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Angehalten Mit Restalkohol


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Darf ich auch schreiben was ggf. richtig sein könnte?

 

Sonst bin ich das halbe WE am schreiben und eigentlich ist morgen Weihnachtsmarkt-Hopping angesagt und Sonntag sind wir zum Essen beim Chinesen eingeladen...

 

Auf beides würde ich ungern verzichten...

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Moin Moin

 

 

Noch eine allgemeine Frage:

-Mein Führerschein ist jetzt bereits eine Woche entzogen und wird noch sicher mind.

eine weitere Woche entzogen bleiben.

Wird mir diese Zeit zum Fahrverbot angerechnet?

Dein FS ist nicht entzogen, der wurde sichergestellt bzw. beschlagnahmt (falls du mit der Sicherstellung nicht einverstanden warst).

Jetzt (da OWi und keine Straftat), kannst du dir den auf jeden Fall wieder abholen (laß dich nicht abwimmeln).

Die endgültige Abgabe wegen eines evtl. Fahrverbotes (falls es bei der Owi bleibt) muß erst bei Rechtskraft des Bussgeldbescheides erfolgen.

Die paar Tage, die du den FS jetzt nicht hattest, zählen nicht für das (OWi)Fahrverbot, dieser Monat (Regelfall) muß am Stück abgelaufen/abgesessen werden.

 

Gruß

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Warum sollte ich einen Thread grundlos ins OT führen?

 

Ich hab den Unsinn von @Prickelpitt richtig gestellt um den TE nicht weiter zu verunsichern, das sollte reichen da es auch an der Fragestellung des TE vorbeigehen würde.

Bei dieser Forumshygiene hat man ja richtig Bock, hier noch was zu schreiben :cool:

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Moin Moin

 

 

Steht da nicht, dass es mir sogar angerechnet werden kann oder habe ich da was falsch verstanden?

Ja, liest sich so.

 

Mir war nicht bekannt, daß die "amtl. Verwahrung" offenbar der vorl. Entziehung gleichgestellt ist.

 

Du wirst es ja erleben ob oder ob nicht.

 

 

 

Gruß

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Ich bin normal gefahren, ich habe nicht verwaschen gesprochen, ich hatte keine Gleichgewichtsstörungen etc. Nichts Negatives!

Du bist also Alkohol gewöhnt was?

Das gäbe mir zu denken

Mit Ausfallerscheinungen: Straftat, Folge: MPU.

Ohne Ausfallerscheinungen: Gewöhnung an Alkohol, Folge: MPU.

 

Das ist Beamtenlogik, wie in #9 beschrieben:

Der Cop will unbedingt eine Strafanzeige schreiben und sah aufgrund des grenzwertigen Ergebnisses seine Felle davon schwimmen,

Erst in #42 hat QTreiberin hinzugefügt, daß für eine MPU (bei Alk < 1,1%o ohne Ausfallerscheinungen) noch weitere Bedingungen erfüllt sein müssen. :cool:

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Ich hoffe doch auf eine MPU

 

 

1 %0 RESTalkohl

Mittags

 

Wieviel wurde den vorher konsumiert?

 

Und wenn man stark betrunken war - was bei 1 %0 Restalkohl - zu vermuten liegt, warum fährt man, obwohl das noch nicht abgebaut sein kann?

Wenn man jedoch nicht so stark betrunken war (gefühlt), so hat man denoch viel Alkohol konsumiert (Fakt aufgeund Restalkohl)

 

Durchaus eine Konstellation, wo die Fahrerlaubnisbehörde prüfen muss, ob dieser Mensch, mit diesem Trinkverhalten, eine Fahrerlaubnis haben sollte. Und dazu sollten Fachleute hinzugezogen werden (MPU)

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Durchaus eine Konstellation, wo die Fahrerlaubnisbehörde prüfen muss, ob dieser Mensch, mit diesem Trinkverhalten, eine Fahrerlaubnis haben sollte.

Sagt welche Rechtsvorschrift?

 

Mal ganz abgesehen davon, daß wir über das Trinkverhalten des TE exakt keine Kenntnis haben.

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Du bist schon ein komischer Kauz, das hat keine Rechtsvorschrift gesagt, sondern das ist meine Meinung zu diesem Thema. Eine Meinung, anders als z.b. eine Bachelorarbeit im Recht, beruht nicht nur auf das Aneinanderreihen rechtlicher Thesen, Urzeile, Kommentierung und Gesetzesnorm, sondern einfach nachdem was man zu einem gewissen Thema aus verschiedenen Gesichtspunkten her denken kann. Das muss nicht alles rein juristisch sein. Spannend wird es, wenn der eine sich Definition aus dem Recht bedient und der andere aus der Bereich der Soziologie. Oder formelle Begriffe von materiellen Begrifflichkeiten trennen.

 

 

 

Aber falls du an am Recht interessiert bist, dann schau mal im paragraph 2 abs 8 StVG

Wobei das lediglich eine Gesetzesnorm ist, meine Antwort hatte ich dir ja gesagt, ist meine Meinung zu dem Thema und nicht eine geschriebene Gesetzesnorm. Wenn du jedoch nur so denken kannst, dann hilft dir vielleicht dieser Paragraph weiter

 

 

Welche Rechtsnorm sagt eigentlich, dass man nach dem Toilettengang die Hände waschen muss?

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Wenn Du tatsächlich meinst, diese Aussage

Durchaus eine Konstellation, wo die Fahrerlaubnisbehörde prüfen muss, ob dieser Mensch, mit diesem Trinkverhalten, eine Fahrerlaubnis haben sollte.

sei eine Meinungsäußerung, haben wir ganz offensichtlich unterschiedliche Ansichten über den Gebrauch der deutschen Sprache.

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@gerre

Mit Ausfallerscheinungen: Straftat, Folge: MPU.

Ohne Ausfallerscheinungen: Gewöhnung an Alkohol, Folge: MPU.

Hanebüchener Unsinn und mit dem geltenden Recht absolut nicht in Einklang zu bringen.
Bist Du zufällig mit @Blaulicht blutsverwandt?

Erst in #42 hat QTreiberin hinzugefügt, daß für eine MPU (bei Alk < 1,1%o ohne Ausfallerscheinungen) noch weitere Bedingungen erfüllt sein müssen.

Falsch, in Post #27 schrieb ich schon, dass eine MPU nicht zu erwarten ist.

 


@Blaulicht

Ich hoffe doch auf eine MPU
(...)
Durchaus eine Konstellation, wo die Fahrerlaubnisbehörde prüfen muss, ob dieser Mensch, mit diesem Trinkverhalten, eine Fahrerlaubnis haben sollte. Und dazu sollten Fachleute hinzugezogen werden (MPU)

Was Du Dir hier Illegales von der FEB erhoffst ist für die Fragestellung des TE absolut nicht von Belang und der Rest -wie fast immer- geistiger Dünnpfiff

das hat keine Rechtsvorschrift gesagt, sondern das ist meine Meinung zu diesem Thema.

Immer wieder schön, wie Du als Polizist (?) das Recht regelmäßig mit Füßen treten möchtest.

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Moin Moin

 

 

Mit Ausfallerscheinungen: Straftat, Folge: MPU.

Ohne Ausfallerscheinungen: Gewöhnung an Alkohol, Folge: MPU.

Gibt es einen Grund warum du mich im Zusammenhang mit MPU zitierst?

Oder wolltest du mal wieder blödlabern?

 

Hab ich mich über MPU geäußert? oder über Anzeigenfertigung?

 

Oder bist du nur in ungünstigem sozialen Umfeld aufgewachsen, um nicht zu verstehen, daß deine Bemerkung völlig ohne Zusammenhang abgesondert ist?

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Wenn du wüsstest, wenn ich schon alles mit Füssen getreten habe...

Oh, ich glaube das ist der erste Beitrag von Dir den ich wirklich glaube...

 

Was waren es?

Demonstranten und Betrunkene?

Oder Hunde und Katzen?

 

 

.... bezüglich MPU irrst du dich

....und es bleibt der bisher einzige Beitrag...
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Q

Die Dame schreibt sich QTreiberin, liebes B. Soviel Zeit muß sein.

 

Wenn du wüsstest, wenn ich schon alles mit Füssen getreten habe...

Erzähl mal.

 

.... bezüglich MPU irrst du dich.

Das ist sicher richtig, aber sie kann ja nicht immer Recht haben. Schließlich kann sie, auch wenn sie im passenden 'Bereich' arbeitet, natürlich kaum den Wissensstand eines Polizisten haben, der praktisch täglich mit solchen Fällen zu tun hat und damit die Konsequenzen aus eigener Erfahrung kennt. Aber um ihrem und unser aller Unwissen abzuhelfen, wirst Du doch sicher so drei oder fünf passende Fälle verlinken können.

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Hallo, Biber,

Das ist sicher richtig, aber sie kann ja nicht immer Recht haben. Schließlich kann sie, auch wenn sie im passenden 'Bereich' arbeitet, natürlich kaum den Wissensstand eines Polizisten haben, der praktisch täglich mit solchen Fällen zu tun hat und damit die Konsequenzen aus eigener Erfahrung kennt. Aber um ihrem und unser aller Unwissen abzuhelfen, wirst Du doch sicher so drei oder fünf passende Fälle verlinken können.

Du magst ja mit diesem Kommentar recht haben, aber Du wirst nach all dem, was Blaulicht bisher geschrieben hat, nicht davon ausgehen, dass dieser schon jemals mit solchen Fällen zu tun hatte.

 

Er hat ja vor einiger Zeit selber eingeräumt, dass er nicht der Verkehrspolizei angehört und dass die Verkehrssachbearbeitung nicht zu seinem Tätigkeitsfeld gehört.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ganz unrecht hat er nicht.

 

Es gibt durchaus die Möglichkeit einer Meldung an die FEB wenn dem geneigten Polizeibeamten etwas auffällt.

 

Auch außerhalb des Straßenverkehrs.

Gibt außerdem noch mehr als reinen Alkoholkonsum.

 

Teilweise sogar die politische Gewolltheit von so etwas. "System gelbe Karte" usw...

 

Wenn die FEB tatsächlich etwas unternimmt wird das unter Umständen

von Richtern wieder zurechtgestutzt.

Hatte so ein Beispiel auch schon hier im Forum gebracht.

 

 

Aber da TE sich hier zu gar nichts geäußert hat, was sollte man melden?

TE hatte mittags unter 1,1 ‰? Mehr wäre nicht da.

Und was sollte die FEB tun?

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Googel mal

Du hast also nichts, außer Deiner Meinung (die zwar Deiner Meinung nach eine Meinung ist, tatsächlich hast Du aber nichts anderes als eine Feststellung hingeschrieben, aber das nur am Rande). Für diese Deine 'Meinung' hast Du exakt keine einzige Begründung. Und nein, 'weil ich das so will' reicht als Begründung nicht aus.

 

Du wirst nach all dem, was Blaulicht bisher geschrieben hat, nicht davon ausgehen, dass dieser schon jemals mit solchen Fällen zu tun hatte.

Ich weiß. Deshalb war ich in meinem beitrag ja auch ein klein wenig ironisch.

 

Er hat ja vor einiger Zeit selber eingeräumt, dass er nicht der Verkehrspolizei angehört und dass die Verkehrssachbearbeitung nicht zu seinem Tätigkeitsfeld gehört.

Wenn ich mich nicht sehr täusche, gehört er nicht der 'normalen' Polizei an. Und ich hoffe schwer, daß zu seinem Tätigkeitsfeld nichts gehört, was irgendwie direkt mit Menschen zu tun hat bzw. auf diese irgendwie einwirken könnte.

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Hallo, andicorsa,

Es gibt durchaus die Möglichkeit einer Meldung an die FEB wenn dem geneigten Polizeibeamten etwas auffällt.

Auch außerhalb des Straßenverkehrs.
Gibt außerdem noch mehr als reinen Alkoholkonsum.

Du hast recht damit, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass der sachbearbeitende Polizeibeamte eine Mitteilung an die Führerscheinstelle schreibt und es wäre grundsätzlich auch nicht falsch.

 

Der Beamte kennt den TE vermutlich nicht und somit weiß er nicht, ob dieser schon des Öfteren negativ durch seinen Alkoholkonsum aufgefallen ist.

 

Sollten bei der Fsst innerhalb kurzer Zeit mehrere Meldungen über solche Auffälligkeiten, unter Umständen auch ohne direkten Bezug zum Straßenverkehr, eingehen, wäre es nicht ausgeschlossen, dass dann doch eine MPU angeordnet wird.

 

Im vorliegenden Fall schreibt der TE aber, dass er noch nie auffällig geworden ist und wenn das jetzt weiter so bleibt, hat die Fsst m. E. bei diesem einmaligen Vorfall nicht die geringste Rechtsgrundlage für die Anordnung einer MPU.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hi Leute,

 

ich konnte heute meinen Führerschein per Einschreiben bei der Post abholen.

 

"Die weitere Bearbeitung hat ergeben, dass mein sichergestellter Führerschein zurückgegeben werden kann....

 

...Sie sind daher ab sofort wieder berechtigt Kraftfahrtzeuge zu führen...

 

...die Rückgabe des Führerscheins beendet das Verfahren nicht und es können möglicherweise weitere Ermittlungen

zu einer richterlichen Entscheidung führen...."

 

Das waren mal die relevanten Auszüge im Anschreiben.

 

Heißt das jetzt sicher, dass es eine OWI ist und ich jetzt auf den Bußgeldbescheid warte??

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Das ist das vollständige Satz:

 

"Sie werden jedoch darüber belehrt, dass die Rückgabe des Führerscheins das Verfahren nicht beendet und dass möglicherweise weitere Ermittlungen und neue Erkenntnisse zu einer gegenteiligen richterlichen Entscheidung führen können"

 

Heißt das nicht, dass der Richter zunächst bereits entschieden hat und wenn keine neuen Erkenntnisse vorliegen, die Entscheidung vorerst fest steht?

 

Was können denn "neue Erkenntnisse" sein?

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  • 6 months later...

Das Kafkaeske an Ausfallerscheinungen oder nicht, ist doch, dass, zeigt man bei über 1 Promille welche, einem eine VErkehrsgefährdung vorgeworfen werden kann. Zeigt man keine Ausfallerscheinungan kann einem vorgeworfen werden, dass man an so hohe Dosen Alkohol gewöhnt ist und regelmäßiger Alkoholmissbrauch vorgeworfen werden kann.

 

Im Übrigen ist es mir selbst schon passiert, dass der Staatsanwalt einen Sachverständigen beauftragt hat, die Promille zum Tatzeitpunkt zurückzurechnen, denn bei mir war es auch ein abfallender Pegel. Solche Rückrechnungen passieren also, zumindest in BW.

 

Im Übrigen kann ich den hier so oft geäußerten Vorwurf, dass Rechtsanwälte oft Einsprüche einlegen, die den Mandanten am Ende nur Geld kosten, nicht bestätigen.

 

Mein RA riet mir dazu, den Strafbefehl zu akzeptieren. Er sah nach einem Gespräch mit dem Staatsanwalt "keine Chance" für mich.

 

Am Ende konnte einerseits der Sachverständige meine Einlassungen nicht entkräften, das war aber unerheblich, da ich aus anderen Gründen freigesprochen wurde. Die ganze Anklage war derart hanebüchen, dass die Staatsanwaltschaft ihren Referendar zum Verlieren in die Verhandlung geschickt hatte.

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