QTreiberin 807 Posted December 1, 2017 Report Share Posted December 1, 2017 Du setzt Deinem vorherigem Unsinn noch viel größeren Unsinn obendrauf und schreibst einen Stuss der einfach nur wehtut! Als würde ein Blinder von der Farbe schreiben... Lass doch einfach die Finger von den Tasten wenn Du null Ahnung hast! Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 1, 2017 Report Share Posted December 1, 2017 Was meinst du, ist denn falsch? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 1, 2017 Report Share Posted December 1, 2017 Darf ich auch schreiben was ggf. richtig sein könnte? Sonst bin ich das halbe WE am schreiben und eigentlich ist morgen Weihnachtsmarkt-Hopping angesagt und Sonntag sind wir zum Essen beim Chinesen eingeladen... Auf beides würde ich ungern verzichten... Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 1, 2017 Report Share Posted December 1, 2017 Wie du magst Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted December 1, 2017 Report Share Posted December 1, 2017 Moin Moin Noch eine allgemeine Frage:-Mein Führerschein ist jetzt bereits eine Woche entzogen und wird noch sicher mind.eine weitere Woche entzogen bleiben.Wird mir diese Zeit zum Fahrverbot angerechnet?Dein FS ist nicht entzogen, der wurde sichergestellt bzw. beschlagnahmt (falls du mit der Sicherstellung nicht einverstanden warst).Jetzt (da OWi und keine Straftat), kannst du dir den auf jeden Fall wieder abholen (laß dich nicht abwimmeln).Die endgültige Abgabe wegen eines evtl. Fahrverbotes (falls es bei der Owi bleibt) muß erst bei Rechtskraft des Bussgeldbescheides erfolgen.Die paar Tage, die du den FS jetzt nicht hattest, zählen nicht für das (OWi)Fahrverbot, dieser Monat (Regelfall) muß am Stück abgelaufen/abgesessen werden. Gruß Quote Link to post Share on other sites
randy8631 8 Posted December 1, 2017 Author Report Share Posted December 1, 2017 Schau mal bitte hier rein: https://dejure.org/gesetze/StVG/25.html Absatz 6 Steht da nicht, dass es mir sogar angerechnet werden kann oder habe ich da was falsch verstanden? Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted December 1, 2017 Report Share Posted December 1, 2017 Warum sollte ich einen Thread grundlos ins OT führen? Ich hab den Unsinn von @Prickelpitt richtig gestellt um den TE nicht weiter zu verunsichern, das sollte reichen da es auch an der Fragestellung des TE vorbeigehen würde.Bei dieser Forumshygiene hat man ja richtig Bock, hier noch was zu schreiben Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted December 2, 2017 Report Share Posted December 2, 2017 Moin Moin Steht da nicht, dass es mir sogar angerechnet werden kann oder habe ich da was falsch verstanden?Ja, liest sich so. Mir war nicht bekannt, daß die "amtl. Verwahrung" offenbar der vorl. Entziehung gleichgestellt ist. Du wirst es ja erleben ob oder ob nicht. Gruß 1 Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted December 3, 2017 Report Share Posted December 3, 2017 Ich bin normal gefahren, ich habe nicht verwaschen gesprochen, ich hatte keine Gleichgewichtsstörungen etc. Nichts Negatives!Du bist also Alkohol gewöhnt was?Das gäbe mir zu denkenMit Ausfallerscheinungen: Straftat, Folge: MPU.Ohne Ausfallerscheinungen: Gewöhnung an Alkohol, Folge: MPU. Das ist Beamtenlogik, wie in #9 beschrieben:Der Cop will unbedingt eine Strafanzeige schreiben und sah aufgrund des grenzwertigen Ergebnisses seine Felle davon schwimmen,Erst in #42 hat QTreiberin hinzugefügt, daß für eine MPU (bei Alk < 1,1%o ohne Ausfallerscheinungen) noch weitere Bedingungen erfüllt sein müssen. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 3, 2017 Report Share Posted December 3, 2017 Ich hoffe doch auf eine MPU 1 %0 RESTalkohlMittags Wieviel wurde den vorher konsumiert? Und wenn man stark betrunken war - was bei 1 %0 Restalkohl - zu vermuten liegt, warum fährt man, obwohl das noch nicht abgebaut sein kann?Wenn man jedoch nicht so stark betrunken war (gefühlt), so hat man denoch viel Alkohol konsumiert (Fakt aufgeund Restalkohl) Durchaus eine Konstellation, wo die Fahrerlaubnisbehörde prüfen muss, ob dieser Mensch, mit diesem Trinkverhalten, eine Fahrerlaubnis haben sollte. Und dazu sollten Fachleute hinzugezogen werden (MPU) Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted December 3, 2017 Report Share Posted December 3, 2017 Durchaus eine Konstellation, wo die Fahrerlaubnisbehörde prüfen muss, ob dieser Mensch, mit diesem Trinkverhalten, eine Fahrerlaubnis haben sollte.Sagt welche Rechtsvorschrift? Mal ganz abgesehen davon, daß wir über das Trinkverhalten des TE exakt keine Kenntnis haben. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 3, 2017 Report Share Posted December 3, 2017 Du bist schon ein komischer Kauz, das hat keine Rechtsvorschrift gesagt, sondern das ist meine Meinung zu diesem Thema. Eine Meinung, anders als z.b. eine Bachelorarbeit im Recht, beruht nicht nur auf das Aneinanderreihen rechtlicher Thesen, Urzeile, Kommentierung und Gesetzesnorm, sondern einfach nachdem was man zu einem gewissen Thema aus verschiedenen Gesichtspunkten her denken kann. Das muss nicht alles rein juristisch sein. Spannend wird es, wenn der eine sich Definition aus dem Recht bedient und der andere aus der Bereich der Soziologie. Oder formelle Begriffe von materiellen Begrifflichkeiten trennen. Aber falls du an am Recht interessiert bist, dann schau mal im paragraph 2 abs 8 StVGWobei das lediglich eine Gesetzesnorm ist, meine Antwort hatte ich dir ja gesagt, ist meine Meinung zu dem Thema und nicht eine geschriebene Gesetzesnorm. Wenn du jedoch nur so denken kannst, dann hilft dir vielleicht dieser Paragraph weiter Welche Rechtsnorm sagt eigentlich, dass man nach dem Toilettengang die Hände waschen muss? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted December 3, 2017 Report Share Posted December 3, 2017 das hat keine Rechtsvorschrift gesagt, sondern das ist meine Meinung zu diesem Thema.Dann sei doch so nett und schreib das auch gleich so hin. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 3, 2017 Report Share Posted December 3, 2017 Schrieb ich Nur du hast es nicht so verstanden Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted December 3, 2017 Report Share Posted December 3, 2017 Wenn Du tatsächlich meinst, diese AussageDurchaus eine Konstellation, wo die Fahrerlaubnisbehörde prüfen muss, ob dieser Mensch, mit diesem Trinkverhalten, eine Fahrerlaubnis haben sollte.sei eine Meinungsäußerung, haben wir ganz offensichtlich unterschiedliche Ansichten über den Gebrauch der deutschen Sprache. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 4, 2017 Report Share Posted December 4, 2017 @gerreMit Ausfallerscheinungen: Straftat, Folge: MPU.Ohne Ausfallerscheinungen: Gewöhnung an Alkohol, Folge: MPU.Hanebüchener Unsinn und mit dem geltenden Recht absolut nicht in Einklang zu bringen.Bist Du zufällig mit @Blaulicht blutsverwandt?Erst in #42 hat QTreiberin hinzugefügt, daß für eine MPU (bei Alk < 1,1%o ohne Ausfallerscheinungen) noch weitere Bedingungen erfüllt sein müssen.Falsch, in Post #27 schrieb ich schon, dass eine MPU nicht zu erwarten ist. @BlaulichtIch hoffe doch auf eine MPU(...)Durchaus eine Konstellation, wo die Fahrerlaubnisbehörde prüfen muss, ob dieser Mensch, mit diesem Trinkverhalten, eine Fahrerlaubnis haben sollte. Und dazu sollten Fachleute hinzugezogen werden (MPU)Was Du Dir hier Illegales von der FEB erhoffst ist für die Fragestellung des TE absolut nicht von Belang und der Rest -wie fast immer- geistiger Dünnpfiffdas hat keine Rechtsvorschrift gesagt, sondern das ist meine Meinung zu diesem Thema.Immer wieder schön, wie Du als Polizist (?) das Recht regelmäßig mit Füßen treten möchtest. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted December 4, 2017 Report Share Posted December 4, 2017 Moin Moin Mit Ausfallerscheinungen: Straftat, Folge: MPU.Ohne Ausfallerscheinungen: Gewöhnung an Alkohol, Folge: MPU.Gibt es einen Grund warum du mich im Zusammenhang mit MPU zitierst?Oder wolltest du mal wieder blödlabern? Hab ich mich über MPU geäußert? oder über Anzeigenfertigung? Oder bist du nur in ungünstigem sozialen Umfeld aufgewachsen, um nicht zu verstehen, daß deine Bemerkung völlig ohne Zusammenhang abgesondert ist? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 4, 2017 Report Share Posted December 4, 2017 Q Wenn du wüsstest, wenn ich schon alles mit Füssen getreten habe... .... bezüglich MPU irrst du dich.Macht nichts, ich bewundere jedoch deine Überzeugung. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 4, 2017 Report Share Posted December 4, 2017 Wenn du wüsstest, wenn ich schon alles mit Füssen getreten habe... Oh, ich glaube das ist der erste Beitrag von Dir den ich wirklich glaube... Was waren es? Demonstranten und Betrunkene? Oder Hunde und Katzen? .... bezüglich MPU irrst du dich ....und es bleibt der bisher einzige Beitrag... Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted December 4, 2017 Report Share Posted December 4, 2017 QDie Dame schreibt sich QTreiberin, liebes B. Soviel Zeit muß sein. Wenn du wüsstest, wenn ich schon alles mit Füssen getreten habe...Erzähl mal. .... bezüglich MPU irrst du dich.Das ist sicher richtig, aber sie kann ja nicht immer Recht haben. Schließlich kann sie, auch wenn sie im passenden 'Bereich' arbeitet, natürlich kaum den Wissensstand eines Polizisten haben, der praktisch täglich mit solchen Fällen zu tun hat und damit die Konsequenzen aus eigener Erfahrung kennt. Aber um ihrem und unser aller Unwissen abzuhelfen, wirst Du doch sicher so drei oder fünf passende Fälle verlinken können. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 4, 2017 Report Share Posted December 4, 2017 Googel mal Du wirst finden: In der Regel...Grundsätzlich... ... keine MPU unter 1,6 wenn das so anfängt, wie geht es weiter?... hinzukommen.. Anhaltspunkte.. Alkohlmissbrauch... weiter Erkenntnisse... begründete Einzelfallentscheidung Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted December 4, 2017 Report Share Posted December 4, 2017 Hallo, Biber,Das ist sicher richtig, aber sie kann ja nicht immer Recht haben. Schließlich kann sie, auch wenn sie im passenden 'Bereich' arbeitet, natürlich kaum den Wissensstand eines Polizisten haben, der praktisch täglich mit solchen Fällen zu tun hat und damit die Konsequenzen aus eigener Erfahrung kennt. Aber um ihrem und unser aller Unwissen abzuhelfen, wirst Du doch sicher so drei oder fünf passende Fälle verlinken können.Du magst ja mit diesem Kommentar recht haben, aber Du wirst nach all dem, was Blaulicht bisher geschrieben hat, nicht davon ausgehen, dass dieser schon jemals mit solchen Fällen zu tun hatte. Er hat ja vor einiger Zeit selber eingeräumt, dass er nicht der Verkehrspolizei angehört und dass die Verkehrssachbearbeitung nicht zu seinem Tätigkeitsfeld gehört. Viele Grüße, Nachteule 1 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 5, 2017 Report Share Posted December 5, 2017 @Blauchlicht, auch beim zehnten Mal wird Dein Blödsinn nicht besser... Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted December 5, 2017 Report Share Posted December 5, 2017 Moin Moin Wenn du wüsstest, wenn ich schon alles mit Füssen getreten habe...Wann denn? Gruß Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted December 5, 2017 Report Share Posted December 5, 2017 Ganz unrecht hat er nicht. Es gibt durchaus die Möglichkeit einer Meldung an die FEB wenn dem geneigten Polizeibeamten etwas auffällt. Auch außerhalb des Straßenverkehrs. Gibt außerdem noch mehr als reinen Alkoholkonsum. Teilweise sogar die politische Gewolltheit von so etwas. "System gelbe Karte" usw... Wenn die FEB tatsächlich etwas unternimmt wird das unter Umständen von Richtern wieder zurechtgestutzt. Hatte so ein Beispiel auch schon hier im Forum gebracht. Aber da TE sich hier zu gar nichts geäußert hat, was sollte man melden? TE hatte mittags unter 1,1 ‰? Mehr wäre nicht da. Und was sollte die FEB tun? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted December 5, 2017 Report Share Posted December 5, 2017 Googel malDu hast also nichts, außer Deiner Meinung (die zwar Deiner Meinung nach eine Meinung ist, tatsächlich hast Du aber nichts anderes als eine Feststellung hingeschrieben, aber das nur am Rande). Für diese Deine 'Meinung' hast Du exakt keine einzige Begründung. Und nein, 'weil ich das so will' reicht als Begründung nicht aus. Du wirst nach all dem, was Blaulicht bisher geschrieben hat, nicht davon ausgehen, dass dieser schon jemals mit solchen Fällen zu tun hatte.Ich weiß. Deshalb war ich in meinem beitrag ja auch ein klein wenig ironisch. Er hat ja vor einiger Zeit selber eingeräumt, dass er nicht der Verkehrspolizei angehört und dass die Verkehrssachbearbeitung nicht zu seinem Tätigkeitsfeld gehört.Wenn ich mich nicht sehr täusche, gehört er nicht der 'normalen' Polizei an. Und ich hoffe schwer, daß zu seinem Tätigkeitsfeld nichts gehört, was irgendwie direkt mit Menschen zu tun hat bzw. auf diese irgendwie einwirken könnte. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 5, 2017 Report Share Posted December 5, 2017 Uih... jetzt bin ich aber neugierig? Es gibt 'normale' und 'unnormale Polizei'? In welchem Gesetz steht das?Wo ist das konkret definiert? Was unterscheidet normale und unnormale Polizei? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 5, 2017 Report Share Posted December 5, 2017 Findest Du nicht, daß es so langsam albern und peinlich wird?! 2 Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted December 5, 2017 Report Share Posted December 5, 2017 Hallo, andicorsa,Es gibt durchaus die Möglichkeit einer Meldung an die FEB wenn dem geneigten Polizeibeamten etwas auffällt.Auch außerhalb des Straßenverkehrs.Gibt außerdem noch mehr als reinen Alkoholkonsum.Du hast recht damit, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass der sachbearbeitende Polizeibeamte eine Mitteilung an die Führerscheinstelle schreibt und es wäre grundsätzlich auch nicht falsch. Der Beamte kennt den TE vermutlich nicht und somit weiß er nicht, ob dieser schon des Öfteren negativ durch seinen Alkoholkonsum aufgefallen ist. Sollten bei der Fsst innerhalb kurzer Zeit mehrere Meldungen über solche Auffälligkeiten, unter Umständen auch ohne direkten Bezug zum Straßenverkehr, eingehen, wäre es nicht ausgeschlossen, dass dann doch eine MPU angeordnet wird. Im vorliegenden Fall schreibt der TE aber, dass er noch nie auffällig geworden ist und wenn das jetzt weiter so bleibt, hat die Fsst m. E. bei diesem einmaligen Vorfall nicht die geringste Rechtsgrundlage für die Anordnung einer MPU. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
randy8631 8 Posted December 7, 2017 Author Report Share Posted December 7, 2017 Hi Leute, ich konnte heute meinen Führerschein per Einschreiben bei der Post abholen. "Die weitere Bearbeitung hat ergeben, dass mein sichergestellter Führerschein zurückgegeben werden kann.... ...Sie sind daher ab sofort wieder berechtigt Kraftfahrtzeuge zu führen... ...die Rückgabe des Führerscheins beendet das Verfahren nicht und es können möglicherweise weitere Ermittlungenzu einer richterlichen Entscheidung führen...." Das waren mal die relevanten Auszüge im Anschreiben. Heißt das jetzt sicher, dass es eine OWI ist und ich jetzt auf den Bußgeldbescheid warte?? Quote Link to post Share on other sites
randy8631 8 Posted December 7, 2017 Author Report Share Posted December 7, 2017 Das Verfahren ist aber noch nicht eingestellt.Muss ich da noch was befürchten? Oder ist das so mehr oder weniger Standardschreiben? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 7, 2017 Report Share Posted December 7, 2017 Das heißt, dass die Ermittlungen nicht auf eine Straftat hindeuten und von daher die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit an die Bußgeldstelle abgeben wird. Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted December 7, 2017 Report Share Posted December 7, 2017 Echt? Die Bußgeldstelle ist federführend für weitere Ermittlungen [die] zu einer richterlichen Entscheidung führen....?Da hab ich ja wieder was gelernt Quote Link to post Share on other sites
randy8631 8 Posted December 7, 2017 Author Report Share Posted December 7, 2017 Das ist das vollständige Satz: "Sie werden jedoch darüber belehrt, dass die Rückgabe des Führerscheins das Verfahren nicht beendet und dass möglicherweise weitere Ermittlungen und neue Erkenntnisse zu einer gegenteiligen richterlichen Entscheidung führen können" Heißt das nicht, dass der Richter zunächst bereits entschieden hat und wenn keine neuen Erkenntnisse vorliegen, die Entscheidung vorerst fest steht? Was können denn "neue Erkenntnisse" sein? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 7, 2017 Report Share Posted December 7, 2017 *Seufz*..... siehe Post #82. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted December 9, 2017 Report Share Posted December 9, 2017 Moin Moin Echt? Die Bußgeldstelle ist federführend § 46 Abs. 2 OWiG Gruß 1 Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted December 12, 2017 Report Share Posted December 12, 2017 @andy8631: der Satz ist Standard und kommt unter alle Schreiben, bei denen eine vorläufige Entziehung aufgehoben wird. Höchstwahrscheinlich wird das Strafverfahren eingestellt und der Vorgang an die Bußgeldbehörde abgegeben werden. Quote Link to post Share on other sites
juschi 39 Posted June 30, 2018 Report Share Posted June 30, 2018 Das Kafkaeske an Ausfallerscheinungen oder nicht, ist doch, dass, zeigt man bei über 1 Promille welche, einem eine VErkehrsgefährdung vorgeworfen werden kann. Zeigt man keine Ausfallerscheinungan kann einem vorgeworfen werden, dass man an so hohe Dosen Alkohol gewöhnt ist und regelmäßiger Alkoholmissbrauch vorgeworfen werden kann. Im Übrigen ist es mir selbst schon passiert, dass der Staatsanwalt einen Sachverständigen beauftragt hat, die Promille zum Tatzeitpunkt zurückzurechnen, denn bei mir war es auch ein abfallender Pegel. Solche Rückrechnungen passieren also, zumindest in BW. Im Übrigen kann ich den hier so oft geäußerten Vorwurf, dass Rechtsanwälte oft Einsprüche einlegen, die den Mandanten am Ende nur Geld kosten, nicht bestätigen. Mein RA riet mir dazu, den Strafbefehl zu akzeptieren. Er sah nach einem Gespräch mit dem Staatsanwalt "keine Chance" für mich. Am Ende konnte einerseits der Sachverständige meine Einlassungen nicht entkräften, das war aber unerheblich, da ich aus anderen Gründen freigesprochen wurde. Die ganze Anklage war derart hanebüchen, dass die Staatsanwaltschaft ihren Referendar zum Verlieren in die Verhandlung geschickt hatte. Quote Link to post Share on other sites
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