässt sich so recht frühzeitig eine Verfahrenseinstellung erzielen.

 

Gruß

Goose

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Besonders, wenn es tatsächlich so ist, wie der TE darstellt (nämlich, daß das tatsächliche Geschehen keien Straftat hergibt) lässt sich so recht frühzeitig eine Verfahrenseinstellung erzielen.

Das kannst du bei der StA aber immer noch.

Ich kenne keinen StA, der es einem Beschuldigten übel nimmt, wenn er bei der Polizei nicht kooperiert hat, bei der StA aber plötzlich kooperiert.

In der Regel sind die Staatsanwälte im Gegenteil sogar dankbar, dass er doch noch kooperiert.

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Naja, die Staatsanwälte, die bei uns tätig sind, schicken dann idR die Rotakte zurück und sagen dem Beschuldigten, er soll doch noch zur polizeilichen Vernehmung gehen.

 

Welchen Vorteil bringt es deiner Ansicht nach, nicht zur polizeilichen, sondern zur staatsanwaltschaftlichen Vernehmung zu gehen?

 

Gruß

Goose

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Welchen Vorteil bringt es deiner Ansicht nach, nicht zur polizeilichen, sondern zur staatsanwaltschaftlichen Vernehmung zu gehen?

Du magst es als lächerlich bezeichnen, aber es gibt Leute, die weigern sich einfach mit der Polizei zu sprechen. Ist einfach so. Sie fühlen sich von der StA gerechter behandelt. Ich gehöre nicht dazu, denn die Polizei kann mich nicht so leicht überrumpeln.

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So kann alles was er angibt als Schutzbehauptung gewertet werden, die Zeugenaussage des Anzeigers dagegen nicht. Daher geht man von einem höheren Wahrheitsgehalt des Anzeigenerstatters aus.

Das ist nicht richtig. Zunächst geht man in Ermangelung anderer Anhaltspunkte davon aus, dass allen Aussagen gleicher Beweiswert zukommt. Vergleiche hierzu auch schön den Thread von Gast225 im Hinblick auf die Beleidigung und Nötigung eines Ordnungsamtsmitarbeiters (hierbei insbesondere die Einstellungsverfügung).

Vielleicht sollte ich in der Beschwerde ja schreiben der Beschuldigte darf ja lügen und ich muss als Zeuge die Wahrheit sagen, so dass meine Aussage höher zu gewichten ist, zumal ich mir als Berufskollege ja über die Risiken und Nebenwirkungen einer falschen Anzeige bewusst sein muss. :lol:

Immer diese Diskriminierungen. :rolleyes:

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Welchen Vorteil bringt es deiner Ansicht nach, nicht zur polizeilichen, sondern zur staatsanwaltschaftlichen Vernehmung zu gehen?

Du magst es als lächerlich bezeichnen, aber es gibt Leute, die weigern sich einfach mit der Polizei zu sprechen. Ist einfach so. Sie fühlen sich von der StA gerechter behandelt. Ich gehöre nicht dazu, denn die Polizei kann mich nicht so leicht überrumpeln.

Also geht es um persönliche Vorzüge und Abneigungen. Einen tatsächlichen Vorteil kannst demnach nicht benennen?

 

Gruß

Goose

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Einen tatsächlichen Vorteil kannst demnach nicht benennen?

 

Die Fragestellung ist doch schon mal (bewusst) falsch. Ein Beschuldigter kann keinerlei Vorteil dadurch haben, dass er mit der Polizei spricht! Auch Du wirst keinen solchen "Vorteil" nennen können, der einer Abwägung von Chancen und Risiken stand hält.

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@Mace: Och komm, ich bitte dich. Fällt dir nichgts besseres ein?

 

@NetGhost: Quatsch.

 

Entsprechende Möglichkeiten habe ich weiter oben schon genannt.

Nach entsprechenden Aussagen kann die StA das Verfahren recht schnell einstellen. Äußert man sich nicht, bleibt die Darstellung des Anzeigenerstatters alleine stehen.

 

Gruß

Goose

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