Regator 0 Posted April 26, 2008 Report Share Posted April 26, 2008 Hallo Ihr da draußen, habe einst mal einem Bußgeldbescheid widersprochen, da auch andere (Angestellte oder Familienangehörige) mit diesem PKW gefahren sein könnten und kein Bild dabei war.Der Vorwurf lautete 74 gemessene kmh statt erlaubte 50. Im Anschluß erhielt ich eine Vorladung nach Hamburg ....und das als Rostocker Habe mir jetzt die Bilder angefordert und auch bekommen. Auf diesem Fotos ist der Beifahrer alerdings nicht verdeckt.Tatsächlich bin ich selbst gefahren *ärger* und der Beifahrer ist mein Bruder. Meine Frage lautet hierzu: Dürfen die grünen die Fotos senden, wo der Beifahrer einfach so zu sehen ist? Freue mich schon auf eure Antworten und sage jetzt schon mal lieben Dank im Voraus. LG Regator Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted April 26, 2008 Report Share Posted April 26, 2008 Meine Frage lautet hierzu: Dürfen die grünen die Fotos senden, wo der Beifahrer einfach so zu sehen ist?Gegenfrage: Wieso sollten sie das nicht dürfen? Und: Selbst wenn sie es nicht dürfte, aber dennoch tut. Was für einen Vorteil hast du davon? Die Messung wird dadurch jedenfalls nicht unverwertbar. Quote Link to post Share on other sites
Regator 0 Posted April 26, 2008 Author Report Share Posted April 26, 2008 Meine Frage lautet hierzu: Dürfen die grünen die Fotos senden, wo der Beifahrer einfach so zu sehen ist?Gegenfrage: Wieso sollten sie das nicht dürfen? Und: Selbst wenn sie es nicht dürfte, aber dennoch tut. Was für einen Vorteil hast du davon? Die Messung wird dadurch jedenfalls nicht unverwertbar. Grundsätzlich müssen die Beifahrer geschwärzt bzw. unkenntlich gemacht werden. Es könnte doch sein, dass es Vergleichsurteile gibt, die durch die Erkenntlichkeit das Verfahren aufheben? Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted April 26, 2008 Report Share Posted April 26, 2008 Servus, wo steht das? MfG Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted April 26, 2008 Report Share Posted April 26, 2008 wo ist das Problem, wenn du auf ein geschwärztes Foto beharrst wird dir halt das nächste so zu geschickt. Dadurch wird die Messung nicht ungültig @Regator und vorher bist du der Meinung das es gemacht werden muss? Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted April 26, 2008 Report Share Posted April 26, 2008 Grundsätzlich müssen die Beifahrer geschwärzt bzw. unkenntlich gemacht werden.Wenn es dir nichts ausmacht, hätte ich hierfür gerne mal eine Quelle. Quote Link to post Share on other sites
Regator 0 Posted April 26, 2008 Author Report Share Posted April 26, 2008 Ich kann es nicht belegen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die Beifahrer geschwärzt sein müssen. @MACE ....eine QUELLE oder informationen können nie Schaden ...wäre für jede Info dankbar LG Regator Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted April 26, 2008 Report Share Posted April 26, 2008 Ich kann es nicht belegen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die Beifahrer geschwärzt sein müssen.Du bist dir ziemlich sicher, aber ziemlich ist eben nur ziemlich.Und so kommt es dann auch, dass dem eben nicht so ist. Es gibt jedenfalls keine Vorschrift, die der Behörde verbietet, das Bild ungeschwärzt zu schicken.Man könnte vielleicht mit dem APR argumentieren; das würde aber im konkreten Fall nichts bringen, weil die Verwertbarkeit des Beweisfotos dadurch nicht angetastet würde. @MACE ....eine QUELLE oder informationen können nie Schaden ...wäre für jede Info dankbarTja, und wie dem nun mal so ist bei fehlenden Vorschriften, sind sie gerade dadurch gekennzeichnet, dass sie eben fehlen und daher nicht zitiert werden können . Mal so als kleiner Wink mit dem Zaunpfahl: Die Tatsache, dass viele etwas machen, macht die Sache deswegen nicht einzig richtig. Wenn viele Bußgeldbehörden kulanterweise die Bilder schwärzen, heißt das allerdings noch lange nicht, dass dies das einzig zulässige Verhalten ist. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted April 26, 2008 Report Share Posted April 26, 2008 http://www.juraforum.de/lexikon/Schutz%20d...ivatsph%C3%A4re § 33 KunstUrhG Quote Link to post Share on other sites
Regator 0 Posted April 27, 2008 Author Report Share Posted April 27, 2008 Hallo BamBam, vielen Dank für dein Interesse. Findet dieser Paragraph denn bei Blitzerfotos seine Anwendung? Gruß Regator Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 27, 2008 Report Share Posted April 27, 2008 Hallo BamBam, vielen Dank für dein Interesse. Findet dieser Paragraph denn bei Blitzerfotos seine Anwendung? Gruß RegatorVielleicht haettest Du mal ein wenig in der von 'BamBam' verlinkten Quelle lesen sollen.... Es beginnt mit den Worten: Die Veröffentlichung von Fotos.....Vielleicht kommt Dir da jetzt so die eine oder andere Erleuchtung? Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted April 27, 2008 Report Share Posted April 27, 2008 Hallo Bambam, offenbar hast du ja schon den Straftatbestand des KUG gefunden. Du hättest allerdings nur mal ein paar Vorschriften (genauer gesagt: eine Vorschrift, denn §§25-32 KUG sind ja gegenstandslos) nach vorne schauen müssen. Dann wäre dir sicherlich auch der §24 KUG aufgefallen. Mein allererster Professor im Zivilrecht nannte das immer "Dunstkreistheorie". Es reicht nicht, eine Vorschrift zu lesen. Vielmehr empfiehlt es sich stets, im "Dunstkreis" (ein paar Vorschriften davor und dahinter) der Vorschrift zu blättern, weil sich dort oft Ausnahmen oder Abweichungen finden Viele GrüßeMace Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted April 27, 2008 Report Share Posted April 27, 2008 Mein allererster Professor im Zivilrecht nannte das immer "Dunstkreistheorie". Es reicht nicht, eine Vorschrift zu lesen. Vielmehr empfiehlt es sich stets, im "Dunstkreis" (ein paar Vorschriften davor und dahinter) der Vorschrift zu blättern, weil sich dort oft Ausnahmen oder Abweichungen finden Hallo Regator,Hallo Mace, dann sticht ja § Art.2 GG auch nicht. Weil ja nach 24 KUG eine Behörde darf. Aha, Dunstkreis... . Ich nenne sowas gefährliches Halbwissen greetz Quote Link to post Share on other sites
Regator 0 Posted April 27, 2008 Author Report Share Posted April 27, 2008 Tja, am besten ich gebe wohl alles zu und provoziere nicht noch weitere Unkosten in dieser Sache. Lieben Dank für eure Mühen.Gruß Regator Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 28, 2008 Report Share Posted April 28, 2008 Grundsätzlich müssen die Beifahrer geschwärzt bzw. unkenntlich gemacht werden.Wenn es dir nichts ausmacht, hätte ich hierfür gerne mal eine Quelle.Hieine rechtliche Quelle gibt es nicht, es ist aber "üblich", da zur Ermittlung des Fahrers nicht unbedingt der Beifahrer sichtbar sein muss (man will ja keinen Ehekrach provozieren, gell ).MW ist das eine Empfehlung (mehr nicht) der Datenschützer. Quote Link to post Share on other sites
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