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Section-Control Wird Getestet....


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@Sobbel, ich bewundere deine Geduld!

Hi, das Wichtigste ist doch, dass Jenoptik ihr Geld im Säckel haben. Waren doch nur Steuergelder.... Grüße Wolle

Viel interesanter sind die Fallzahlen. In 12 Monaten wurden doch tatsächlich 1750 Verstöße registriert bei 15.000 Fahrzeugen pro Tag.   Davon 85 Prozent mit Verwarngeld, Spitzenreiter 1

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  • 5 weeks later...

9x :kotz:
Das sind echt verwerfliche Trickser. Ohne Gesetzesänderung wird der VT abgezockt. Daß Hr. Pistorius so abgezockt ist, hätte ich nicht für möglich gehalten. Armes Deutschland.
:nolimit:
@mods: Anzahl der Smileys sind nötig sind für diesen traurigen Tag in der deutschen Verkehrsüberwachungsgeschichte.


[mod]
Übertreiben muß man es trotzdem nicht!
[/mod]

Edited by Bluey
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  • 2 weeks later...

Ach @bluey :heul: , gerade Du aus der ProViDa-Zunft hättest doch mehr Mitgefühl entwickeln können und wenigstesn eine halbe Zeile Smileys stehen lassen können. Du hast sicherlich schon vernommen, daß es deinen underperformenden, quotenschwachen und kostenträchtigen ProViDa-Kollegen in Niedersachsen auch wegen SC an den Kragen geht :whistle: .

 

Hier noch die Pressemitteilung vom Innenministerium Niedersachsen, 19.12.18:

 

http://www.mi.niedersachsen.de/aktuelles/presse_informationen/neue-abschnittskontrolle-section-control-geht-an-der-b6-in-betrieb-172475.html

 

Bezeichnend, daß der immer rührig agierende Dr. Frank Märtens von der PTB sich im Gruppenbild "Initiatoren und Handlanger von SC, dem Einstieg zu Complete Control" versteckt / versteckt wurde :doofwinkt: .

 

Das Handout (als Download in der Pressemitteilung verfügbar) bringt Hammer-Infos ans Tageslicht!

 

1.) Man sieht, wie wichtig der VGT Goslar war und wie eine Unterwanderung von Arbeitskreise dann endet!

 

2.) Der Hammer natürlich, daß ausgerechnet Prof. Dieter Müller / Bautzen ein Rechtsgutachten erstellen durfte. Was hat dieser Mann schon für geschwollene Pamphlete über die "Unfallursache Geschwindigkeit" und Verkehrsüberwachung in die weite Welt gesetzt. Ist die Frage, ob auch das Gutachten so schön bundesweit ausgeschrieben war oder ob eigenmächtig ein Gefälligkeitsgutachter mit gewünschten Gutachtenergebnis gewählt wurde.

 

3.) Auszug aus dem o. g. Handout: "...sind in Niedersachsen bereits konkrete Schritte zur Verankerung einer Spezialermächtigung im Landesrecht eingeleitet."

@biber, da war doch etwas im braunen Zeitalter mit Ermächtigungen. Du als hier anerkannter Braun-Nuancenfinder-/Bewerter :notworthy: kannst nun gerne über das braune Politgebaren in Niedersachsen referieren.

 

Die erste offizielle Abzocke am 14.1.2019 ohne hingebogenes Polizeigesetz ist allein deswegen schon rechtswidrig. Die Piraten klagen:

 

https://www.piratenpartei.de/2018/12/19/piraten-klagen-gegen-wahlloses-scanning-aller-autofahrer-in-niedersachsen/

 

M. E. kann auch jeder dort fahrende und betroffene VT klagen, idealerweise als Eilverfahren!

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

ohne hingebogenes Polizeigesetz

Das Polizeigesetz ist auch gar nicht maßgebend für repressive Maßnahmen.

Wenn da sogar eine "Spezialermächtigung" geschaffen werden soll ist doch alles OK.

 

Der Piraten-Breyer sollte sich mal mit § 100h StPO und § 4 BDSG beschäftigen.

Aber vermutlich ist er schon mit lesen ansich überfordert.

 

Vor drei Jahren mochte das vielleicht noch zutreffend gewesen sein.

Natürlich schafft die Politik die Rechtsgrundlagen - das passiert überall.

Recht ist nunmal wandelbar.

 

Gruß

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Ergänzend die Pressemeldung von Jenoptik:

https://www.jenoptik.de/presse/pressemitteilungen/2018/12/19/section-control-startet-in-deutschland

 

Auf PTB.de fehlt noch der Eintrag zur Zulassung, aber grundsätzlich ist die Section Control dort als "Satellitenbasiertes Geschwindigkeitsüberwachungsgerät" kategorisiert.

Es wird u.a. das GPS-Zeitsignal als Referenz zur Erzeugung des Einfahrts- und Ausfahrtszeitpunkts genutzt.

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Du hast sicherlich schon vernommen, daß es deinen underperformenden, quotenschwachen und kostenträchtigen ProViDa-Kollegen in Niedersachsen auch wegen SC an den Kragen geht

1. nein, habe ich nicht

2. was ist "underperformenden"?

3. Providas haben erst recht keine Quote zu erfüllen.

4. Polizei ist keine Firma, die kostendeckend arbeiten muß

5. nein, habe ich auch nicht. Interessiert und betrifft mich auch nicht.

 

Bezeichnend, daß der immer rührig agierende Dr. Frank Märtens von der PTB sich im Gruppenbild "Initiatoren und Handlanger von SC, dem Einstieg zu Complete Control" versteckt / versteckt wurde

Was ist daran "bezeichnend" und wer hat Dir geflüstert, daß der dort absichtlich postiert wurde?

 

Das Handout (als Download in der Pressemitteilung verfügbar) bringt Hammer-Infos ans Tageslicht!

Die da wären?

 

Man sieht, wie wichtig der VGT Goslar war und wie eine Unterwanderung von Arbeitskreise dann endet!

Das sieht man woran? Und wieso "war"? Ist er es jetzt nicht mehr? Wie oder durch wen werden denn welche Arbeitskreise unterwandert und was soll das bewirken?

 

Der Hammer natürlich, daß ausgerechnet Prof. Dieter Müller / Bautzen ein Rechtsgutachten erstellen durfte. Was hat dieser Mann schon für geschwollene Pamphlete über die "Unfallursache Geschwindigkeit" und Verkehrsüberwachung in die weite Welt gesetzt. Ist die Frage, ob auch das Gutachten so schön bundesweit ausgeschrieben war oder ob eigenmächtig ein Gefälligkeitsgutachter mit gewünschten Gutachtenergebnis gewählt wurde.

Der Hammer, sowas von Dir lesen zu dürfen, wo Du doch ausnahmslos jedem empfiehlst, alles durch einen "Gutachter durchleuchten zu lassen". Ah, ok. Du redest wahrscheinlich nur von den Gutachtern, die Dir nach dem Munde reden. Alles andere sind ja keine oder erstellen Gefälligkeitsgutachten für Polizei und/oder Gerichte.

 

Auszug aus dem o. g. Handout: "...sind in Niedersachsen bereits konkrete Schritte zur Verankerung einer Spezialermächtigung im Landesrecht eingeleitet."

@biber, da war doch etwas im braunen Zeitalter mit Ermächtigungen. Du als hier anerkannter Braun-Nuancenfinder-/Bewerter :notworthy: kannst nun gerne über das braune Politgebaren in Niedersachsen referieren.

Du lieferst mal wieder nur einen Zitatfetzen, mit dem man rein gar nichts anfangen kann. Schon mal gar nicht läßt sich der Unsinn daraus herleiten, den Du hier mal wieder in die Welt bläst.

 

Die erste offizielle Abzocke am 14.1.2019 ohne hingebogenes Polizeigesetz ist allein deswegen schon rechtswidrig. Die Piraten klagen:

Ob etwas rechtswidrig ist, darüber haben die Piraten ganz sicher nicht zu entscheiden.

 

M. E. kann auch jeder dort fahrende und betroffene VT klagen, idealerweise als Eilverfahren!

Klar, wenn man nichts besseres zu tun hat!

 

Und: wann reichst DU Deine klage ein? Ach nee, Du machst ja nie was konkret, Du sabbelst nur.

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Ergänzend die Pressemeldung von Jenoptik:

https://www.jenoptik.de/presse/pressemitteilungen/2018/12/19/section-control-startet-in-deutschland

 

Auf PTB.de fehlt noch der Eintrag zur Zulassung, aber grundsätzlich ist die Section Control dort als "Satellitenbasiertes Geschwindigkeitsüberwachungsgerät" kategorisiert.

Es wird u.a. das GPS-Zeitsignal als Referenz zur Erzeugung des Einfahrts- und Ausfahrtszeitpunkts genutzt.

Na hoffentlich wissen die, dass die Daten jederzeit aus militärischen Gründen "angepasst" werden können.

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@gast225: Eine unabhänige Atomuhr wäre besser :whistling: . Wie schon früher erwahnt, die mit ideologischer Gewalt durchgedrückte Anlage hat soviel Murkspotential. Das wird ein gefundenes Fressen für Gutachter&Juristen.

 

Wenn da sogar eine "Spezialermächtigung" geschaffen werden soll ist doch alles OK.

 

Der Piraten-Breyer sollte sich mal mit § 100h StPO und § 4 BDSG beschäftigen.

Aber vermutlich ist er schon mit lesen ansich überfordert.

 

Vor drei Jahren mochte das vielleicht noch zutreffend gewesen sein.

Natürlich schafft die Politik die Rechtsgrundlagen - das passiert überall.

Recht ist nunmal wandelbar.

@sobbel: Ja, kennen wir, (Bastel-)Recht ist Recht, Befehl ist Befehl, Schild ist Schild :fool: . Hatten wir schon in der Geschichte. Wir sind nun aber live dabei, wie Geschichte geschrieben wird. Die wenigsten von aus waren dabei, als damals nach Pilotversuch den Kommunen die Mögllchkeit zur Überwachung des fließenden Verkehrs gesetzlich eingeräumt wurde. Damals hätte es nie jemand für möglich gehalten, daß irgendwann Kommunen/Städte unverfroren sogar auf BAB für ihre Kämmerer Geld eintreiben können, daß Bürgermeister&Co. sich einfach durch zweifelhafter Stationärmeßgeräteverleiher bedienen lassen können, daß ominöse Zweckverbände systematische Massenabzocke auch auf dem Land betreiben, usw.

 

Es gilt also wie immer "Wehret den Anfängen". Es gibt jetzt schon Module von SC/JenOptik mit Kreuzungs-/Abzweigungsmodule. Diese Monsterportale sind nur der Anfang. Über die Jahre wird die Technik besser. Wenn nun mit der Streckenmaut der gläserne Pkw kommt, dann gibt es Begehrlichkeiten für den einfachen Abgriff der Maut-(Box)-Daten für ein Section-/Complete-Control!

 

Und @sobbel, mir ist schon klar, dass der Polizist in dem System nur ein einfacher Diener ist. Dem deutschen Volke täte es wohler, wenn es mehr so Leute wie den Bürgerrechtler Patrick Beyer geben würde. Überhebliche, untertänige Dienstanweisungsempfänger bringen dem dt. Volk nichts.

:nolimit:

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@Gast225

Ja, GPS ist unter amerikanischer Kontrolle. Allerdings steht Galileo unmittelbar vor dem Start, denke dass in Zukunft dann dessen Signale genutzt werden.

Die bestehenden Section-Control in Österreich und Schweiz dürften auch das GPS-Signal nutzen.

 

Beim Nato-Manöver in Norwegen wurde übrigens das GPS-Signal gestört, hier hat man die Russen unter Verdacht.

 

PTB-Anforderungen:

Wenn die Satellitensignale unplausibel sind, schaltet sich die Anlage ab, sobald die Einhaltung der Verkehrsfehlergrenzen nicht mehr garantiert ist.

Wenn von der Anlage eine Standortänderung festgestellt wird, muss der Messbetrieb unterbrochen werden.

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M. E. kann auch jeder dort fahrende und betroffene VT klagen, idealerweise als Eilverfahren!

Klar, wenn man nichts besseres zu tun hat!

 

Und: wann reichst DU Deine klage ein? Ach nee, Du machst ja nie was konkret, Du sabbelst nur.

 

@bluey: Stichwort Klagebefugnis. Selbst Patrick B. aus Niedersachsen sucht VT, die direkt betroffen sind, sprich idealweise pendeln und nicht "geblitzt" werden müssen. Wenn ich sage, ich bin zwar regelmäßig auf der Hannnover-Messe, dann könnten das Gericht sagen, bis dahin wird schon das neue Polizeigesetz durchgepeitscht sein. Also, es geht vorrangig nun darum, den Start der Ahndung am 14.01.18 zu verhindern. Wenn das Ding läuft, klar, dann könnte ich gemäß Plan B am 14.01. als erster auf der Rampe stehen, um als Erster mir ein Ticket zu ergattern. Das könnte historischen Sammlerwert bekommen. Damit wäre ich Betroffener. Aber auch klar, es ist dann ein langer Weg, bis erstmal Wolfgang Horn von der PD Hannover alles in Griff kriegt und bis das erste Ticket vor der Verjährung rausgeht und dann die Gerichts-/Instanzenmühlen. Desweiteren werden sich sowieso zig VT über RA, Gutachter über die Knöllchen stürzen, wenn die Anlage auch mit hingebastelten Polizeigesetz laufen sollte.

 

Desweiteren bin ich kein gemeinnütziger Verein e. V. mit einer Generalklagebefugnis. Das müßte dann z. B. der ADAC, mobil.org etc. mal machen. Immerhin gibt es dort "Gelb-Westen - Schnauze voll", wegen Dieselfahrverbot.

 

Demos durch Aktivisten sind denkbar. Ich selbst bin auch nicht Inhaber von greenpeace&Co-ähnlichen Vereinen, die mal kurz Farbe vom Lkw auf die Fahrbahn laufen lassen. Vielleicht läßt ein Bauerstammtisch ja Gülle-Traktoren mit offener Klappe drüber fahren? Vielleicht fliegen im Wind viele Plastiktüten rum mit dann unglücklichem Ablageort? Vielleicht stellen sich Leute vor Boris P.'s Ministerium mit Schilder "No Section Control"?

Was machst Du eigentlich gegen SC?

:nolimit:

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Was ist daran "bezeichnend" und wer hat Dir geflüstert, daß der dort absichtlich postiert wurde?

@bluey: Was könnten die Möglichkeiten sein, warum das Innenministerium Niedersachsen nicht ein Bild wie JenOptik in seiner Pressemittelung genommen hat, wo alle Antlitze zu erkennen sind?

  1. Das süffisante Lächeln von Boris P. ist süffisanter und auch größer.
  2. Uwe Urban von JenOptik schaut nicht so griesgrämig und abfällig.
  3. Eine Retourkutsche von Boris. P., weil Frank M. ihn trotz Scheunentorzulassung solange hat zappeln lassen.
  4. Dr. Frank M. wollte von sich aus verdeckt sein, weil er a) schon berühmt sei,b) für diese Truppe kein Zusammengehörigkeitsfühl erwecken möchte c) nicht in der retroperspektivischen Verkehrsüberwachungsgeschichtsbetrachtung als SC-Verbrecher-"Wanted"-Steckbrief aufgeführt werden möchte.
  5. Die Presseabteilung / der Pressefotograf vom niedersächsichen Innenministerium ist wirklich dämlich.

 

Das Handout (als Download in der Pressemitteilung verfügbar) bringt Hammer-Infos ans Tageslicht!

Die da wären?

Habe ich doch danach aufgeführt.

 

 

Man sieht, wie wichtig der VGT Goslar war und wie eine Unterwanderung von Arbeitskreise dann endet!

Das sieht man woran? Und wieso "war"? Ist er es jetzt nicht mehr?

Schwurbelkaskade und stetiger-Tropfen-höhlt-den Stein-Lobby-Arbeit der SC-Fetischisten-Dunstkreis. Boris P. legitimiert sich moralisch durch Schwurbelempfehlungen von vermeintlichen Experten, "War" ist hier in der Tat doppeldeutig. Einmal ging es damals indirekt direkt um SC. Und der VGT ist tatsächlich in die Jahre gekommen. Ich hatte dies doch im Thread VGT Goslar skizziert.

 

Wie oder durch wen werden denn welche Arbeitskreise unterwandert und was soll das bewirken?

Nicht umsonst empfehle ich Dir seit Jahren, dort mal teilzunehmen, damit Du weißt, wie dort der Hase läuft. Dann bräuchtest Du nicht solche Fragen stellen.

Der Hammer, sowas von Dir lesen zu dürfen, wo Du doch ausnahmslos jedem empfiehlst, alles durch einen "Gutachter durchleuchten zu lassen". Ah, ok. Du redest wahrscheinlich nur von den Gutachtern, die Dir nach dem Munde reden. Alles andere sind ja keine oder erstellen Gefälligkeitsgutachten für Polizei und/oder Gerichte.

 

@bluey: Die Gutachtergeschichte auf politischer Ebene hat ein Geschmäckle. Nicht nur, daß es nur die Meinung eines Gutachters ist... Solche sogenannte Politbauernschläue gibt es auch in anderen Bundesländer. Eine "kleine Anfrage" im Landtag kann so etwas aufdecken.

 

 

1. nein, habe ich nicht

2. was ist "underperformenden"?

3. Providas haben erst recht keine Quote zu erfüllen.

4. Polizei ist keine Firma, die kostendeckend arbeiten muß

5. nein, habe ich auch nicht. Interessiert und betrifft mich auch nicht.

 

Habe für Dich im Zeitungsblick etwas aufgemacht....
:nolimit:
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Moin Moin

 

 

@sobbel: Ja, kennen wir, (Bastel-)Recht ist Recht, Befehl ist Befehl, Schild ist Schild :fool: . Hatten wir schon in der Geschichte.

Ja und das ist gut so.

Ohne dieses (Bastel-)Recht kämen Schwule immer noch ins Gefängnis, Frauen dürften nicht Auto fahren oder wählen , gäbe es die Todesstrafe noch, würden Ehen noch nach Schuldprinzip geschieden........ und und und

Ich hör sie schon herannahen die Diktatur und alles nur wegen dem heutigen bösen bösen bösen Bastelrecht.

 

 

Wir sind nun aber live dabei, wie Geschichte geschrieben wird.

Geschichte wurde 1969 geschrieben oder 1989.

Das was da passiert ist Tagesgeschäft und passiert schon seit Jahrzehnten.

 

 

Und @sobbel, mir ist schon klar, dass der Polizist in dem System nur ein einfacher Diener ist.

Ein Staatsdiener halt - und jetzt?

Und weißt du wer mich bezahlt?

 

 

Dem deutschen Volke täte es wohler, wenn es mehr so Leute wie den Bürgerrechtler Patrick Beyer geben würde. Überhebliche, untertänige Dienstanweisungsempfänger bringen dem dt. Volk nichts.

Boa - hattest du Blähungen oder auf welchem Mist ist das gewachsen?

 

 

Gruß

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Wie schon früher erwahnt, die mit ideologischer Gewalt durchgedrückte Anlage hat soviel Murkspotential.

Du redest ständig von "Potential". Wo konkret !!! ist denn das hier nun der Fall? Belegbar bitte!

 

Das wird ein gefundenes Fressen für Gutachter&Juristen.

Klar. Weil man den Mandanten vorgaukelt, man könne mit deren Hilfe alles durchleuchten und abwenden. Bei letzterem nur scheitert es regelmäßig. Was aber dem zusätzlichen Einkommen für die Gutachter&Juristen nicht hinderlich ist.

 

Wir sind nun aber live dabei, wie Geschichte geschrieben wird. Die wenigsten von aus waren dabei, als damals nach Pilotversuch den Kommunen die Mögllchkeit zur Überwachung des fließenden Verkehrs gesetzlich eingeräumt wurde. Damals hätte es nie jemand für möglich gehalten, daß irgendwann Kommunen/Städte unverfroren sogar auf BAB für ihre Kämmerer Geld eintreiben können, daß Bürgermeister&Co. sich einfach durch zweifelhafter Stationärmeßgeräteverleiher bedienen lassen können, daß ominöse Zweckverbände systematische Massenabzocke auch auf dem Land betreiben, usw.

Und? Ändert das irgendetwas? Eben: nein.

 

Es gilt also wie immer "Wehret den Anfängen".

Hat das bislang etwas genutzt? Eben: nein.

 

Es gibt jetzt schon Module von SC/JenOptik mit Kreuzungs-/Abzweigungsmodule. Diese Monsterportale sind nur der Anfang. Über die Jahre wird die Technik besser. Wenn nun mit der Streckenmaut der gläserne Pkw kommt, dann gibt es Begehrlichkeiten für den einfachen Abgriff der Maut-(Box)-Daten für ein Section-/Complete-Control!

Und Du (oder allgemein man) wirst es nicht verhindern können.

 

Dem deutschen Volke täte es wohler, wenn es mehr so Leute wie den Bürgerrechtler Patrick Beyer geben würde. Überhebliche, untertänige Dienstanweisungsempfänger bringen dem dt. Volk nichts.

Aha. Und was hat Dein Bürgerrechtler bis jetzt so bewirkt?
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Was könnten die Möglichkeiten sein, warum ....

Sag doch einfach, daß Du Dir mal wieder Deine eigene Realität gebastelt hast.

 

Habe ich doch danach aufgeführt.

Ich habe nicht einmal Hämmerchen finden können.

 

Schwurbelkaskade und stetiger-Tropfen-höhlt-den Stein-Lobby-Arbeit der SC-Fetischisten-Dunstkreis. Boris P. legitimiert sich moralisch durch Schwurbelempfehlungen von vermeintlichen Experten, "War" ist hier in der Tat doppeldeutig. Einmal ging es damals indirekt direkt um SC. Und der VGT ist tatsächlich in die Jahre gekommen. Ich hatte dies doch im Thread VGT Goslar skizziert.

Aha...... hauptsache, Du glaubst diesen Unsinn selbst.

 

Nicht umsonst empfehle ich Dir seit Jahren, dort mal teilzunehmen, damit Du weißt, wie dort der Hase läuft. Dann bräuchtest Du nicht solche Fragen stellen.

Wenn Du es weißt - und ich darf dabei doch sicher davon ausgehen, daß Du in den letzten Jahren regelmäßig daran teilgenommen hast, oder??!! -, warum beantwortest Du dann nicht einfach meine Frage, anstatt ausweichend rumzuschwurbeln?!

 

Die Gutachtergeschichte auf politischer Ebene hat ein Geschmäckle. Nicht nur, daß es nur die Meinung eines Gutachters ist... Solche sogenannte Politbauernschläue gibt es auch in anderen Bundesländer. Eine "kleine Anfrage" im Landtag kann so etwas aufdecken.

Geschwurbele!

"kann so etwas aufdecken" => Du weißt mal wieder rein gar nichts!

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Das nächste Überwachungsmonsterungetüm steht ja auch schon vor der Tür.

 

Die automatische Fahrzeugüberwachung an jeder Einfahrtsstraße zu einer Umweltdieselsperrzone.

Diesen Unsinn hatten wir doch schon in irgendeiner Diskussion. Von Dir hätte man aber auch so erwarten können, daß Du die Fehler in dem Artikel erkennst und schon allein deshalb auf eien Behauptung wie die in Deinem zweiten Satz verzichtest.

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Ohne dieses (Bastel-)Recht kämen Schwule immer noch ins Gefängnis, Frauen dürften nicht Auto fahren oder wählen , gäbe es die Todesstrafe noch, würden Ehen noch nach Schuldprinzip geschieden........ und und und

@sobbel: Logisch. Es geht aber um verfassungskonforme Gesetze. So manches Gesetz wurde vom ehemals ehrwürdigen Bundesverfassungsgericht einkassiert. Inzwischen kann der Gesetzgeber auf ein Vasallengericht spekulieren. Im Föderalismus kann leider ein Land auch über die Stränge schlagen bzw. die Grenzen ausloten. Eine gerichtliche Zurechtstutzung kann Jahre dauern. Bei Steuerbescheiden steht wenigsten "vorläufig" wegen noch anhängigen Verfahren. Boris P. hat sein Geld aber nach Rechtskraft sicher, das leidige Murksschutzproblem.

Geschichte wurde 1969 geschrieben oder 1989.

Das was da passiert ist Tagesgeschäft und passiert schon seit Jahrzehnten.

Es geht um die Verkehrsüberwachungsgeschichte. Wie hast Du denn in den 70er den Eintritt der kommunalen Abzocke mitbekommen? Hast Du damals im Telegram-Zeitalter etwas vom Pilotversuch mitbekommen?

:nolimit:

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Du redest ständig von "Potential". Wo konkret !!! ist denn das hier nun der Fall? Belegbar bitte!

@bluey: In D muß der Fahrzeugführer beweissicher "überführt" werden. Was soll da ein Fahrerbild am Endportal einer "Radar-Strecke" beweisen?

:nolimit:

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@rth: Man könnte mal alle erdenklichen Geschwindigkeitprofile mit allen Variablen (Start- und Endportalgeschwindigkeiten, Beschleungiungsvermögen, Boxenstoppdauer, Überschreitungsgrenze persönlich/Anlage, usw.) per Programm durchrechnen lassen. Ich fang jetzt mal ganz vereinfacht an, wie jeder einfache VT bei einen typischen, hochwahrscheinlichen Szenario (Nr. 1) denken wird: In der ersten Hälfte überholt ein rechtstreuer VT einen Lkw mit 107 km/h, weil er sonst von ein ihm im Nacken sitzenden Videowagen wegen Überholen mit zu geringer Differenzgescchwindigkeit auf die Nüscheln bekommt. Er muß also diese + 7 km/h Überschußgeschwindigkeit bis zum Endportal abbauen und fährt in die der zweiten Hälfte dann - 7 km/h, sprich 93 km/h. Diese Hälftenbetrachtung können wir weiterführen:

110 :90

120: 80

130: 70

...

200: 0

0 bedeutet Zwangsstopp = Wartezeit (Fahrmodus Panne / Fahruntüchtigkeit Fahrer)

 

Das kann natürlich auch umgekehrt sein, man fährt die erste Hälfte im Schleicher-Modus und hat Reserven für die zweite Hälfte...Man kann auch die Strecke dritteln, vierteln usw.

Man könnte auch für Unstetig-Fahrer je nach Wunsch-Pärchen einfach die mögliche Anzahl der Hochbeschleunigungen errechnen.

 

Ich sehe großes Potential für eine SC-App.

:nolimit:

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@bluey: In D muß der Fahrzeugführer beweissicher "überführt" werden. Was soll da ein Fahrerbild am Endportal einer "Radar-Strecke" beweisen?

Aaaah.... Du möchtest also behaupten, der Fahrer habe auf der BAB zwischen den Erfassungspunkten angehalten, um einen Fahrerwechsel durchzuführen. Ja, @m3_, schon klar! *dingdong* Nun denn, er darf ja gern versuchen, von diesem Schwurbelkram einen Richter zu überzeugen. Vielleicht findet er ja sogar einen Gutachter, der ihm bescheinigt, daß ein Wechsel möglich gewesen sein kann ...... Du wirst bestimmt berichten. Oder?

 

 

Und zu Deiner obigen, völlig abstrusen Berechnung (die gar keine ist), sage ich mal lieber nichts. Die spricht eh für sich selbst.

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Hier geht es um die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland und in dem Zusammenhang auch um Section Control:

In Belgien, der Schweiz oder Italien nutzen Behörden diese Technik, die auch "Section Control" genannt wird, seit Jahren - und zwar mit Erfolg, wie Christian Kellner vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) betont. In Österreich sei die Zahl der Unfälle mit Getöteten oder Schwerverletzten auf den so überwachten Strecken halbiert worden. Denn anders als bei "Blitzern" misst die neue Technik das Tempo nicht nur an einem Punkt, sondern über einen längeren Abschnitt. Das übliche Abbremsen und anschließende Beschleunigen vieler Autofahrer, das man von stationären wie mobilen Blitzern kenne, entfalle damit, so Kellner.

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Moin Moin

 

 

 

@sobbel: Logisch. Es geht aber um verfassungskonforme Gesetze. So manches Gesetz wurde vom ehemals ehrwürdigen Bundesverfassungsgericht einkassiert. Inzwischen kann der Gesetzgeber auf ein Vasallengericht spekulieren. Im Föderalismus kann leider ein Land auch über die Stränge schlagen bzw. die Grenzen ausloten. Eine gerichtliche Zurechtstutzung kann Jahre dauern.

Bist du wegen deiner Paranoia schon in Behandlung?

 

 

 

Ich fang jetzt mal ganz vereinfacht an.....

Aber leider wieder mal ohne nachdenken.

Wie schnell darf denn ein LKW fahren? na? genau.

Warum sollte dann ein rechtstreuer Pkw Fahrer mit 107 überholen? Der hat doch genug Überschuß?

Der LKW Fahrer unterliegt auch dem SC und wird sich hüten schneller zu fahren.

 

Deine übrige "Hälftenbetrachtung" entspringt ja demselben Gedanken, nämlich nicht nachgedacht.

Im Prinzip hast du sogar recht (man möge mir verzeihen) - aber wenn du über den Durchschnitt als arithmetisches Mittel nachdenkst (hab ich nachdenken gesagt?) muß das so. Da gibts immer weniger und mehr damit's hinten passt.

Der Raser als Limitmißachter allgemein ist ja von einfachem Geist. Der kann ja nichtmal Schilder lesen oder ein Loch in den Schnee pinkeln.

Aber wie einfach oder infantil muß dieser Geist sein, wenn er völlig grundlos zunächst rast wie ein Affe und den Rest der Strecke schleicht?

Wen gedenkt dieser einfachgeistige Raser zu ärgern? oder ist dieser Vollhonk in der Trotzphase steckengeblieben?

Ich hör jetzt schon das Jammern, wenn da nicht genau die Mitte der Strecke getroffen wird "...ich brauch den Führerschein sooo dringend für den Job..."

Nur ein ganz kleines Detail - wo stecken in deiner "Hälftenbetrachtung" denn die deutlich unterschiedlichen Beschleunigungs- und Verzögerungszeiten?

 

Wie verstrahlt mußt du sein !!!

 

 

Gruß

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Ahhh, das NRW-Cop-Duo :notworthy: singt im Einklang das Lied Beim-Lesen-von-m3-postings-setzt-bei-uns-das-rote-Tuch-Stiersyndrom-ein-und-setzt-"lesen-verstehen-und-dann-schreiben"-aus :P:lol: .

 

@bluey&sobbel: Was könnte es bedeuten, wenn ich wörtlich "stark vereinfacht" schreibe, dazu noch 2-fach hervorgehoben :whistling: ?

 

 

Nun denn, er darf ja gern versuchen, von diesem Schwurbelkram einen Richter zu überzeugen. Vielleicht findet er ja sogar einen Gutachter, der ihm bescheinigt, daß ein Wechsel möglich gewesen sein kann .

 

@bluey: Aber welcher Streckenradarlänge meinst Du, müßte man einen Richter nicht mehr überzeugen, daß ein Fahrerwechsel möglich ist?

 

@sobbel schrieb:

 

Wie schnell darf denn ein LKW fahren? na? genau.

Theorie. Toleranz.

Warum sollte dann ein rechtstreuer Pkw Fahrer mit 107 überholen? Der hat doch genug Überschuß?

 

Seit wann wird bei der Elefantenrennenahndung nur die zugelassene Höchstgeschwindigkeit :80: angesetzt :lol::P ?

Der LKW Fahrer unterliegt auch dem SC und wird sich hüten schneller zu fahren.

 

Es wird noch rauskommen, wo die Einschreitwerte für Pkw und Lkw liegen werden. Kennst Du den Erlass in Niedersachsen? Allgemein ist in D Abzocke ab +6 km/h netto möglich.

:nolimit:

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Im Prinzip hast du sogar recht (man möge mir verzeihen) -

@sobbel: Danke :wub: , ich habe fast immer recht.

Der Raser als Limitmißachter allgemein ist ja von einfachem Geist. Der kann ja nichtmal Schilder lesen oder ein Loch in den Schnee pinkeln.

Der eigenverantwortliche §3-StVO-Geschwindigkeitswähler hat generell einen intelligenten Geist. Er läßt sich durch Schilder nicht für dumm verkaufen und kann im Schnee :nolimit:-Muster pinkeln :lol: .

Aber wie einfach oder infantil muß dieser Geist sein, wenn er völlig grundlos zunächst rast wie ein Affe und den Rest der Strecke schleicht?

Es ist auch dein Fehlglaube wie vieler SC-Höriger, als könne man dem VT einen stetigen Fahrstil aufzwingen, erst recht nicht auf einer gelben Autobahn.

Ich hör jetzt schon das Jammern, wenn da nicht genau die Mitte der Strecke getroffen wird "...ich brauch den Führerschein sooo dringend für den Job..."

Siehe später "SC-App". Natürlich hat Boris P. auch viele Meßbeamte, die eine ungerechte Geschwindigkeitsmeßmethode verwenden, gehörnt. Selbstverständlich wird es beleidigte Leberwurst-Meßbeamte geben, die oberschlau eine ungerechte Geschwindigkeitskontrolle in der gerechten Geschwindigkeitskontrolle gerne einflechten würden wollen, um z. B. Sägezahn-Geschwindigkeitsprofilfahrer zu fischen.

wo stecken in deiner "Hälftenbetrachtung" denn die deutlich unterschiedlichen Beschleunigungs- und Verzögerungszeiten?

Siehe oben (rotes Tuch, zweifache Hervorhebung). Die Hälftenbetrachtung ist doch die einfachste Betrachtung, die jeder Biedermann-VT anstellen wird. Selbst B. Pistorius läßt doch verlauten, daß wenn ein VT "leicht fahrlässig"/verkehrsbedingt punktuell mal die Geschwindigkeit überschritten hat, dann kann der VT es doch gerecht wieder gutmachen / "ausgleichen" / anpassen und wird dann nicht wie bei Dir automatisch als Raser bezeichnet.

 

Die (maximalen) Beschleunigung- und Verzögerungszeiten kann man doch errechnen. Deswegen schrieb ich ja "SC-App". Da könnte viel errechnet werden und immer aktuell dem VT der Status für die Sollzeiterfüllung angezeigt werden.

Wie verstrahlt mußt du sein !!!

Die Verkehrsüberwachung sowie die SC-Religion sind verstrahlt. Man kann sie wunderschön mit ihren Hybrid-Fake-Argumentationen ausspielen. Und weißt doch, die Naturgesetze gelten immer. Zu jedem Abzocksystem gibt es immer ein Gegensystem.

:nolimit:

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Viele Autos können die Durchschnittsgeschwindigkeit selbst berechnen:

Bei Einfahrt in die Section Control einfach im Bordcomputer die Durchschnittsgeschwindigkeit zurücksetzen, dann wird diese ab diesen Zeitpunkt neu berechnet und während der Fahrt wie immer ständig aktualisiert.

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Beim-Lesen-von-m3-postings-setzt-bei-uns-das-rote-Tuch-Stiersyndrom-ein-und-setzt-lesen-verstehen-und-dann-schreiben

1. beim Lesen Deiner merkwürdigen Texte sehe ich nicht rot, keine Sorge. Dafür ist das viel zu harmloser Quatsch.

2. leider leider, aber das weißt Du ja schon seit langer Zeit, gibt es bei dem von Dir verfassten Unsinn nichts zu verstehen. Darauf hoffe ich auch nicht mehr! Brauchbares, Neues oder gar Vernünftiges gibt es ebensowenig zu lesen. Was Du hier seit langem betreibst, beschreibt man auf anderen Gebieten als "Nepper-Schlepper-Bauernfängerei"!

 

@bluey&sobbel: Was könnte es bedeuten, wenn ich wörtlich "stark vereinfacht" schreibe, dazu noch 2-fach hervorgehoben :whistling: ?

Nun, Du schreibst ständig "stark vereinfacht". Das ist nichts neues. Was also soll das schon wichtiges bedeuten?!

 

@bluey: Aber welcher Streckenradarlänge meinst Du, müßte man einen Richter nicht mehr überzeugen, daß ein Fahrerwechsel möglich ist?

Irrelevant, was ich dazu meine. Entscheidend ist, was der betreffende Richter dazu sagt.

 

Theorie.

Genau das ist Dein Problem: Du bist ein Theoretiker!

 

Seit wann wird bei der Elefantenrennenahndung nur die zugelassene Höchstgeschwindigkeit :80: angesetzt?

Wie schnell fährt denn die Masse der Lkw maximal?

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@sobbel: Danke :wub: , ich habe fast immer recht.

Wenn "fast" bedeutet "in max. 0,5% aller Fälle", dann könnte ich Dir sogar zustimmen.

 

Der eigenverantwortliche §3-StVO-Geschwindigkeitswähler hat generell einen intelligenten Geist. Er läßt sich durch Schilder nicht für dumm verkaufen und kann im Schnee :nolimit:-Muster pinkeln

In der bzw. Deiner Theorie vielleicht. In der Praxis gibt es ihn nicht.

 

Es ist auch dein Fehlglaube wie vieler SC-Höriger, als könne man dem VT einen stetigen Fahrstil aufzwingen, erst recht nicht auf einer gelben Autobahn.

Man zwingt ihm auch keinen Fahrstil auf. Lediglich die Einhaltung der zHG.

 

Siehe später "SC-App". Natürlich hat Boris P. auch viele Meßbeamte, die eine ungerechte Geschwindigkeitsmeßmethode verwenden, gehörnt. Selbstverständlich wird es beleidigte Leberwurst-Meßbeamte geben, die oberschlau eine ungerechte Geschwindigkeitskontrolle in der gerechten Geschwindigkeitskontrolle gerne einflechten würden wollen, um z. B. Sägezahn-Geschwindigkeitsprofilfahrer zu fischen.

Gott Agathe... was für ein .... Dummfug. Erschreckend, daß Du das auch noch ernst meinst.

 

... die einfachste Betrachtung ...

Das sagt eigentlich alles! :D

 

Die (maximalen) Beschleunigung- und Verzögerungszeiten kann man doch errechnen.

Jup. Während der Fahrt. Mal eben so nebenbei. Alles ganz einfach. Und dann in das allgemeine Verkehrsgeschehen auch noch einbetten. Wahre Könner, all die VT da draußen.

 

Deswegen schrieb ich ja "SC-App". Da könnte viel errechnet werden und immer aktuell dem VT der Status für die Sollzeiterfüllung angezeigt werden.

Sag Bescheid, wenn es sie gibt und Du sie ausgiebig getestet hast...... mal schauen, wann das sein wird bzw. ob überhaupt.

 

Und weißt doch, die Naturgesetze gelten immer.

Das mußt Du aber nicht ständig unter Beweis stellen! :abwarten:

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Viele Autos können die Durchschnittsgeschwindigkeit selbst berechnen:

Bei Einfahrt in die Section Control einfach im Bordcomputer die Durchschnittsgeschwindigkeit zurücksetzen, dann wird diese ab diesen Zeitpunkt neu berechnet und während der Fahrt wie immer ständig aktualisiert.

Viele Autofahrer sind durchaus in der Lage, über mehrere Kilometer hinweg eine relativ gleichmäßige Geschwindigkeit zu fahren. Ganz viele von denen nutzen übrigens die serienmäßig in allen (!) KfZ verbaute Geschwindigkeitsanzeige, um sich dabei an die geltende zHg zu halten und den Abzockern am Straßenrand zu entkommen.

 

Wenn "fast" bedeutet "in max. 0,5% aller Fälle", dann könnte ich Dir sogar zustimmen.

Das ist jetzt aber eine sehr großzügige Schätzung.

 

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Viele Autos können die Durchschnittsgeschwindigkeit selbst berechnen:

Bei Einfahrt in die Section Control einfach im Bordcomputer die Durchschnittsgeschwindigkeit zurücksetzen, dann wird diese ab diesen Zeitpunkt neu berechnet und während der Fahrt wie immer ständig aktualisiert.

Viele Autofahrer sind durchaus in der Lage, über mehrere Kilometer hinweg eine relativ gleichmäßige Geschwindigkeit zu fahren. Ganz viele von denen nutzen übrigens die serienmäßig in allen (!) KfZ verbaute Geschwindigkeitsanzeige, um sich dabei an die geltende zHg zu halten und den Abzockern am Straßenrand zu entkommen.

 

Also der Großteil ist dazu nicht in der Lage. Ständig wird die Geschwindigkeit angepasst mit Spannen zwischen 5 und 10 km/h.

 

Ganz große Könner sind die Überholer insbesondere auf der BAB.

 

Man fährt 120 und wird überholt mit 125.

 

Die meisten Leute sind nicht in der Lage so weiter zu fahren, sondern werden langsamer, so dass man dann behindert wird, also abbremsen muss oder eben ebenso wieder überholen.

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Section Controll bringt den Vorteil, dass nicht punktuell sondern der gesamte Abscnhitt überwacht wird.

 

Ein Totalüberwachungsstaat will keiner. Auch wenn das bedeutet, dass Einzelne sich nicht an Recht und Gesetz halten.

 

Die Erfahrung mit SC zeigen, dass Tempoverstöße zurückgingen und damit auch Unfälle geringer wurden.

 

SC sollte mit Bedacht an besonders gefãhrlichen Stellen eingesetzten werden.

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Viele Autos haben einen Tempomaten. Da kann man üben wie entspannt man fahren kann.

@rth: Genau. Da wird dann am besten 105 km/h eingestellt und man knallt dann unaufmerksam entspannt beim "unerwarteten" Kuddelmuddel vor dem Endportal hinten drauf. Kennst Du in Belgien auf Autobahnen das Schild "Cruise Control "verboten"/"Ende""?

 

Viele Autos können die Durchschnittsgeschwindigkeit selbst berechnen:

Bei Einfahrt in die Section Control einfach im Bordcomputer die Durchschnittsgeschwindigkeit zurücksetzen, dann wird diese ab diesen Zeitpunkt neu berechnet und während der Fahrt wie immer ständig aktualisiert.

@andi: Logisch, es gibt zig Möglichkeiten, siehe Rennsport und "Gleichmäßigkeitsprüfungen". Eine ideale App zeigt das Plus oder auch Minus (auch umgedreht) an und wie gesagt mit Boxenstopp-Option, sei es auch nur um gemäß @bluey den Richtern die Möglichkeit aufzeigen zu können :whistle: .

:nolimit:

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Man zwingt ihm auch keinen Fahrstil auf. Lediglich die Einhaltung der zHG.

@bluey: :schreck: .Du hast es echt nicht kapiert, Du machst mir langsam echt Sorgen. Gemäß Boris Pistorius und den SC-Jüngern kann ich phasenweise sogar mit deren Segen schnellfahren, wenn ich dafür wieder als Ausgleich durch Langsamfahren Buße tue :blush: . Die Einhaltung der zHG ist doch dadurch nicht gegeben. Nach Polizei-Logik führen gerade Geschwindigkeitsübertretungen doch zu Unfällen, @sobbel, hilf mir doch bitte :rolleyes: !

:nolimit:

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@bluey: :schreck: .Du hast es echt nicht kapiert, Du machst mir langsam echt Sorgen. Gemäß Boris Pistorius und den SC-Jüngern kann ich phasenweise sogar mit deren Segen schnellfahren, wenn ich dafür wieder als Ausgleich durch Langsamfahren Buße tue

Theoretisch mag das vllt gehen. In der Praxis gehe ich davon aus, daß neben der SC auch noch anderweitig kontrolliert wird (stichprobenartig), um Leute wie Dich rauszufischen.

 

Die Einhaltung der zHG ist doch dadurch nicht gegeben.

Du hast es mal wieder nicht kapiert. Du denkst einfach in viel zu engen Bahnen.

 

Nach Polizei-Logik führen gerade Geschwindigkeitsübertretungen doch zu Unfällen, @sobbel, hilf mir doch bitte!

Mitunter ja. Jedenfalls eher, als daß sie Unfälle vermeiden helfen.

 

 

 

 

Wo gibt es hier bereits Erfahrungen mit SC?

Österreich

 

Schön. Aber Ösi-Land hat mit D herzlich wenig zu tun oder gemein.
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Wo gibt es hier bereits Erfahrungen mit SC?

Guckst Du hier:

 

Hier geht es um die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland und in dem Zusammenhang auch um Section Control:

In Belgien, der Schweiz oder Italien nutzen Behörden diese Technik, die auch "Section Control" genannt wird, seit Jahren - und zwar mit Erfolg, wie Christian Kellner vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) betont. In Österreich sei die Zahl der Unfälle mit Getöteten oder Schwerverletzten auf den so überwachten Strecken halbiert worden. Denn anders als bei "Blitzern" misst die neue Technik das Tempo nicht nur an einem Punkt, sondern über einen längeren Abschnitt. Das übliche Abbremsen und anschließende Beschleunigen vieler Autofahrer, das man von stationären wie mobilen Blitzern kenne, entfalle damit, so Kellner.

 

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@blaulicht&@biber: Das sind die seit Jahren von den SC-Jüngern vorgetragenen üblichen Marketing-Phrasen :yawn: vom Anlagenhersteller, die bei jedem Mainstreammedienbericht blind einfach zur SC-Rechtfertigung genommen werden :doofwinkt: . Aber selbst beim "Experten"-Verkehrsgerichtstag und bei den ganzen SC-Beklatschern wie VCD, DVR, Polizei-Gewerkschaft, Verkehrswacht, usw. wird "blind" übernommen :wand: .

 

@bluey: Österreich ist halt der viel zitierte Vorreiter. Aber auch hier wurde nach fast 4 Jahren die rechtswidrige Abzocke durch das oberste Verfassungsgericht bestätigt. Danach wurden "Gesetze" hingebogen" und passend gemacht. Wie dumpf selbst heute noch argumentiert wird, sieht man jüngst beim Arlbergtunnel:

 

https://www.vol.at/rund-20-raser-ueberholen-taeglich-im-arlbergtunnel/6022969

 

Der Einführungsgrund sind jetzt pötzlich Überholer, denen unterstellt wird, sie seien zu schnell und man könne sie mit SC kassieren. Hier sieht man auch schön, wie dumpf in der Schlagzeile und im Text agiert wird. Aus dem Maximumwert von einem Tag in einem Jahr werden täglich 20 Überholer gemacht, dann noch pauschal die Höchststrafen aufführen und einen Polizeikoffer schwurbeln lassen.

 

Dieser ganze Mist droht uns auch. Selbst wenn Bürgerrechtler und Kläger nach Jahren einen juristischen Sieg erreichen würden, der trickreiche Boris P. und die schon mit den Hufen scharrenden Bundesländer NRW, BaWü haben das Geld nach Rechtskraft auch von rechtswidrigen Murksbußgeldbescheiden im Sack. Auch so ein leidiges Grundproblem, was mit einer Verkehrsüberwachungswende gelöst wäre.

:nolimit:

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In der Praxis gehe ich davon aus, daß neben der SC auch noch anderweitig kontrolliert wird (stichprobenartig), um Leute wie Dich rauszufischen.

@bluey: Siehe doch oben, an @sobbel. Eine Einflechtung von einer "ungerechten" Messung konterkariert doch das neue Heiligenschein-Geblubbere der "gerechten" Messung. Die Ungerecht-Messbeamten werden auch ein Standortauswahlproblem haben. Sie wissen nicht, in welcher Hälfte die Fische sind :P .

 

 

Die Einhaltung der zHG ist doch dadurch nicht gegeben.

Du hast es mal wieder nicht kapiert. Du denkst einfach in viel zu engen Bahnen.

 

Gerne lausche ich Dir, wie die Einhaltung der zHG bei SC gegeben sein soll. Und bitte nicht wieder kneifen.

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

 

Wenn "fast" bedeutet "in max. 0,5% aller Fälle", dann könnte ich Dir sogar zustimmen.

Das ist jetzt aber eine sehr großzügige Schätzung.

 

Er meinte auch eigentlich o/oo

 

 

 

Wo gibt es hier bereits Erfahrungen mit SC?


Österreich

Dein Verständnis von "hier" ist erklärungsbedürftig.

 

 

Gerne lausche ich Dir, wie die Einhaltung der zHG bei SC gegeben sein soll. Und bitte nicht wieder kneifen.

Man bräuchte doch nur stichprobenweise eine PSS hinzustellen

 

 

Er läßt sich durch Schilder nicht für dumm verkaufen und kann im Schnee :nolimit:-Muster pinkeln

Das mit den Mustern geht, wenn du seine Prostata reizt.

 

 

@sobbel, hilf mir doch bitte

 

Ich geh erstmal was Essen.

 

 

Gruß

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  • 4 weeks later...

Ich geh erstmal was Essen.

@sobbel: Wieder zurück vom Essen? Kannst mir doch bitte nun helfen! Ich verzeihe Dir auch, daß Du im Thread nicht up-to-date bist mit deiner Idee eine PSS mobil einfliessen zu lassen :yawn: . Siehe oben, Du konterkarierst doch Boris mit seiner "gerechten" Messung mit deiner ungerechten Messung :lol2: .

 

Nach einem mal einigermaßen korrekten Urteil vom Bundesverfassungsgericht wird von einer "Feindabteilung" für Boris die sofortige Abschaltung gefordert:

Nichttreffer ist auch ein Grundrechtseingriff

In einer Entscheidung aus dem Jahr 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht noch angenommen, dass kein Grundrechtseingriff vorliegt, wenn Kennzeichen zwar erhoben aber sofort wieder spurenlos gelöscht werden, sofern es zu keiner Auffälligkeit gekommen ist (sog. Nichttreffer). Nun hat das Gericht seine Rechtsansicht ausdrücklich geändert und entschieden, dass die ausnahmslose Erfassung aller Autokennzeichen zu Kontrollzwecken stets eine Datenerhebung und damit einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen darstellt.

Im Fall von Section Control kommt hinzu, dass nicht nur das Kennzeichen sondern zu Beginn des Streckenabschnitts auch weitere personenbezogene Daten wie Fahrtrichtung, Ort und Zeit von der Einfahrtskamera erfasst werden.

...

Solange der Gesetzgeber keine Rechtsgrundlage schafft, bleibt Section Control verfassungswidrig

Das neue Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, das derzeit im niedersächsischen Landtag beraten wird, sieht eine ausdrückliche Rechtsgrundlage in § 32 Abs. 6 für die Datenverarbeitung im Rahmen der Abschnittskontrolle zur Geschwindigkeitsüberwachung vor. „Verabschiedet der Landtag dieses Gesetz, ist der Weg für Section Control wieder frei“, so der Stellvertreter der Landesbeauftragten.

Aus: "Landesbeauftragte fordert: Pilotbetrieb von Section Control sofort beenden" Pressemitteilung Niedersachsen, 06.02.2019; https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/allgemein/presseinformationen/section_control/nach-beschluss-des-bundesverfassungsgerichts-173715.html,

 

Boris bleibt stur :wand: :

....Eine Veranlassung, die Pilotierung zu unterbrechen, sieht dagegen das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport dagegen nicht – „gerade auch angesichts des laufenden Gesetzgebungsverfahrens“. Unstreitig sieht das Ministerium dagegen, dass die Section Control längerfristig nur auf einer speziellen Rechtsgrundlage angewendet werden kann und diese im neuen reformierten Niedersächsichen Polizeigesetz NSOG) schaffen. Für die zeitlich begrenzte Erprobung könne die polizeiliche Generalklausel gemäß Paragraf 11 NSOG herangezogen werden. Die Rechtsauffassung der Landesdatenschutzbeauftragten nehme das Ministerium ernst, teile deren Auffassung jedoch nicht. Ein Austausch der Positionen habe bereits stattgefunden

 

In der aktuellen autobild steht, es gäbe erst oder auch schon 30 Knöllchen :blink: .
:nolimit:
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Moin Moin

 

 

 

Ich geh erstmal was Essen.

@sobbel: Wieder zurück vom Essen?

Nee.

Ich kann ja gar nicht so viel essen, wie ich göbeln könnte.

 

 

Du konterkarierst doch Boris mit seiner "gerechten" Messung mit deiner ungerechten Messung

Meine Messungen sind nie ungerecht.

Wer's verdient kriegt halt hinter die Ohren.

 

 

Aus "Stopp der Section Control gefordert",

Ich hab an anderer Stelle schon gefordert:

Weg mit den Alpen und freie Sicht aufs Mittelmeer.

Und stehen immer noch.

 

 

 

Gruß

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Nach einem mal einigermaßen korrekten Urteil vom Bundesverfassungsgericht

Das ein ausgewiesener Fachmann wie Du mit seinem Urteil wenigstens einigermaßen zufrieden bist, wird das Gericht freuen und beruhigt ins Wochenende gehen lassen.

 

Boris bleibt stur

Ich helf Dir mal wieder: Der Niedersächsische Innenminister vertritt eine andere Rechtsauffassung als Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen.

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@Biber, ist OT, trotzdem. Gehört es nicht zum Selbstverständnis eines jeden Juristen eine andere Rechtsauffassung zu haben?

Kann man so sehen. Ich erinnere mich an die Geschichte über einen Jura-Prof, der seinen Studenten einen Fall schilderte und sauber und nachvollziehbar einen Schuldspruch herleitete. Und anschließend sagte "Und jetzt belege ich Ihnen das genaue Gegenteil". Nicht zu vergessen der bekannte Spruch Zwei Juristen, drei Meinungen.

 

Recht ist immer Auslegungssache und schon allein deshalb nicht 'statisch'. Kann man ja auch sehr schön an den Veränderungen in den Entscheidungen des BVerfG sehen. Wir haben in D die Gewaltenteilung - wenn die Datenschutzbeauftragte der Meinung ist, die 'Section Control' sei in der gegenwärtigen Form rechtswidrig, muß sie klagen. Bis zu einer Entscheidung gilt aber die Entscheidung des Gesetzgebers. Das muß niemandem gefallen, aber eine andere Lösung ist m.E. nicht praktikabel.

 

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