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Keine Rettungsgasse - Helfer Müssen Kilometerweit Laufen


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Warum sonst wird mir aus D 15,- Euro Strafe nach A nachgeschickt?

Das Knöllchen oder auch ein Bußgeldbescheid wird durchaus nachgeschickt - das hat aber nichts mit der Vollstreckung zu tun.

Die muss durch die Vollstreckungsbehörde des jeweiligen "Wohnstaates" stattfinden - und da gelten dann die Bagatellgrenzen.

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@Blaulicht : Anders herum wird ein Schuh draus. Warum denkt denn im Verkehr kaum einer mehr mit? Hier schlagen reihenweise von Überwachungsmaßnahmen eingeschüchterte Kandidaten auf, stellen tlw. Frage

Du hast natürlich - wie eigentlich immer - völlig recht. In nahezu alllen unseren Nachbarländern (nicht nur in den westlichen, aber da ganz besonders) gibt es praktisch keinerlei straßenverkehrsrechtl

Genau. Damit ist dann wenigstens der Weg frei für die egoistischen Schlaumeier hier in D, die kilomterlang über den Standstreifen brettern, weil sie auf dem nächsten Parkplatz den Stau umfahren, an i

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Warum sonst wird mir aus D 15,- Euro Strafe nach A nachgeschickt?

Das Knöllchen oder auch ein Bußgeldbescheid wird durchaus nachgeschickt - das hat aber nichts mit der Vollstreckung zu tun.

Die muss durch die Vollstreckungsbehörde des jeweiligen "Wohnstaates" stattfinden - und da gelten dann die Bagatellgrenzen.

 

 

Glaube ich auch wieder nicht.

Der Bescheid kam von einer deutschen Behörde und auch die 15,- Euro habe ich auf ein deutsches Konto überwiesen.

Um dem nörgelnden Nager zuvorzukommen, kann ich natürlich alles belegen. Der wird natürlich wieder behaupten das die Belege getürkt seien, geht mir aber am A**sch vorbei. Einzig werde ihm einmal beizeiten die Originalbelege um die Ohren hauen.

 

Gruss gery41

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Ja gut, aber da kann man nichts machen... wenn das Ausländer sind, muss man eine Sicherheitsleistung nehmen und außerdem ist die Streife bei der Unfallaufnahme gebunden.

Fotos gehen wegen des Blitzes nicht, es sei denn dort ist eine richtige Blitzanlage - entgegen der Fahrtrichtung auf der BAB unwahrscheinlich.

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Dein Versuch, ironisch zu sein, geht in die Hose (selbst das kannst Du nicht).

 

Du bist doch der Überzeugung, dass andere Polizeibeamte es besser können als die Kollegen im Süden der Republik.

 

Wie kommt es dann, dass dort keine Streife vor Ort war?

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Wie kommt es dann, dass dort keine Streife vor Ort war?

Hatte ich doch im Beitrag darüber erklärt!

 

BTW im Norden, Osten, Westen und sogar in der Mitte passiert es, wie im Süden, das Straftaten begangen werden, ohne dass die Polizei vor Ort ist.

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Stimmt, denn Straftaten werden oft unvorangekündigt verübt.

 

Dieser Stau war aber bekannt. Wieso waren dann nicht die Kollegen unterwegs, um die Blockierer und Gaffer zu sanktionieren und dann auch gleich zu diesen wendenden Fahrzeugen vorzufahren und dies zu unterbinden?

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Die Bagatellgrenze spielt eine Rolle, bei in Deutschland begangenen Owi die im Ausland vollstreckt werden sollen. Du kannst mir ja mal gerne die Rechtsgrundlage für die 20 € Verwarngeld für das Rettungsgasseblockieren nennen, um diese von den Ausländern zu kassieren. Litauen, Österreich, Namibia; so mal als Beispiel.

Schön, daß Du den Blitz-Unsinn nicht weiter verfolgst. Zur Bagatellgrenze zitiere ich mich der Einfachheit selber:

Von irgendeiner Bagatellgrenze war nie die Rede - wie kommst Du jetzt plötzlich darauf? Ausgangsbeitrag war #158. Einfach ab da lesen und verstehen.

Wenn Du das nun doch noch lesen würdest, würdest Du erkennen, daß nachteule die Problematik der Sanktionierung ausländischer VT ganz allgemein ansprach.

 

Die Rechtsgrundlage für die 20 € Verwarnungsgeld ist übrigens für alle VT unabhängig von ihrer Nationalität immer die selbe: die StVO bzw. das OWiG. Du kannst mir ja gerne die Rechtsgrundlage nennen, aufgrund derer diese 20 € von Ausländern nicht kassiert werden dürfen. Das Problem ist auch nicht die Bagatellgrenzenregelung zwischen Ösi- und Deutschland (bist Du sicher, daß daran seit 1988 nichts mehr geändert wurde?), sondern, um mich nochmal selbst zu zitieren (liest Du eigentlich, was andere schreiben?):

Wenn die Sanktionierung nicht direkt vor Ort stattfindet, brauchen sich ausländische Fahrzeugführer doch eigentlich auch keine Sorgen machen. Ist doch umgekehrt (Deutsche im Ausland) regelmäßig genauso und hier im entsprechenden Unterforum ausreichend dokumentiert.

Mein Ziel war es unterschiedliche Bagatellgrenzen aufzuzeigen und nicht warum ein Verwarngeldangebot im Ausland den Empfänger erreicht.

Das nicht-erreichen ist aber das Problem. Du kannst ja mal spaßeshalber versuchen, ein Verwarngeldangebot z.B. in PL oder LT oder BG oder RUS rechtssicher zuzustellen. Und Du kannst ja mal bei Deiner lokalen OWi-Stelle nachfragen, was die mit entsprechenden Anzeigen gegen Fahrer aus diesen Ländern machen und wie viele der gegen ausländische VT verhängten OWi tatsächlich bezahlt werden.

 

Aus dem Verwarngeldangebot kann man dann ein Bussgeld machen, welches die 50 DM überschreitet.

Da wüßte ich wirklich gern, wie das geht. Und zwar rein rechtlich, dafür lassen wir dann außen vor, wie man heute überhaupt auf über 50,- DM kommt.

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Aus dem Verwarngeldangebot kann man dann ein Bussgeld machen, welches die 50 DM überschreitet.

Da wüßte ich wirklich gern, wie das geht. Und zwar rein rechtlich, dafür lassen wir dann außen vor, wie man heute überhaupt auf über 50,- DM kommt.

 

Das bei einem Bußgeldbescheid noch 23,50 EUR dazu kommen ist DIr gänzlich neu?.

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Hallo, Hawethie,

Na komm - wie schätzt du die Personalsituation ein (wo doch immer wieder gespart werden muss)

ich schätze sie ganz realistisch ein und weiß deshalb, dass solche Kontrollen kaum möglich sind.

 

Unser Blaulicht dagegen meint ja, dass andere im Gegensatz zu mir, bzw. meinen hiesigen Kollegen, in der Lage sind, sich zu duplizieren und damit mal so nebenbei diese VT sanktionieren können.

 

Hätte ich nicht so große Angst davor, dass er es tatsächlich macht, würde ich ihm empfehlen, Politiker zu werden, denn die fabrizieren genauso viel heiße Luft und da könnte er sicher sehr erfolgreich mitmischen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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In einem Punkt hast Du recht:

 

Ich kann mich tatsächlich nicht um Gaffer und Rettungsgassenblockierer kümmern, denn wie ich schon geschrieben habe, bin ich schon seit längerem nicht mehr im Außendienst tätig.

 

Durch meine jetzige Tätigkeit habe ich allerdings die Möglichkeit, noch weit besser als vorher beurteilen zu können, ob dies nur an mir liegt oder ob andere Kollegen ebenso wenig dazu kommen und da kann ich Dir nur noch einmal sagen, dass sie dazu gar keine Zeit und Gelegenheit haben.

 

Vielleicht haben die Polizeibeamten, die Du kennst, ja nichts anderes zu tun oder sie befinden sich in der komfortablen Lage, dass sie nur ab und zu mal einen Stau haben, ohne zusätzliche Unfälle und Einsätze.

 

Vielleicht solltest Du doch mal einige Wochen bei uns Dienst machen, um richtige Polizeiarbeit kennenzulernen und um zu sehen, dass die Kollegen hier alles andere machen, als die Hände in den Schoß zu legen und ich bin überzeugt, dass Du in der Zeit ganz sicher kaum oder gar nicht dazu kommen würdest, solche RGS - Verstöße gerichtsfest zur Anzeige zu bringen (mit Fahrerfeststellung und ggf. Sicherheitsleistung vor Ort), denn Du hättest gar keine Zeit dazu.

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... och ... mit meiner "falschen Polizeiarbeit" bin ich schon ganz gut ausgelastet...

 

 

.... aber vielleicht solltest du mal bei uns mitkommen damit du richtiger Polizist, mit richtiger Polizeiarbeit mal das Gefühl kennenlernst wie es sich anfühlt, wenn man mit Flaschen und die Steinen beworfen wird.

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@nachteule

 

Du hattest Dich schon mehrfach darüber beschwert, daß es des öfteren immer wieder zu hinlänglich bekanntem Schlagabtausch kommt, vor allem unter ein und denselben Usern. Wie wär's, wenn Du den hier allmählich nicht weniger großen Kindergarten beendest? Oder wartest Du darauf, daß @Blaulicht klein beigibt und Dir zustimmt?

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Das bei einem Bußgeldbescheid noch 23,50 EUR dazu kommen ist DIr gänzlich neu?.

Das ist mir in der Tat neu. Naja, eigentlich nicht, aber es ist mir neu, daß die Verwaltungsgebühren wieder gesenkt wurden. Wann war das denn?

 

Und ganz unabhängig davon bleibt das

Aus dem Verwarngeldangebot kann man dann ein Bussgeld machen, welches die 50 DM überschreitet.

schlicht und ergreifend falsch (und zwar immer noch unabhängig von der längst abgeschafften Währung).

 

 

Blaulicht: wann genau hast Du zum letzten Mal Dienst als Autobahnpolizist gehabt?

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Bluey

 

Da Brandenburg gerade das umsetzt was ich sage, könnten wir auch warten, bis Nachteule mir zustimmt.

 

 

Und Bayern

 

^^Winkelhaid (Bayern) Und wieder diese Unfall-Gaffer! Doch diesmal griff die Polizei knallhart durch: Die Beamten schnappten sich etwa 20 Autofahrer, die mit dem Handy während des Fahrens filmten oder die Rettungsgasse blockierten. ^^

http://m.bild.de/regional/muenchen/polizei/polizei-sauer-auf-gaffer-52619810.bildMobile.html

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Das bei einem Bußgeldbescheid noch 23,50 EUR dazu kommen ist DIr gänzlich neu?.

Das ist mir in der Tat neu. Naja, eigentlich nicht, aber es ist mir neu, daß die Verwaltungsgebühren wieder gesenkt wurden. Wann war das denn?

 

Und ganz unabhängig davon bleibt das

Aus dem Verwarngeldangebot kann man dann ein Bussgeld machen, welches die 50 DM überschreitet.

schlicht und ergreifend falsch (und zwar immer noch unabhängig von der längst abgeschafften Währung).

 

 

Blaulicht: wann genau hast Du zum letzten Mal Dienst als Autobahnpolizist gehabt?

 

Das wird gery41 bestimmt freuen zu hören, dass er keinen Bussgeldbescheid zugeschickt bekommt.

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Das wird gery41 bestimmt freuen zu hören, dass er keinen Bussgeldbescheid zugeschickt bekommt.

Wovon redest Du jetzt plötzlich?

 

Blaulicht, hast Du das

Blaulicht: wann genau hast Du zum letzten Mal Dienst als Autobahnpolizist gehabt?

übersehen?

 

hier bin ich es

Nein.

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Hallo, Bluey,

@nachteule

Du hattest Dich schon mehrfach darüber beschwert, daß es des öfteren immer wieder zu hinlänglich bekanntem Schlagabtausch kommt, vor allem unter ein und denselben Usern. Wie wär's, wenn Du den hier allmählich nicht weniger großen Kindergarten beendest? Oder wartest Du darauf, daß @Blaulicht klein beigibt und Dir zustimmt?

Du hast recht und deshalb habe ich ihn jetzt wieder auf der Ignore - Liste.

 

Es geht mir nun mal gegen den Strich, wenn da so ein ..... meint, er wüsste alles besser, aber damit ist jetzt Schluss.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Das wird gery41 bestimmt freuen zu hören, dass er keinen Bussgeldbescheid zugeschickt bekommt.

Wovon redest Du jetzt plötzlich?

 

Davon:

 

Die Bagatellgrenze spielt eine Rolle, bei in Deutschland begangenen Owi die im Ausland vollstreckt werden sollen. Du kannst mir ja mal gerne die Rechtsgrundlage für die 20 Verwarngeld für das Rettungsgasseblockieren nennen, um diese von den Ausländern zu kassieren. Litauen, Österreich, Namibia; so mal als Beispiel.

Ich habe erst unlängst einen Strafzettel über 15,- Euro zugesandt bekommen weil ich im Rennsteigtunnel etwas zu schnell war.

Österreich hat ja ein Abkommen mit Deutschland.

 

 

Und davon:

 

Das bei einem Bußgeldbescheid noch 23,50 EUR dazu kommen ist DIr gänzlich neu?.

Das ist mir in der Tat neu. Naja, eigentlich nicht, aber es ist mir neu, daß die Verwaltungsgebühren wieder gesenkt wurden. Wann war das denn?

 

Und ganz unabhängig davon bleibt das

Aus dem Verwarngeldangebot kann man dann ein Bussgeld machen, welches die 50 DM überschreitet.

schlicht und ergreifend falsch (und zwar immer noch unabhängig von der längst abgeschafften Währung).

 

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Hallo, Bluey,

 

@nachteule

 

Du hattest Dich schon mehrfach darüber beschwert, daß es des öfteren immer wieder zu hinlänglich bekanntem Schlagabtausch kommt, vor allem unter ein und denselben Usern. Wie wär's, wenn Du den hier allmählich nicht weniger großen Kindergarten beendest? Oder wartest Du darauf, daß @Blaulicht klein beigibt und Dir zustimmt?

 

Du hast recht und deshalb habe ich ihn jetzt wieder auf der Ignore - Liste.

 

Es geht mir nun mal gegen den Strich, wenn da so ein ..... meint, er wüsste alles besser, aber damit ist jetzt Schluss.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Macht schon Sinn, wenn man nur mit denen diskutiert, mit denen man einer Meinung ist. Da kommen dann echt spannende Diskussionen auf.

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(...)

Ach guck. Der Ösi war zu schnell, ist erwischt worden und hat bezahlt? Das ist doch schön. Ändert aber nichts daran, daß Deine Behauptung

Aus dem Verwarngeldangebot kann man dann ein Bussgeld machen, welches die 50 DM überschreitet.

nach wie vor einfach genauso falsch ist wie Deine obige Aussage zu den Verwaltungsgebühren. Wenn Du anderer Meinung bist, erklär doch bitte einfach, wie die Verwaltungsbehörde rechtlich sauber aus 15,- € Verwarnungsgeld ein Bußgeld von mehr als 25,56 € machen kann.

 

 

Hallo Blaulicht, nachdem Du Dich jetzt nicht mehr mit nachteule auseinandersetzen mußt, hast Du doch Zeit, nun endlich die Frage

wann genau hast Du zum letzten Mal Dienst als Autobahnpolizist gehabt?

zu beantworten, oder?

 

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Guest gegenblitz

 

 

Es geht mir nun mal gegen den Strich, wenn da so ein ..... meint, er wüsste alles besser, aber damit ist jetzt Schluss.

 

Er weiß halt lediglich, dass zu diesem Thema aktuell bzw. mittlerweile seit einiger Zeit den deutschen hierzu einer ab geht und im absoluten Blöd-Boulevardmodus steht und ja tatsächlich mal ein paar Handyverstöße medienwirksam sanktioniert werden. Von der PR Seite her hat das Blaulicht also recht - logisch, beim Discounter räumen die Kassierer auch sehr häufig zwischendurch Regale ein -, eine permanente Verfolgung ist aber natürlich Blödsinn und ändert ohnehin nichts

 

 

 

 

Eben, nur 20 wo die Blöd grade mit dabei war, die auch nur vom ganz harten Kern wo wohl der Beifahrer und eine Kamera ohne Telefonie gefehlt hatte.

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Du kennst doch die Antwort.

Jetzt ja. Bisher konnte ich ja nun nicht ausschließen, daß Du zumindest früher mal praktische Erfahrungen mit dem hast, worüber Du hier urteilst.

 

Wir haben hier also jemanden, der noch vor nicht allzu langer Zeit aktiv in dem Bereich gearbeitet hat, über den er schreibt.

 

Und dann haben wir jemanden, der bisher noch nicht eine einzige Minute aktiv in dem Bereich gearbeitet hat, über den er schreibt.

 

Kennst Du jemanden, der glauben würde, letzterer wäre kompetenter als ersterer?

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Die Polizei Brandenburg greift gegen Rettungsgassenblockierer durch:

Beamte auf Motorrädern erzwingen regelrecht Rettungsgasse auf der A10 in Brandenburg und bitten uneinsichtige Verkehrsteilnehmer zur Kasse.

 

Am Freitag griffen Beamte in Brandenburg zum Abschluss der Aktionswoche "Bei Stau: #Rettungsgasse" gegen notorische Rettungsgassenblockierer durch.

 

Insgesamt sechs Polizisten auf #Motorrädern waren am Freitagmorgen auf der A10 in Brandenburg unterstützt von weiteren Fahrzeugen mit #Videoüberwachung unterwegs - unweit der Stelle, an der am vergangenen Dienstag mehrere Pkw- und Lkw-Fahrer für Empörung sorgen, als sie nach einem Unfall in der Rettungsgasse wendeten und als Geisterfahrer zur nächsten Ausfahrt fuhren (#Cityfotografen berichtete) - und prüften dort in einer bundesweit derartig erstmals durchgeführten Aktion, ob die Verkehrsteilnehmer im Stau, der dort derzeit aufgrund mehrerer Baustellen zur Tagesordnung gehört, eine Gasse für die Rettungsfahrzeuge freihielten.

 

Das Ergebnis ist - leider - wenig überraschend: Zwar halten sich viele Auto- und Lastwagenfahrer an die Vorgaben, doch es gibt immer wieder schwarze Schafe, die die Gasse blockieren. Die Beamten mussten daher teilweise die Rettungsgasse regelrecht erzwingen und mit einigen besonders hartnäckigen Zeitgenossen, die sich teils nicht einmal von Blaulicht und Martinshorn beeindrucken ließen, Klartext reden und Bußgelder an sie verteilen. Insgesamt 56 #Verstöße wurden in einem Zeitraum von vier Stunden festgestellt und geahndet. Was leider auch zu erwarten war: Nicht in jedem Fall waren die Sünder einsichtig.

Text Cityfotografen Potsdam / Facebook

 

 

Sonderwegerechte um die Rettungsgasse einfach zum üben und kassieren zu machen? Und woher kommt das Personal?

 

Nicht mit Nachteule!

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Sonderwegerechte um die Rettungsgasse einfach zum üben und kassieren zu machen? Und woher kommt das Personal?

Ach Blaulicht. Du hattest doch freundlicherweise eingestanden, daß Du bezgl. (Autobahn-)Polizeieinsätzen eigentlich nur eins bist: inkompetent. Warum ziehst Du daraus nicht einfach mal die Konsequenz und beherzigst Dieter Nuhr? Vielleicht fällt es Dir ja leichter, wenn Du immer wieder daran erinnert wirst. Ich bin mir sicher, bei einer Sammlung bekommen wir genügend Kohle zusammen, um Dir diesen hübschen Becher schenken zu können. Und wenn dann noch was über ist, wäre der doch auch ganz nett (okay, Du hast natürlich völlig recht, Du wärest nicht der einzige empfehlenswerte Empfänger, aber irgendjemand muß den Anfang machen).

 

Und zu dem Bericht: dort ist weder von Sonderwegerechte noch von einfach zum üben und kassieren die Rede. Wobei das mit dem Sonderwegerecht möglicherweise daran liegt, daß der Verfasser sich mit der StVO offenbar besser auskennt als Du und daher weiß, daß es diesen Begriff (dort) nicht gibt. Und das Personal kommt mit ziemlicher Sicherheit aus einer oder mehreren Polizeidienststell(en) in Brandenburg, in denen es zwischenzeitlich nicht für andere Aufgaben zur Verfügung stand und ganz offensichtlich auch nicht dringend benötigt wurde. Ganz besonders nicht für die Anfahrt zu einer Unfallstelle durch die (nicht vorhandene) Rettungsgasse.

 

Nicht mit Nachteule!

Da hast Du allerdings völlig recht. Wäre auch erstaunlich, wenn er dabei gewesen wäre. Schließlich ist er zum einen nicht mehr im Außendienst und zum anderen m.W. nach nicht in Brandenburg.

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Biber

 

Du bist kein Polizist, darfst dich jedoch zur Polizeiarbeit äußern

Du bist kein Mitglied des Parlaments, darfst dich jedoch zur Gesetzgebung äußern

Im Bundestag sitzen wenige Steuerberater, dennoch erlassen sie Steuergeräte

 

 

Ich arbeite nicht auf der Autobahn, bin jedoch Autofahrer, stand ich, Stau und bin Polizist.

Ich darf sehr wohl eine Meinung dazu haben, wir ich mir die Strategie vom Kampf gegen Gaffer und Rettungsgassenblockierer vorstelle.

 

Im Thema Blitzmarathon durften ja auch Personen ihre Sicht kundtun, ohne Blitzer zu sein.

 

 

Ich habe eine klare Meinung, was die Polizei im Bezug auf Gaffer und Rettungsgasse zu tun hat.

Dazu muss ich kein Autobahnpolizist sein.

Ein BAB COP schrieb, dass das nicht ginge, was ich mir vorstelle. Jedoch verlinkte ich diverse Aktionen von Polizeibeamten bei denen das möglich war.

 

 

II

Sonderwegerechte gibt es

35 und 38 StVO

Fahrt mit Eile

Manche sagen Sonderrechte und meinen SWR

Tatsächlich gibt es Wegerecht aus 38 StVO als gesetzlich definierten Begriff gar nicht, obwohl jeder Blaulichtfahrer ihn verwendet.

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Ich darf sehr wohl eine Meinung dazu haben, wir ich mir die Strategie vom Kampf gegen Gaffer und Rettungsgassenblockierer vorstelle.

(...)

Ich habe eine klare Meinung, was die Polizei im Bezug auf Gaffer und Rettungsgasse zu tun hat.

Dazu muss ich kein Autobahnpolizist sein.

Das hat niemand bestritten.

 

Ein BAB COP schrieb, dass das nicht ginge, was ich mir vorstelle. Jedoch verlinkte ich diverse Aktionen von Polizeibeamten bei denen das möglich war.

Wenn ich mich nicht täusche, hat der Wisser bzw. haben die Wisser dem Meiner ausreichend oft und differenziert auseinandergesetzt, warum dessen Vorstellungen eben regelmäßig nicht umsetzbar sind. Keiner von ihnen hat zu irgendeinem Zeitpunkt bestritten, nicht gegen Blockierer etc. vorgehen zu wollen, wenn dafür entsprechende Ressourcen vorhanden seien. Deine diversen Aktionen sagen nichts anderes, Dein aktuelles Beispiel hat mit ihrem Berufsalltag exakt nichts zu tun.

 

Sonderwegerechte gibt es

Dann sag' an, wo genau ich den Begriff im Gesetz o.ä. finde.

 

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Guest gegenblitz

 

 

Ich habe eine klare Meinung, was die Polizei im Bezug auf Gaffer und Rettungsgasse zu tun hat

 

Jo klar, ne PR-Abzock-Aktion auf nen Baustellenstau zum Beispiel.

 

Falls dir einer abgeht, die BLÖD wurde wohl vorab auch informiert und war mit der Kamera dabei:

https://www.facebook.com/bild/videos/505440213132245/

 

 

 

Im Moment deutlich sinnvoller als BM.

 

Ich würde eher sagen dass so ein GM nochmals ne Stufe tiefer ist, in der Wirkung sogar noch unterhalb der alltäglichen Arbeit von @bluey

 

Aber erstmal abwarten bis er dann ebenfalls bundesweit und angekündigt praktiziert wird. Da nicht wenige Strecken hierzulande garantierte Staus liefern können, sollte das ja problemlos umsetzbar sein. Dazu darf dann die örtliche FFW ausrücken und danach wird am Autobahnparkplatz noch ordentlich gezapft :D

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Nur Sonderrechte, da ohne Eile. Das Personal wurde für diese Aktion bereit gestellt, ähnlich Blitzmarathon. Wiederholung ungewiss.

Das liest sich aber anders. War Blaues Licht und Lalü.

 

Oder meinst du, daß du das entscheidest und dann eben nicht Platz machst? :D

 

 

 

 

Rein Sonderrechte muß man natürlich nicht ausweichen.

Leider haben manche Zeitgenossen hier allerdings dann "gefühlte Wegerechte"

und eine Null Bock Einstellung daraus politisch oder gewerkschaftlich

echte Wegerechte nach österreichischem Vorbild zu machen.

Lieber schimpft man über Verkehrsteilnehmer als die Rechtslage - die man

auch nicht ändern will.

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Guest gegenblitz

 

 

Naja, da Gaffen mit Behinderung seit neustem eine Straftat ist, bin ich mir sicher, dass sich was ändern wird.

 

Beim Aufregerthema "Gaffen" gehts in erster Linie um einen unerklärbaren Stau auf der Gegenfahrbahn die vom Unfall eigentlich nicht betroffen ist. Genau der lässt sich aber nie vermeiden und auch nicht ahnden. Stand erst vergangenen Donnerstag in einem solchen, Schuldige könnten hier nie gefunden werden

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Nur Sonderrechte, da ohne Eile. Das Personal wurde für diese Aktion bereit gestellt, ähnlich Blitzmarathon. Wiederholung ungewiss.

Das liest sich aber anders. War Blaues Licht und Lalü.

 

Oder meinst du, daß du das entscheidest und dann eben nicht Platz machst? :D

 

 

 

 

Rein Sonderrechte muß man natürlich nicht ausweichen.

Leider haben manche Zeitgenossen hier allerdings dann "gefühlte Wegerechte"

und eine Null Bock Einstellung daraus politisch oder gewerkschaftlich

echte Wegerechte nach österreichischem Vorbild zu machen.

Lieber schimpft man über Verkehrsteilnehmer als die Rechtslage - die man

auch nicht ändern will.

 

Ohne Horn, da die Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren, wobei nicht auszuschließen ist das vielleicht ein- zweimal das Horn gezogen wurde...

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Naja, da Gaffen mit Behinderung seit neustem eine Straftat ist, bin ich mir sicher, dass sich was ändern wird.

Beim Aufregerthema "Gaffen" gehts in erster Linie um einen unerklärbaren Stau auf der Gegenfahrbahn die vom Unfall eigentlich nicht betroffen ist. Genau der lässt sich aber nie vermeiden und auch nicht ahnden. Stand erst vergangenen Donnerstag in einem solchen, Schuldige könnten hier nie gefunden werden

Nicht nur Gegenfahrbahn

Austeilen, hingehen, im Weg stehen

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Das ist eine Fahrt unter 35 und 38 StVO

Das ist Quatsch.

 

Jo klar, ne PR-Abzock-Aktion auf nen Baustellenstau zum Beispiel.

Du hast sicher völlig recht, auch wenn Du mit Deiner Meinung allein bist. Hast Du auch eine Idee, wie das Problem mit der Rettungsgasse gelöst werden könnte?

 

Naja, da Gaffen mit Behinderung seit neustem eine Straftat ist, bin ich mir sicher, dass sich was ändern wird.

Das steht bitte in welchem StGB-§?

 

Beim Aufregerthema "Gaffen" gehts in erster Linie um einen unerklärbaren Stau auf der Gegenfahrbahn die vom Unfall eigentlich nicht betroffen ist.

Nö.

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Wo Gaffen mit Behinderung im StGB zu finden ist, schrieb ich dir bereits.

Weiterhin gab es schon den höchstpersönlichen Lebensbereich und das KunstUrhG.

 

 

 

KEIN Quatsch

Eine Sonderwegerechtsfahrt ist 35 und 38 StVO.

Wie SWR Fahrt, Blau, mit Eile, oft nur Sonderrechte genannt obwohl 38 auch, Alarmfahrt, mit Musik, etc

Gibt halt viele Begrifflichkeiten dafür

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Wo Gaffen mit Behinderung im StGB zu finden ist, schrieb ich dir bereits.

Stimmt, ich habe es tatsächlich wiedergefunden. Es war mir wohl deshalb entfallen, weil Du auf meine Nachfrage, wo Du Deine Meinung bestätigende Urteile gefunden hast, nicht reagiert hast. Was erfahrungsgemäß bedeutet, daß es diese Urteile nicht gibt, was wiederum den Schluß zulässt, daß Deine Rechtsauffasung von den zuständigen Stellen zumindest in Zusammenhang mit den hier diskutierten Fällen nicht geteilt wird. Aber Du kannst es ja mal mit einer entsprechenden Anzeige versuchen.

 

Weiterhin gab es schon den höchstpersönlichen Lebensbereich und das KunstUrhG.

Gaffen hat mit beiden absolut nichts zu tun.

 

Gibt halt viele Begrifflichkeiten dafür

Wie schön, daß Du auch bei Wortfinungen so phantasievoll bist.

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A)

Für die Strafverfolgung ist das Gesetz relevant, nicht irgendwelche Urteile

 

B)

Innerhalb weniger Wochen, seit es die Norm gibt, gibt es keine Urteile

 

C)

Amtsgerichturteile sind nicht zitierfähig.

 

 

II

Gaffen mit Fotografieren schon - da hatte ich Gaffen wohl nicht ausführlich genug dargestellt

 

-

Die Wortbildung stammt nicht von mir

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Für die Strafverfolgung ist das Gesetz relevant, nicht irgendwelche Urteile

Was redest Du für einen Scheiß? Noch wird in D in Urteilen entschieden, was Recht ist.

 

Innerhalb weniger Wochen, seit es die Norm gibt, gibt es keine Urteile

Schön gesehen. Bisher gibt es also nichts weiter als Deine Meinung. Die ist allerdings in juristischen Fragen regelmäßig noch unbeleckter von irgendeiner Ahnung wie die zum Thema Rettungsgassenblockierer und deren Ahndungsmöglichkeiten.

 

Amtsgerichturteile sind nicht zitierfähig.

Quatsch.

 

Gaffen mit Fotografieren schon - da hatte ich Gaffen wohl nicht ausführlich genug dargestellt

Selbst hat das mit dem KunstUrhG nichts zu tun (egal, wie oft Du diese Behauptung anbringst) und das mit dem höchstpersönlichen Lebensbereich ist auch nur sehr begrenzt heranziehbar.

 

Die Wortbildung stammt nicht von mir

Wie? Es gibt bei euch noch mehr Wortakrobaten, die sich irgendwelche Begriffe zusammenbasteln und die dann rausblasen?

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Gehts nun um den § 201a Abs. 1 Nr. 2 StGB? Wie ist das mit Pressefotografen? Begehen die auch Straftaten wenn sie hilflose Personen fotografieren? Wer ist der Kreis befugten² (Schnittmenge aus den fotografierenden Persönlichkeitsverletzer). Und überhaupt, wo wird das Gaffen in dem Paragrafen erwähnt? Und warum sollen Pressefotografen mich in hilflosen Lagen ablichten dürfen? Das dürfen sie doch bei mir daheim, in geschützter Umgebung auch nicht.

StGB § 201a Abs. 1

Nr. 2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,

²Nr 4. eine befugt hergestellte Bildaufnahme...

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Jetzt aber kann man Gaffer und Filmer knadenlos verfolgen. Oder doch nicht? Gegen welches Gesetz haben die jetzt verstoßen?:


https://www.shortnews.de/id/1228981/polizei-entsetzt-gaffer-feuern-selbstmordgefaehrdeten-an-zu-springen

in Baden-Baden ... ... Schaulustige, die einen Suizidgefährdeten angefeuert haben, von einem Hoteldach zu springen.
Diverse Gaffer ... ... filmten den Verzweifelten.

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