Hannes* 0 Posted July 13, 2006 Report Share Posted July 13, 2006 Hallo zusammen, kurz vorweg, für gewöhnlich halte ich mich mit einer leichten Toleranz an Geschwindigkeitsbeschränkungen. Außerorts billige ich mir - sofern es das Verkehrsgeschehen zulässt - +15-20 km/h zusätzlich zu, damit es im Falle einer Ablichtung/Laserung nicht allzu dicke kommt. So war es dann auch vor ein paar Wochen auf einer dreispurigen BAB. Tempobeschränkung 100 km/h durch Schilderbrücken, leichtes bis mittleres Verkehrsaufkommen, Tacho knapp unter/über 120 km/h, alles easy. Als es dann aus einer der im Abstand von jeweils wenigen Kilometern aufgestellten Schilderbrücken blitzte, ärgerte ich mich zwar, dachte aber zugleich, so teuer wirds sicher nicht werden. Weit gefehlt... Wenige Wochen später kam ein Anhörungsbogen. Vorgeworfen wurde mir eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h, die Messung lag bei 145 km/h, Messtoleranz von 5 km/h wurde berücksichtigt. 145 km/h !!! Ich dachte, ich fall vom Hocker... Erinnern konnte ich mich, dass just in dem Moment der Messung ein Kleinbus auf der mittleren Spur neben mich rauschte und recht plötzlich runterbremste. Ich wusste noch dass ich damals dachte, "Geteiltes Leid ist halbes Leid". Im Anhörungsbogen hab ich zugegeben, dass ich der Fahrer war, den mir vorgeworfenen Verstoss aber nicht eingeräumt. Ich habe darauf hingewiesen, dass meine gefahrene Geschwindigkeit erheblich unter der im Tatbestand angegebenen Geschwindigkeit lag, ich folglich von einer Fehlmessung ausgehe und habe um Zusendung eines Fotos gebeten. Das kam dann auch mit dem lakonischen Hinweis, dass meine Einwände "überprüft worden seien, jedoch nicht die Einstellung des Verfahrens rechtfertigten." Na großartig!!! Um Einwänden vorab zu begegnen: Irrtum bzgl. meiner tatsächlich gefahreren Geschwindigkeit ausgeschlossen. Tachoabweichung von 25 km/h ebenfalls ausgeschlossen. Tacho eilt 2-3 km/h vor (mit Stoppuhr anhand von KM-Schildern auf der BAB geprüft). Beiliegend das Foto. Angeblich war die Meßsonde so eingestellt, dass nur die jeweilige Fahrspur abgetastet wird. Ich bin mir aber 100% sicher, dass der VW-Bus die Messung beeinflusst haben muss. Was tun? Datum der letzten Eichung des Gerätes erfragen? Immerhin geht es um rund 100 EUR und 3 Punkte. Abgesehen davon sehe ich nicht ein, für etwas zur Verantwortung gezogen zu werden, was ich definitiv nicht begangen habe... Danke für Eure Tips und Ratschläge! GrußHannes Hmmmmmmh, das Bild lässt sich nicht hochladen ?!?!? Was mach ich falsch??? Quote Link to post Share on other sites
Guest lichterloh Posted July 13, 2006 Report Share Posted July 13, 2006 1. Anwalt nehmen. Achte darauf dass er/sie auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.2. Dieser Anwalt soll Akteneinsicht nehmen, Eichprotokolle etc.3. Hier auf dem Laufenden halten. Viel Erfolg! Quote Link to post Share on other sites
Tiefkühlpizza 9 Posted July 13, 2006 Report Share Posted July 13, 2006 Im Anhörungsbogen hab ich zugegeben, dass ich der Fahrer war,...Mmmhh Hmmmmmmh, das Bild lässt sich nicht hochladen ?!?!?Begrenzung auf 50KB. GrußPizza Quote Link to post Share on other sites
Guest lichterloh Posted July 13, 2006 Report Share Posted July 13, 2006 Lade das Bild doch bei ImageShack.us hoch und verlinke es hier. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted July 13, 2006 Report Share Posted July 13, 2006 Um Einwänden vorab zu begegnen: Irrtum bzgl. meiner tatsächlich gefahreren Geschwindigkeit ausgeschlossen. Angeblich war die Meßsonde so eingestellt, dass nur die jeweilige Fahrspur abgetastet wird. Ich bin mir aber 100% sicher, dass der VW-Bus die Messung beeinflusst haben muss. Was tun? Datum der letzten Eichung des Gerätes erfragen? Immerhin geht es um rund 100 EUR und 3 Punkte. Abgesehen davon sehe ich nicht ein, für etwas zur Verantwortung gezogen zu werden, was ich definitiv nicht begangen habe... 1. FAQ lesen 45 km/h zuviel heisst 1 Monat Fahrverbot und 125,60 EUR 2. wieso ist ein Irrtum Deinerseits so kategorisch ausgeschlossen ?meines Wissens nach ist die Radarmessung äusserst zuverlässig, zuverlässiger als alle anderen Messmethoden 3. ist auf dem Foto der VW-Bus noch zu sehen ? Wo bist Du denn geblitzt worden ? Quote Link to post Share on other sites
arenk 0 Posted July 13, 2006 Report Share Posted July 13, 2006 1. Er war 40 km/h zu schnell. 145 km/h war ohne 3 % Toleranzabzug. 2. Wieso sollten wir ihm nicht glauben? Wenn er noch während / kurz nach der Messung auf den Tacho geschaut hat und auch im Vorfeld auf seine Geschwindigkeit geachtet hat, dann kann er m.E. durchaus sagen, dass ein Irrtum ausgeschlossen ist. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted July 13, 2006 Report Share Posted July 13, 2006 1. Er war 40 km/h zu schnell. 145 km/h war ohne 3 % Toleranzabzug. 2. Wieso sollten wir ihm nicht glauben? Wenn er noch während / kurz nach der Messung auf den Tacho geschaut hat und auch im Vorfeld auf seine Geschwindigkeit geachtet hat, dann kann er m.E. durchaus sagen, dass ein Irrtum ausgeschlossen ist. sorry, wer lesen kann ist klar im Vorteil ... ich zweifele gerade kategorische Aussagen gerne an, sind die es doch, die sich am schnellsten als unwahr herausstellen Quote Link to post Share on other sites
Diesel_of_Hazard 0 Posted July 15, 2006 Report Share Posted July 15, 2006 @Hannes*:Hast du eventuell Räder mit deutlich anderem Abrollumfang montiert, als dein Wagen serienmäßig besitzt. Ohne Tachojustierung werden dann gerne Hausnummern gemessen. Nur eine Möglichkeit... MfG DoH Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted July 16, 2006 Report Share Posted July 16, 2006 Also, meinem Schwager ist vor ein paar Jahren ähnliches passiert: A 8, Geschwindigkeit lt. VBA (Verkehrsbeeinflussungsanlage) 120, seine Geschwindigkeit 133, nächste VBA mit Blitzer, Vorwurf 133 statt erlaubter 80 km/h! Er hat dann die Schaltprotokolle der Blitzer-VBA sowie der vorangegangenen VBA angefordert und erhielt diese nicht. Statt dessen erhielt er einen Einstellungsbescheid und der Fall war erledigt. Seltsam, seltsam!?!? dete Quote Link to post Share on other sites
m3_ 431 Posted July 17, 2006 Report Share Posted July 17, 2006 Statt dessen erhielt er einen Einstellungsbescheid und der Fall war erledigt.Seltsam, seltsam!?!?@dete: bist Du es wirklich ? Einzelfall, oder ? Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted July 17, 2006 Report Share Posted July 17, 2006 Jau Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted July 17, 2006 Report Share Posted July 17, 2006 nur der unterschied ist, dass der TE nicht die zHg anzweifelt, sondern seine gefahrene... aber gute frage wie man das beweisen kann.. wohl gar nicht ne andere frage zu dem thema: wenn er nun steif und fest behauptet, er wüsste genau dass er 20 mehr gefahren ist, weil er genau drauf geachtet hat... wäre er dann wegen vorsatz dran? Quote Link to post Share on other sites
Hannes* 0 Posted July 17, 2006 Author Report Share Posted July 17, 2006 Moin zusammen, danke für Eure Antworten! Hier mal das Bild: http://img142.imageshack.us/img142/51/radarfotovr1.th.jpg @ lichterloh: Danke für den Tip! @ Simineon: Mag sein, dass das so ist. Gleichwohl, was genau sollte mich bewegen, in diesem Forum mit Nachdruck auf meine (zutreffende) Aussage zu bestehen? Mir geht es einzig darum - wie oben angedeutet - nicht für etwas zur Verantwortung gezogen zu werden, was ich nicht begangen habe (oder zumindest nur in dem Umfang, wie ich tatsächlich gegen die Regeln verstossen habe). Daher meine bitte um Ratschläge. @ Diesel_of_Hazard: Originalbereifung. Tacho eilt ca. 3 km/h vor. @ dete: Interessant! Es war ebenfalls auf der A8, Nähe Irschenberg. Allerdings standen die VBAs auf Tempobeschränkung 100 km/h. Insofern ein etwas anders gelagertes Problem. Aber offensichtlich scheint die für unfehlbar gehaltene Technik ja doch mitunter zu versagen. @ Waschbaerbauch: Gute Frage.... Allerdings hatte ich angegeben, dass kein Zweifel daran bestehen könne, dass meine gefahrenen Geschwindigkeit erheblich unter der mir zur Last gelegten Geschwindigkeit gelegen habe. Ich kann lediglich mit Gewissheit behaupten, ca. 120 km/h schnell gewesen zu sein. Ob es nun 118 km/h oder 122 km/h waren, kann ich nicht mit Gewissheit sagen. Beim Blick auf die Nadel unmittelbar nach dem Blitz war die Nadel auf "12:00 Uhr". Und ich habe nicht nachgebremst, sondern sofort auf den Tacho geschaut. Wie gehe ich mit dem Problem um? In dem dem Bild beililiegenden Schreiben kündigte man mir einen in der nächsten Zeit zugehenden Bußgeldbescheid an, da meine Einwände "überprüft worden seien, jedoch nicht die Einstellung des Verfahrens rechtfertigten." Keine Ahnung, ob ein Anwalt etwas reissen kann. In erster Linie kostet der zunächst mal Geld. Meine Aussage wird gegen die Aussage des "Zeugen" stehen. Dieser "Zeuge" ist in dem Anhörungsbogen vermerkt. Vermutlich der Beamte, der die Bilder auswertet. Eichschein anfordern bzw. nach dem Datum der letzten Eichung anfragen? Dnke für weitere Ratschläge! GrußHannes Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted July 17, 2006 Report Share Posted July 17, 2006 Waren über allen Spuren Kameras oder nur über Deiner? Mich stört der VW-Bus. Falls nämlich die Piezos nicht spurselektiv messen, wäre die Messung klar ungültig. Quote Link to post Share on other sites
Hannes* 0 Posted July 17, 2006 Author Report Share Posted July 17, 2006 Hi Pferdestehler, ganz Deiner Meinung! Ich weiß noch, dass zeitgleich zwei Blitze losgingen, über der mittleren Fahrspur und meiner (linken) Fahrspur. Aber wie man sieht, ist der VW-Bus doch recht weit links unterwegs (also nicht unbedint in der Mitte seiner Fahrspur). Außerdem ist der Bus - der mir vor der Messung nicht weiter aufgefallen war - nach der Schilderbrücke neben mich gefahren, während er runterbremste auf etwa mein Tempo. Angeblich soll die Meßsonde so eingestellt gewesen sein, dass nur die jeweilige Fahrspur abgetastet wird. Nun ja, wie oben zu lesen ist (siehe detes Beitrag), scheint die Technik ja nicht unfehlbar. GrußHannes Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted July 17, 2006 Report Share Posted July 17, 2006 Also wenn dann wirklich über jeder Spur eine Kamera hing, die Sensoren also spurselektiv gemessen haben, dann gibt es imho wirklich nur zwei Möglichkeiten: 1) Fehlerhafte Messung (nur warum, die Sensoren haben einen unveränderbaren Abstand)2) Irrtum des Fahrers bzgl. eigener Geschwindigkeit Ich würde eher von 2) ausgehen wollen, man irrt sich da schnell mal, liest erst nach dem Schreckbremsen den Tacho ab etc... Das wird sicherlich auch die Behörde. Also muß man Fall 2) ausschließen. Was nur geht, wenn Fall 1) nachgewiesen wird. => Anwalt, wenn Du Dir sicher bist, daß 145km/h erheblich zu hoch gewesen ist. Das sind die Fälle, in denen man Rechtsschutz benötigt. Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted July 17, 2006 Report Share Posted July 17, 2006 wäre es möglich, dass sie das bild einfach dem falschen auto zugeordnet haben? sprich: der schnellere wird schon links gefahren sein... btw. warum bist du denn links gefahren... in der mitte war doch frei Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 17, 2006 Report Share Posted July 17, 2006 Wenn ein Messgerät mehrere Spuren überwacht, dann halte ich die Messung nicht für verwertbar. Sollte eine selektive Messung erfolgen, so hast du ein Problem, denn von den 140 wirst du nicht herunterkommen. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted July 17, 2006 Report Share Posted July 17, 2006 Erinnern konnte ich mich, dass just in dem Moment der Messung ein Kleinbus auf der mittleren Spur neben mich rauschteÄh, was macht der Bus da? Rechts überholen? Quote Link to post Share on other sites
schnappi 0 Posted July 25, 2006 Report Share Posted July 25, 2006 Hallo,mir ist ähnliches passiert: Die mir vorgeworfene Geschwindigkeit liegt ca. 45 km/h höher als der von mir nach dem Blitz (BAB, nachts, 120-er Zone) abgelesene Tachowert. Hätte ich doch nur einen Fahrtenschreiber gehabt. So glaubt man mir nicht, zumal ein Gutachter keinerlei Anhaltspunkte für eine Fehlmessung erkennen kann und die Polizei erklärte, daß keine Leermessungen auf dem Film seien. Ich bin mir nur absolut sicher, direkt nach dem Blitz den Tacho richtig abgelesen zu haben. Wenn jemand, der das hier liest eine Idee hat, was zu derartigen Fehlmessungen führen kann, bitte antworten. (aber Knickstrahlrefl., LKW-Heck, Leitblanken, Betonwände, Messwinkel scheiden als Grund wohl aus!) Vielen Dank.Schnappi Quote Link to post Share on other sites
andi 82 Posted July 25, 2006 Report Share Posted July 25, 2006 Ich wurde 1999 am Irschenberg geblitzt (KM 40,900 richtung München, mittlere Spur), im BGB steht "Beweismittel Radarmessung". 2004 bin ich mal mit Warner durchgefahren, gibt K-Band Alarm. Quote Link to post Share on other sites
schnappi 0 Posted July 28, 2006 Report Share Posted July 28, 2006 Hallo Hannes, mit welchem Gerät wurde gemessen? Bei mir war es ein Multanova VR 6F.In welchem Bundesland war es? Danke Schnappi Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted July 28, 2006 Report Share Posted July 28, 2006 tja, unter anderem sind das die Gründe, warum ich im Urlaub für jede Fahrtstrecke ein GPS-Protokoll habe ... GPS-Maus in den Mietwagen legen, beruhigt fahren, denn im Falle eines Falles hat man einen "Beweis" mehr in der Hand. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted July 28, 2006 Report Share Posted July 28, 2006 tja, unter anderem sind das die Gründe, warum ich im Urlaub für jede Fahrtstrecke ein GPS-Protokoll habe ... GPS-Maus in den Mietwagen legen, beruhigt fahren, denn im Falle eines Falles hat man einen "Beweis" mehr in der Hand.Für Dich zur Nervenberuhigung mag das o.k. sein.Aber du mußt weiterhin nachweisen, dass die Daten nicht manipulierbar sind.Wenn dann braucht es eine BlackBox, bzw. einen normierten Fahrtenschreiber.Mein Arbeitgeber (Automobilindustrie) hat nämlich mal versucht, solche Geräte zertifizieren zu lassen.(Datenlogger mit GPS-Maus erweitert)Weniger zur Kontrolle, als zur Zuordnung bestimmter Ereignisse zu bestimmten Positionenauf einer Teststrecke. Im wesentlichen also, um den Testfahrer zu entlasten.Irgendwann kam jemand auf die Idee, diese Geräte auch bei externen Testfahrer einzusetzen.Manche Dateien sahen da seeehr merkwürdig aus .... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted July 28, 2006 Report Share Posted July 28, 2006 tja, unter anderem sind das die Gründe, warum ich im Urlaub für jede Fahrtstrecke ein GPS-Protokoll habe ... GPS-Maus in den Mietwagen legen, beruhigt fahren, denn im Falle eines Falles hat man einen "Beweis" mehr in der Hand.Für Dich zur Nervenberuhigung mag das o.k. sein.Aber du mußt weiterhin nachweisen, dass die Daten nicht manipulierbar sind. mir geht es lediglich darum, ob ich so schnell gefahren sein könnte ...lohnt es sich einen Anwalt zu suchen wg. Fehlmessung oder muss ich das gemessene Ergebnis akzeptieren natürlich ist das nicht per se verwertbar, aber es genügt vielleicht, um Zweifel an der Unfehlbarkeit zu wecken oder auszuräumen Quote Link to post Share on other sites
Hannes* 0 Posted August 2, 2006 Author Report Share Posted August 2, 2006 Hallo zusammen, @ andi: mein Fotoshooting war ebenfalls am Irschenberg (KM 40,900 Richtung München). @ schnappi: Bundesland Bayern, Typ des Messgerätes im BGB nicht angegeben; dort heißt es nur "Radarmessung". Besagter Bußgeldbescheid ist nunmehr eingetroffen. 3 Punkte und 100,07 EUR. Ich bitte jetzt mal um Zusendung einer Kopie des Eichprotokolles/Eichscheins, um sicherzustellen, dass der VW-Bus die Messung nicht beeinflusst hat. Bis dahin bitte ich um Aussetzung des BGB. Da das ja faktisch kein Einspruch ist, kann sich das für mich trotzdem in irgendeiner Form nachteilig auswirken, z.B. höhere "Verwaltungsgebühren"? Viele GrüßeHannes Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted August 2, 2006 Report Share Posted August 2, 2006 Besagter Bußgeldbescheid ist nunmehr eingetroffen. 3 Punkte und 100,07 EUR. Ich bitte jetzt mal um Zusendung einer Kopie des Eichprotokolles/Eichscheins, um sicherzustellen, dass der VW-Bus die Messung nicht beeinflusst hat. Bis dahin bitte ich um Aussetzung des BGB. Da das ja faktisch kein Einspruch ist, kann sich das für mich trotzdem in irgendeiner Form nachteilig auswirken, z.B. höhere "Verwaltungsgebühren"?was ist es denn, wenn es kein Einspruch ist ?Du sagst doch : "Bitte schickt mir den Eichschein, weil ich nicht glaube dass ...", also erhebst Du Einspruch gegen die Messung Aber: Was soll der Nachweis der Eichung erbringen ? Quote Link to post Share on other sites
Hannes* 0 Posted August 2, 2006 Author Report Share Posted August 2, 2006 was ist es denn, wenn es kein Einspruch ist ?Du sagst doch : "Bitte schickt mir den Eichschein, weil ich nicht glaube dass ...", also erhebst Du Einspruch gegen die Messung Aber: Was soll der Nachweis der Eichung erbringen ? Ich hoffe, dass die Behörde bei einer Schilderbrücke nicht alle 2 Jahre einen Prüfer hochschickt, um die Kiste neu zu eichen - obwohl, wenn ich es mir recht überlege, die Filme holen die ja auch regelmässig ab, oder werden die bei einer verkehrsabhängigen Schilderbrücke (mit Blitzer) per Datenfernübertragung "gedownloadet" oder kraxelt da tatsächlich regelmässig jemand hoch? Keine Ahnung wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass alle bundesweit fest installierten Anlagen termingerecht neu geeicht werden. Kann mir aber kaum vorstellen, dass alle Geräte termingerecht einer neuen Eichung unterzogen werden. Wer weiß, vielleicht war die letzte Eichung ja in 2004. Da mein Vorfall Mitte April stattfand, habe ich vielleicht Glück und der Eichtermin wurde nicht fristgerecht Anfang 2006 durchgeführt. siehe Thread Eichung GrußHannes Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 3, 2006 Report Share Posted August 3, 2006 Keine Ahnung wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass alle bundesweit fest installierten Anlagen termingerecht neu geeicht werden. Kann mir aber kaum vorstellen, dass alle Geräte termingerecht einer neuen Eichung unterzogen werden.Du darfst ruhigen Gewissens davon ausgehen, dass bei den sogenannten "fest installierten" Anlagen nur das Gehaeuse fest installiert ist. Die 'Innereien', die tatsaechlich blitzen, werden nach erfolgter Ueberwachung heraus genommen und anschliessend in einem anderen Gehaeuse installiert. Von daher ist eine regelmaessige Eichung der Geraetschaften ueberhaupt kein Problem. In deinem Falle kann wohl wirklich nur ein Anwalt helfen. Uebrigens, sollte auch der zustaendige Sachbearbeiter deine Anforderung des Eichscheines nicht als Einspruch erachten, - wie Du es ja selbst tust - dann braucht er nur 14 Tage warten. Danach ist der Bussgeldbescheid rechtskraeftig und Du musst abdruecken - mit oder ohne Eichschein in der Hand..... Quote Link to post Share on other sites
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