Biber 715 Posted February 13, 2019 Report Share Posted February 13, 2019 Frag doch Alexa, wenn Du mit zwei Mausklicks nicht klar kommst.Ich habe Alexa Deine Geschichte vorgelesen und gefragt, was dran sei. Auf die Frage, wer das geschrieben habe, habe ich 'm3_' geantwortet. Daraufhin ist das Teil vor Lachen vom Tisch gefallen und nun kaputt. Wird Dir wohl ähnlich ergangen sein, sonst hättest Du ja sicher die Verlinkung geliefert. Das sind eher die Ansätze aus der Haushaltssatzung2018, bzw. ein Teil davon.Meinst Du echt? Das würde ja bedeuten, daß der cand. Dr., Kämpfer für die Entdieselten, Rächer der Geblitzten und Einzig wahre Wissende aller verkehrsrechtlichen Fragen mal wieder beweist, daß er eigentlich wie der bekannte Kaiser dasteht. Kaum zu glauben, oder? Quote Link to post Share on other sites
m3_ 438 Posted February 19, 2019 Report Share Posted February 19, 2019 @biber: Bei deinen Texten lacht meine Alexa bombenfeststehend im Regal und spielt dann immer den Trollsong an: https://www.youtube.com/watch?v=gkTb9GP9lVI . Hast Du auch mal 'nen Sachbeitrag zum Thema? Könntest ja mal aus deinem Bundesland berichten, ob Bußgeldströme der Cops auch zu den Kommunen fließen? @rth: : Der Landesregierung liegen keine Angaben über die Höhe der durch die Kommunen eingenommenen Verwarn- und Bußgelder im Zusammenhang mit der Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen vor. Einnahmen der Kommunen aus Bußgeldverfahren können grundsätzlich zur Finanzierung aller Aufgaben eingesetzt werden....Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse, die den Schluss rechtfertigen, dass kommunale Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anderen Zwecken als der Verkehrssicherheit dienen. Aus "Kleine Anfrage Drucksache 16/3787" vom 14.08.2013, https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-3783.pdf;jsessionid=D8506F10946DCBB9BBB7B2F518E19F3C.xworker Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted February 19, 2019 Author Report Share Posted February 19, 2019 @m3, was willst du mir mit dem Hinweis auf das Altpapier sagen? Das Bussgeld ohne Zweckbindung eingenommen werden setze ich als bekannt voraus. Quote Link to post Share on other sites
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