Jump to content

Kurze Frage An Die Polizisten


Recommended Posts

Hi,

 

Und man kann sich auch anhauchen lassen.

Das würde ich rein aus hygienischen Gründen kategorisch ablehnen.

Ich würde es keinem Polizisten zumuten, ihm meinen Mundgully zu verabreichen, auch wenn er mich drum bittet.

 

Grüße

Wolle

Link to post
Share on other sites

Hallo, Biber,

 

da die meisten Beiträge, die ich gelesen habe, von dir kamen, gehe ich hauptsächlich mal auf diese ein (da ich Blaulicht seit langem ignoriere, habe ich nur das gelesen, was zwischendurch zitiert wurde, und das möchte ich nun lieber nicht kommentieren :shutup: ).

 

Fangen wir mal mit dem Arzt an:

 

Ärzte sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Blutentnahmen durchzuführen.

 

Man kann als Polizeibeamter deshalb nicht mal eben mit dem Probanden zum nächstgelegenen Hausarzt gehen und von ihm eine Blutentnahme verlangen.

 

Bei etlichen Krankenhäusern sieht es da schon ein wenig anders aus.

 

Auch hier sind die Ärzte vom Grundsatz her nicht gezwungen, eine BE durchzuführen, aber viele Krankenhäuser verlangen dies von ihren Mitarbeitern, weil sie dafür dementsprechend eine Rechnung stellen können.

 

Hier findet sich deshalb in aller Regel immer ein Arzt für eine BE.

 

Des Weiteren haben die meisten Reviere eine Auswahl an Ärzten, die sich bereit erklärt haben, BE, Leichenschauen, Haftfähigkeitsuntersuchungen usw. durchzuführen. Wird vom Polizeibeamten die BE angeordnet, kommen sie auf die Dienststelle und führen sie dann auch durch.

 

Denkbar ist (habe ich aber selber noch nie erlebt), dass ein Arzt während der Untersuchung, insbesondere durch den Dreh - Nystagmus - Test, den Eindruck gewinnt, dass der Proband nicht bzw. nicht so alkoholisiert ist, dass es zumindest für eine Owi nach § 24a StVG reicht. Spricht er den Beamten darauf an, wäre dieser gut beraten, sich noch einmal mit dem Betroffenen/Beschuldigten zu unterhalten und ihm noch einmal einen Alko - Test anzubieten, und genauso wäre es von Vorteil für diesen, den Test durchzuführen, wenn er sich sicher wäre, dass dieser zu seinen Gunsten ausfällt.

 

Wie gesagt: Das ist jetzt nur die Theorie, um auch auf diesen Aspekt einzugehen.

 

Zurück zur Verdachtsgewinnung:

 

Hier reicht in aller Regel jedem Staatsanwalt und jedem Richter, wenn der Beamte einen deutlichen Alkoholgeruch wahrnimmt, aber keine weitere Bestätigung (für oder wider den Betroffenen/Beschuldigten) durch einen Atemalkoholtest hat.

Deshalb wird eine Beschwerde oder gar eine Gegenanzeige in solchen Fällen ins Leere laufen.

 

Im Zweifelsfall kann man sich, auch, wenn es den Richtervorbehalt nicht mehr gibt, vor der BE immer noch über den zuständigen Bereitschaftsstaatsanwalt oder ggf. Richter die BE anordnen lassen und sich damit Rückendeckung holen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

  • Like 2
Link to post
Share on other sites

Ärzte können auch die Durchführung einer Blutentnahme verweigern, sofern sie nicht vertraglich oder dienstlich dazu verpflichtet sind. Ein Richter oder die Staatsanwaltschaft kann jedoch einen Arzt zum Sachverständigen bestellen und dadurch zur Durchfürhung einer Entnahme einer Blutprobe verpflichten.

 

https://www.strassenverkehrsamt.de/magazin/angeordnete-blutprobe-kann-nicht-verweigert-werden

Link to post
Share on other sites

(...)

Danke, nachteule. Ich hoffe, Deine Kollegen glauben wenigstens Dir.

 

(...)

Ach. Schön, Daß Du Dich informiert hast. Ist trotzdem Sachverhaltsquetsche.

Link to post
Share on other sites

Danke, nachteule. Ich hoffe, Deine Kollegen glauben wenigstens Dir.

Warum sollte ich ihm glauben? Bzw. wo widerspricht er meinen Aussagen?
Link to post
Share on other sites
  • 1 month later...

um nochmal zur eigentlichen Frage zurueckzukommen:

 

Wenn das ganze in einem "vernuenftigen" respektvollem Rahmen abgelaufen und der Draegertest entsprechend negativ verlief (bei der Blutprobe ist ja nicht sofort das Ergebnis sichtbar), kann dann nicht, sofern Kapazitaeten verfuegbar sind, auch der Ruecktransport im Streifenwagen erfolgen?

 

Wenn der Verdaechtige natuerlich "doof kommt" und/oder ausfallend wird, wuerde sich mein entgegenkommen auch sehr in dienstlichen Grenzen halten...

Link to post
Share on other sites

Wenn das ganze in einem "vernuenftigen" respektvollem Rahmen abgelaufen und der Draegertest entsprechend negativ verlief (bei der Blutprobe ist ja nicht sofort das Ergebnis sichtbar), kann dann nicht, sofern Kapazitaeten verfuegbar sind, auch der Ruecktransport im Streifenwagen erfolgen?

Könnte, kann aber eigentlich nicht, da die Rückfahrt nicht versichert ist. Passiert also zufälliger- und dummerweise mal was, dürfen sich die den Rücktransport ohne dienstlichen Grund durchführenden Kollegen warm anziehen. Ich für meinen Teil gehe dieses Risiko grundsätzlich nicht ein.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...