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Wie Reell Bewertet Ihr Bei Ebay?


Guest GM_

ebay-Bewertung  

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Habe mich mal eben etwas bei PayPal eingelesen, so gültig seit 1.9.08:

Den Satz auch gelesen?

 

Der Verkäuferschutz von PayPal ist eine kostenlose Kulanzleistung.

 

Gib doch einfach mal bei Google PayPal Betrug ein, oder Youtube bietet auch einige Filme.

 

MfG.

 

hartmut

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Der Verkäuferschutz von PayPal ist eine kostenlose Kulanzleistung.
Ja und? Würdest du gerne dafür extra zahlen?

 

Gib doch einfach mal bei Google PayPal Betrug ein, oder Youtube bietet auch einige Filme.
So what? Gib mal ein: Finanzamt Betrug, Rente Betrug, Versandhaus Betrug, Tankstelle Betrug, Autohändler Betrug, Werkstatt Betrug, Vermieter Betrug, Mieter Betrug, Bank Betrug, ...

 

Was für Stories erwartest du denn bei solch einer Suche zu finden bzw. NICHT zu finden?

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Der Verkäuferschutz von PayPal ist eine kostenlose Kulanzleistung.
Ja und? Würdest du gerne dafür extra zahlen?

Wäre so, als würde ein Autohändler mit Garantieversprechen werben, aber gleichzeitig sagen, "hast Du ein Problem, könnte ich wenn ich wollte, die versprochenen Leistungen erbringen."

 

Kulanz bedeutet schlicht. Sie brauchen für ihre Versprechungen nicht einstehen wenn sie nicht wollen. Damit ist der Schutz für die Katz, weil nicht einforderbar.

 

MfG.

 

hartmut

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Solange der Schutz in der Praxis gegeben ist, ist es doch egal. Und das dürfte in allen wesentlichen und eindeutigen Fällen wie zum Beispiel Zahlungsausfall so sein.

 

Aber stell dir mal den Fall vor, dass der Käufer auf Rückgabe pocht, und der Verkäufer pocht auf Korrektheit seiner Beschreibung und Gültigkeit des Geschäfts. Beide senden Unterlagen an PayPal ein, und die tatsächliche Beurteilung sei strittig. Jetzt muß PayPal irgendwie entscheiden, und in dem Fall könnte dann eben der verbindliche Käuferschutz vor dem nur kulanzweise eingeräumten Verkäuferschutz gehen, d.h. PayPal kann im Zweifel für Rückabwicklung entscheiden ohne dass der Verkäufer dagegen vorgehen kann.

 

Damit schaut aber der Verkäufer nicht komplett in die Röhre, er bekommt ja seine Ware zurück.

 

Ein alter Kaufmanns-Grundsatz lautet: "Erst die Ware dann das Geld." Dies wurde durch die Vorabüberweisungen auf den Kopf gestellt, was nicht gut war, und mit PayPal ist es wieder im Lot.

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Solange der Schutz in der Praxis gegeben ist, ist es doch egal. Und das dürfte in allen wesentlichen und eindeutigen Fällen wie zum Beispiel Zahlungsausfall so sein.

Hier sind wir bei des Pudels Kern, der Schutz ist eben nicht vorhanden.

 

Aber stell dir mal den Fall vor, dass der Käufer auf Rückgabe pocht, und der Verkäufer pocht auf Korrektheit seiner Beschreibung und Gültigkeit des Geschäfts.

In dem Fall behält sich Paypal das Recht vor das Konto zu sperren. Der Inhaber kommt nicht an sein Geld. Es ist so, als würde deine Hausbank deine Konten sperren weil Du Stress mit einem Kunden hast. Das komplette Geld, nicht nur der strittige Betrag ist eingefroren.

 

Auf die Art wird dann der Verkäufer gezwungen klein beizugeben. Entweder gibt er nach, oder geht u.U. Pleite.

 

Beide senden Unterlagen an PayPal ein, und die tatsächliche Beurteilung sei strittig. Jetzt muß PayPal irgendwie entscheiden, und in dem Fall könnte dann eben der verbindliche Käuferschutz vor dem nur kulanzweise eingeräumten Verkäuferschutz gehen, d.h. PayPal kann im Zweifel für Rückabwicklung entscheiden ohne dass der Verkäufer dagegen vorgehen kann.

Und damit ist der Verkäufer der übers Ohr gehauene. Hat schlechte Karten bei Ebay und Paypal, eine Negative unberechtigt, und kann selber nicht negativ bewerten.

 

Damit schaut aber der Verkäufer nicht komplett in die Röhre, er bekommt ja seine Ware zurück.

Dazu bräuchte es Paypal nicht. Und ob und wie der Verkäufer die Ware wieder zurück bekommt ist eine andere Sache. Er kann sich nicht wehren. Wie soll er denn, z.B. eine Verschlechterung der Ware verrechnen?

 

Ein alter Kaufmanns-Grundsatz lautet: "Erst die Ware dann das Geld." Dies wurde durch die Vorabüberweisungen auf den Kopf gestellt, was nicht gut war, und mit PayPal ist es wieder im Lot.

Es heißt, Zug um Zug. Wer zuerst den Zug macht ist frei verhandelbar. Es gibt auf Ebay auch Anbieter ohne Vorkasse.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Simineon
Solange der Schutz in der Praxis gegeben ist, ist es doch egal. Und das dürfte in allen wesentlichen und eindeutigen Fällen wie zum Beispiel Zahlungsausfall so sein.

 

Aber stell dir mal den Fall vor, dass der Käufer auf Rückgabe pocht, und der Verkäufer pocht auf Korrektheit seiner Beschreibung und Gültigkeit des Geschäfts. Beide senden Unterlagen an PayPal ein, und die tatsächliche Beurteilung sei strittig. Jetzt muß PayPal irgendwie entscheiden, und in dem Fall könnte dann eben der verbindliche Käuferschutz vor dem nur kulanzweise eingeräumten Verkäuferschutz gehen, d.h. PayPal kann im Zweifel für Rückabwicklung entscheiden ohne dass der Verkäufer dagegen vorgehen kann.

 

Damit schaut aber der Verkäufer nicht komplett in die Röhre, er bekommt ja seine Ware zurück.

 

Ein alter Kaufmanns-Grundsatz lautet: "Erst die Ware dann das Geld." Dies wurde durch die Vorabüberweisungen auf den Kopf gestellt, was nicht gut war, und mit PayPal ist es wieder im Lot.

 

Ich habe einmal einen Tape-Backup-Recorder von HP verkaufen wollen, lange bevor es PayPal gab. Ich habe den funktionierenden Rekorder weggeschickt, der Käufer hat sich gemeldet, das Gerät sei ja kaputt und ich solle doch sofort das Gerät zurücknehmen ansonsten würde er seinen Anwalt bemühen. Ich glaubte noch an einen Transportschaden, bat um die Verpackung des Gerätes, das mir dann in der unbeschädigten Originalpackung zurückgeschickt wurde. Jemand hatte anscheinen mit Gewalt ein Tape herausgezogen und dabei einige Federn verbogen, bzw. zerbrochen ... Käuferschutz ? Verkäuferschutz ?

 

Soviel zu dem Thema: Der Verkäufer hat ja seine Ware wieder.

 

Zu dem "beide senden Unterlagen an PayPal ein": Ist PayPal jetzt schon ein Gericht ? PayPal entscheidet eigenmächtig und nimmt sich damit Kompetenzen, die gar nicht in diese Hand gehören.

 

1. PayPal ist keine Bank nach deutschem Recht (man denke hier nur an die Kaupthing wie es dann mit der Haftung aussieht)

2. PayPal hat keinerlei juristische Vertretungsberechtigung, sollte sich also tunlichst aus der Entscheidungsfindung in Streitigkeiten raushalten

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Wenn PayPal so schlecht wäre könnten ja die großen Händler damit nicht arbeiten, denn bei einer gewissen Masse sind immer irgendwelche Idioten dabei, die Probleme machen.

 

Im Übrigen sind Geschäfte immer mit Risiken verbunden. Jedem steht ja frei, welche Wege er akzeptiert und welche Risiken er eingeht.

 

Online-Handel würde ich ohnehin nur als Medium für kleinere Einzelbeträge betrachten.

 

Wer über PayPal verkauft erzielt im Schnitt sicher den höheren Preis weil der Käufer sich eben sicherer fühlt. Ich als Käufer zumindest mache Überweisung nur noch, wenn der Artikel am Markt einzigartig, der Betag nicht zu hoch und die sonstigen Randbedingungen sauber sind.

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Wenn PayPal so schlecht wäre könnten ja die großen Händler damit nicht arbeiten, denn bei einer gewissen Masse sind immer irgendwelche Idioten dabei, die Probleme machen.

Schon gesehen das es viele Händler nicht mehr anbieten?

 

Im Übrigen sind Geschäfte immer mit Risiken verbunden. Jedem steht ja frei, welche Wege er akzeptiert und welche Risiken er eingeht.

Dem ist leider nicht so. Als Händler musst Du verkaufen, egal ob der Käufer ein Schlitzohr ist oder nicht. Du kannst dir deine Kunden vorher ansehen, und wenn dir etwas nicht so koscher ist, auch den Auftrag ablehnen.

 

Aus diesem Grund ist die Bewertung bei Ebay ein Witz. Der Verkäufer muss das Recht bekommen auch einen Käufer abzulehnen, ohne das ihm ein Negativ das Geschäft verhagelt.

 

Online-Handel würde ich ohnehin nur als Medium für kleinere Einzelbeträge betrachten.

Eher ein Markt den der örtliche Einzelhandel nicht, oder nur überteuert bedient.

 

Wer über PayPal verkauft erzielt im Schnitt sicher den höheren Preis weil der Käufer sich eben sicherer fühlt.

Der einzige Vorteil von Paypal ist, schnell und bequem für den Käufer. Deshalb ist es ein Verkaufsargument das den Umsatz fördert.

 

Ich als Käufer zumindest mache Überweisung nur noch, wenn der Artikel am Markt einzigartig, der Betag nicht zu hoch und die sonstigen Randbedingungen sauber sind.

Ehrlich gesagt, auch ich gehöre zu denen die aus Bequemlichkeit wenn möglich mit Paypal zahlen. Die Banken sollten sich auch mal etwas einfallen lassen das wenigstens die Daten automatisch übernommen werden. Dann noch Tan und fertig.

 

MfG.

 

hartmut

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Sch... auf Paypal. Ich habe es versucht. Frist verstrichen, weil ich mich gütlich einigen wollte. Negative Antwort bekommen mit Hinweis auf das Kleingedruckte. Soweit so richtig. Das liebe Kleingedruckte.

 

:explode:

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