wolle63 115 Posted August 8, 2018 Report Share Posted August 8, 2018 Mathematik/Physik 6. bzw. 7. Klasse. GrüßeWolle Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted August 8, 2018 Report Share Posted August 8, 2018 Sorry, Bearbeitungszeit vorbei..... Und wenn man es noch weiter treibt, dann hat bei einer (geschätzten) Entfernung von 25m der Messstrahl (zur Erinnerung, bevor die Frage kommt: 5 Grad horizontaler Öffnungswinkel) eine Breite von ca. 2,20m.Die (jaaaaaa geschätzt) 250ms davor, waren ziemlich exakt beide Fahrzeuge genau hintereinander. Das hintere Fahrzeug war also für den Messstrahl "unsichtbar".Als es dann "aufgetaucht" ist, kann es (rechne ich jetzt nicht vor) zu einer signifikanten Messabweichung (über den Daumen 5m Abstand zwischen beiden Fahrzeugen) gekommen sein, die die (zu hohe) gemessene Geschwindigkeit erklären könnte.Sowas würde sicher (wie bereits vom "Sieger" Bluey, der nichts beweisen, sondern nur behaupten muss, geschrieben) ein Gutachter genau feststellen können. Nur lohnt sich der bei 15 Euro eben nicht.Vielleicht sollten die Strafen wirklich (wie von Dir vorgeschlagen) signifiknat angehoben werden, dann lohnt es sich wenigstens, gegen sowas wie hier vorzugehen. GrüßeSnyder Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,727 Posted August 8, 2018 Report Share Posted August 8, 2018 Sorry, Bearbeitungszeit vorbei..... Und wenn man es noch weiter treibt, dann hat bei einer (geschätzten) Entfernung von 25m der Messstrahl (zur Erinnerung, bevor die Frage kommt: 5 Grad horizontaler Öffnungswinkel) eine Breite von ca. 2,20m.Die (jaaaaaa geschätzt) 250ms davor, waren ziemlich exakt beide Fahrzeuge genau hintereinander. Das hintere Fahrzeug war also für den Messstrahl "unsichtbar".Als es dann "aufgetaucht" ist, kann es (rechne ich jetzt nicht vor) zu einer signifikanten Messabweichung (über den Daumen 5m Abstand zwischen beiden Fahrzeugen) gekommen sein, die die (zu hohe) gemessene Geschwindigkeit erklären könnte.Sowas würde sicher (wie bereits vom "Sieger" Bluey, der nichts beweisen, sondern nur behaupten muss, geschrieben) ein Gutachter genau feststellen können. Nur lohnt sich der bei 15 Euro eben nicht.Vielleicht sollten die Strafen wirklich (wie von Dir vorgeschlagen) signifiknat angehoben werden, dann lohnt es sich wenigstens, gegen sowas wie hier vorzugehen. GrüßeSnyder1. beide Fahrzeuge fahren in entgegengesetzter Richtung2. die Anlage kann erkennen, wer in welche Richtung fährt und entscheidet quasi auch, wer bzw. ob überhaupt ein Fahrzeug gemessen wird. Das wird auch entsprechend angezeigt3. interessant wäre aber insbesondere Deine Berechnung, wie oder wonach es denn zu einer signifikanten Meßabweichung gekommen sein soll. Die angeblich zu hohe gemessene Geschwindigkeit erklärt IMHO erst einmal gar nichts. Ich hab es schon soooo oft erlebt, daß Leute meinten oder behaupteten, sie seien nicht zu schnell gewesen. Auch ohne irgendein anderes in der Nähe befindliches Fahrzeug. Diese Abwehrhaltung ist völlig normal.4. danke für die Lorbeeren, aber wo bitte war oder bin ich denn ein "Sieger"? Und falsch, ich muß sehr wohl vieles beweisen. In diesem Falle wäre es das Meßfoto, welches als Beweis herhalten würde. Und im Regelfall gehaupte ich nicht, sondern schildere meine Beobachtungen etcpp und lege diese anderen Leuten zur Bewertung und Beurteilung vor.5. was ein Gutachter tatsächlich feststellen könnte oder würde, wissen wir beide nicht. Genauso gut könnte er feststellen, daß hier alles in Ordnung war.6. ich glaube nicht, daß die Masse wirklich eine solche drastische Erhöhung der Strafen möchte. Denn sehr sehr viele müßten in diesem Fall sehr viel mehr zahlen als heute. BTW: bist Du jetzt @wolle63 oder @Snyder? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 8, 2018 Report Share Posted August 8, 2018 Mathematik/Physik 6. bzw. 7. Klasse.Wow. Hast Du da solche exakten Berechnungen und Beweisführungen(...) (geschätzten) Entfernung (...) (geschätzt) (...) ziemlich exakt (...) kann es (rechne ich jetzt nicht vor) (...) (über den Daumen (...) die (...) erklären könnte.gelernt? Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted August 9, 2018 Report Share Posted August 9, 2018 @Bluey: Hier müssen aber beide Fahrzeuge fast gleichzeitig in den Messstrahl gefahren sein, einer von links, einer von rechts. Dann hat der Roller das Auto "verdeckt". Nachdem er weitergefahren ist, ist das Auto (in größerer Entfernung als der Roller) wieder im Messstrahl "aufgetaucht".Sowas müsste man mal nachstellen, das ist ja wie ein 6er im Lotto...... GrüßeWolle (nicht Snyder) Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,727 Posted August 9, 2018 Report Share Posted August 9, 2018 @Bluey: Hier müssen aber beide Fahrzeuge fast gleichzeitig in den Messstrahl gefahren seinDas behauptest Du. Fest steht das allerdings nicht. Dann hat der Roller das Auto "verdeckt".Auch nur eine unbelegte Behauptung. Nachdem er weitergefahren ist, ist das Auto (in größerer Entfernung als der Roller) wieder im Messstrahl "aufgetaucht".Selbst wenn: ich glaube nicht daran, daß der Roller den Meßwert des Pkw verfälscht hat. Wenn die Anlage den Roller zuerst erfaßt hat, dann mißt sie auch diesen und nicht den Pkw, es sei denn, die Messung des Rollers ist abgeschlossen und erst DANN wird der Pkw von der Anlage erfaßt. Das widerspricht aber Deiner Behauptung, beide Fahrzeuge seien parallel in den Meßstrahl eingefahren. Meine Sicht der Dinge: die Anlage hat den Roller zuerst erfaßt und anschließend den Pkw. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted August 10, 2018 Report Share Posted August 10, 2018 Wenn der Roller langsamer als 20 km/h gefahren ist, konnte er nicht erfasst werden. Quote Link to post Share on other sites
frankenwaelder 84 Posted August 10, 2018 Report Share Posted August 10, 2018 Doch. Aber nicht (gültig) gemessen. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted August 10, 2018 Report Share Posted August 10, 2018 Doch. Aber nicht (gültig) gemessen.Also bestand die Möglichkeit, dass sich im Radarstrahlenbereich zwei Fahrzeuge befunden haben. Der Roller wurde dann nicht gemessen, aber irgendwann der Pkw. Der Roller hat aber den mittleren 2/4 Bildbreich noch nicht verlassen und in der Zeit konnte er die Radarstrahlen beeinflussen, wie jeder metallische Gegenstand zwischen Rardarantenne und Pkw. Damit liegt keine Messung vor, die unter gleichen Vorraussetzung gleiche Ergebnisse erwarten lässt. Hätte der Roller die mittleren 2/4 des Bildbereiches verlassen sähe es anders aus. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 10, 2018 Report Share Posted August 10, 2018 Schon beeidnruckend, wie genau man Bescheid wissen kann, wenn man wenig Fakten, aber jede Menge Spekulationen zugrunde legt. Fängt schon beim Roller an - der ist (immer noch) keiner. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.