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Urteile: Führerscheinrecht


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So mal etwas die ihren FS gegen ein höheres Bußgeld tauschen wollen.

 

Allerdings kenne ich den Wortlaut der Entscheidung nicht, sondern nur das Ergebnis. Die Entscheidung habe ich allerdings im Internet nicht gefunden, auch nicht auf der Seite des OLG.

 

Mit einem erhöhten Bußgeld kann man sich unter Umständen seinen Führerschein zurückkaufen. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat jetzt ein einmonatiges Fahrverbot in ein Bußgeld von 500 Euro umgewandelt. Der Betroffene hatte glaubhaft versichert, dass er seinen Beruf ohne Führerschein nicht nachgehen kann (OLG Oldenburg 2 Ss 216/03 - DAR 2003, 574)
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  • 2 months later...
Guest Mr_Biggun

Ein Mitgliedstaat darf die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins, der später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist, nicht weiterhin ablehnen, wenn die frühere Fahrerlaubnis des Führerscheininhabers im erstgenannten Mitgliedstaat entzogen oder aufgehoben wurde, die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat aber bereits abgelaufen ist. (EuGH-Urteil von heute)

 

Zur Pressemitteilung des EuGH hier klicken

 

 

So viel zum Thema MPU...... :cop01:

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  • 10 months later...
URTEIL

 

Riskantes Fahren kann den Führerschein kosten

 

Wer leichtsinnig Auto fährt, setzt seinen Führerschein aufs Spiel - auch wenn es nicht zu einem Unfall kommt. Ein Mann, der durch ein riskantes Überholmanöver seine Fahrerlaubnis verloren hatte, legte Revision ein. Das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigte jedoch das Urteil der Vorinstanz.

 

Braunschweig - Der Autofahrer hatte in einer Rechtskurve eine Fahrzeugkolonne zu überholen versucht, obwohl er die Gegenfahrbahn nicht einsehen konnte. Nur knapp entging er einem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Schulbus. Seine Revision gegen eine Verurteilung zu 1750 Euro Geldstrafe und fünfmonatigem Führerscheinentzug durch das Amtsgericht Salzgitter wurde vom Oberlandesgericht Braunschweig verworfen.

 

Als dem Pkw-Fahrer der Bus entgegenkam, versuchten er und auch der Busfahrer eine Vollbremsung - die jedoch zu spät gekommen wäre. Der Autofahrer konnte im letzten Augenblick auf einen Feldweg ausweichen. Beide Fahrer sowie die 30 Schulkinder im Bus blieben unverletzt und kamen mit dem Schrecken davon.

 

Gegen das spätere Urteil des Amtsgerichts legte der Mann Revision ein. Es sei ja schließlich nichts passiert, argumentierte er dem Branchendienst "PS Report" zufolge. Irrtum, befanden nun die Richter und verwarfen die Revision als unbegründet.

 

Vollstaendiger Artikel/Quelle

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  • 2 months later...
Bundesgerichtshof erschwert Führerscheinentzug bei Straftaten

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Möglichkeit der Gerichte eingegrenzt, Straftätern den Führerschein zu entziehen. Nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen muß sich aus der Tat ergeben, daß der Verurteilte eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt und bereit ist, die Verkehrssicherheit seinen kriminellen Zielen unterzuordnen. Der Entzug des Führerscheins habe nicht das Ziel der allgemeinen Verbrechensvorbeugung. Die Tatsache allein, daß ein Täter schwerwiegende Straftaten begangen hat, lasse noch nicht auf eine Gefahr für die Verkehrssicherheit schließen.

 

Quelle

 

Beschluß im Volltext (pdf-Datei)

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  • 2 months later...

Führerscheinentzug: Zeitsoldaten

 

Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer (privaten) Trunkenheitsfahrt können bei einem Zeitsoldaten Fahren mit dienstlich genutzten Bundeswehrfahrzeugen ausgenommen werden. Das ist dann möglich, wenn der Betroffene im Straßenverkehr bislang nicht auffällig geworden und eine vergleichbare Verfehlung im dienstlichen Bereich nicht zu befürchten ist.

(Amtsgericht Lüdingshausen, Az: 9 Ds 612 Js 7/03 - 45/03)

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  • 3 weeks later...

Leichtsinnig gefahren - Führerschein weg

 

Wer extrem leichtsinning Auto fährt und ein waghalsiges Überholmanöver startet, riskiert nach einem Urteil des Oberlandesgericht Braunschweig seinen Führerschein. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Autofahrer tatsächlich einen Unfall verursache oder nicht.

(Oberlandesgericht Braunschweig, Az: 1SS 1/05)

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  • 3 weeks later...

Im angetrunkenen Zustand über Rot gefahren. Führerscheinentzug?

 

Auch wenn ein Autofahrer in leicht angetrunkenem Zustand über Rot fährt, darf ihm der Führerschein nicht automatisch entzogen werden. In dem Falll hatte ein Autofahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 0,70 Promille bei optimalen Sichtverhältnissen eine Ampel bei Rot überfahren und war erwischt worden. Die zuständige Behörde ordnete daraufhin die Entziehung des Führerscheins an. Dagegen legte der Pkw-Fahrer beim Landgericht Beschwerde ein und bekam Recht.

(Landgericht Berlin, Az: 536 Os 166/05)

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  • 4 months later...
Dank Therapie Führerschein schneller zurück

 

NEUWIED/HAMBURG -

 

Wer sich als Autofahrer nach einem Verkehrsverstoß einsichtig zeigt und freiwillig an verkehrspsychologischen Maßnahmen teilnimmt, kann auf diese Weise einen langfristigen Führerscheinverlust verhindern. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes Neuwied (Az.: 3040 Js 7276/05.8 Cs) weist jetzt der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin.

Hamburger Abendblatt

 

wenn das Wort "kann" nicht dabei wäre. Ein anderer Richter hätte genau anders entscheiden können das es nichts bringt.

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  • 2 months later...

„Pappe“ weg – Ersatz aus Prag nützt nix!

 

Besonders clever wollte die Autofahrerin Tina H. (33) sein: Nachdem ihr der Führerschein wegen Alkoholkonsums abgenommen wurde, erwarb sie in Tschechien einen neuen. Doch die Polizei nahm ihr bei einer Kontrolle auch diesen ab. Urteil: Ausländische Führerscheine sind kein Ersatz.

(Oberverwaltungsgericht Münster, Az: 16 B 736/05)

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Keine Ausnahmen für Berufsfahrer

 

Ein Verkehrssünder verliert auch dann seinen Führerschein, wenn er die Verstöße als Berufskraftfahrer begangen hat. Ein Lkw-Fahrer hatte vor dem Verwaltungsgericht Trier argumentiert, seine Punkte in Flensburg seien nur bei der Arbeit angefallen. Das Gericht entschied jedoch, dass er sich darauf nicht berufen könne. Gerade Vielfahrer müssten die Verkehrsregeln einhalten. In dem Eilverfahren hatte der Lkw-Fahrer versucht, seine Fahrerlaubnis wiederzubekommen, die die Behörde nach 18 Punkten eingezogen hatte.

(Verwaltungsgericht Trier, Az: 2 L 399/06.TR)

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  • 3 weeks later...
Entzug der Fahrerlaubnis (12.06.06)

VG Mainz - Pressemitteilung vom 12.06.06 - Verkehrsrecht

 

Ab 18 Punkten gibt es keine Ausnahmen!

 

Hat ein Fahrerlaubnisinhaber Verkehrsverstöße begangen, die mit 18 Punkten bewertet sind, muss ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden, auch wenn seine Verstöße teilweise alsbald im Verkehrszentralregister zu tilgen sind.

 

 

So die 3. Kammer des Verwaltungsgericht Mainz in folgendem Fall:

 

Vor allem wegen überhöhter Geschwindigkeit und Nichteinhaltens des erforderlichen Abstands war ein Fahrerlaubnisinhaber aus dem Landkreis Mainz-Bingen in der Vergangenheit aufgefallen. Deshalb waren für den Endfünfziger (Antragsteller) zuletzt 18 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen.

 

Daraufhin entzog ihm die Kreisverwaltung Mainz-Bingen Ende April 2006 die Fahrerlaubnis, eine Maßnahme, die nach dem Straßenverkehrsgesetz sofort vollziehbar ist.

weiter in der Quelle

 

Aktenzeichen:3 L 455/06.MZ

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Auch viele kleine Sünden gefährden den Führerschein

 

Ein Autofahrer hatte innerhalb von zwei Jahren 27 Mal gegen Parkvorschriften verstoßen und dafür Bußgeld sowie einen Punkt in der Verkehrssünderkarte in Flensburg kassiert. Als er dann noch für zu schnelles Fahren bestraft wurde, war das Maß voll. Da der Verkehrssünder weiterhin beharrlich Pflichtverstöße beging und ihn Strafen nicht zur Vernunft bringen konnten, durfte ihm der Führerschein entzogen werden.

(Oberverwaltungsgericht Münster, Az: 16 B 2137/05)

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  • 1 month later...

OLG Bamberg Beschluß vom 20.02.2006 AZ.: 2Ss OWi 49/06

 

(nach eigenen Wortlaut, da keine Onlinequelle gefunden)

 

Auf die Anordnung eines Fahrverbotes kann trotz dreier Voreintragungen in Verkehrszentralregister verzichtet werden.

 

Verstöße waren einmal Abstand und zweimal Geschwindigkeit, wobei eine 26 km/h zu schnell war.

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  • 1 month later...

Radfahrer müssen zum Idiotentest

 

Auch alkoholisierte Radfahrer müssen unter Umständen ein MPU-Gutachten vorlegen. Ein Radfahrer war mit 2,39 Promille im Blut von der Polizei gestoppt worden. Die Straßenverkehrsbehörde forderte ihn daraufhin zum sogenannten Idiotentest auf, was dieser verweigerte. Ihm wurde deshalb die Fahrerlaubnis entzogen – zu Recht, wie die Richter urteilten. Der hohe Promillewert lasse Zweifel an der Fahreignung des Mannes aufkommen.

(Verwaltungsgericht Magdeburg, Az: 1 B 495/05)

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Führerscheinentzug erst nach Urteil

 

Die Führerscheinbehörde darf einem Autofahrer die Fahrerlaubnis nicht vor dem rechtskräftigen Abschluss eines Strafverfahrens wegen eines Verkehrsdelikts entziehen. Nach Überzeugung der Richter muss die Behörde abwarten, ob das Strafgericht den Betroffenen für ungeeignet hält, ein Fahrzeug zu steuern. Dieser Entscheidung dürfe die Behörde nicht vorgreifen. Das Gericht erklärte mit seinem Beschluss den sofortigen Entzug eines Führerscheins für rechtswidrig.

(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Az: 10 B 10371/06)

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Bußgeld-Verjährung: Unterbrechung startet früher

 

Bislang gingen viele Gerichten davon aus, dass hierfür die Anordnung des Sachbearbeiters zumindest mit Unterschrift und Namenskürzel erforderlich war. Im Zuge zunehmender EDV-Verarbeitung der Bußgeldsachen reicht es aber nunmehr bereits aus, wenn sich aus den Computerdaten die Anordnung der Erstellung und Versendung eines Anhörungsbogens zusammen mit dem Zeitpunkt und dem Sachbearbeiter ablesen lässt.

 

Damit kann die Ordnungsbehörde in Zukunft schneller der Verjährung begegnen. Die Hoffnung des Autofahrers, dem "Knöllchen" zu entgehen, schwindet (Az.: BGH, 5 StR 578/05; ZfS 2006, 423).

Quelle hamburger abendblatt
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  • 2 weeks later...

OLG HAMM vom 25.04.2006, 3 SS OWI 95/06

 

Zumutbarkeit der Aufnahme eines Kredits zur Erleichterung der Folgen eines Fahrverbots

 

Dem Betroffenen ist es zuzumuten, für Massnahmen zur Abwendung der Erschwernisse eines Fahrverbots notfalls einen Kredit aufzunehmen. (Aus den Gründen: ...Soweit sich die Rechtsbeschwerde gegen das verhängte Fahrverbot richtet, wird darauf hingewiesen, dass es dem Betroffenen grundsätzlich zuzumuten ist, berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge eines angeordneten Fahrverbotes durch Massnahmen, wie z.B. die Inanspruchnahme von Urlaub, die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen, die Heranziehung eines Angestellten als Fahrer, die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers oder durch eine Kombination dieser Massnahmen auszugleichen. Eine Kombination von Massnahmen der vorgenannten oder von ähnlicher Art ist, wenn der Betroffene, wie es hier durch das Amtsgericht festgestellt worden ist, über ein geregeltes Einkommen verfügt - der Betroffene betreibt nach den Urteilsfeststellungen ein Unternehmen mit

15 Mitarbeitern -, als zumutbar anzusehen...).

 

------------------------------------------------------------------------------------------------

 

OLG HAMM vom 11.05.2006, 3 SS OWI 112/06

 

Begründungspflicht des Tatrichters bzgl. Verhängung eines Regelfahrverbots - Absehen von Verhängung nur ausnahmsweise

 

Der Tatrichter muss seine Entscheidung von einem Regelfahrverbot abzusehen, eingehend begründen. Er darf nicht nur die Einlassung des Betroffenen unkritisch übernehmen. (Aus den Gründen: ...Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung hat der Betroffene berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge eines angeordneten Fahrverbots regelmässig hinzunehmen. Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz aussergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Die Annahme eines drohenden Verlustes der wirtschaftlichen Existenzgrundlage infolge eines Fahrverbotes ist erst gerechtfertigt, wenn die ernsthafte Gefahr des Eintritts dieser Folge auch für den Fall besteht, dass der Betroffene alle ihm zumutbaren Massnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen des Fahrverbots gering zu halten...).

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  • 3 weeks later...

VG NEUSTADT vom 16.03.2006, 3 L 357/06/NW

 

Rechtmässige Anordnung einer MPU wegen 3 Jahre zurückliegender Alkoholfahrt von 2,53%o mit Fahrrad

 

Eine MPU darf auch dann angeordnet werden, wenn der Betroffene mit mindestens 1,6%o ein Fahrzeug - hier ein Fahrrad - geführt hat. Das Beziehen auf eine Alkoholfahrt, die mehrere Jahre zurückliegt, schliesst die Anordnung nicht grundsätzlich aus. (Aus den Gründen: ...Der erfolgte Alkoholkonsum muss jedoch nach Gewicht und unter zeitlichen Gesichtspunkten noch geeignet sein, die Kraftfahreignung in Zweifel zu ziehen. Entscheidend ist, ob die gegebenen Verdachtsmomente noch einen Gefahrverdacht begründen. Von besonderem Gewicht ist somit Art und Ausmass des früheren Alkoholkonsums. In diesem Zusammenhang kommt der BAK eine entscheidende Bedeutung zu. Sie lässt Rückschlüsse auf den Alkoholkonsum und damit die Alkoholgewöhnung zu. Ab einer BAK von 1,6 Promille bei dem Führer eines Fahrzeugs im Strassenverkehr hält der Gesetzgeber eine Alkoholproblematik von solchem Ausmass für gegeben, die es rechtfertigt, von dem Betroffenen eine MPU zu fordern...).

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Beim Fahren besser keinen verrückten Eindruck machen

 

Wer sich nach einer Verfolgungsfahrt weigert, ein ärztliches Gutachten über seinen geistig-psychischen Zustand anfertigen zu lassen, dem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht Mainz (Az.: 3 K 443/06.MZ).

Im aktuellen Fall wurde gegen eine Frau Anzeige erstattet, weil sie einem anderen PKW dicht hinterhergefahren sei, diesen ausgebremst habe und gerufen habe, der Fahrer sei entlarvt, er gehöre zu der Organisation. Als sie sich weigerte ein Gutachten beizubringen, wurde ihr der Führerschein entzogen. Zu Recht, denn dieses Verhalten deute auf eine abklärungsbedürftige, mögliche psychische Störung hin.

 

 

 

:lol: <--- den konnte ich mir nicht verkneifen.

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  • 2 weeks later...

KG vom 16.09.2005, 3 1 SS 340/05 86/05

 

Pflicht zur Kontrolle der Fahrerlaubnis bei Überlassung eines Fahrzeugs - Vertrauen auf Kenntnis von bestehender Fahrerlaubnis

 

1.Zu den Sorgfaltspflichten eines Halters bei Überlassen eines Kfz an Dritte. 2.Davon ist dann eine Ausnahme zu machen, sofern der Halter auf das Fortbestehen einer ihm im Vorfeld bekannten Fahrerlaubnis vertraut. (Aus den Gründen: ...Zwar muss der Fahrzeughalter, der einem anderen ein Kraftfahrzeug zur Führung überlässt, grds. vorher prüfen, ob dieser im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Er ist deshalb grds. verpflichtet, sich zunächst den Führerschein zeigen zu lassen. Das gilt jedoch dann nicht, wenn er bereits vorher sichere Kenntnis davon erlangt hatte, dass der andere über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte. In einem solchen Fall darf er grds. vom Fortbestehen der einmal erteilten Fahrerlaubnis ausgehen. Dass diese dem anderen inzwischen entzogen worden sein könnte, braucht er nur dann in Rechnung zu stellen, wenn besondere Umstände, die er kennt oder bei pflichtgemässer Sorgfalt kennen könnte und müsste, auf eine solche Möglichkeit hindeuten...).

 

Fundstellen

ADAJUR-ARCHIV

NSTZ-RR,2006 249 (LS)

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  • 1 month later...

AG STUTTGART vom 16.02.2006, 13 OWI 346/06

Vollstreckung von zwei gleichzeitig rechtskräftig gewordenen Fahrverboten nicht zur gleichen Zeit

 

Die mit einem Fahrverbot bezweckte Denkzettelfunktion oder die Möglichkeit des Betroffenen zur Besinnung erlaubt es nicht, mehrere

Fahrverbote gleichzeitig zu vollstrecken. Auch wenn die Voraussetzungen des § 25 IIa StVG nicht gegeben sind, sind mehrere Fahrverbote, die zur gleichen Zeit rechtskräftig werden, hintereinander zu vollstrecken. (Aus den Gründen: ...Für diese Meinung spricht zunächst § 25 V StVG, der nicht irgendeine amtliche Verwarnung meint, sondern die gem. § 25 II S.2 StVG auf das jeweilige konkrete Fahrverbot bezogene Verwahrung ansieht. Ausserdem läuft eine gleichzeitige Vollstreckung mehrerer Fahrverbote dem von § 25 StVG angestrebten Zweck des Fahrverbots als Denkzettel- bzw. Besinnungsmassnahme zuwider. Beim gleichzeitigen Ablaufen mehrerer Fahrverbote würde dies zu einer unangebrachten Schonung des Betr. führen, wenn letztlich nur eine der zur Einwirkung auf den Verurteilten für notwendig erachteten Nebenfolgen ihre Wirkung entfalten könnte...).

 

Fundstellen

NZV,2006 328

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  • 1 month later...

VG SCHLESWIG vom 3.04.2006, 3 A 49/06

Keine Verletzung des Rückwirkungsverbots nach Art. 103 Abs.2 GG durch neue Tilgungsregeln für Verkehrszentralregistereintragungen

 

Durch die Neuregelung der Tilgungsvorschriften über Eintragungen im Verkehrszentralregister vom 01.02.2005 ist das Rückwirkungsverbot nicht verletzt. (Aus den Gründen: ...Auf die Eintragung des Klägers sind die Absätze 6 und 7 des § 29 StVG ohne weiteres in ihrer aktuellen Fassung anzuwenden. Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, dass nach der alten Rechtslage eine Tilgung bereits hätte erfolgen müssen. Mit Wirkung zum 01.02.2005 ist einerseits die Überliegefrist auf ein Jahr verlängert worden, andererseits ein weiterer Ablaufhemmungstatbestand eingeführt worden. Eine Übergangsregelung für Altfälle ist nicht eingeführt worden. Eine einschränkende Auslegung ist auch nicht infolge einer lückenhaften Gesetzgebung geboten. Der Gesetzgeber hat vielmehr deutlich gemacht, dass für die Frage der Ablaufhemmung für alle Verstösse der Tatzeitpunkt massgeblich sein soll. Eine Verletzung des Art. 103 Abs.2 GG liegt nicht vor...).

 

Fundstellen

NJW,2006 2201

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  • 2 weeks later...

OVG Lüneburg Beschluß vom 21.11.2006 AZ.: 12 ME 354/06

 

Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs können sich aus der erheblichen oder wiederholten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ergeben. Die Fahrerlaubnisbehörde kann in einem solchen Fall gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen, auch wenn die Verkehrsverstöße mit (nur) sieben Punkten im Verkehrszentralregister eingetragen sind und deshalb Maßnahmen nach dem Punktsystem des § 4 Abs. 3 StVG (noch) nicht ergriffen werden können.

 

Gründe

 

 

 

Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ist unbegründet.

 

 

 

Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die mit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung versehene Entziehung der Fahrerlaubnis des Antragstellers durch Bescheid der Antragsgegnerin vom 25. Juli 2006 abgelehnt und zur Begründung ausgeführt: Das öffentliche Interesse an einer sofortigen Vollziehung des Bescheids überwiege das private Interesse an einer Aussetzung der Vollziehung, weil bei der im gerichtlichen Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung davon auszugehen sei, dass die angefochtene Verfügung der Antragsgegnerin aus den im Bescheid vom 25. Juli 2006 dargelegten Gründen rechtmäßig sei. Die Antragsgegnerin habe gemäß § 11 Abs. 8 FeV auf die Ungeeignetheit des Antragstellers schließen dürfen und ihm deshalb die Fahrerlaubnis zu Recht entzogen, weil dieser sich geweigert habe, das von ihm mit Schreiben vom 5. April 2006 geforderte medizinisch-psychologische Gutachten zur Frage seiner Kraftfahreignung vorzulegen. Die Antragsgegnerin sei berechtigt gewesen, den Antragsteller zur Beibringung des Gutachtens aufzufordern. Das Schreiben vom 5. April 2006 genüge den formellen Voraussetzungen, weil es erkennen lasse, welche Taten Anlass zu der Aufforderung an den Antragsteller gewesen seien. Der Antragsteller habe im Januar und April 2005 zwei erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts (32 km/h und 47 km/h) begangen, wobei erschwerend hinzukomme, dass es sich bei der Geschwindigkeitsüberschreitung vom 22. April 2005 um eine Art „Sprint“ gehandelt habe, bei dem der Antragsteller sein Kraftfahrzeug innerhalb einer Strecke von 100 m von Schritttempo auf 85 km/h beschleunigt habe. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen seien erhebliche Verstöße gegen Verkehrsvorschriften im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV. Ob der Antragsteller in den Jahren zuvor schon Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen habe oder nicht, sei unter den gegebenen Umständen unerheblich.

komplettes Urteil

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OVG Bremen Beschluss vom 29.06.2006 AZ.: 1B 167/06

 

Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis bei einen Punktestand von 37, wobei dieses durch die Tilgung nunmehr bei 7 liegt.

 

Die 1960 geborene Antragstellerin F. hatte 1979 eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 erworben. Am 04.07.2001 teilte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) der Antragsgegnerin mit, dass die Antragstellerin wegen verschiedener zwischen 1997 und 2000 begangener Verkehrsstraftaten mit insgesamt 27 Punkten im Verkehrszentralregister eingetragen sei (2 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, 1 Verkehrsunfallflucht, 1 fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr).

 

Unter Hinweis auf diese Mitteilung verwarnte die Antragsgegnerin F. mit Schreiben vom 06.08.2001.

Am 19.11.2001 teilte das KBA der F. die Erhöhung des Punktestands auf 33 Punkte mit. Grund war ein erneuter Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Am 06.01.2003 Erhöhung auf 34 Punkte wegen eines Rotlichtverstoßes.

Am 05.03.2003 Erhöhung auf 35 Punkte wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung.

Am 05.11.2004 Erhöhung auf 36 Punkte wegen verbotenen Telefonierens im Auto.

Am 09.02.2006 Erhöhung auf 37 Punkte wegen erneuten Telefonierens im Auto.

 

kompletter Beschluss

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Guest bigfoot49

Zu viel Cola Light in Zusammenhang mit Antiadipositum X 1212 T und der FS kann auch weg sein:

 

 

(...)

Die Diät wurde ihr Verhängnis. Promoterin Sina S. nahm hohe Dosen des Appetitzüglers "Antiadipositum X 1212 T" ein und trank an ihren zehn bis zwölf Stunden währenden Arbeitstagen neben zwei Litern Cola light auch noch eineinhalb Liter Kaffee, um wach und fit zu bleiben.

 

Eines Tages wurde sie von der Polizei gestellt, wie sie auf dem Heimweg von der Arbeit mit 50 km/h in Schlangenlinien fuhr. Das Pusten ins Röhrchen lieferte kein Ergebnis, die anschließende Blutprobe ergab jedoch erhebliche Mengen Koffein und Norpseudophedrin, den Wirkstoff des Appetitzüglers.

 

(...)

http://www.welt.de/data/2007/02/14/1212398.html

 

 

Landgericht Freiburg (Az.: 7 Ns 550 Js 179/05 - AK 38/06// SVR 2006, 473).

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  • 1 month later...
Guest bigfoot49
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat das System, nach dem in Münster und auch anderenorts Verkehrsverstöße auf dem Punktekonto bewertet und addiert wurden, als grundsätzlich rechtswidrig eingestuft.

 

 

Nicht der Tag eines Verkehrsverstoßes, sondern der Zeitpunkt einer rechtskräftigen Entscheidung über den Punkteeintrag ins Verkehrszentralregister sei die Basis für Maßnahmen wie Verwarnung oder Führerscheinentzug, urteilte der 16. Senat. Haben Städte und Kreise Fahrerlaubnisse zu Unrecht entzogen?

(...)

 

Weitere Behörden müssen umschalten. Offenbar herrscht quer durchs Land eine unterschiedliche Praxis. Während zum Beispiel im Kreis Coesfeld stets auf den Termin der Rechtskraft geschaut wird, verfuhr der Kreis Steinfurt bisher wie Münster. Jetzt sind alle Seiten daran interessiert, die Entscheidung zu lesen, zumal das OVG den Fehler für so gravierend hielt, dass es diesen schon durch eine summarische Überprüfung feststellen konnte (AZ 16 B 2174/06).

 

Quelle http://westline.de/index_8827.php

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  • 6 months later...

OLG Hamm Beschluss vom 30.04.2007 AZ.: 2 Ss OWi 218/07

 

Eigener Leitsatz:

Umwandlung Fahrverbot in höhere Geldbuße nur bei außergewöhnlicher Härte.

Eine Kreditaufnahme zum Verlustausgleich durch das FV ist idR unzumutbar.

 

...

Nach st. Rspr. des Senats reichen wegen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer berufliche Folgen auch schwerwiegender Art zur Annahme des Vorliegens einer außergewöhnlichen Härte nicht aus. Von der Verhängung eines Fahrverbots kann daher nur in Ausnahmefällen abgesehen werden, wenn dieses zu einer beruflichen Härte ganz außergewöhnlicher Art,

...

Daher ist es einem Betroffenen grundsätzlich zuzumuten, diese Nachteile insbesondere durch die Inanspruchnahme von Urlaub auszugleichen.

...

der Betroffene müsse sich darauf verweisen lassen, ggfl. auch einen Kredit aufzunehmen, um die aus dem Fahrverbot möglicherweise resultierenden finanziellen Mehr-belastungen aufzufangen, ist hierzu Folgendes auszuführen: Eine Kreditaufnahme ist nur dann ausnahmsweise angezeigt, wenn sie zumutbar ist. Bei abhängig Beschäftigten dürfte dies in der Regel nicht der Fall sein (so auch OLG Koblenz NJW 2004, 1400). Bei Selbständigen hingegen kann eine Kreditaufnahme in geeigneten Fällen ein zumutbares Mittel sein; jedoch ist in einem solchen Fall zu verlangen, dass in den Urteilsgründen genaue Feststellungen zu Einkommen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen getroffen werden

Volltext Urteil

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  • 3 months later...

Fahrverbot auch für’s Fahrrad

 

Aber da gibt es ja noch die Verwaltungsbehörde, die den Radler

 

als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen angesehen hat, weil er stark alkoholisiert und unter Betäubungsmitteleinfluss im öffentlichen Straßenverkehr Fahrrad gefahren ist.

 

Sie verfügt ein Fahrverbot für’s Fahrradfahren. Dagegen wehrte sich der Fußgänger zunächst mit einem (erfolglosen) Widerspruch und zog dann vor das Verwaltungsgericht. Obwohl der (ehemalige) Radfahrer dort unwiderlegt vorgetragen hatte, es sei das erste und einzige Mal, daß er betrunken und bekokst Fahrrad gefahren ist, hat das Verwaltungsgericht Hannover (Az.: 9 B 4217/07) im Eilverfahren entschieden: Das Fahrverbot ist rechtmäßig.

 

kompletter Artikel

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  • 2 weeks later...
  • 4 weeks later...

OLG DÜSSELDORF vom 24.09.2007, IV-2 SS OWI 118/07-OWI 50/07 III

Ausnahme vom Regelfahrverbot für Feuerwehrfahrzeuge und Rettungswagen möglich

 

Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Krankenkraftwagen können als Kraftfahrzeuge "einer bestimmten Art" gemäss § 25 I S.1 StVG von einem Fahrverbot ausgenommen werden. (Aus den Gründen: ...Da der Betroffene als Feuerwehrbeamter tätig ist, und als solcher Einsatzfahrzeuge und Krankenkraftwagen führen muss, hätte aus Gründen der Verhältnismässigkeit Anlass zu der Prüfung bestanden, ob zur Einwirkung auf den Betroffenen ein auf bestimmte Fahrzeugarten beschränktes Fahrverbot als "Denkzettel" ausreicht. Unter Kraftfahrzeugen "einer bestimmten Art" sind zunächst die Kraftfahrzeuggruppen zu verstehen, welche der Einteilung der Fahrerlaubnisklassen nach § 6 I FeV zugrunde liegen. Eine weitere Differenzierung ist möglich nach dem Verwendungszweck, soweit dieser durch eine bestimmte Ausrüstung oder Bauart bedingt ist. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Krankenkraftwagen sind in diesem Sinne definierbar...).

 

Fundstellen

ADAJUR-ARCHIV

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  • 1 month later...
Guest bigfoot49

12 ME 414/07

OVG Lüneburg

Entziehung der Fahrerlaubnis; Punktsystem gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG

http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entschei...200700041412+ME

 

 

Inhalt in Kurzfassung von http://www.n-tv.de/941744.html

Verkehrssünder, die wegen mehrerer Ordnungswidrigkeiten im Flensburger Register 18 oder mehr Punkte aufweisen, müssen ihren Führerschein nur abgeben, wenn die Maßnahme zuvor angedroht wurde. Dies gilt auch, wenn ein bereits verwarnter Autofahrer nach einem Punkteabbau den "Verwarnungsbereich" von 14 bis 17 Punkten unterschritten und nach einem weiteren Delikt erneut erreicht hat.
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  • 1 year later...

OLG Hamm; Beschluss vom 27. November 2008, Az.: 2 Ss OWi 803/08

 

eigener Leitsatz

 

Eine Umwandlung von Punkten in ein höheres Bußgeld ist nicht möglich, da es sich entgegen der Umwandlung eines Fahrverbotes bei den Punkten nicht um eine Nebenfolge handelt, sondern um eine zusätzliche Sanktion.

 

Der Beschluss ist noch nicht in der Rechtsprechungsdatenbank NRW verfügbar.

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  • 3 weeks later...
Guest bigfoot49

Einem Autofahrer mit 18 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei kann sofort der Führerschein weggenommen werden. Das entschied das Saarländische Verwaltungsgericht in Saarlouis. In diesem Fall dürfe unwiderlegbar vermutet werden, dass der Betroffene zum Autofahren ungeeignet sei, hieß es. Dabei spiele es keine Rolle, ob es sich um einen Vielfahrer handele, bei dem das Risiko höher sei, dass er gegen die Verkehrsvorschriften verstoße

Az.: 10 L 159/09

http://www.n-tv.de/1138883.html

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  • 2 years later...
Guest bigfoot49

VG Mainz: Vorsätzliches "nerven" im Straßenverkehr rechtfertigt Mofaverbot

MPU auch bei fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen

 

Einem Verkehrsteilnehmer, der wegen zahlreichen Verstößen gegen Strafgesetze im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen aufgefallen ist, darf die Kreisverwaltung zu Recht wegen Ungeeignetheit auch das Führen von (erlaubnisfreien) Mofas im Straßenverkehr untersagen. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.

(...)

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 28.09.2011

- 3 K 718/11.MZ -

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Mainz_...t.news12345.htm

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  • 9 months later...
Guest bigfoot49

Wer einen Führerschein besitzt und tatsächlich benötigt, sollte auch dann seinen Alkoholkonsum unter Kontrolle haben, wenn er nur zu Fuß unterwegs ist. Jedenfalls entzog die Verkehrsbehörde jetzt einem Mann seine Fahrerlaubnis, der im stark alkoholisierten Zustand zwar ohne sein Fahrzeug, aber randalierend auf einem öffentlichen Fest in Polizeigewahrsam genommen werden musste. Und das zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Mainz urteilte (Az. 3 L 823/12).

http://www.heise.de/autos/artikel/Urteil-Besoffener-Fussgaenger-kann-auch-den-Fuehrerschein-verlieren-1642483.html

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