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§ 25A Stvg - Kosten Des Verfahrens


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Yo, und ohne KFZ keine Möglichkeit, mit einem irgendwie angemessenen Aufwand zur Arbeit zu komnen, also arbeitslos oder Hartz IV, also kein Steuerzahler mehr, sondern im Gegenteil. Quasi eine Win-win-Situation.

Fragt sich nur, für wen.....

 

Grüße

Wolle

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Fragt sich nur, für wen.....

Wolle

Für alle ...

 

Für alle Forenteilnehmer sind @Kolbenfeders Beiträge lediglich zur Belustigung gedacht. Also eine Art Hartz4-Fernsehen auf Forenebene.

 

Du musst wissen, wenn draußen die Temperaturen steigen, läuft er zur Höchstform auf. Er zieht die graue Strickjacke an (was gegen Kälte hilft, wird sicher auch gegen Wärme helfen) und sagt seinen Friseurtermin ab. Fünfzig Eurocent für die Parkuhr mag er auch nicht investieren...)

 

Problematischer wird es, wenn jemand diesen Unsinn ernst nehmen würde und versuchen umzusetzen. Derartiges ist mir nur aus Japan bekannt. Als Bewohner einiger Bezirke bekommst Du nur ein Kfz zugelassen, wenn Du dies auf privatem Grund abstellen kannst. Die Menschen nehmen aber auch zwei Stunden Anfahrtszeit (einfach) in Kauf.

Hier in Atlanta gibt es dagegen riesige Parkflächen, teils kostenfrei - aber auch kostenpflichtige. Ohne Auto geht kaum etwas. Und genau in diese Richtung entwickelt sich Deutschland -> zum Zweit- oder Drittjob.

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den Rest jeweils für 1 Jahr an Bürger zur Anmietung meistbietend versteigern.

gut, dass du dich in den Gesetzen und Verordnungen so gut auskennst.

 

Gemeinden brauchen Geld!

aber nicht durch Rechtsbruch

 

Hallo,

welcher Rechtsbruch? Ein dem öffentlichen Verkehr entwidmetes Stück komunalen Grund kann eine Komune sehr wohl vermieten, den Preis dafür per Ausschreibung ( als praktisch Versteigerung ) dann sich ergeben lassen und mit dem meistbietenden den Vertrag abschliessen.

 

Ob nun ein Nutzungsrecht die Komune oder die VEBEG eine gebrauchte Gulaschkanone und Knobelbecher verkauft.

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  • 1 year later...

Nach langer Abstinenz vom Radarforum habe ich mir wohl was komisches angehängt. Mein Auto wurde bei einem Urlaubsaufenthalt kurz vor dem Hotel geparkt, um mich nach der Zufahrt für den Hotelparkplatz zu erkundigen. Ich komme zurück - Knöllchen :shutup: Auf meinen Einspruch zum Bußgeldbescheid, da mir die Behörde auf Anfrage keine näheren Informationen zum potentiellen Fahrer geliefert hat, kam nicht etwa ein Kostenbescheid, sondern eine Abgabemitteilung an die Staatsanwaltschaft. Soviel zu überlasteten Gerichten. Von dort erhielt ich eine mehrseitige Verfahrensbelehrung, die mir ein Beschlussverfahren unter Aufgabe einiger Rechte vorschlug, und in der Sache in 2 kurzen Sätzen den Hinweis, dass es auf die Fahrereigenschaft nicht ankomme. Der Rechtsfolgehinweis war dann aber nur ein halber, lediglich interpretierbarer Textbaustein. Ich bat um Aufklärung, welche Meinung das Gericht nun hätte, und bekam lediglich den Hinweis auf § 25a StVG.

 

Sind in die Kosten des Verfahrens nun auch die Gerichtskosten einzubeziehen? Wenn man mir die Fahrereigenschaft nicht nachweisen kann, sondern lediglich mir als Halter die Kosten überhilft, habe ich dann das Verfahren gewonnen? Dann sollten für mich doch gar keine Kosten anfallen, oder?

 

Ich freue mich auf Erfahrungsberichte...

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Moin Moin

 

 

...kurz vor dem Hotel geparkt...

...Ich komme zurück - Knöllchen...

 

War ja dann doch nicht so kurz.

 

 

Auf meinen Einspruch zum Bußgeldbescheid...

Üblicherweise kommt da erst eine schriftliche Verwarnung.

 

Da wird es nämlich interessant.

Wurdest du (als Halter?) sofort als Betroffener (also als "Täter") angeschrieben?

Oder kam erst ein Zeugenbogen?

Gibt es weitere Beweismittel gegen dich als Fahrer?

 

 

Sind in die Kosten des Verfahrens nun auch die Gerichtskosten einzubeziehen?

... habe ich dann das Verfahren gewonnen?

Mal in den § 25a StVG reingeguckt?

Der greift nämlich erst dann, wenn bei der ursprünglichen Tat (Parkverstoß) die Verjährung eingetreten ist, die Behörde also keinen Täter ermitteln konnte (ja, irgendwie hast du da "gewonnen")

Da sollte aber ein Einstellungsbescheid kommen, i.d.R. gleichzeitig mit dem Kostenbescheid nach § 25a StVG (also nur ein Brief).

Da wird eine Pauschale verlangt - paarnzwanzigfuffzig

 

Bis der Kostenbescheid aber kommt, dauert das.

 

 

 

Gruß

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War ja dann doch nicht so kurz.

 

 

...weiss ja nicht, wie langsam die arbeiten, aber mehr als 5 min sicher nicht.

 

Üblicherweise kommt da erst eine schriftliche Verwarnung.

 

Da wird es nämlich interessant.

Wurdest du (als Halter?) sofort als Betroffener (also als "Täter") angeschrieben?

 

"Am Tattag... am Tatort... als Halter des PKW...Sie parkten..." Dazu hätte ich mich innerhalb einer Woche äußern können, war jedoch im Urlaub.

 

 

Gibt es weitere Beweismittel gegen dich als Fahrer?

 

Danach hatte ich im Einspruch gefragt, jedoch keine Antwort erhalten.

 

 

Meine Antworten im Fettdruck, hab das mit dem Zitieren wohl nicht mehr drauf ;-)

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Moin Moin

 

Bereits 1993 hat das BVerfG (2 BvR 843/93) entschieden, daß bei Fehlen weiterer Beweise die Schlußfolgerung, der Halter sei auch der verantwortliche Fahrer bei Parkverstößen, nicht gezogen werden darf.

Diese Entscheidungen sind nach § 31 Abs. 1 BVerfGG für Behörden bindend.

Das Eröffnen eines Bußgeldverfahrens und versenden des Anhörungsbogens gegen den Halter (als einzigen Ansprechpartner der Bußgeldstelle) ist dann aber rechtswidrig.

Das Urteil muss, aufgrund seiner Reife, bis zu jeder Bußgeldstelle durchgedrungen sein.

 

Jetzt haben wir in D aber das Rechtmäßigkeitsprinzip aus dem GG.

Für einen Kostenbescheid aus § 25a StVG ist ein verjährtes Bußgeldverfahren erforderlich und die Fahrerermittlung darf kein unangemessener Aufwand sein.

 

Wenn man jetzt 1 und 1 zusammenzählt und entsprechend argumentiert, zahlt man weder wegen des ursprünglichen Parkverstoßes, noch wegen des Kostenbescheides und für eine mögl. Fahrtenbuchanordnung auch nicht.

 

Und alles nur, weil die Behörde ungeschickterweise keinen Zeugenbogen verschickt hat, zumal der ja auch keinen (auch keinen unangemessenen) Aufwand bedeutet.

 

 

 

Gruß

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  • 4 weeks later...

Soeben hat mich ein Fax vom AG erreicht, dass ich a) abgeladen wurde, und b) ein Einstellungsbeschluss unter Vorbehalt einer Ahndung nach 25a StVG. Schade, dass man dafür einen Richter beschäftigen muss, das hätte die Bußgeldbehörde sicher auch selbst hingekriegt. Danke für die Hinweise bis dato, ich melde mich, wenn noch etwas nachkommt.

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  • 2 weeks later...

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