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Grundrechte Verletzt Aus Welt Online


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@pedro

 

 

das Problem hast du durchaus erkannt.

 

 

stell dir vor du bist Polizist. Du triffst nachst den Herrn Müller. Herr Müller ist stark angetrunken und sehr agressiv. Herr Müller hat gerade seine Frau verprügelt. Du weißt, dass Herr Müller so angetrunken seine Frau sofort wieder schlagen wird, wenn du weg bist. Du weißt, dass in diesem Fall die Voraussetzungen eine Gewahrsame bis zu Nüchternheit vorliegen. Dü weißt aber auch, dass ein Richter nicht erreichbar ist.

 

wie entscheidest du dich?

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Selbst wenn ein Richter vor Ort gewesen wäre hätte das nichts daran geändert, dass der Grund der Maßnahme vor Ergehen der richterlichen Entscheidung weggefallen wäre. Für das Verfahren bei der richter

Biber, es macht wirklich keinen Sinn, mit dir zu diskutieren.   Du willst es offensichtlich nicht erkennen.   Und da du nicht auf die Frage nach deinen Erfahrungen bei Demonstrationen antworten willst

Guest PedroK

stell dir vor du bist Polizist.

Ungern, aber ich versuch’s.

 

Du triffst nachst den Herrn Müller. Herr Müller ist stark angetrunken und sehr agressiv. Herr Müller hat gerade seine Frau verprügelt. Du weißt, dass Herr Müller so angetrunken seine Frau sofort wieder schlagen wird, wenn du weg bist. Du weißt, dass in diesem Fall die Voraussetzungen eine Gewahrsame bis zu Nüchternheit vorliegen. Dü weißt aber auch, dass ein Richter nicht erreichbar ist.
Schlechtes Beispiel. Denn einer der Leitsätze aus 2 BvR 2292/00 zu dem Thema lautet:
Aus Art. 104 Abs. 2 GG folgt für den Staat die Verpflichtung, die Erreichbarkeit eines zuständigen Richters - jedenfalls zur Tageszeit - zu gewährleisten und ihm auch insoweit eine sachangemessene Wahrnehmung seiner richterlichen Aufgaben zu ermöglichen.

Und aus dem oben verlinkten Urteil:

Das Fehlen eines richterlichen Bereitschaftdienstes zur Nachtzeit begegnet dann keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn es nur ganz vereinzelt zu nächtlichen Freiheitsentziehungen kommt und kein über den Ausnahmefall hinausgehender praktischer Bedarf besteht.

In dem Wandsbeker Fall geht es um einen ganz klar über den Ausnahmefall hinausgehenden praktischen Bedarf. Und zwar tagsüber.

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Ergänze dass dann um das Wissen, dass es regelmäßig auch Nachts zu Gewahrsamnahmen kommt.

Um die geht es doch garnicht.

 

Es geht schlicht darum das wenn Ausschreitungen zu erwarten sind, schon im Vorfeld entsprechende Mittel, sprich Richter bereitgestellt werden.

 

Könnte natürlich auch sein das die Polizei überhaupt kein Interesse gehabt hat das viele Köche den Brei verderben, sprich das Heft der Handlung nicht aus den Händen geben wollte.

 

Bei S21 haben sie sogar Container aufgestellt weil sie mit festnahmen gerechnet haben. Und ich könnte wetten das auch Richter Bereitschaft hatten. Schwaben sind sehr lernfähig. ;)

 

MfG.

 

hartmut

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Guest PedroK

bevor wir über Wandsbek reden: bleib doch mal bei dem Beispiel.

Lies doch bitte nochmal die beiden Zitate in #102 (BVerfG und VG Aachen). Es hat doch keinen Sinn, dass wir uns mit Äpfel-Birnen-Vergleichen aufhalten.
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Es geht schlicht darum das wenn Ausschreitungen zu erwarten sind, schon im Vorfeld entsprechende Mittel, sprich Richter bereitgestellt werden.

Und wer sollte das machen? Doch die zuständigen Gerichte, oder?

 

Könnte natürlich auch sein das die Polizei überhaupt kein Interesse gehabt hat das viele Köche den Brei verderben, sprich das Heft der Handlung nicht aus den Händen geben wollte.

Da unterstellst du jetzt was, was du sicher nicht belegen kannst. Reine Polemik...

 

Gruß

Goose

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Und wer sollte das machen? Doch die zuständigen Gerichte, oder?

Nein, die wo da die Planung machen für die Demo, oder geht man da ganz ohne Plan vor?

 

Da unterstellst du jetzt was, was du sicher nicht belegen kannst. Reine Polemik...

Wenn ich könnte schreibe, dürfte klar sein das ich hier in den Bereich Spekulation gehe. Es muss doch ein Grund geben warum nicht schon im Vorfeld etwas geregelt wird. Das hat mit Polemik überhaupt nichts zu tun.

 

MfG.

 

hartmut

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Vergiss Herrn Müller.

 

Du willst nicht und dann musst du auch nicht.

 

 

 

der Fall war eigentlich gut geeignet dir dir Problematik auf zuzeigen, du tust aber alles nur um dich nicht mit dem Fall zu befassen. Das von dir aufgeworfene Problem Nachts mit dem Verweis auf die Rechtssprechung habe ich doch negiert dadurch, dass ich ergänzte, dass es dort regelmäßig nachts zu Gewahrsamen kommt. Ob Tag oder Nacht spielt für das Beispiel keine Rolle.

 

da du aber scheinbar nicht willst lassen wir es bleiben.

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Wenn ich könnte schreibe, dürfte klar sein das ich hier in den Bereich Spekulation gehe. Es muss doch ein Grund geben warum nicht schon im Vorfeld etwas geregelt wird. Das hat mit Polemik überhaupt nichts zu tun.

Doch, hat es. Denk doch mal nach: Wie läuft das denn ab? Muss die Polizei im Vorfeld einer angemeldeten Demo mit erheblicher Brisanz und entsprechenden vorausgehenden Medienberichten beim Gericht daran erinnern, daß sie normalerweise verpflichtet sind, einen richterlichen Bereitschaftsdienst zu stellen oder sollte es vom Gericht zu erwaren sein, daß es seiner Aufgabe von selber nachkommt?

 

Hier zu unterstellen, die Polizei hätte kein Interesse an einem richterlichen Präsenzdienst ist reinste Polemik.

 

Gruß

Goose

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Doch, hat es. Denk doch mal nach: Wie läuft das denn ab?

Dann denke ich mal.

Da meldet jemand eine Demo an, in NRW wahrscheinlich bei der Polizei? Derjenige muss verschiedene Angaben machen, Verantwortlicher, Anzahl der Teilnehmer, und wo die Demo stattfinden soll.

 

Aufgabe der Polizei ist es jetzt zu prüfen wie hoch der Bedarf an Polizisten ist. Ob die Strecke genommen werden kann, und welche Absperrungen notwendig sind. Dann dürften auch Informationen herausgehen an die welche durch die Demo beeinträchtigt werden können. Sicher werden auch Rettungskräfte zumindest informiert, wenn nicht sogar gebeten vor Ort zu sein. Darüber hinaus ob mit Gegendemonstranten gerechnet werden muss, ob Gewalttäter zu erwarten sind. Um es kurz zu sagen, alle die betroffen sind bekommen irgendeine Info.

 

Und ich bin eben der Meinung das es Aufgabe der Organisatoren staatlicherseits ist auch die Gerichte entsprechend einzubinden. Wenn die Gerichte dann wirklich sagen das es nicht ihre Aufgabe ist, dann kannst Du den Schwarzen-Peter an die Gerichte weitergeben.

 

Hier zu unterstellen, die Polizei hätte kein Interesse an einem richterlichen Präsenzdienst ist reinste Polemik.

Ich habe schon vorhin versucht mein Anliegen möglichst sachlich zu formulieren, soll ich wirklich mal polemisch werden?

 

MfG.

 

hartmut

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woher weiß man wohl solche Dinge???
Das wüßte ich in der Tat immer noch gern. Bisher habe ich weder von einem Polizisten noch von Dir eine Antwort.

 

Aber weiterhin wäre ein Richter auf der Befehlsstelle bestimmt gut. ABER auch nur dann, wenn er seine Entscheidungen den Lebensumständen anpasst.
Du solltest Dich dringend mit der Gewaltenteilung auseinandersetzen.

 

Selbstverständlich spielt es eine Rolle. Wenn man genau weiß, daß der Richter nicht erreichbar ist, ist es lächerlich zu erwarten, daß man versucht, den nicht erreichbaren Richter zu erreichen.
Du eierst schon wieder rum. Wird wohl daran liegen, daß selbst Dir keine Ausredeantwort einfällt. Aber wenn es hilft: hast Du irgendeinen Hinweis darauf, daß man genau wußte, daß kein Richter erreichbar war?

 

Da unterstellst du jetzt was, was du sicher nicht belegen kannst. Reine Polemik...
Die im Artikel zitierten Aussagen des Senats lassen da doch einen ganz anderen Schluß zu.

 

Hier zu unterstellen, die Polizei hätte kein Interesse an einem richterlichen Präsenzdienst ist reinste Polemik.
Auch das kann man mit Fug und Recht ganz anders sehen. Muß man nicht, kann man aber.

 

bevor wir über Wandsbek reden: bleib doch mal bei dem Beispiel.
Nee, genau umgekehrt. Bleib' Du doch mal beim Thema.
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Doch, hat es. Denk doch mal nach: Wie läuft das denn ab?

Dann denke ich mal.

Da meldet jemand eine Demo an, in NRW wahrscheinlich bei der Polizei? Derjenige muss verschiedene Angaben machen, Verantwortlicher, Anzahl der Teilnehmer, und wo die Demo stattfinden soll.

 

Aufgabe der Polizei ist es jetzt zu prüfen wie hoch der Bedarf an Polizisten ist. Ob die Strecke genommen werden kann, und welche Absperrungen notwendig sind. Dann dürften auch Informationen herausgehen an die welche durch die Demo beeinträchtigt werden können. Sicher werden auch Rettungskräfte zumindest informiert, wenn nicht sogar gebeten vor Ort zu sein. Darüber hinaus ob mit Gegendemonstranten gerechnet werden muss, ob Gewalttäter zu erwarten sind. Um es kurz zu sagen, alle die betroffen sind bekommen irgendeine Info.

 

Und ich bin eben der Meinung das es Aufgabe der Organisatoren staatlicherseits ist auch die Gerichte entsprechend einzubinden. Wenn die Gerichte dann wirklich sagen das es nicht ihre Aufgabe ist, dann kannst Du den Schwarzen-Peter an die Gerichte weitergeben.

 

Hier zu unterstellen, die Polizei hätte kein Interesse an einem richterlichen Präsenzdienst ist reinste Polemik.

Ich habe schon vorhin versucht mein Anliegen möglichst sachlich zu formulieren, soll ich wirklich mal polemisch werden?

 

MfG.

 

hartmut

 

So wie du es schreibst klingt es doch so einfach.

ich weiß nicht ob solche Gespräche geführt worden sind und welche Ergebnisse es gab bzw. wenn solche Gespräche nicht geführt wurden warum.

 

Grundsätzlich, oder einfach betrachtet, stimme ich dir jedoch zu.

 

Bei Großlagen muss ein Richter auf der Befehlsstelle sein.

 

ich weiß jedoch, dass zumindest bei einigen Großlagen, über alle kann ich es nicht wissen, der PF von Volljuristen beraten wird.

 

und ich kann mir denken, dass es Verfahrensprobleme geben könnte (z.b. alleine die Annhörung oder die sicherheit des Richters, etc)

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Wenn sie illegal ist, ja. Wie schon gesagt: Ich sehe @Gooses und Deinen Punkt. Aber wo willst Du die Grenze beim Aushöhlen des Richtervorbehalts setzen?

 

Schwer zu sagen. Das ist beinahe wie eine Entscheidung beim Fussball, sie muss hier und jetzt fallen. Gut, der PF hat mehr Zeit zum Ueberlegen als ein Schiedsrichter, aber faellen muss er die Entscheidung schon. Wenn sie im Nachhinein als illegal deklariert wird, dann ist das das Riusiko, das er einzugehen hat. Trifft er aber die Entscheidung nicht ein zu kesseln und es geht spaeter ab auf der Demo - was dann?

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@Biber:

Du eierst schon wieder rum. Wird wohl daran liegen, daß selbst Dir keine Ausredeantwort einfällt.

Das ist kein Herumeiern, sondern ein praktisches Auseinandersetzen mit dem Problem.

Aber wenn es hilft: hast Du irgendeinen Hinweis darauf, daß man genau wußte, daß kein Richter erreichbar war?

Im Gegensatz zu Dir verfüge ich über praktische Erfahrungen mit dieser Problematik. Und aus dieser Erfahrung heraus kann ich dir versichern, daß es außerhalb der vorher festgelegten Zeiten in der Regel kaum möglich ist, einen Bereitschaftsdienst zu bekommen.

 

Auch das kann man mit Fug und Recht ganz anders sehen. Muß man nicht, kann man aber.

Klar, wenns so schön ins Weltbild passt...

 

 

@Hartmut: Auch wenn eine Benachrichtigung an das zuständige Gericht ergeht, so kann man diesem jedoch nicht vorschreiben, einen Bereitschaftsdienst zu stellen, dafür sind die selber verantwortlich.

Und kann das Gericht sich bei einer solch großangelegten Demo deiner Meinung nach wirklich mit "Mir hat ja keiner was gesagt" herausreden?

 

Ich habe schon vorhin versucht mein Anliegen möglichst sachlich zu formulieren, soll ich wirklich mal polemisch werden?

Noch polemischer?

 

Gruß

Goose

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Das ist kein Herumeiern, sondern ein praktisches Auseinandersetzen mit dem Problem.
Wenn das alles ist, was Du zu bieten hast an praktischem Auseinandersetzen mit dem Problem, ist das entschieden zu wenig.

 

Im Gegensatz zu Dir verfüge ich über praktische Erfahrungen mit dieser Problematik.
Lieber Goose, Du kennst mich nicht (nehme ich zumindest an), Du weißt absolut nichts über meinen Hintergrund, meine Kenntnisse und meine theoretischen und praktischen Erfahrungen - und da willst Du urteilen? Wenn Du im Dienst genauso vorgehst...

 

Und aus dieser Erfahrung heraus kann ich dir versichern, daß es außerhalb der vorher festgelegten Zeiten in der Regel kaum möglich ist, einen Bereitschaftsdienst zu bekommen.
Ich gehe mal zu Deinen Gunsten davon aus, daß Du nicht verstehen willst (die Alternative wäre nicht können, und das will ich eigentlich nicht glauben). Also weißt Du doch ziemlich genau, was für ein schwaches Bild Du hier abgibst: Du antwortest, aber eben nur fast und immer knapp an der Frage vorbei. Wobei Du Dir dieses Mal auch noch selbst ins Knie geschossen hast:
in der Regel kaum möglich
sollte noch dem letzten, wenigstens halbwegs aufmerksamen Leser stutzig werden lassen.

Die Frage war doch eindeutig, zur Vereinfachung zitiere ich hier nochmal den Text derselben, gleich in Zusammenhang mit Deinem vorherigen Geeier, und markeire die entscheidenden Teiel rot:

Selbstverständlich spielt es eine Rolle. Wenn man genau weiß, daß der Richter nicht erreichbar ist, ist es lächerlich zu erwarten, daß man versucht, den nicht erreichbaren Richter zu erreichen.
Du eierst schon wieder rum. Wird wohl daran liegen, daß selbst Dir keine Ausredeantwort einfällt. Aber wenn es hilft: hast Du irgendeinen Hinweis darauf, daß man genau wußte, daß kein Richter erreichbar war?
Ein einfaches Nein oder Ja (letzteres bitte mt Hinweis darauf, um welchen Hinweis es sich handelt) genügt völlig.

 

Klar, wenns so schön ins Weltbild passt...
Tja, nicht nur Polizisten haben das Recht auf ein Weltbild.

 

Noch polemischer?
Ich sehe da keine Polemik, aber interessieren würde mich schon, was hartmut so zu bieten hat und welcher Mod dann welchen anderen Mod zur Ordnung ruft...
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Lieber Goose, Du kennst mich nicht (nehme ich zumindest an), Du weißt absolut nichts über meinen Hintergrund, meine Kenntnisse und meine theoretischen und praktischen Erfahrungen - und da willst Du urteilen? Wenn Du im Dienst genauso vorgehst...

Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder ich habe Recht oder ich irre mich bezüglich deiner Erfahrungen.

Bei Möglichkeit 1 wäre dein obriger Einwurf ein alberner Ablenkungsversuch von dir, bei Möglichkeit 2 möchte ich dich doch bitten, dem Anspruch, den du ja ständig an Blaulicht stellst, nämlich mal klar darzulegen, welchen Hintergrund er hat, selber Gerecht zu werden und mir zu erklären, welche theoretischen und praktischen Erfahrungen, Kenntnisse und Hintergründe du hast und wo du sie sammeln konntest.

 

Gruß

Goose

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Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder ich habe Recht oder ich irre mich bezüglich deiner Erfahrungen.
Wohl wahr.

 

Bei Möglichkeit 1 wäre dein obriger Einwurf ein alberner Ablenkungsversuch von dir
Nicht wahr. Warum sollte ich zu etwas ablenken, was für die eigentlich Diskussion völlig irrelevant ist?

 

möchte ich dich doch bitten, dem Anspruch, den du ja ständig an Blaulicht stellst, nämlich mal klar darzulegen, welchen Hintergrund er hat
Auch nicht wahr. Der Hintergrund von Blaulicht interessiert mich eigentlich relativ wenig.

 

Nachdem wir das nun geklärt hätten, könntest Du vielleicht die Ablenkungen, die ich ungewollt ausgelöst habe, ignorieren und Dich zu den Themenaspektenäußern, die ich mehrfach angesprochen habe? Danke!

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Das ist kein Herumeiern, sondern ein praktisches Auseinandersetzen mit dem Problem.
Wenn das alles ist, was Du zu bieten hast an praktischem Auseinandersetzen mit dem Problem, ist das entschieden zu wenig.

 

Echt? Ich finde, dass das praktische Auseinandersetzen mit Problemen sehr wichtig und gut.

Und jetzt kommt es: wer muss den die Entscheidung verantworten?

In dem Fall (Wandsbek) der PF, der die Maßnahme anordnet. Die paar tausend Polizisten müssen machen.

In anderen Fällen haben Polizeibeamte einen Vorgesetzten, der in solche gravierenden Entscheidungen mit einbezogen wird (entweder ist das durch Grundsatzverfügungen geschehen oder es wirk eine Führungsentscheidung getroffen); wenn sich jetzt der ausführende Beamte mit der Problematik auseinandersetzt ist das das doch sehr gut und erhöht seine Handlungskompetenzen; zumindest in dem Fall Wandsbek hatte der Beamte jedoch keine Entscheidungskompetenzen.

 

 

hast Du irgendeinen Hinweis darauf, daß man genau wußte, daß kein Richter erreichbar war?

Ein einfaches Nein oder Ja (l

Wie soll man das beantworten, wenn man nicht PF war, auf der Befehlsstelle oder im örtlichen Gericht gearbeitet hat?

 

 

Der Hintergrund von Blaulicht interessiert mich eigentlich relativ wenig.

Wobei das nun geklärt sein sollte, dass der Hintergrund vorhanden ist!

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möchte ich dich doch bitten, dem Anspruch, den du ja ständig an Blaulicht stellst, nämlich mal klar darzulegen, welchen Hintergrund er hat
Auch nicht wahr. Der Hintergrund von Blaulicht interessiert mich eigentlich relativ wenig.

 

Nachdem wir das nun geklärt hätten, könntest Du vielleicht die Ablenkungen, die ich ungewollt ausgelöst habe, ignorieren und Dich zu den Themenaspektenäußern, die ich mehrfach angesprochen habe? Danke!

 

Hier muss ich 'Goose' voll und ganz zustimmen, werter 'Biber'. Du hast dich oft genug echauffiert, weil 'Blaulicht' sich hier nicht oeffentlich zu seinem Beruf geaeussert hat und sprichst ihm seitdem mehr oder weniger direkt die Erfahrungen ab. Nun trompetest Du hier recht diffus, dass 'Goose' deine Erfahrungen im Demonstrationswesen (so moechte ich es mal benennen) nicht kennt, verweigerst aber auf Nachfrage die Darstellung eben dieser Erfahrungen. Ich meine, das koennte man als Doppelmoral bezeichnen.....

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Guest PedroK

Und aus dieser Erfahrung heraus kann ich dir versichern, daß es außerhalb der vorher festgelegten Zeiten in der Regel kaum möglich ist, einen Bereitschaftsdienst zu bekommen.

Würdest Du dem zustimmen (unabhängig davon, wer denn nun „schuld“ daran ist), dass eine Freiheitsentziehung dann den Adressaten derselben in seinen Grundrechten verletzt?

 

Gruß, Pedro.

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Du windest dich heraus.
Das von Dir - nicht ernsthaft, oder? :lol2:

 

Hast du nun theoretische und praktische Erfahrungen, Kenntnisse und Hintergründe oder nicht?
Jede Menge. Kommen mit den Jahren ganz automatisch.

Und nachdem ich nun Dein ablenkendes und völlig themenirrelevantes Fragespielchen mitgemacht habe: antwortest Du noch auf die Fragen oder weichst Du weiter aus bzw. verabschiedest Dich mal wieder, um eher früher als später erneut aufzutauchen?

 

Echt? Ich finde, dass das praktische Auseinandersetzen mit Problemen sehr wichtig und gut.
Echt? Hat irgendjemand was anderes behauptet? Nein? Ah ja.

 

Wie soll man das beantworten, wenn man nicht PF war, auf der Befehlsstelle oder im örtlichen Gericht gearbeitet hat?
Von Goose erwarte ich, daß er in der Lage ist, die richtige Antwort auf einfache Alternativfragen zu finden. Deshalb habe ich ja auch nicht man gefragt.

 

Wobei das nun geklärt sein sollte, dass der Hintergrund vorhanden ist!
Es war immer schon klar und wurde nie bestritten, daß Du einen Hintergrund hast.

 

Du hast dich oft genug echauffiert, weil 'Blaulicht' sich hier nicht oeffentlich zu seinem Beruf geaeussert hat und sprichst ihm seitdem mehr oder weniger direkt die Erfahrungen ab.
Nicht ganz, nicht ganz, verehrter HarryB. Meine Kritik bezog sich stets und allein auf seine mehr oder minder offenkundigen Behauptungen durch Andeutungen, er sei Polizist, was ich ganz offen bezweifelt habe und nach wie vor tue. Es gibt genügend Beiträge, die diese meine Meinung (nicht nur) nach meiner Meinung stützen. Blaulicht selber ist der Frage regelmäßig ausgewichen (gut, nicht nur dieser, aber um diese geht es ja im Moment).

 

Nun trompetest Du hier recht diffus, dass 'Goose' deine Erfahrungen im Demonstrationswesen (so moechte ich es mal benennen) nicht kennt
Auch nicht ganz. Ich habe lediglich gefragt, auf welcher Basis er über meine Erfahrungen und Kenntnisse urteilt. Ein kleines, einschränkendes Wörtchen in seinem Text hätte genügt, un dich hätte mich nie dazu geäußert.

 

verweigerst aber auf Nachfrage die Darstellung eben dieser Erfahrungen. Ich meine, das koennte man als Doppelmoral bezeichnen.....
Wenn ich jetzt mit Klar, wenns so schön ins Weltbild passt... antwortete, würdest Du sicherlich schnell merken, daß diese Ausweichantwort nicht original von mir stammt. Deshalb: in der Tat, ich habe mich nicht geäußert, bin aber durchaus auf die Behauptungen eingegangen, die Goose in den Raum gestellt hat.

 

Wo ist eigentlich das Problem? Was hat die Frage, welche Kenntnisse und Erfahrungen ich habe, mit der Tatsache zu tun, daß hier wieder einmal mehrere hundert Menschen anscheinend rechtswidrig eingekesselt wurden und daß - von niemandem bestritten! - nicht einmal versucht wurde, einen Richter zu erreichen? Warum versucht Goose wohl genauso verzweifelt wie offenkundig, vom eigentlichen Thema abzulenken?

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Guest PedroK

@PedroK: wenn die Vorbereitungen so lange dauern, so liegt trotzdem keine Grundrechtsverletzung vor.

Meinst Du damit z.B. "die notwendige Registrierung und Protokollierung" von 700 Bürgern, oder habe ich Dich falsch verstanden?

 

Gruß, Pedro.

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Goose, würdest Du bitte noch die Frage

hast Du irgendeinen Hinweis darauf, daß man genau wußte, daß kein Richter erreichbar war?
beantworten? Danke.
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@PedroK: wenn die Vorbereitungen so lange dauern, so liegt trotzdem keine Grundrechtsverletzung vor.

Meinst Du damit z.B. "die notwendige Registrierung und Protokollierung" von 700 Bürgern, oder habe ich Dich falsch verstanden?

 

Gruß, Pedro.

unter anderem

 

@Biber: Konkrete Anhaltspunkte habe ich ebensowenig wie du welche dafür hast, daß ein Bereitschaftsdienst da war. Im Gegensatz zu dir verfüge ich jedoch um die praktische Erfahrung, um zu wissen, daß es eher so ist, daß eben kein Bereitschaftsdienst greifbar war.

Und wenn du jetzt wirder behauptest, du hättest Erfahrungen diesbezüglich, dann sage mir mal bitte welcher Art diese sind und woher sie stammen (hierzu genügt es jedoch nicht, mal bei einer Damo dabeigewesen zu sein...)

 

Gruß

Goose

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Goose, würdest Du bitte noch die Frage

hast Du irgendeinen Hinweis darauf, daß man genau wußte, daß kein Richter erreichbar war?
beantworten? Danke.

hast du Anhaltspunkte, dass das nicht erkundet wurde?

 

enweder haben die gesagt:"sch*#*egal ob ein Richter da ist. Wir versuchen auch nicht da anzurufen und kesseln die ein"

dann wäre das unkorrekt.

oder es wurde gesagt:"ich weiß dass kein Richter erreichbar ist, da ich hier schon lange arbeite. Außerdem ist ein Anfrage an das Gericht gestellt wurden, ob ein Richter erreichbar ist, das wurde negiert. Also rufen wir nicht an."

vielleicht hatte auch noch einer veruscht anzu rufen und niemanden erreicht.

 

weißt du es?

 

in dem Bericht stand, dass es keine richterliche Bestätigung gab. Über den Rest, der dort war wissen wir wenig.

 

 

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Guest PedroK

@PedroK: wenn die Vorbereitungen so lange dauern, so liegt trotzdem keine Grundrechtsverletzung vor.

Meinst Du damit z.B. "die notwendige Registrierung und Protokollierung" von 700 Bürgern, oder habe ich Dich falsch verstanden?

 

Gruß, Pedro.

unter anderem

Meinst Du denn, die Grundrechte von - sagen wir - Demonstrant Nr. 300 haben Pause, weil vor ihm 299 andere IDF-iert werden sollen? Die Dauer der "Vorbereitungen" bezieht sich doch auf den einzelnen.

 

Gruß, Pedro.

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Ich sagte bereits: Es ist ein Gesamtvorgang. In einem solchen kann es auch ein weilchen dauern, bin man mit der ersten IDF und Vorgangsfertigung beginnen kann.

Auch können sich die nicht vermeidbaren Verzögerungen durch andere Faktoren begründen, eine nicht abschließende Auflistung findet sich ja in dem von dir verlinkten Urteil.

 

Gruß

Goose

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@PedroK: wenn die Vorbereitungen so lange dauern, so liegt trotzdem keine Grundrechtsverletzung vor.

Meinst Du damit z.B. "die notwendige Registrierung und Protokollierung" von 700 Bürgern, oder habe ich Dich falsch verstanden?

 

Gruß, Pedro.

unter anderem

Meinst Du denn, die Grundrechte von - sagen wir - Demonstrant Nr. 300 haben Pause, weil vor ihm 299 andere IDF-iert werden sollen? Die Dauer der "Vorbereitungen" bezieht sich doch auf den einzelnen.

 

Gruß, Pedro.

 

Und was steht im Bericht konnten die Personen machen, der ID festgestellt war?

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Guest PedroK

Ich sagte bereits: Es ist ein Gesamtvorgang…

Ich finde weder im GG noch in der Rechtsprechung Hinweise darauf, dass die Grundrechte aufgrund eines „Gesamtvorgangs“ pausieren.

 

In dem Urteil findet sich:

Unverzüglich ist hier dahin auszulegen, dass die grundsätzlich vor der Freiheitsentziehung einzuholende richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachgeholt werden muss. Nicht vermeidbar sind zum Beispiel Verzögerungen, die durch die Länge des Weges, Schwierigkeiten beim Transport, die notwendige Registrierung und Protokollierung, ein renitentes Verhalten des Festgenommenen oder vergleichbare Umstände bedingt sind.

 

Der Senat bekennt:

Doch weder vor noch während der Maßnahme seien Anträge an das Amtsgericht Hamburg gestellt worden, so der Senat.

 

Und was steht im Bericht konnten die Personen machen, der ID festgestellt war?

Warum sollte Demonstrant Nr. 300 auf die Bearbeitung 299 anderer Freiheitsentziehungen warten müssen? Warum ist er vor der IDF furchtbar gefährlich und danach nicht mehr?
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Ich finde weder im GG noch in der Rechtsprechung Hinweise darauf, dass die Grundrechte aufgrund eines „Gesamtvorgangs“ pausieren

.

Wenn du das wörtlich suchst, wirst du wohl auch lange suchen müssen. Aber wie sonst verstehst du die nicht abschließende Auflistung, was nicht vermeidbare Gründe sind und die daraus hervorgehende Einschränkung des Richtervorbehaltes bzw. die damit begründbare Verzögerung desselben?

 

Lässt sich nun annehmen, daß die Entscheidung des Richters erst nach Wegfall des Grundes der Maßnahme ergehen würde, so bedarf es der richterlichen Entscheidung nicht (§ 13a SOG Hamburg)

 

Gruß

Goose

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unter anderem
Gerichte könnten das anders sehen.

 

Konkrete Anhaltspunkte habe ich ebensowenig wie du welche dafür hast, daß ein Bereitschaftsdienst da war.
Na also. War das jetzt so schwer? Hat es irgendwie irgendwo wehgetan? Nein? Siehst Du, geht doch!

Gut, für ein klares Nein hat es auch diesmal wieder nicht gereicht, aber das hier ist immerhin schon mal besser als sonst. Und wenn Du dann irgendwann mal auch auf die völlig überflüssigen, irrelevanten und von niemandem behaupteten Nebenbemerkungen verzichtest, dann wird es richtig gut.

 

Bis dahin halten wir aber schon mal fest: auch Du hast keinerlei Beleg dafür, daß kein Richter erreichbar war, auch Du kannst als Basis der Diskussion nur die Aussage des Senats nehmen, der mitteilt, es sei gar nicht erst versucht worden, einen Richter zu erreichen.

 

Wir können uns sicherlich auch ohne jede Diskussion darauf einigen, daß dieses Vorgehen nicht der gesetzlich normierten Forderung nach einer unverzüglichen Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung entspricht und damit rechtswidrig ist.

 

Du wirst daraufhin sicherlich auf den zweiten Satz des einschlägigen § des SOG Hamburg verweisen, mit dem ja auch der Senat argumentiert, und behaupten, damit sei alles gut und die Maßnahme rechtlich korrekt abgewickelt worden. Woraufhin ich auf meine Fragen aus #11 verweisen werde, die Du als albern, irrelevant und polemisierend bezeichnet hast, allerdings ohne dafür auch nur den Versuch einer Begründung zu liefern.

 

Nun wäre es schön, wenn wir uns diesmal das Rumgeeiere ersparen könnten und Du gleich einsehen und zugeben würdest, daß die Vorgaben des von Dir zitierten § nicht dadurch erfüllt werden, daß gar nicht erst beabsichtigt ist, einen Richter zu erreichen.

 

 

hast du Anhaltspunkte, dass das nicht erkundet wurde?
Ja.

 

enweder haben die gesagt:"sch*#*egal ob ein Richter da ist. Wir versuchen auch nicht da anzurufen und kesseln die ein"
Genau.

 

dann wäre das unkorrekt.
Der richtige Begriff ist rechtswidrig.

 

weißt du es?
Ja.

 

in dem Bericht stand, dass es keine richterliche Bestätigung gab.
Nein.

 

Übrigens, liebes Blaulicht: das hättest Du durch einfaches lesen des Artikels und der bisherigen Beiträge hier wissen bzw. herausfinden können.

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@Biber: Magst du uns die Anhaltspunkte, dass ein Richter erreichbar war, auch nennen? Ebenso bitte die Anhaltspunkte, daß nicht erkundet wurde, ob ein Richter erreichbar war. (und bitte keine Interpretation der Zeitungsberichte, ich könnte dir etliche Beispiele nennen, in denen sich ein Einsatz in der Realität deutlich anders abgespielt hat als es in der Zeitung stand)

 

Wir können uns sicherlich auch ohne jede Diskussion darauf einigen, daß dieses Vorgehen nicht der gesetzlich normierten Forderung nach einer unverzüglichen Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung entspricht und damit rechtswidrig ist.

Sicherlich nicht, denn wenn man im Vorfeld weiß, daß kein Richter erreichbar ist, wäre der Versuch, einen zu erreichen, witzlos.

 

 

Und bei der Gelegenheit: Wie schaut es nun aus mit deinen Erfahrungen auf dem Gebiet des Versammlungsrechtes? Erspare uns hier bitte das Rumgeeiere (kennst du den Ausspruch?) und mach mal ein paar konkrete Angaben.

 

Gruß

Goose

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Mal ein paar Eindrücke, damit ihr die Bilder des PF habt:

 

[media=]

[/media]

 

 

 

 

 

 

Interassant:

Durchsage der Polizei zu Beginn

Durchsage der Polizei Min 3:30 und 4:50

 

Ein Kessel mit Durchlassstelle?!

 

[media=]

[/media]

 

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@Goose, wir reden von viereinhalb Stunden. Wie lange dauert die IDF-ierung von Demonstrant Nr. 300 oder Nr. 700?

 

Gruß, Pedro.

Eine konkrete Zeit kann ich dir nicht nennen, jedoch kann es durchaus dauern, bis die organisatorischen Maßnahmen bei einer solchen Ingewahrsamnahme abgeschlossen sind und man mit der IDF beginnt.

Bei einer einfachen Ingewahrsamnahme einer Einzelperson habe ich mal ein Urteil gelesen, welches der Polizei zwei bis drei Stunden zubilligt, hier war es doch etwas mehr Organisationsaufwand.

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Magst du uns die Anhaltspunkte, dass ein Richter erreichbar war, auch nennen? Ebenso bitte die Anhaltspunkte, daß nicht erkundet wurde, ob ein Richter erreichbar war.
Das Spiel klappt nicht, Goose, das habe ich Dir doch schon ein paar Mal gesagt. Wir reden hier nicht davon, ob ein Richter erreichbar war, sondern davon, daß nicht versucht wurde, einen zu erreichen.

 

und bitte keine Interpretation der Zeitungsberichte
Ich interpretiere nicht, sondern gebe wieder. Wenn Du der Meinung bist, die Angaben der Zeitung seien falsch, belege Deine Meinung doch bitte.

 

Sicherlich nicht, denn wenn man im Vorfeld weiß, daß kein Richter erreichbar ist, wäre der Versuch, einen zu erreichen, witzlos.
Von dieser Variante ist im Gesetz nicht die Rede (wahrschienlich aus gutem Grund), aber das nur am Rande. Entscheidend ist nach wie vor: es wurde gar nicht erst versucht, einen Richter zu erreichen, und die Begründung dafür war nicht, daß man wußte, es sei keiner erreichbar. Das weißt Du doch aber auch - was sollen also diese Ablenkungsmanöver?

 

Eine konkrete Zeit kann ich dir nicht nennen, jedoch kann es durchaus dauern, bis die organisatorischen Maßnahmen bei einer solchen Ingewahrsamnahme abgeschlossen sind und man mit der IDF beginnt.
Organisationsversagen kann nicht das Probelm des davon Betroffenen sein.
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Guest PedroK

jedoch kann es durchaus dauern…

habe ich mal ein Urteil gelesen…

Das kann man jetzt wirklich als Rumeiern bezeichnen.

 

Pedro, hier siehst du ja, daß die, deren Identität festgestellt wurden, entlassen wurden. Also sehe ich absolut kein Problem.

Hatten wir doch oben schon: Der 700ste hat dieselben Rechte wie der erste. Warum sollte ihm die Freiheit viereinhalb Stunden lang entzogen werden?

 

Und warum sollte es nicht möglich sein, innerhalb dieser Zeit einen Richter heranzukarren?

 

Gruß, Pedro.

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@Biber: Hallo, deine Erfahrungen? Oder willst du sie nicht nennen?

 

Wenn nicht, ist das OK. Dann bitte ich dich aber, zukünftig nicht mehr nach dem Hintergrund anderer zu Fragen oder diesen in Frage zu stellen.

 

Zu deinem letzen Beitrag:

 

Das Spiel klappt nicht, Goose, das habe ich Dir doch schon ein paar Mal gesagt. Wir reden hier nicht davon, ob ein Richter erreichbar war, sondern davon, daß nicht versucht wurde, einen zu erreichen.

Mittlerweile habe ich bemerkt, daß du es nicht begreifen willst.

Trotzdem versuche ich es noch einmal: Weiß man, dass keiner erreichbar ist, kann man sich den Versuch, einen zu erreichen auch sparen, denn das wäre eine sinnlose Beschäftigung.

 

Ich interpretiere nicht, sondern gebe wieder. Wenn Du der Meinung bist, die Angaben der Zeitung seien falsch, belege Deine Meinung doch bitte.

Ich sagte bereits, daß ich aus eigener Erfahrung weiß, daß sich Zeitungsberichte oftmals nicht 100% mit der Realität decken. Das sind Kleinigkeiten, die die Reporter umformulieren und die dem ganzen einen anderen Sinn geben können.

 

Von dieser Variante ist im Gesetz nicht die Rede (wahrschienlich aus gutem Grund), aber das nur am Rande. Entscheidend ist nach wie vor: es wurde gar nicht erst versucht, einen Richter zu erreichen, und die Begründung dafür war nicht, daß man wußte, es sei keiner erreichbar. Das weißt Du doch aber auch - was sollen also diese Ablenkungsmanöver?

Siehe oben: Aus eigenen Erfahrungen (hast du sowas auch) weiß ich, daß es oftmals so ist, daß kein Richter erreichbar ist. Das lässt durchaus die Vermutung zu, daß es hier auch so war.

 

Organisationsversagen kann nicht das Probelm des davon Betroffenen sein.

Kein Organisationsversagen, sondern schlicht die notwendige Zeit, die man braucht.

 

 

 

@Pedro:

Hatten wir doch oben schon: Der 700ste hat dieselben Rechte wie der erste. Warum sollte ihm die Freiheit viereinhalb Stunden lang entzogen werden?
Die Personen wurden nach der IDF entlassen. Erst nach der IDF und Vorgangsfertigung wäre eine richterliche Entscheidung möglich, denn sie beinhaltet ja auch die Anhörung des von der Maßnahme Betroffenen. Somit war absehbar, daß die Entscheidung erst nach Beendigung der Ingewahrsamnahme ergehen würde.

 

Und für die, die hinten in der Schlange stehen, ist es eben eine unvermeidbare Verzögerung, die sich aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt.

 

 

Gruß

Goose

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Ich habe mal ein paar Videos gesehen, ein paar habe ich hier verlinkt. Mein subjektiver Eindruck vom 2.6. Hat sich in den YU-tube Bildern bestätigt.

 

LINKE Chaoten und Straftäter.

 

eine sehr disziplinierte Polizei.

eine besonne Polizeiführung.

 

Achtung und Wahrung - Schutz- der Grundrechte.

 

 

Versuche die Polizeiarbeit madig zu machen können nicht durch 'Prügelpolizisten' in YUtube belegt werden. Bei S21 sahen einige Bilder für die Polizei 'unschön' aus. Solche Bilder sind aus Hamburg nicht geliefert wurden. Auch die Pferde und das Wegtragen sieht in der Gesamtbetrachtung (habe ich das Video ca eine Stunde mit verlinkt? Müsste der unterste Link sein) sehr freundlich, deeskalierend aus. GUTE ARBEIT der Einsatzkräfte.

 

 

@Biber

ich verstehe im Moment dein Problem nicht.

War doch alles in Ordnung.

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Guest PedroK

Und für die, die hinten in der Schlange stehen, ist es eben eine unvermeidbare Verzögerung, die sich aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt.

Da strickst Du Dir etwas zusammen. Damit würdest Du bei steigender Zahl der Freiheitsentziehungen auch eine steigende Dauer derselben begründen. Das macht keinen Sinn.

 

Außerdem ignorierst Du:

Aus Art. 104 Abs. 2 GG folgt für den Staat die Verpflichtung, die Erreichbarkeit eines zuständigen Richters - jedenfalls zur Tageszeit - zu gewährleisten und ihm auch insoweit eine sachangemessene Wahrnehmung seiner richterlichen Aufgaben zu ermöglichen.

 

Gruß, Pedro.

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Aus Art. 104 Abs. 2 GG folgt für den Staat die Verpflichtung, die Erreichbarkeit eines zuständigen Richters - jedenfalls zur Tageszeit - zu gewährleisten und ihm auch insoweit eine sachangemessene Wahrnehmung seiner richterlichen Aufgaben zu ermöglichen.

Ja. Das lese ich so. Ich kann die Amtsgerichte auch nicht verstehen, die diese Verpflichtung einer Erreichbarkeitsgewährleistung nicht nachkommen.

 

 

Aber das hat ja nun nichts mit Wandsbek zu tun. Eher mit dem Beispiel bei Herrn Müller.

auch bei Dieben, Körperverletzern usw ruft die Polizei nie den Richter an, wenn sie die Identität feststellen will. Selbst wenn von einer Horde Fußballfans die ID festgestellt werden soll ruft die Pol. keinen Richter an.

Erst die die im Zentralgewahrsam landen werden dann dem Richter vorgestellt.

 

weiß zufällig jemand ob am 2.6. Ein Richter am Gewahrsamort war?

diese Möglichkeit wurde nämlich noch gar nicht hier angedacht.

 

So wie sich der Kessel darstellt, war das eine reine IDF der 700 Personen, nach dem schwere Straftaten begangen wurden. Ist doch alles ok.

Ich hatte das zuerst so verstanden, dass die in Unterbindungsgewahrsam gewesen wären, hatte mich aber auch nicht weiter interessiert. Je mehr ich mich mit dem Thema beschäftige, desto mehr zeigt sich, dass das nur eine IdF von 700 Menschen war.

 

damit hat die Presse zwar einen Aufhänger gehabt und die Polizei in die Kritik gestellt. Aber völlig zu unrecht. War alles ok.

 

wenn das nur um die IDF ging wünsche ich den Ermittlern nun viel Erfolg, dass Straftäter zugeordnet werden können!

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...nach dem schwere Straftaten begangen wurden...

 

Was sind das denn für "schwere" Straftaten? Müllcontainer umwerfen und über die Straße schieben? Chinaböller werfen? Mehr ist mir auf den beiden Videos von dir nicht aufgefallen

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Was sind das denn für "schwere" Straftaten? Müllcontainer umwerfen und über die Straße schieben? Chinaböller werfen? Mehr ist mir auf den beiden Videos von dir nicht aufgefallen

Naja, die Müllcontainer sind nicht nur umgeworfen worden, sondern wurden auch in Brand gesteckt. So ein Container kostet auch einiges.

http://www.google.de/search?q=m%C3%BCllcontainer&hl=de&client=opera&hs=8ca&rls=de&channel=suggest&prmd=imvns&source=univ&tbm=shop&tbo=u&sa=X&ei=GpLtT-jOMsHOsgae57GODw&ved=0CJwBEK0E

 

Das sind gleich mal einige hundert Euro Schaden entstanden plus den Aufwand den Unrat ablöschen und beseitigen. Glaube nicht das Du erfreut wärst wenn jemand dir einen Schaden auf diese Art zufügen würde. Sachschaden ist eine Sache, aber versuchen Menschen zu verletzen, egal ob Demonstrant oder Polizist hat nochmal ein ganz andere Qualität. Das sollte man bei keiner Seite tolerieren oder verharmlosen. Es sind schwere Straftaten.

 

MfG.

 

hartmut

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Mittlerweile habe ich bemerkt, daß du es nicht begreifen willst.
Das hatten wir auch schon mehr als oft genug: Du versuchst, irgendwohin abzulenken, um dann demjenigen, der auf diese Ablenkung nicht eingehen will, daraus einen Vorwurf zu machen. Klappt aber auch nicht, wie Du siehst. Aber weil Du es trotzdem noch einmal versucht hast: hierauf
Weiß man, dass keiner erreichbar ist, kann man sich den Versuch, einen zu erreichen auch sparen, denn das wäre eine sinnlose Beschäftigung.
hatte ich bereits hiermit
Das Spiel klappt nicht, Goose, das habe ich Dir doch schon ein paar Mal gesagt. Wir reden hier nicht davon, ob ein Richter erreichbar war, sondern davon, daß nicht versucht wurde, einen zu erreichen.
geantwortet.

 

Ich sagte bereits, daß ich aus eigener Erfahrung weiß, daß sich Zeitungsberichte oftmals nicht 100% mit der Realität decken. Das sind Kleinigkeiten, die die Reporter umformulieren und die dem ganzen einen anderen Sinn geben können.
Ich wollte keine allgemeine Abhandlung über Deine Erfahrungen mit irgendwelchen Presseberichten (die kannst Du gern in einem eigenen Thread ausbreiten). Kann man eigentlich aus diesem Text
Ich interpretiere nicht, sondern gebe wieder. Wenn Du der Meinung bist, die Angaben der Zeitung seien falsch, belege Deine Meinung doch bitte.
recht unproblematisch erlesen. Was war da jetzt genau zu schwer für Dich zu verstehen?

 

Das lässt durchaus die Vermutung zu, daß es hier auch so war.
Du hattest doch nach langem rumgeeiere zugegeben, daß Du keine konkreten Anhaltspunkte dafür hast, daß kein Richter erreichbar war - das hatte ich Dich ja auch erfreut zur Kenntnis genommen. Warum kommst Du hier nun wieder mit irgendwelchen völlig unbelegten Spekulationen um die Ecke?

 

Kein Organisationsversagen, sondern schlicht die notwendige Zeit, die man braucht.
Wenn die Zeit zu lang ist, handelt es sich um ein Organisationsversagen. Oder willst Du behaupten, die eingekeselten Demonstranten müssten im Zweifel auch ein bis zwei Tage warten, wenn denn die Polizei nur einen Beamten abstellt, der die angeblich notwenige IDF durchführt?

 

Erst nach der IDF und Vorgangsfertigung wäre eine richterliche Entscheidung möglich, denn sie beinhaltet ja auch die Anhörung des von der Maßnahme Betroffenen. Somit war absehbar, daß die Entscheidung erst nach Beendigung der Ingewahrsamnahme ergehen würde.
Diese Schlußfolgerungen halte ich für unzulässig. Wären sie korrekt, würde das bedeuten, daß eine richterliche Entscheidung in Fällen wie den hier geschilderten in keinem Fall eingeholt werden müsste. Das kann nicht im Sinne des Gesetzes sein.

 

Und für die, die hinten in der Schlange stehen, ist es eben eine unvermeidbare Verzögerung, die sich aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt.
Wie schon gesgat: für mangelhafte Organisation kann nicht der betroffene Bürger verantwortlich sein.

 

ich verstehe im Moment dein Problem nicht.
Ich habe nichts anderes erwartet.

 

Es sind schwere Straftaten.
Du meinst also, für die in den Videos zu sehenden Taten würden mehr als vier Jahre Knast verhängt?
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