Jump to content

Zeugenfragebogen erhalten


Recommended Posts

A)

 

Hmmm.....noch erfunden werden? Na dann viel Glück... in einer Verhandlung hat man aber nicht viel Zeit sich noch was auszudenken. Und es kommt immer anders als man denkt!!

 

B) Das Problem ist, das ein Foto schon dabei war ( wenn auch schlecht ). Ich gehe davon aus, dass Terry´s Vater schon etwas älter ist als er, ein einigermaßen gewiefter SB wird also auf den Altersunterschied kommen und wenn dann ein Bildabgleich gemacht wird, ist die Ermittlung vor Ort sicher. Ich gebe aber zu das diese Sachen von Zeit zu Zeit klappen. Allerdings hat das Vorgehen in dieser Art zur Konsequenz, dass ganz sicher eine Fahrtenbuchauflage für alle Firmenfahrzeuge kommt. Ob man das in Kauf nimmt ist Geschmacksfrage, bei einer Spedition hängt es natürlich von der Größe ab, ob das dann noch zu handeln ist. Ich persönlich versuche die Firmen immer vor diesen Auflagen zu bewahren, denn es ist ein Riesenaufwand!! Daher mein auf Terry´s Problem zugeschnittener Rat.

Aber das muß jeder mit sich selbst ausmachen.

Bei einem ZB gibt es übrigens kein Kreuz für ja, sondern man muß den Fahrer einfach nur angeben, was ich nicht tun würde sondern lediglich das Fahrzeug wird in der Regel von Xy gefahren. Und auf den AB würde ich erst mal gar nicht antworten, sondern erst nach Ablauf der Verjährung ein formloses Schreiben hinschicken und mitteilen ich bin nicht der Fahrer.

Im übrigen, die meisten PKW - Dienstwagen haben heutzutage eine Zuteilung - und die wird auch geprüft.

Aber dieser Vorschlag von Dir hört sich schon besser an!! Ist aber nicht ErSaFa sondern Halter-Schweigt

 

In diesem Sinne

Link to post
Share on other sites

@ starcourse

 

Ich gebe aber zu das diese Sachen von Zeit zu Zeit klappen.
Nicht nur von Zeit zu Zeit, sondern fast immer klappt das. Gründe:

 

1. wird auch der gewiefte SB auf einem Blitzfoto das absolute Alter (und darum geht es ja) kaum festellen können, auch wenn sein Foto besser sein sollte, als die Druckkopie, die dem ZB beiliegt. Wenn im beide Bilder vorlägen und er müsste sich für eins entscheiden, würde er wahrscheinlich das richtige wählen. Aber ein Passbildabgleich wird in der Regel nicht gemacht, wenn sich ein Fahrer zur Verfügung gestellt hat.

 

2. wird auch der gewiefte SB keine Lust haben, besonders kritisch beim Einschätzen des Alters zu sein. Das hält ihn doch nur von seiner Arbeit ab, denn er hat noch genug andere Blitzopfer „zu bearbeiten“.

 

Allerdings hat das Vorgehen in dieser Art zur Konsequenz, dass ganz sicher eine Fahrtenbuchauflage für alle Firmenfahrzeuge kommt.

Er hat doch aktiv mitgeholfen, den Fahrer zu finden, indem er sich selbst (irrtümlich) angab. Somit droht ihm auch kein Fahrtenbuch.

 

Nur wenn er angibt, wie du vorschlägst: „das Fahrzeug wird in der Regel von Xy gefahren“, droht ihm schon eher das Fahrtenbuch.

 

Und auf den AB würde ich erst mal gar nicht antworten, sondern erst nach Ablauf der Verjährung ein formloses Schreiben hinschicken und mitteilen ich bin nicht der Fahrer.
Ob er den AB bekommt, ist noch sehr fraglich. Was würdest du den als SB machen, wenn dir einer mitteilt: das Fahrzeug wird in der Regel von mir selbst gefahren. Dann denkst du doch, der ist bekloppt.

 

Der SB wird denken, entweder der Halter teilt mir mit, dass er der Fahrer ist, dann erhält er (wenn überhaupt) pro Forma noch den AB hinterher und schließlich den BuGeBe. Und wenn er mir das nicht mitteilen kann, werde ich ihn doch nicht mit einem AB der Tat verdächtigen, sondern werde Ermittlungen anstellen müssen.

 

Ist aber nicht ErSaFa sondern Halter-Schweigt

Nein, dein Vorschlag heißt: Halter will den Verdacht auf sich selbst lenken, was aber aus den vorgenannten Gründen idiotisch ist.

 

Entweder ERSAFA (der Halter gibt sich selbst an), was auch JosefStadler vorschlug, und die Sache läuft, oder die Sache so behandeln, wie du vorschlägst, und sie läuft höchst wahrscheinlich nicht.

Link to post
Share on other sites

@ Goose

 

Wenn man 2 Jahre lang das Forum und auch das Internet zu diesem Thema durchforstet hat wie ich, dann weiß man, wie die SB arbeiten. Im Übrigen sagt mir das auch mein gesunder Menschenverstand. Wenn sie nämlich nicht so arbeiten würden, dann müssten sie zu jedem Fall zumindest einen Passbildabgleich machen. Das tun sie aber nicht aus Zeit- und Kostengründen.

Link to post
Share on other sites

in den zwei Jahren wirst du neben vielen Vermutungen wohl auch den einen oder anderen realen Fall gefunden haben. Wie viele? Zwanzig? Fünfzig? Hundert? Was glaubst du, wie viele Sachbearbeiter es gibt?

Koral, werde endlich wach. Du hast keine Ahnung vom Vorgehen der Sachbearbeiter und du hast keine Ahnung von der gesamten das Thema betreffenden Gesetzeslage. Kommt etwas unvorhergesehenes bist du völlig aufgeschmissen. Sorry, wenn ich es dir jetzt hier so hart sagen muß, aber selbst wenn du glaubst es zu wissen, tatsächlich ist dem bei weitem nicht so.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
starcourse Geschrieben am: 02.12.2003, 21:48 

Hallo Leute, das ist ein Zeugenfragebogen und eine GmbH hat keine Verwandten  :blink:  ... und Zeugen müssen Aussagen!!

Hallo Leute das ist ein Zeugenfragebogen und eine GmbH hat keine Verwandten.. und Zeugen müssen Aussagen!!

 

indem sie lügen. :lol:

 

Denn es ist eine Unverschämtheit und eine Zumutung, einem Zeugen 4 Wochen nach der Tat

 

TerryMcGinnis Geschrieben am: 27.11.2003, 20:58

Die Tat war am 23.10 und am 14.11 wurde der Zeugefragebogen erstellt. Angekommen ist er am 24.11.

zu befragen und ihm dabei ein grottenschlechtes Foto vorzulegen, dass ihm in keinster Weise in seiner Gedächtsnisarbeit unterstützt, und dann zu erwarten, dass sich dieser Zeuge (ohne Fahrtenbuch) erinnert, wer vor 4 Wochen mit dem Auto gefahren ist.

 

Solch eine Handlungsweise des Sachbearbeiters muss hart bestraft werden, indem er mit dem entgangenen Bußgeld büßen muss.

 

Und wenn hier ein Anwalt behauptet, dass ein Zeuge wahrheitsgemäß aussagen muss …aussagen muss er zwar, damit ihm kein Fahrtenbuch droht, aber nicht wahrheitsgemäß… so ist das von ihm unverantwortlich und zeigt, dass hier ein Laie den besseren Rat zu geben versteht.

 

Der einzige, der hier als Anwalt akzeptabel ist, wäre helveticus. Sein Ausspruch lautet: Anwälte vertreten, falls erforderlich, und hier ist es erforderlich, aus Versehen auch mal die Unwahrheit.

Link to post
Share on other sites

@ Goose

 

Ich finde Korals Ratschläge verwertbar.

 

Dass er nicht darauf vorbereitet sein mag, wenn etwas unvorhergesehenes kommt, mag schon sein, aber Standardfragen beantwortet man eben nun einmal zunächst mit Standardantworten.

 

Wenn sich im vorliegenden Fall später Neuigkeiten ergeben, wird uns der Ursprungsposter sicher dahingehend unterrichten, so dass Koral (bzw. derjenige der sich dann damit auskennt) entsprechend darauf eingehen kann.

Link to post
Share on other sites

@Koral

 

Ich hatte mein Posting eigentlich als Abschluß verstanden, ohne weiter darauf herum zu hacken.

 

a) Zeugen dürfen nicht lügen, sie dürfen entweder schweigen oder aber die Wahrheit sagen. Zwar bleibt die vorprozessuale Lüge ohne strafrechtliche Konsequenzen, aber dann darf es eben nicht zum Prozess kommen.

 

b) Zu den Fahrtenbuchauflagen hatten Michael und ich glaube Goose schon etliches geschrieben. Es kommt nicht auf die starre 14-Tages-Regel sondern auf die Erkenntnisfähigkeit an. Und es macht einen gewaltigen Unterschied aus, ob nur ein Fahrzeug einer Spedition ein Fahrtenbuch bekommt oder alle. Fahrtenbuch heißt nämlich jede kleine Strecke aufschreiben und eben nicht nur eine Tachoscheibe und den Wochenzettel ausfüllen.

 

Ich habe versucht Dir anhand plastischer Beispiele vor Augen zu führen, wie schnell man sich um Kopf und Kragen reden kann, insbesondere bei der ErSaFa -Methode. Du bist das klassische Beispiel dafür, was man unter Juristen unter "Beratungsresistent" versteht. So einfach ist das mit der Lügerei nämlich nicht und mit der Erfahrung was ein SB alles macht kann es auch nicht soweit her sein. Es gibt gerade hier in meinem Bereich sehr "engagierte" SB, die eine sehr hohe Trefferquote erzielen und obwohl ich nicht in ihrem Lager stehe, meinen Respekt genießen.

 

Dieses Forum habe ich als Austauschplattform für Informationen verstanden und nicht als Profilierungsstelle, um mit Halbwissen zu protzen (sorry aber in der Deutlichkeit sehe ich das).

Es bleibt Dir unbenommen, weiter hier mit Deiner Ansicht und Deinen Thesen hausieren zu gehen, allerdings sei darauf gefasst, dass die Gefahren weiter dazu genannt werden.

Eine Strategie hört nämlich nicht damit auf, dass man eine Schlacht gewinnt, sondern den Krieg und alle Folgen daraus bedenkt. Es nützt Terry nämlich gar nichts, wenn er mit Deiner Methode vielleicht (und das ist noch fraglich) um das Bußgeld herumkommt, die Firma aber jahrelang unter dieser Aktion leidet.

 

Und Du bist ausweislich Deines Profils auch noch keine zwei Jahre hier aktiv, also was soll dieser Hinweis!!

Ich mache diese Sachen seit acht Jahren, davon habe etwa vier Jahre mich damit schwerpunktmäßig befasst und ich darf Dir sagen, dass die Chancen sich einem Bußgeld generell zu entziehen bestenfalls 50 : 50 stehen. Ich habe soviele ErSaFa´s und Halter/anderer Fahrer - Verfahren an mir vorbeiziehen sehen (auf die Idee kommen nämlich nicht nur Forumsleser), dass ich sie schon gar nicht zählen kann. Manche davon waren hochintelligent eingefädelt und sind geplatzt, manche waren so saudumm und haben trotzdem funktioniert (in dem Fall kann man nur sagen "Schwein gehabt"), dass ich nur sagen kann "es gibt keine Garantie" und das ist dann einfach zu unsicher. Die Kategorie der funktionierenden "Methoden" würde ich persönlich vielleicht mit 10 % ansetzen. In Anbetracht der damit verbundenen Risiken ist das zu wenig!!!

Du wirst natürlich auf die 10 % anspringen und sagen: joooh, geht doch... und was ist mit den 90 %, die geloost haben. Ich habe Mandanten gehabt, die, nach dem sich derart in ihre Lügen verstrickt hatten, heilfroh waren, dass ich sie aus der ganzen Geschichte noch mit einem blauen Auge herausgebracht habe.

Koral, Anwälte sind keine Zauberer und sie werden auch das Rad nicht neu erfinden - was macht Dich gerade so sicher, dass Du es besser kannst oder weißt????

Unser Job besteht zu 90 % aus "Schadensbegrenzung" und "Feinschliff am Sachverhalt" - und ja wir vertreten auch Sachverhalte, die sich im Nachhinein als unwahr herausstellen (natürlich aus Versehen), aber sicher nicht das aktive Lenken in Richtung "Falschaussage" oder "Falsche Verdächtigung". So blöd - ich habe es schon mal geschrieben (mit zustimmender Anmerkung von Helveticus übrigens) - ist kein Anwalt!! Und von daher wirst Du - und auch niemand anderes - keinen Anwalt finden, der so etwas tut.

 

Und ich möchte Dein Gesicht mal sehen, wenn ein Ahnungsloser danach gefragt, wie er denn auf die ErSaFa- Methode gekommen ist, der STA mitteilt: "och ich war im Radarforum, da hat einer namens Koral mir dazu geraten" .

 

Wie gesagt ich gehe davon aus, dass Du unbelehrbar bist...die Zeit wird zeigen, wie viele damit Erfolg haben und wieviele nicht !!

 

Starcourse

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler
bei meinen letzten ZBB musste man nicht unterschreiben die angaben

habe ich in blockschrift duch jemand unbekannten machen lassen

wer soll wegen falschaussage belangt werden??

war ja kein einschreiben

Das ist jetzt bereits das x-te Post von Dir einfach so mitten rein. Das bewegt mich zu dem Wunsch, Du könntest Deine Fragen mit einem Mindestmaß an Großschreibung und Interpunktion versehen, das würde das Lesen immens erleichtern.

Link to post
Share on other sites

@ Pferdestehler

 

Das ist jetzt bereits das x-te Post von Dir einfach so mitten rein. Das bewegt mich zu dem Wunsch, Du könntest Deine Fragen mit einem Mindestmaß an Großschreibung und Interpunktion versehen, das würde das Lesen immens erleichtern.

Die Frage von frage ist trotzdem verständlich.

 

Ich will versuchen, darauf zu antworten.

 

@ frage

 

Ich sehe das so (auch in Auswertung der Diskussion mit starcourse): Der ZB selbst kann als Beweisstück kaum dienen. Es ist aber möglich, dass ein Staatsanwalt aus irgend einem Grund es für nötig erachtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, und wenn es gegen Unbekannt ist. Inwieweit dann die Polizei weitere Indizien bzw. einen Verdächtigen findet und inwieweit dann ein Richter einen Indizienprozess mit Erfolg durchführen und irgend einen Beschuldigten verurteilen kann, ist offen.

 

Tatsache ist, dass man mit so etwas theoretisch rechnen muss.

 

Nun kannst du dir selber die Frage beantworten, was alles möglich oder nicht möglich sein kann. (Ich bin auch noch beim Grübeln. ;) )

Link to post
Share on other sites

@ starcourse

 

a) Zeugen dürfen nicht lügen, sie dürfen entweder schweigen oder aber die Wahrheit sagen. Zwar bleibt die vorprozessuale Lüge ohne strafrechtliche Konsequenzen, aber dann darf es eben nicht zum Prozess kommen.

Zeugen dürfen nicht lügen, sie dürfen sich aber irren, dabei darf es auch zu einem Prozzess kommen, wo sie den Irrtum eingestehen und begründen können: Foto war so schlecht, dass der Vater sich selbst darauf irrtümlich erkennen konnte.

 

Ich wiederhole mich: der Vater hat mitgeholfen, dass der Täter ermittelt wurde. Insofern droht der Firma kein Fahrtenbuch. Sowie er aber in der Akte seine Anwaltes anhand des besseren Fotos seinen Irrtum erkennt und ihn sofort (nach der Verjährung ;) ) dem Gericht mitteilt, kann das Gericht ihm keinen Vorwurf machen, dass er die Unwahrheit gesagt hat.

 

Es nützt Terry nämlich gar nichts, wenn er mit Deiner Methode vielleicht (und das ist noch fraglich) um das Bußgeld herumkommt, die Firma aber jahrelang unter dieser Aktion leidet.

Wie gesagt: ein Fahrtenbuch kommt nicht in Betracht. Und wenn ja, wieso dann jahrelang?

Link to post
Share on other sites

@Koral

 

Schau mal bitte in diesen Entscheidungen nach:

BVG VRS 88, S. 158

VGH Karlsruhe VM 79, S.95

VGH Mannheim NZV 98, S.126

OVG Berlin VRS 51, S.319

 

Sie sind nur ein Bruchteil der Entscheidungen, die sich mit der Thematik beschäftigen, wenn der Halter mauert!! Die letzte legt sogar ausdrücklich fest, dass Fahrtenbuchauflage gerechtfertigt ist, wenn der Halter erst nach OWI-Verjährung den Fahrer bekanntgibt!!

 

Hat der Halter mehrere Fahrzeuge, kann die Fahrtenbuchauflage auch für alle angeordnet werden, wenn die Befürchtung besteht, dass einschlägige Zuwiderhandlungen begangen werden (BVG VM 71, S.57, OVG Münster, NJW 77, S.2181). Und welche Spedition hat keine Knöllchen?

Sie ist auf unbestimmte Zeit zulässig, wenn der Verstoß gravierend und besondere Umstände in der Person des Halters diese erforderlich machen ( OVG Bremen DAR 76, S.53) Die bewußte Täuschung der Behörde bis zur OWI Verjährung gehört dazu!! Das Stichwort ist erhebliche Energie bei Verschleierungstaktiken!!

 

Noch Fragen???

Link to post
Share on other sites

@ Goose

 

§ 467 StPO

 

(2) Die Kosten des Verfahrens, die der Angeschuldigte durch eine schuldhafte Säumnis verursacht hat, werden ihm auferlegt. Die ihm insoweit entstandenen Auslagen werden der Staatskasse nicht auferlegt.

 

(3) Die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten werden der Staatskasse nicht auferlegt, wenn der Angeschuldigte die Erhebung der öffentlichen Klage dadurch veranlasst hat, dass er in einer Selbstanzeige vorgetäuscht hat, die ihm zur Last gelegte Tat begangen zu haben.

Gilt hier nicht, wenn der Vater sofort nach Akteneinsicht dem Gericht mitteilt, dass er anhand des deutlich besseren Originalfotos erkannt hat, dass wahrscheinlich sein Sohn gefahren ist.

 

Im Übrigen gehe ich davon aus, dass der Vater rechtsschutzversichert ist.

 

@ starcourse

 

Schau mal bitte in diesen Entscheidungen nach:

BVG VRS 88, S. 158

VGH Karlsruhe VM 79, S.95

VGH Mannheim NZV 98, S.126

OVG Berlin VRS 51, S.319

Konnte ich im Internet nicht finden. Als Laie stehen mir keine weiteren Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung.

 

Sie sind nur ein Bruchteil der Entscheidungen, die sich mit der Thematik beschäftigen, wenn der Halter mauert!! Die letzte legt sogar ausdrücklich fest, dass Fahrtenbuchauflage gerechtfertigt ist, wenn der Halter erst nach OWI-Verjährung den Fahrer bekannt gibt!!
Trifft hier nicht zu, weil der Halter bereits vor der OWI den Fahrer (sich selbst) bekannt gegeben hat. Dabei hat er nicht gemauert, sondern er hat sich nur geirrt.

 

Hat der Halter mehrere Fahrzeuge, kann die Fahrtenbuchauflage auch für alle angeordnet werden, wenn die Befürchtung besteht, dass einschlägige Zuwiderhandlungen begangen werden (BVG VM 71, S.57, OVG Münster, NJW 77, S.2181). Und welche Spedition hat keine Knöllchen?

Das ist Quatsch. Für den stehenden Verkehr muss der Halter mit oder ohne Fahrtenbuch sowieso gerade stehen.

 

Sie ist auf unbestimmte Zeit zulässig, wenn der Verstoß gravierend und besondere Umstände in der Person des Halters diese erforderlich machen ( OVG Bremen DAR 76, S.53) Die bewußte Täuschung der Behörde bis zur OWI Verjährung gehört dazu!! Das Stichwort ist erhebliche Energie bei Verschleierungstaktiken!!

Es wird schwer werden, das alles zu beweisen. Mit einer Rechtsschutzversicherung und einem fähigen Anwalt (möglichst helveticus ;) ) würde ich es darauf ankommen lassen.

Link to post
Share on other sites
Gilt hier nicht, wenn der Vater sofort nach Akteneinsicht dem Gericht mitteilt, dass er anhand des deutlich besseren Originalfotos erkannt hat, dass wahrscheinlich sein Sohn gefahren ist.
Doch, wenn er nicht alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat den Sachverhalt aufzuklären!! Heißt nicht nur Foto gucken sondern auch Terminkalender etc.

 

Im Übrigen gehe ich davon aus, dass der Vater rechtsschutzversichert ist.

 

Im Falle des § 467 wird die RS-Versicherung bedingungsgemäß die Kostendeckung auf die notwendigen Kosten beschränken und die Deckung nachträglich widerrufen ... sogenannte Obliegenheitsverletzung!!

 

Konnte ich im Internet nicht finden. Als Laie stehen mir keine weiteren Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung.
Gehe in die Bibliothek, dass muß ich auch!! Beim zuständigen LG sind diese Werke vorhanden!!

 

Trifft hier nicht zu, weil der Halter bereits vor der OWI den Fahrer (sich selbst) bekannt gegeben hat. Dabei hat er nicht gemauert, sondern er hat sich nur geirrt.

 

Blödsinn, die Fahrtenbuchauflage hat keine Verschuldensfrage sondern eine Zumutbarkeitserwägung!! Außerdem ist dieser Irrtum unbeachtlich.

 

Das ist Quatsch. Für den stehenden Verkehr muss der Halter mit oder ohne Fahrtenbuch sowieso gerade stehen.
Mit Knöllchen waren keine Parkverstöße gemeint sondern Anzeigen aus dem OWI Bereich. Falls mißverständlich ausgedrückt.. sorry. Es zählen alle Verstöße!!

 

 

Es wird schwer werden, das alles zu beweisen. Mit einer Rechtsschutzversicherung und einem fähigen Anwalt (möglichst helveticus  ) würde ich es darauf ankommen lassen.

 

Zum einen geht es dabei nicht um die Verfahrenskosten, zum zweiten ist Dir die Kündigung beim dritten Schadensfall in der Regel sicher, wenn die RS-Versicherung den Eindruck gewinnt, dass Du auf ihre Kosten Tricksereien durchziehst, sogar schon beim ersten. Und versuche mal eine neue RS-Vers. zu finden, wenn Deine Dir gekündigt hat. Selbst wenn du versuchst durch eine Eigenkündigung der Sache zuvorzukommen, ist dir nach der Anfrage bei der Vorversicherung die Antragsablehnung sicher. Du kriegst für solche Sachen nämlich einen dicken Vermerk eingetragen- UR = unerwünschtes Risiko oder zu deutsch "Prozess- Hansel". Merke: Auch RS-Versicherungen machen nicht mehr jeden Scheiß mit und man darf sie nie überstrapazieren!!

 

Und beweisen läßt sich das ganz einfach. Datenbankabfrage für alle auf den Halter zugelassenen Fahrzeuge, Anzahl der Verstöße ermitteln und fertig ist die Laube. Dauert maximal ne Stunde!!

 

Koral wir können dieses Spiel bis ultimo weitertreiben... es stellt sich nur die Frage nach dem Sinn??

Link to post
Share on other sites

@ starcourse

 

Doch, wenn er nicht alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat den Sachverhalt aufzuklären!! Heißt nicht nur Foto gucken sondern auch Terminkalender etc.
Wie man einen Terminkalender zu führen hat, unterliegt keiner Rechtsvorschrift wie zum Beispiel ein Fahrtenbuch. Darum dürfte es nicht schwer sein, einen passenden Terminkalender vorzulegen und zu behaupten, dass man ihn betrachtet hat ohne dass dadurch ein Irrtum zu vermeiden war.

 

Im Falle des § 467 wird die RS-Versicherung bedingungsgemäß die Kostendeckung auf die notwendigen Kosten beschränken und die Deckung nachträglich widerrufen ... sogenannte Obliegenheitsverletzung!!

Im vorliegenden Fall muss es (mit einiger Anstrengung) nicht dazu kommen, dass der § 147 (2) (3) StPO anzuwenden ist, weil man dem Halter erst nachweisen muss, dass er alle zumutbaren Anstrengungen nicht untenommen hat, um den Sachverhalt aufzuklären.

 

Blödsinn, die Fahrtenbuchauflage hat keine Verschuldensfrage sondern eine Zumutbarkeitserwägung!! Außerdem ist dieser Irrtum unbeachtlich.
Wie dem auch sei. Es ist jedenfalls dem Halter 4 Wochen nach der Tat in Verbindung mit einem unbrauchbaren Blitzfoto ein Fahrtenbuch nicht zuzumuten.

 

Siehe hier:

 

In manchen Fällen kann eine Fahrtenbuchauflage rechtswidrig sein, wenn der Halter erst geraume Zeit nach dem Verstoß angehört wurde, und es ihm daher nicht mehr abverlangt werden konnte, sich noch an den Zeitpunkt des Tatgeschehens zu erinnern. Die Rechtsprechung verlangt, dass der Halter regelmäßig innerhalb von zwei bis drei Wochen nach dem Verstoß angehört wird. Man kann sich allerdings nicht mit Erfolg darauf berufen, als Halter zu spät angehört worden zu sein, wenn sich die verspätete Anhörung nicht ausgewirkt hat. Dies wäre z.B. der Fall, wenn dem Halter nach fünf Wochen ein Foto des Fahrers zu Anhörungszwecken vorgelegt wird. Es kommt dann nämlich nicht auf das Erinnerungsvermögen des Halters an, sondern auf dessen Erkenntnisvermögen.

 

Text: RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de

 

Zum einen geht es dabei nicht um die Verfahrenskosten, zum zweiten ist Dir die Kündigung beim dritten Schadensfall in der Regel sicher, wenn die RS-Versicherung den Eindruck gewinnt, dass Du auf ihre Kosten Tricksereien durchziehst, sogar schon beim ersten. Und versuche mal eine neue RS-Vers. zu finden, wenn Deine Dir gekündigt hat. Selbst wenn du versuchst durch eine Eigenkündigung der Sache zuvorzukommen, ist dir nach der Anfrage bei der Vorversicherung die Antragsablehnung sicher. Du kriegst für solche Sachen nämlich einen dicken Vermerk eingetragen- UR = unerwünschtes Risiko oder zu deutsch "Prozess- Hansel". Merke: Auch RS-Versicherungen machen nicht mehr jeden Scheiß mit und man darf sie nie überstrapazieren!!

 

Und beweisen läßt sich das ganz einfach. Datenbankabfrage für alle auf den Halter zugelassenen Fahrzeuge, Anzahl der Verstöße ermitteln und fertig ist die Laube. Dauert maximal ne Stunde!!

Der Vorwurf der Tricksereien wird sich nicht aufrecht erhalten lassen. Insofern sind die Sorgen, dass die RS-Versicherung kündigt, unbegründet.

 

Koral wir können dieses Spiel bis ultimo weitertreiben... es stellt sich nur die Frage nach dem Sinn??

Der Sinn ist zu zeigen, dass Terry höchst wahrscheinlich seine Strafe antreten muss, außer er macht es so, wie ich vorschlug. Da hätte er noch eine Chance.

 

Wenn du es so gut verstehst, meine Vorschläge zu entkräften, dann solltest du aber auch so ehrlich sein und nicht so tun, als würdest du Terry helfen können. Du hättest dich hier gar nicht erst zu Wort melden brauchen mit deinen blöden "normalen" Ratschlägen. So ein scheinheiliges Getue, wie ich es auch bei meinen eigenen Anwälten erleben musste, finde ich zum ;)

Link to post
Share on other sites

Koral, dass Du mit Deinen Anwälten Schwierigkeiten hattest wundert mich ehrlich gesagt überhaupt nicht mehr. Wenn Du die genauso naßforsch mit irgendwelchen halbseidenen Aussagen bedient hast, dann muß es schief gehen. Der Anwalt ist nur so gut wie sein Mandant.

 

Um es auf den Punkt zu bringen: Deine Argumentationen sind unlogisch, bruchstückhaft und auf die jeweilige Einzelsituation bezogen, daher widersprichst Du dir häufig. Du weißt nicht wann Du wo welche Position vertreten hast.

 

Goose hat es auf den Punkt gebracht: DU hast keine Ahnung, weder vom Gesetz noch von der Logik!! Aber Du hältst Dich für unfehlbar und Du bist mit Verlaub gesagt unsagbar arrogant aber leider nicht klug genug.

 

Ich werde es mir jetzt ersparen auf den gesammelten Blödsinn, den Du im Vorposting gebracht hast, einzugehen. Es fängt damit an, dass du das etc. geflissentlich übersiehst, das § 467 StPO eine Kostenregelung ist, da muß man nichts beweisen, höchstens begründen, das Zitat von Grunert widerlegt dich selber usw. usw.

 

 

Ich weiß nicht ob ich Terry helfen kann, dazu fehlt mir etliches an Informationen, aber ich kann ihn davor bewahren, Deine ungeprüften und überwiegend falschen Ratschläge kritiklos zu befolgen. Im Gegensatz zu Dir kenne ich meine Grenzen und versuche nicht mich als Mr. Alleskönner hinzustellen, der sich nach erfolgloser Mission dann im Dunkel des Internets verkrümelt, wenn es denn schief geht. Du bist einer jener verantwortungslosen Geister, die mit den Sorgen anderer sich zu profilieren suchen, ohne selber je sich solchen Risiken auszusetzen. Und das finde ich zum ;)

 

Ein dickes Auto ersetzt kein Hirn.....leider :) Also versuch was aus Deinem Leben zu machen...

Link to post
Share on other sites

Starcourse, es ist eine Tatsache, ich spreche aus Erfahrung, dass der Gang zum Anwalt frustrierender sein kann, als sich hier im Forum umzuschauen. Mir ist es lieber, und vielleicht geht es anderen genauso, mich mit einem Mr. Alleskönner (z. B. Alberto) zu beschäftigen und auseinanderzusetzen, als mich noch einmal in blinder Hoffnung einem Anwalt anzuvertrauen, der mich mit den Worten empfängt: „Herr Koral, warum sind sie denn nicht schon früher zu mir gekommen?“ als ich ihm von meinen etlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen berichtete. Am Schluss ist dann bei ihm nichts als heiße Luft herausgekommen ist.

 

Diese schlimme Erfahrung der Ohnmächtigkeit werden auch andere machen, bzw. gemacht haben. Damit sie etwas Hoffnung schöpfen können, übernehme ich (zusammen mit anderen) im Forum zeitweilig die Funktion von Alberto (in seiner Abwesenheit). Das hat mit Profilierungssucht nichts zu tun, sondern entspricht eher einem Solidargedanken, wobei ich bei dem was ich tue auch immer noch etwas dazulernen kann. Wenn man meine Postings genau verfolgt, wird man merken, dass von einem „Mr. Alleskönner“ bei mir nicht gesprochen werden kann. So hab ich z. B. im Thread

 

Wie soll sich ERSAFA verhalten, bis jetzt hat alles gut geklappt

http://www.radarforum.de/forum/index.php?a...e+war+am+anfang

 

unserem Freund JosefStadler meine Sorge zum Ausdruck gebracht, dass er nicht fahrlässig in den §164 „hineinschlittert“ und dass er schon im Vorfeld nach einem geeigneten Anwalt Ausschau halten sollte. Wie man aber sieht, hat er bravourös die Sache durchgezogen, woraus ich wieder etwas lernen konnte.

 

Ich brauche nicht zu versuchen, aus meinem Leben etwas zu machen, das hab ich schon. Mein Hirn muss ja wohl ausreichend genug sein, sonst hätte ich kein „dickes Auto“.

Link to post
Share on other sites

Koral, das ist doch genau das was ich meine. Du hast dort JosefStadler einen Anwalt empfohlen, im Thread von Gasi argumentierst Du dann vehement gegen die Beauftragung eines Anwaltes. Was sollen die Leser denn jetzt tun... Anwalt ja oder Anwalt nein? Ist die Gefahr des § 164 StGB denn nun groß (wie im Thread von JosefStadler) oder eher theoretischer Natur, wie hier ausgedrückt?

 

Ich persönlich bedauere, dass Du schlechte Erfahrungen mit Deinen Anwälten gemacht hast. Wie ich schon einmal schrieb, gibt es gute und schlechte Anwälte, auch sogar gute Anwälte, die mal eine Sache verbocken. Wo Menschen arbeiten, passieren nun mal Fehler. Ich bin der letzte der unseren Berufsstand in den Himmel loben wird, dafür habe ich zuviel Mist gesehen. Nur ab einer gewissen Stufe kommt der Laie ohne anwaltliche Hilfe nicht weiter, die Kunst ist es den richtigen Anwalt zu finden. Deine Empfehlung, was helveticus angeht, würde ich sogar nicht einmal negativ bewerten, obwohl ich ihn in der Praxis noch nicht erlebt habe. Aber er scheint nicht aufs Maul gefallen sein, er hat Chuzpe und er ist abgeklärt genug, um Sachen auch distanziert zu betrachten. Das ist schon mal ein guter Anfang, was danach kommt muß die Erfahrung zeigen. Und auch wenn ich nicht alles teile, was er schreibt... Klappern gehört nun mal zum Handwerk.

 

Alles was ich erreichen will, ist, dass Du bedächtiger mit Deinen Ratschlägen umgehst. ErSaFa ist eine Methode, die man nur als letzten Notanker nimmt, in Situationen zB. , wo aufgrund hoher Punktzahlen der Führerscheinverlust oder auch der Verlust des Arbeitsplatzes droht (zB. bei dreimonatigen Fahrverbot). Dann und nur dann lohnt sich das Risiko und auch nur, wenn alle anderen Methoden keinen Erfolg versprechen - aber nicht bei der Ersttat mit nem Monat Fahrverbot, das man auch in eine erhöhte Geldbuße umwandeln kann. Oder vielleicht auch in einer Situation wie die von JosefStadler, wo die Behörde/Polizei bestenfalls ein ganz schwaches Indiz für den Täter hat und die Beweislage einfach ideal ist. (wobei ich das Ergebnis nicht kenne, das ist nach wie vor offen geblieben).

 

Für den letzten Satz meines nächtlichen Vorpostings möchte ich mich entschuldigen. Der war einfach unter der Gürtellinie und ich hätte abgeklärt genug sein müssen, dies nicht zu tun. Es war spät und auch mir geht manchmal halt die Hutschnur hoch.

 

Mein Vorschlag wäre, wir lassen das Beharken jetzt sein. Wir werden uns gegenseitig von unseren Standpunkten nicht überzeugen lassen und der Thread bringt den Leuten dann nichts.

 

In diesem Sinne

 

Starcourse

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

Nun jungs dann bringe ich euch doch mal auf den neusten stand.

 

 

Heute ist der 21 Dezember 2003 und ich sowie auch die Firma hat bisher nichts von den Behörden gehört.

Auf den Zeugefrage bogen habe ich bisher nicht geantwortet.

 

Da die 3 Monatsfrist hat am 22.10.03 begonnen. Damit sind ja nun schon 2 Monate rum.

 

Ratet ihr mir nun die Sache weiterhin auszustitzen oder, lieber noch zu reagieren und bessere Fotos anzufordern oder der gleichen ?

 

Ich plediere ja die nicht "auf zuwecken" wenn nun auf den zeugefragebogen geantwortet wird.

 

Ist man eigentlich verpflichtet auf diesen Zeugefragebogen zu antworten ?

 

 

Gruß

Terry

Link to post
Share on other sites

@ TerryMcGinnis

 

Meinst du die Behörde hat keinen Kalender in ihrer Amtsstube? Ob mit oder ohne "Wecken", sie wird darauf schauen. Ohne ERSAFA wirst du höchst wahrscheinlich innerhalb von 3 Monaten ermittelt. Ein Monat ist eine lange Zeit. Die Behörde ordnet rechtzeitig an, dir einen AB zuschicken. Die Verjährung ist unterbrochen und du hast genug Zeit, dir dein Bild anzufordern, was aber nicht heißt, dass du die Strafe nicht bekommst. Wenn du das Foto gleich anforderst, bekommst du den AB umso eher und die Strafe erst recht, weil du dich mit der Anforderung verdächtig machst.

 

Herzlichen Glückwunsch für die Behörde!

Link to post
Share on other sites
Ist die Gefahr des § 164 StGB denn nun groß (wie im Thread von JosefStadler) oder eher theoretischer Natur, wie hier ausgedrückt?
Theoretischer Natur, wenn man sich halbwegs zusammenreißt.

Negative Ausnahme: Gasi & Co.

Aber das muss ja auch nicht sein.

 

 

Wie man aber sieht, hat er bravourös die Sache durchgezogen, woraus ich wieder etwas lernen konnte

 

Kann man so sagen, ja :koch:

Wobei mein Dank der Halterin und dem ERSAFA gelten, beides (wenn die Halterin nicht weiblich wäre) "echte Männer", die der Polizei mitten ins Gesicht lügen können und dabei auch noch sympatisch wirken (so wie ich selber auch).

Das ist in meinen Augen Mut und Rückgrat, und nicht, zu seinen Taten wie das letzte Weichei zu stehen. ;)

 

 

(wobei ich das Ergebnis nicht kenne, das ist nach wie vor offen geblieben)

 

Stimmt nicht, ich habe ausführlich über das Ergebnis berichtet.

Also nochmal die Kurzfassung: Halterin geht zu Polizei und gibt an, der ERSAFA (eine Werkstatt) habe die Maschine reparieren wollen. Der AB geht mangels Briefkasten zurück, schließlich wird er zugestellt. Ich bin völlig aus dem Spiel und werde später nicht einmal mehr beiläufig erwähnt. Nach 3 Monaten und 14 Tagen flogen die Sektkorken. Nachweis einer Straftat nach § 164 IMVHO def. unmöglich.

 

Viele Grüße

Josef

Link to post
Share on other sites
Guest rennfahrer²
Wie man aber sieht, hat er bravourös die Sache durchgezogen, woraus ich wieder etwas lernen konnte

 

Kann man so sagen, ja :koch:

Wobei mein Dank der Halterin und dem ERSAFA gelten, beides (wenn die Halterin nicht weiblich wäre) "echte Männer", die der Polizei mitten ins Gesicht lügen können und dabei auch noch sympatisch wirken (so wie ich selber auch).

Das ist in meinen Augen Mut und Rückgrat, und nicht, zu seinen Taten wie das letzte Weichei zu stehen. :blink:

Du sagst es!!

 

Aber leider stellt man ja meist erst hinterher fest, ob man die "richtigen" Freunde um einen Gefallen gebeten hat oder nicht.

 

PS: Ich hätte auch Probleme jemanden zu finden, der vor Gericht halbwegs glaubwürdig lügt ohne sich in die Hosen zu machen :blink:, aber da ich ja anständig fahre brauch ich sowas ja auch nicht ;)

Edited by rennfahrer²
Link to post
Share on other sites

@ rennfahrer²

 

PS: Ich hätte auch Probleme jemanden zu finden, der vor Gericht halbwegs glaubwürdig lügt ohne sich in die Hosen zu machen
Man kann die ERSAFA-Methode beginnen und versuchen, ohne Gericht auszukommen, was manchmal auch klappt. (s. JS).

 

aber da ich ja anständig fahre brauch ich sowas ja auch nicht

Wenn ich "anständig" fahre, laufe ich immer Gefahr, geblitzt zu werden. :koch:

Link to post
Share on other sites
Guest rennfahrer²

@Koral

 

Man kann die ERSAFA-Methode beginnen und versuchen, ohne Gericht auszukommen, was manchmal auch klappt. (s. JS).

Ja, ich bin bisher davon ausgegangen, dass man von mir als EU-Ausländer auf dem EWMA kein Foto zum Vergleichen hat.

Nun musste ich aber nach Durchsicht meiner alten Akte mit Entsetzen feststellen, dass mein Foto gleichzeitig beim Ausländeramt angefordert wird.

 

Ich wollte nämlich keine vergrößerte Ausweiskopie an die BuGeBehörde schicken, wer weiß, vielleicht hätten die mein Foto ja an die Pinnwand der "most wanted" gehängt :koch:

 

Da es mir aber zu anstrengend ist ständig irgendwelche Protokolle, Eichurkunden oder Ähnliches anzufordern warte ich einfach ab, bis das Gericht mich einlädt :blink:

Ausserdem passiert es nicht selten, dass der Fahrer der Halter war und der ERSAFA (wer kann das sein ?) eben volle 3 1/2 Monate aussitzen muss. Hier gehts halt scheinbar ruckzuck mit der Ermittlung, was ich mir nur dadurch erklären kann, da ich ja keinen lästigen Polizeibesuch mehr bekomme, dass man mich irgendwo "vorgemerkt" hat und es erst gar nicht mehr mittels eines Amtshilfeersuchens versucht, aber wer weiß das schon... ;)

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...