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Radrennsport Auf Der Straße - Was Ist Richtig Was Ist Falsch?


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Wenn jetzt so ein Radfahrer mich bei einem von mir unverschuldeten Unfall schädigt, bleibe ich auf einem Teil der Kosten wegen der Betriebsgefahr sitzen. Wie wir wissen ist die Haftung aus der Betriebsgefahr unabhängig von meinem Verschulden.

 

Fährt jetzt ein Kampfradler wie die Sau, ist das in erster Linie seine Sache, solange er nicht mein Vermögen gefährdet. Deshalb habe ich ein berechtigtes Interesse das solche Vögel eingefangen werden.

Tja, 'hartmut', das ist eben das Risiko, dass Du als Kraftfahrer freiwillig (!) eingehst, die Gesetzeslage ist bekannt. Der Radfahrer geht das Risiko ein, im Falle eines Unfalles - ob selbst verschuldet oder nicht - verletzt oder gar gehimmelt wird. Will er dieses Risiko nicht eingehen, laesst er sein Fahrrad stehen. Du solltest genauso handeln, denn merke: Die Strasse als Verkehrsraum ist fuer alle da!

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Es gibt aber sicherlich weit mehr Unfälle, welche KFZ-Lenker verursacht haben. Stimmst du hier auch zu? Reden wir dann vom gefährlicheren Autofahrer...?

Das kannst Du nicht belegen, genauso wenig wie ich es belegen kann. Dazu ist die Rechtssprechung viel zu unterschiedlich.

 

Bei einem Unfall gibt es meist mehrere Ursachen die zum Unfall beigetragen haben. Immer wieder beliebt der Radfahrer auf dem Gehweg, und der Autofahrer aus der Einfahrt. Da findet sich alles, von Autofahrer zu 100% bis zum Radfahrer zu 100% Schuld.

 

Aber jetzt mal zu den typischen Vorwürfen die da eine Rolle spielen. Der Autofahrer, mangelnde Sorgfaltspflicht, der Radfahrer durfte den Gehweg nicht nutzen, und wie ich schon öfters geschrieben habe, da wo Radfahrer und Fußgänger sich den Weg teilen, Schrittgeschwindigkeit.

 

Diese 3 Ursachen zusammen führten zum Unfall. Jetzt gewichte wer ist Unfallverursacher?

Wäre der Autofahrer nicht aus der Ausfahrt herausgefahren, kein Unfall.

Wäre der Radfahrer nicht auf dem Gehweg gefahren, kein Unfall.

Wäre der Radfahrer mit Schrittgeschwindigkeit gefahren, hätte wahrscheinlich der Unfall vermieden werden können.

Der Unterschied ist, der Autofahrer durfte da fahren, der Radfahrer nicht.

 

Reden wir dann vom gefährlicheren Autofahrer...?

Spielt das eine Rolle? Unfälle verursachen beide Gruppen. Zumal es um die Haftungsfrage ging.

 

In Beitrag #30 bezeichnest du das Befahren einer Landstraße mit dem Rad als Gefährdung, das ist Unsinn...

Das bezog sich auf einen ganz bestimmten Fall, dennoch sage ich, Radfahrer haben nichts auf der Landstraße zu suchen wenn sich parallel ein Radweg befindet.

 

Richtig. Schwächere Verkehrsteilnehmer sind besonders geschützt.

Und das leistet die Anrechnung der Betriebsgefahr? Gibt es dadurch weniger Unfälle?

 

Aber mal weiter ausholend. Bei Bau von Autos sind etliche Schutzmaßnahmen zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern zu beachten. Genannt sei mal die nachgiebige Motorhaube so als Knautschzone für Menschen. Dazu kommt noch der Schutz der Insassen, egal ob Airbag oder Gurt, oder sonst was. Beim Motorrad ist der Helm vorgeschrieben, fehlende Schutzkleidung macht sich dann bei der Schadensregelung bemerkbar. Sogar Verkehrsteilnehmer die langsamer unterwegs sind als Radfahrer, sprich Mofafahrer müssen mindestens einen vernünftigen Helm tragen. Müssen sich mit Fahrlicht für andere VT kenntlich machen.

 

Der Radfahrer muss eigentlich nichts machen. Imho dient im Auto der Gurt, auf den motorisierten Zweirädern, außer Pedelec, der Helm weniger dem Schutz der Insassen oder Träger, sondern zum Schutz der Unfallgegner vor hohen Schadensersatzforderungen.

 

Was ich da nicht verstehe, warum müssen sich dann schwache Verkehrsteilnehmer nicht auch einem gewissen Schutz versehen. Als potentieller Unfallgegner macht es für mich schon einen kleinen Unterschied ob ich wegen fahrlässiger Körperverletzung ( die meist eingestellt wird ) oder fahrlässiger Tötung vor den Kadi komme. Mir persönlich ist es egal ob sich jemand schützt, nur darf fehlender Schutz nicht dem Unfallgegner zum Nachteil gelangen.

 

Fährt jetzt ein Autofahrer wie die Sau... Ist dann auch nur hauptsächlich das Vermögen des Radlers in Gefahr...? Erkennst du den Unterschied, den die Rechtssprechung dort vorsieht?

 

Es geht um Betriebsgefahr, die hat ein Radfahrer nicht. Damit ist auch das Vermögen des Radfahrers nicht in Gefahr.

 

MfG.

 

hartmut

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Das bezog sich auf einen ganz bestimmten Fall, dennoch sage ich, Radfahrer haben nichts auf der Landstraße zu suchen wenn sich parallel ein Radweg befindet.

MfG. hartmut

 

 

Zwei Bedingungen, die Nutzung muß zumutbar sein, also einigermaßen gepflegt und als straßenbegleitender Radweg erkennbar. Dazu zumindestesn nachts nicht wenn der einseitig nur links geführt ist.

 

Daß ( zulässige ) KFZ-Ablendlicht hat Beleuchtungsstärken im Bereich der Körperverletzung! Schjau mal die Vorschriften von Berufsgenossenschaften und die Blendzulässigkeit in Lux für den KFZ-Gegenverkehr!

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Zwei Bedingungen, die Nutzung muß zumutbar sein,

Klingt wie, ich parke nicht auf Radwegen wenn es zumutbare Parkplätze gibt.

 

also einigermaßen gepflegt und als straßenbegleitender Radweg erkennbar.

Soll ich jetzt die Radfahrer ans Händchen nehmen damit sie den Weg finden? Und warum muss der Radweg straßenbegleitend sein? Ich kenne Radwege die weit von von der Straße entfernt sind, gerade an der Donau entlang, ziemlich eben, während die Straße über Anhöhen geführt wird. Und der Weg dürfte kürzer sein als die Straße.

 

Dazu zumindestesn nachts nicht wenn der einseitig nur links geführt ist.

Was ist nachts? Dunkel, brauchst Du Beleuchtung? Hast doch eine Lampe am Fahrrad, und immer daran denken, die Geschwindigkeit der Sicht anpassen.

 

Daß ( zulässige ) KFZ-Ablendlicht hat Beleuchtungsstärken im Bereich der Körperverletzung! Schjau mal die Vorschriften von Berufsgenossenschaften und die Blendzulässigkeit in Lux für den KFZ-Gegenverkehr!

Und viele Millionen Autofahrer kommen damit bestens zurecht. Sollen wir das Licht ausschalten wenn da einer zappelt?

 

MfG.

 

hartmut

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Es gibt aber sicherlich weit mehr Unfälle, welche KFZ-Lenker verursacht haben. Stimmst du hier auch zu? Reden wir dann vom gefährlicheren Autofahrer...?

Das kannst Du nicht belegen, genauso wenig wie ich es belegen kann. Dazu ist die Rechtssprechung viel zu unterschiedlich.

Man moege mich korrigieren, wenn ich falsch liege, aber belegt nicht der erste Beitrag in diesem thread genau dieses? <_< Und wenn es in Muenchen so ist, liegt es da nicht nahe, dass es in der gesamten Republik genauso ist? :sneaky::blink:

 

Edit: Da brachte ich zwei Threads durcheinander, es war dieser Thread, in dem ich meinte, mich zu befinden.......

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Daß ( zulässige ) KFZ-Ablendlicht hat Beleuchtungsstärken im Bereich der Körperverletzung! Schjau mal die Vorschriften von Berufsgenossenschaften und die Blendzulässigkeit in Lux für den KFZ-Gegenverkehr!

Und viele Millionen Autofahrer kommen damit bestens zurecht. Sollen wir das Licht ausschalten wenn da einer zappelt?

MfG. hartmut

 

KFZ-Fahrer haben 3 Vorteile dabei:

 

1. In deiner Fahrtrichtung links ist das Abblendlicht eben mit einer sehr niedrigen Hell-Dunkel-Grenze justiert, so daß der Entgegenkommer NICHT geblendet wird. Auf der rechten Seite gegen linkseitig geführte Radwege erzeugt das asymetrische Abblenddlicht "voll Dröhnung", so intensiv wie es links ( in deiner Fahrtrichtung ) NICHT sein darf.

 

2. Wenn zwei Straßen für KFZ dicht paralell geführt werden, dann werden Blendschutzgitter montiert.

 

Z.B. am Bodeseeufer bei Unteruhldingen. Gegenüber KFZ-Lenkern gilt die Blendung des asymetrischen Lichtes als Körperverletzung und fahrtgefährdend...

 

3. KFZ-führer haben 110W verfügbar für das Fahrlicht, können etwas dagegenhalten und die eigenen Sichtbedingungen verbessern. Fahrräder dürfen NUR MAXIMAL 3W Lichtanlage haben. Nicht Mindestforderung, es darf nicht mehr vorhanden sein. Modellelektroflugakku und 2 x55W halogen ist unzulässig, unabhängig von der Gewichtsfrage.

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Man moege mich korrigieren, wenn ich falsch liege, aber belegt nicht der erste Beitrag in diesem thread genau dieses? <_< Und wenn es in Muenchen so ist, liegt es da nicht nahe, dass es in der gesamten Republik genauso ist? :sneaky::blink:

Es gibt schlicht keine wirklich objektiven Zahlen. Am obigen Beispiel habe ich versucht zu erklären das es bei ähnlichen Unfällen verschiedene Urteile geben kann. Und die Rechtsprechung neigt dazu dem schwächeren Verkehrsteilnehmer zu stärken, indem gesagt wird, der Autofahrer muss mit dem Fehlverhalten der Radfahrer rechnen.

 

In einer andere Diskussion

Egal was der Radfahrer macht, auf dem Unfallbericht den der Autofahrer bekommt steht eine 1.

Stimmt. Ist leider so. Aber das ergibt sich nunmal daraus, daß (vereinfacht gesagt) der Autofahrer immer in der stärkeren Position ist.

Dann fließt die 1 in die Statistik ein, und schon hast Du die Mär vom Rüpel in der Dose der reihenweise Radfahrer abschießt.

 

MfG.

 

hartmut

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1. In deiner Fahrtrichtung links ist das Abblendlicht eben mit einer sehr niedrigen Hell-Dunkel-Grenze justiert, so daß der Entgegenkommer NICHT geblendet wird. Auf der rechten Seite gegen linkseitig geführte Radwege erzeugt das asymetrische Abblenddlicht "voll Dröhnung", so intensiv wie es links ( in deiner Fahrtrichtung ) NICHT sein darf.

Gilt auch nur wenn die Strecke gerade ist. In Kurven funktioniert das schon nicht mehr. Zudem ist die ausgeleuchtete Strecke sehr kurz. Wenn Du sagst, das Fernlicht blendet weil der Radler nicht gesehen, und deshalb nicht abgeblendet wird. Dann soll doch sich der Radler sichtbar machen. Oder willst Du Fernlicht abschaffen?

 

2. Wenn zwei Straßen für KFZ dicht paralell geführt werden, dann werden Blendschutzgitter montiert.

Aber bestimmt nicht wegen dem Abblendlicht, da ist die Reichweite zu gering.

 

Z.B. am Bodeseeufer bei Unteruhldingen. Gegenüber KFZ-Lenkern gilt die Blendung des asymetrischen Lichtes als Körperverletzung und fahrtgefährdend...

Kenne die Strecke, hätte aber gerne dafür einen Beleg.

Zudem dürfte dort Nachts tote Hose sein, ich kann mir nicht vorstellen das zwischen Meersburg und Unteruhldingen reger Verkehr Stattfindet. Seit seit Ewigkeiten die B31 oberhalb verläuft kannst Du dort nachts die Autos an den Fingern abzählen.

 

3. KFZ-führer haben 110W verfügbar für das Fahrlicht, können etwas dagegenhalten und die eigenen Sichtbedingungen verbessern. Fahrräder dürfen NUR MAXIMAL 3W Lichtanlage haben. Nicht Mindestforderung, es darf nicht mehr vorhanden sein. Modellelektroflugakku und 2 x55W halogen ist unzulässig, unabhängig von der Gewichtsfrage.

Toll, mein Möppi hat 55W, dann willst Du beim Fahrrad 110W DAGEGENHALTEN. <_<

Außerdem ist es das Problem des Radfahrers, nicht meines. Es gilt das Sichtfahrgebot, siehste nichts, musste halt schieben oder anhalten.

 

Ich hätte nichts gegen Lichtpflicht für alle Zweiräder, auch am Tage. Wäre ein Sicherheitsgewinn.

 

MfG.

 

hartmut

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Z.B. am Bodeseeufer bei Unteruhldingen. Gegenüber KFZ-Lenkern gilt die Blendung des asymetrischen Lichtes als Körperverletzung und fahrtgefährdend...

Kenne die Strecke, hätte aber gerne dafür einen Beleg.

Zudem dürfte dort Nachts tote Hose sein, ich kann mir nicht vorstellen das zwischen Meersburg und Unteruhldingen reger Verkehr Stattfindet. Seit seit Ewigkeiten die B31 oberhalb verläuft kannst Du dort nachts die Autos an den Fingern abzählen.

MfG. hartmut

 

 

Die B31-Neu kommt östlich von Unteruhldingen wieder in das Tal und verläuft als zweibahnige KFZ-Straße zwischen Unteruhldingen und Oberuldingen paralell zu der L201, genannt Bodenssestraße, dort sind Blendschutzgitter montiert.

 

Daher, wenn die Blendmöglichkiet für KFZ-Lenker besteht werden Blendschutzeirichtungen montiert, gegenüber Radfahrern als "minderwertige" ( nach Behördenansicht ) Verkehrsteilnehmer gilt das als unnötig.

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Die B31-Neu kommt östlich von Unteruhldingen wieder in das Tal und verläuft als zweibahnige KFZ-Straße zwischen Unteruhldingen und Oberuldingen paralell zu der L201, genannt Bodenssestraße, dort sind Blendschutzgitter montiert.

Dann schau mal wo die Straße durchgeht. Voll durch Uhldingen, und was Du so neidisch anschaust sind Lärmschutzmaßnahmen für die Leute wo dort wohnen. Immerhin ist das eine Bundesstraße auf der mit :cop01: durch den Ort gerauscht werden darf.

 

Meinetwegen könnte man den alten Radweg und die alte B31 am Bodenseeufer renaturieren, und den Radweg an der neuen B31 entlang führen. Das gibt wenigstens stramme Waden wenn es den Berg hoch geht.

 

Daher, wenn die Blendmöglichkiet für KFZ-Lenker besteht werden Blendschutzeirichtungen montiert, gegenüber Radfahrern als "minderwertige" ( nach Behördenansicht ) Verkehrsteilnehmer gilt das als unnötig.

Heul doch.

 

Soll das Bodenseeufer noch mehr verschandelt werden nur damit Kolbenfeder nicht geblendet wird. Setze eine Schirmmütze auf und schon wirst Du nicht mehr geblendet, eine Warnweste dann wirst Du auch gesehen.

 

MfG.

 

hartmut

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Moin,- hab grade diesen Thread gefunden ueber die lieben Radfahrer.

Mit Grauen erinnert es mich an den Tag an dem sich ein ganzer Pulk solcher nicht strassenzugelassen Sportgeraete in der Formation "Wolke" rennmaessig aus einer Seitenstrasse in die Kreisstrasse einbog. Ich befand mich im Ueberholvorgang und war knapp an dem LKW vorbei, es gab keine Geschwindigkeitsbegrenzung (100). Als sich diese ohne anhalten, ohne irgend welche Vorschriften zu beachten in meine Spur ergossen.

Momente die man nie vergisst,- ist erst 20 Jahre her(Vor-Handy Zeitalter). Statt froh zu sein dass ich keinen von denen rasiert habe wurde gemeinschaftlich mit der Faust gedroht. Gottseidank hatte der LKW gebremst und das gab den fehlenden Meter. LKW haelt, ich halte und wir koennen gemeinsa den Pulk am Horizont verschwinden sehen.

Seitdem Radsport ja,- aber da wo er hingehoert. Wenn der Verkehr fliessen soll gehoeren die Radfahrer unter die Erde. :cop01:

 

Bei den Belgiern gibt es jetzt die Polizei mit Mountainbikes die Jungs sind fit, die fahren dann bei rot hinterher :D

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  • 2 weeks later...
Seitdem Radsport ja,- aber da wo er hingehoert. Wenn der Verkehr fliessen soll gehoeren die Radfahrer unter die Erde. :whistling:

Bei den Belgiern gibt es jetzt die Polizei mit Mountainbikes die Jungs sind fit, die fahren dann bei rot hinterher :rolleyes:

 

 

Widerspruch:

 

1. Auch Radfahrer sind ein Teil des legitimen Vekehrs, deren Tour, ob allein oder als Gruppe, sind genauso wichtig wie die Porschausfahrt oder die Opel-Fahrt zum Fußball- Fittnescenter oder Getränkemarkt.

 

 

2. Straßen sind dem allgmeinen Verkehr gewidmet, nur ein Teil st speziell nur dem schnellen KFZ-Verkehr vorgehalten. Gemischeter Verkehr heisst eben auch Fahrräder, Handwagen, Traktoren, Ochsenfuhrwerke Fußgänge rwenn ken Gehweg vorhanden ist. Der Verkehr "fleisst" dan eben mit der Geschwindigkeit die bei dieser Mischung im Rahmen der STVO ( Deutschland ) sicher abwickelbar ist.

 

Oder anders formuliert, ausserorts besteht KEIN Anrecht auf einen Schnitt von 95km/h für PKW....

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Wenn der Verkehr fliessen soll gehoeren die Radfahrer unter die Erde.

So hatte ich auch einst gedacht, bevor ich das Radeln angefangen hab :heul:

Ist ja auch schlimm hinter diesen Schnecken herzufahren ohne die Möglichkeit haben zu überholen oder wenn diese sich "frech" an der ampel rechts vordrängeln oder trotz eines Radweges dennoch auf der Landstrasse fahren oder am aller schlimmsten, wenn sie in Gruppen unterwegs sind oder oder oder... :B):

 

Mittlerweile sehe ich, wenn ich mit dem Rad unterwegs bin, die Dinge etwas anders, denn die Radwege sind meist unzumutbar, vor allem, wenn man etwas flotter (>30km/h) unterwegs sein will. Oft liegen irgendwelche Baumäste, Müll, Steine etc. herum oder Spaziergänger sind unachtsam und schauen nicht nach hinten, wenn sie die Radwege begehen. Verwarnt wurde ich noch nie, weil ich den Radweg nicht benutze. Vor allem in Städten ist die Gefahr zu stürzen auf Radwegen größer, als auf der Strasse.

In manchen Städten, wo es bergab geht, kann man sogar Geschw. bis 90km/h und mehr erreichen :mecker:

Ob die Höchstgeschw. für Radfahrer auch gilt, weiß ich nicht. Weiß nur, das die Kräfte beim Aufprall auf ein Hindernis geringer sind, als bspw. mit dem Auto, daher für mich in Ordnung, vor allem weil der Spass nur kurz andauert.

 

An Ampel werd ich auch der letzte sein, der hinter einem PKW warten würde. Wenn einem so langsam die Pumpe ausgeht und man selber die letzten 60km geschwitzt hat, dann tue ich mir die Abgase nicht noch mehr unnötig an. :rolleyes:

 

Auch stelle ich immer wieder fest, wie Autofahrer absichtlich weniger als einen Meter Abstand einen überholen :whistling:

manche junge Leute neigen auch dazu mal zu schimpfen, aber hab mich mittlerweile auch daran gewöhnt.

 

Ach so, Licht hab ich eigentlich auch nie dabei, da ich nie nachts oder bei Dunkelheit fahre.

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Ob die Höchstgeschw. für Radfahrer auch gilt, weiß ich nicht. Weiß nur, das die Kräfte beim Aufprall auf ein Hindernis geringer sind, als bspw. mit dem Auto, daher für mich in Ordnung, vor allem weil der Spass nur kurz andauert.

Die innerörtliche Begrenzung auf 50 Km/h gilt für alle Kraftfahrzeuge, also nicht für Radler. Ein ausgeschildertes Tempolimit dagegen für alle Fahrzeuge.

 

Die Kräfte beim Aufprall sind für Dich gleich, unabhängig davon ob Du im Fahrzeug sitzt oder auf dem Rad. Ganz im Gegenteil hast Du im Fahrzeug Rückhaltesysteme die bei einem Aufprall bei z. B. 50 Km/h den Fahrer so weit schützen dass er günstigstenfalls nur leichte Blessuren davon trägt. Ein Aufprall auf ein unnachgiebiges Hindernis dagegen dürfte für einen Radler böse enden, da bei diesem Tempo die Überlebenswahrscheinlichkeit schon drastisch eingeschränkt ist.

 

Das gilt natürlich nicht für einen Sturz auf die Staße. Du siehst zwar hinterher aus wie eine geschälte Tomate, hast aber keinen bedeutsamen Aufprall.

 

Bei diesen Bergabszenarien wäre ich daher sehr vorsichtig und schauen was mir in den Weg kommen könnte.

 

Du musst ganz schön steile Berge haben. Ich komme hier bergab maximal auf 65 Km/h, kann dabei natürlich nicht mehr in die Pedale treten.

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Die Kräfte beim Aufprall sind für Dich gleich, unabhängig davon ob Du im Fahrzeug sitzt oder auf dem Rad

Entschuldige, hätte mich deutlicher ausdrücken sollen. Meinte, wenn Auto/Rad auf jmd./etwas aufprallt, so sind die Kräfte um ein Vielfaches größer beim Auto, somit ist ein Auto für einen Passanten gefährlicher, als bspw. ein Rad.

 

Du musst ganz schön steile Berge haben. Ich komme hier bergab maximal auf 65 Km/h, kann dabei natürlich nicht mehr in die Pedale treten.

Es kommt natürlich drauf an, welches Rad du hast. Mit nem MTB wirds wohl schwieriger, als mit einem RR.

Ich hab nen Canyon Ultimate mit leicht veränderter Kassette.

Bei Steigungen ist es natürlich je steiler, desto besser, aber nicht Voraussetzung, Hauptsache es geht bergab :whistling:

In Städten, wie Remscheid, Solingen, Wuppertal ist es auch möglich schnell zu fahren, aber dauert halt nicht lange, weil entweder Verkehr oder Ampel oder schlechter Fahrbelag oder sonst was, aber möglich ist es. In Essen kenne ich nur nen Abhang, wo man kurz leicht über 100 kommt :rolleyes:

Ach ja, ein Abo beim Reifenhändler sollte man haben :mecker:

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@dieselschräubchen

 

Bist Du das? Auf jeden Fall ist das geiiilll
ne OWI,weil rechts überholt.

 

@Kolbenfeder

 

Oder anders formuliert, ausserorts besteht KEIN Anrecht auf einen Schnitt von 95km/h für PKW

 

Radfahrer haben sich auf gemäß der STVO zu verhalten,nebeneinander fahren ist nicht erlaubt,sondern nur hintereinander.

Abgesehen von den andren Dingen,die Radfahrer zu beachten haben wie Rechts vor Links,Stopschilder,Rotlichtampeln usw

 

Glücklicherweise haben die Radler in DE nicht die Vorrechte wie die belgischen Plagegeister,die dürfen da fahren wie sie wollen,und der Autofahrer ist im ernstfall -zumeist- der Dumme.

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Radfahrer haben sich auf gemäß der STVO zu verhalten,nebeneinander fahren ist nicht erlaubt,sondern nur hintereinander.

Diese Aussage möchtest du mit einer Textstelle belegen.

 

Abgesehen von den andren Dingen,die Radfahrer zu beachten haben wie Rechts vor Links,Stopschilder,Rotlichtampeln usw

Wir sind hier im Radarforum. Da sind Regeln eigentlich nur Empfehlungen. Oder gilt das immer nur für Andere?

 

Abgesehen davon, dass deine Kenntnisse bzgl. der Regeln - du du ja beachtet haben möchtest - nicht ausreichend sind.

 

Tipp: bei Unsicherheiten bzgl. der Regeln wende dich an die Fahrschule deines geringsten Misstrauens. So eine Auffrischungstheoriestunde kostet nicht so viel.

 

Glücklicherweise haben die Radler in DE nicht die Vorrechte wie die belgischen Plagegeister,die dürfen da fahren wie sie wollen,und der Autofahrer ist im ernstfall -zumeist- der Dumme.

Naja, wer Behauptungen aufstellt - so wie du - die falsch sind sollte - wenn er sich nicht völlig lächerlich machen möchte - andere VT nicht als 'dumm' bezeichnen.

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§2 Abs 4 StVO: "Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen."

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wenn ich mir das Video vom Grossglockner so anseh´, kann ich nur hoffen dass moeglichst bald eines der ueberholten und moeglicherweise gefaehrdeten Motorraeder die "Hummel" ist. (Wie er sie immer nennt) :mecker: Dann wird das naechte Video zwar nicht gepostet aber die Liste und Rechnung kann auch fuer Radfahrer ganz schoen lang und teuer werden. Ueberholen bei durchgezogener Linie, Ueberholen mit Gefaehrdung,- die boesen Autofahrer hupen ja wohl nur weil sie das so toll finden wenn ihnen so ein Hirni in ihrer Spur entgegenkommt...

 

Das mit dem Sichtfahrgebot und dem jederzeit anhalten koennen wird ihm irgendwann von alleine schmerzlich klar wenn hinter einer Kurve er sich mit seiner kurzen Hose ein kleine Hand voll Sand die da auf der Strasse lag, in die Beine einmassiert. Manchmal moechte ich die charakterliche Eignung am Strassenverkehr teilzunehmen arg bezweifeln.

Am Anfang eine Sequenz die Ihn identifizierbar macht, und dann vorsaetzliche Regelverstoesse hinterlegt mit Musik fur die er hoffentlich die Rechte zur oeffentlichen Wiedergabe bei der GEMA erworben hat.

So einige dieser Adrealin-Junkies glauben Regeln sind nur fuer andere. :whistling:

 

 

 

 

Ach so,- nein ich habe nichts gegen Radfahrer. Ich arbeite seit etwa 2 Jahren auf Montage in Antwerpen (Ja das in Belgien), in meiner Freizeit bewege ich mich dort gern mit dem Fahrrad (Mit Beleuchtung, Reflektoren und Ersthelfertasche :rolleyes: ). Und ja ich aergere mich auch dort ueber die "Kampfradler".

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bei hohem Tempo hab ich ein flaues Gefühl auf dem Rad

das hat jeder, weil man sich immer bewusst ist, das pööööse ausgehen kann :mecker:

 

Da mag ich es tatsächlich lieber bergauf

Ich denke, da könnten wir ein Deal machen :unsure:

 

Radfahrer haben sich auf gemäß der STVO zu verhalten,nebeneinander fahren ist nicht erlaubt,sondern nur hintereinander.

Abgesehen von den andren Dingen,die Radfahrer zu beachten haben wie Rechts vor Links,Stopschilder,Rotlichtampeln usw

Es gibt aber auch Ausnahmen, §27 Stvo. Eine Truppe von 20 Mann und mehr ist schnell zusammen und dann warte mal schön bei grün, wenn diese legal bei rot vor dir die Kreuzung überqueren.

Glaube nicht, das du das eher haben willst :whistling:

 

Ich denke, man sollte das alles etwas sportlich sehen. Ich selber bin auch hauptsächlich PKW-Fahrer, aber auch Motorradfahrer, Radler und ein paar mal im Jahr fahr ich auch mit nem Wohnwagen hintendran. Wie schon erwähnt hab ich mich früher selbst über die Radler geärgert, vor allem wegen dem langsamen Tempo bei Steigungen und das Nichtbenutzen der Radwege. Eigenartig nur, das ich immer bei Landmaschinen mit Überbreite ruhig geblieben bin, denn im Gegensatz zu den relativ flotteren Radlern komme ich oft an diesen nie vorbei oder es würde um ein Vielfaches gefährlicher werden, als das Überholen des Radlers.

 

Manchen PKW-Fahrern würde auch mal ein Besuch beim örtlichen Radverein nicht schaden. Ggf. auch mal ne kleine Tour mit den Jungs und Mädels machen, sind hauptsächlich alle nett und man wird sich selber bewusst, wie schön doch das Hobby sein kann und wie rücksichtslos doch manche Verkehrsteilnehmer sind.

Ich versichere, man wird den Heimweg mit ganz anderen Augen antreten :40:

 

Mehr als 70km/h habe ich mir mit Treckingrad und 30kg Gepäck noch nicht zugetraut.

70km/h mit nem Trekking und 30Kg dran? Oha, oha :40: Ich vermute noch mit originaler Übersetzung :heul: !?

Sage nur: TOP!!!!! Hab zwar noch nen Hardtail, aber selbst ohne Gepäck bin ich damit vermutlich noch nie mehr als 60km/h gefahren :B):, daher super Leistung, wie ich finde.

 

nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird

So kenne ich das eigentlich auch. Nebeneinander wird auch gerne mal zu zweit gefahren, aber halt nur da, wo es in Ordnung ist, z.B. auf wenig befahrenen Landstrassen finde ich OK, in Städten nie, auf Steigungen nie, bei Abfahrten gerne mal und wenn mal doch einer vorbei will und man diesen behindern würde, so fährt man kurz zum Strassenrand. PKW-Fahrer ist vorbei und glücklich und man selber hat auch weniger Druck von hinten. Nur finde ich es absolut dann unverschämt, wenn manche PKW-Fahrer dennoch knapp an einem vorbei müssen :rolleyes:

 

wenn ich mir das Video vom Grossglockner so anseh´, kann ich nur hoffen dass moeglichst bald eines der ueberholten und moeglicherweise gefaehrdeten Motorraeder die "Hummel" ist. (Wie er sie immer nennt) Dann wird das naechte Video zwar nicht gepostet aber die Liste und Rechnung kann auch fuer Radfahrer ganz schoen lang und teuer werden. Ueberholen bei durchgezogener Linie, Ueberholen mit Gefaehrdung,- die boesen Autofahrer hupen ja wohl nur weil sie das so toll finden wenn ihnen so ein Hirni in ihrer Spur entgegenkommt...

Schau dir das Video noch mal an und achte mal auf die Linie, die der Radler fährt, sehr selbstsicher, nicht wahr? Kein Wackeln, keine Unsicherheit, nichts ;) Denk dir vlt. mal das der Kerl schon 1000e von € für sein Hobby ausgegeben hat, vlt. noch ne weite Reise auf sich genommen hat, lange den Urlaub dafür geplant hat, Stunden im Rad-Forum verbracht hat, um sich Ratschläge von Einheimischen zu holen und gehofft hat, dass das Wetter mitspielt. Fussgänger, die er gefährdet hätte können, kann ich auch keine erkennen. Den einzigen, den er im schlimmsten Falle schaden könnte, wäre er selbst, daher würde ich ihm den Spass lassen, gibt sonst wenig Möglichkeiten, um sein Hobby so ausleben zu können.

Mit der Gegenspur ist gewiss ein Argument, aber die einzige Gefahr, wo man da unbeabsichtigt kommen kann, ist in Kurven. Ein Routinierter Radler gleicht es aber mit etwas Schräglage und dosiertem Bremsen aus. Auch hat er den Vorteil der schmalen Silhouette und den kurzen Radstand, daher braucht er oft nicht viel Platz.

 

wird ihm irgendwann von alleine schmerzlich klar wenn hinter einer Kurve er sich mit seiner kurzen Hose ein kleine Hand voll Sand die da auf der Strasse lag, in die Beine einmassiert
Glaub mir, diese und noch mehr Gefahren kennt er sicherlich ;), aber deswegen ein Hobby aufgeben???

 

Manchmal moechte ich die charakterliche Eignung am Strassenverkehr teilzunehmen arg bezweifeln.

Das gilt aber nicht nur für Radfahrer

 

So einige dieser Adrealin-Junkies glauben Regeln sind nur fuer andere.

So einige Dosenfahrer denken das auch

 

Und ja ich aergere mich auch dort ueber die "Kampfradler".

Welche schlechte Erfahrung hast du denn mit denen gemacht (bin noch nie in Belgien gewesen, aber das Gerücht der Radler dort ist mir bekannt)

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Auf fast allen Straßen ist das Fahren nebeneinander gestattet. Der schnellere Autofahrer muss zum Überholen ohnehin auf die Gegenfahrspur ausscheren. Ist dort Gegenverkehr darf er auch einen einzelnen Radler bei den üblichen Breiten der Straße nicht überholen, da hierzu eine Fahrspur nicht ausreicht. Daher ist es dann irrelevant ob sich da einer oder zwei Radler befinden.

 

Dazu kommt dass ein Überholvorgeng einer Fahrradlänge wesentlich schneller geht als bei zweien. Ich hab mir schon so oft gewünscht dass der Pulk vor mir lieber nebeneinander fährt anstatt dass 10 Radler wie an einer Perlenkette fahrend das Überholen an kurvigen Streckenabschnitten wesentlich erschweren.

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Genau das ist bei einer üblichen Straßenbreite der Fall. Keine Behinderung, die Radler dürfen nebeneinander fahren.

Übliche Straßenbreite laut Wiki 6,5m

Regelquerschnitt 9,5 mit einer Fahrbahnbreite von 6,5 m. Gängiger Standardquerschnitt mit einer zulässigen Höchstbelastung von 15000 Kfz/Tag (davon 300 Lkw/Tag)

http://de.wikipedia.org/wiki/Landesstraße

Abstand vom Straßenrand laut Kolbenfeder 1m

Breite Radfahrer 0,8m

Abstand zwischen den Radfahrern 1m

Breite des zweiten Radfahrers 0,8m

Abstand zum überholen welches das Kfz einhalten muss 1,5 m bis 2 m

Breite des Kfz 2m

 

Mal kurz gerechnet alleine die 2 Radfahrer nehmen schon mehr als die Hälfte 6,5m/2 mit 3,6m ein. Nicht mal der Gegenverkehr könnte mit dem Sicherheitsabstand an den Radfahrern vorbeifahren.

 

Überholen mit dem notwendigen Sicherheitsabstand von 2m ist auch nicht möglich.

 

Dazu müsste die Straße eine Breite von 6,6m haben, plus einen Sicherheitsabstand für das Kfz vom linken Rand halten muss.

 

Bist Du immer noch der Meinung das 2 Radfahrer nebeneinander keine Behinderung sind?

 

Ich denke schon das 2 Radfahrer nebeneinander sich sehr Rücksichtlos verhalten.

 

MfG.

 

hartmut

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Suchspiel: Wo ist der Fehler in hartmuts Beitrag?

In seinem letzten Satz, beginnend mit den ersten beiden Worten, denn wenn es um Radfahrer geht, dann denkt der 'hartmut' nicht mehr.

 

- SCNR -

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Wie wäre es damit:
laut Kolbenfeder

Ob Kolbenfeder oder Richter, die verzapfen das Gleiche.

 

Aber was mich interessieren würde

Dazu kommt dass ein Überholvorgeng einer Fahrradlänge wesentlich schneller geht als bei zweien. Ich hab mir schon so oft gewünscht dass der Pulk vor mir lieber nebeneinander fährt anstatt dass 10 Radler wie an einer Perlenkette fahrend das Überholen an kurvigen Streckenabschnitten wesentlich erschweren.

Wie hältst Du da den allerheiligsten Sicherheitsabstand ein wenn die Straße nur 6,5m breit ist?

Die Rechtsprechung verlangt 1,5-2m Abstand zum Radler. Wenn, wie schon geschrieben die Fahrzeugbreite niedrig geschätzt 2m beträgt und der Sicherheitsabstand 2m, dazu ein Sicherheitsabstand vom linken Fahrbahnrand von 0,5m dann dürfen sich die doppelten Radler nur auf einer Breite von 2m breitmachen. Ist schon bisschen wenig, um nicht zu sage, es ist unrealistisch.

 

Stehst Du immer noch auf dem Standpunkt das so ein Doppelpack keine Verkehrshindernis ist. Weil rechtlich gesehen dürfen sie nicht überholt werden.

 

Wenn Du immer noch meinst sie dürfen, erkläre es mir bitte.

 

MfG.

 

hartmut

 

Suchspiel: Wo ist der Fehler in hartmuts Beitrag?

In seinem letzten Satz, beginnend mit den ersten beiden Worten, denn wenn es um Radfahrer geht, dann denkt der 'hartmut' nicht mehr.

 

- SCNR -

Lieber @HarryB,

 

lies mal meine Signatur, ich glaube nicht das ich noch lange hier bin. Jedes mal wenn ich mal wieder was schreibe musst Du deinen unqualifizierten Senf dazugeben.

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Lieber @HarryB,

 

lies mal meine Signatur, ich glaube nicht das ich noch lange hier bin. Jedes mal wenn ich mal wieder was schreibe musst Du deinen unqualifizierten Senf dazugeben.

Werter 'hartmut', willst Du mir mit diesen, Deinen Worten sagen, dass ich daran Schuld bin, dass Dir das Bier in dieser Kneipe nicht mehr schmeckt? :whistling: Dann lass' Dir gesagt sein, dass ich das Bier nicht zapfe und auch nicht einkaufe.....

 

Und ob mein Senf - gerade im Bezug zu deiner selbst formulierten Auffassung zu Radfahrern als Verkehrsteilnehmer - wirklich so unqualifiziert ist, das sei mal in Frage gestellt..... :unsure:

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Wie hältst Du da den allerheiligsten Sicherheitsabstand ein wenn die Straße nur 6,5m breit ist?

Die Rechtsprechung verlangt 1,5-2m Abstand zum Radler. Wenn, wie schon geschrieben die Fahrzeugbreite niedrig geschätzt 2m beträgt und der Sicherheitsabstand 2m, dazu ein Sicherheitsabstand vom linken Fahrbahnrand von 0,5m dann dürfen sich die doppelten Radler nur auf einer Breite von 2m breitmachen. Ist schon bisschen wenig, um nicht zu sage, es ist unrealistisch.

Stehst Du immer noch auf dem Standpunkt das so ein Doppelpack keine Verkehrshindernis ist. Weil rechtlich gesehen dürfen sie nicht überholt werden.

 

 

Manchmal nicht.

 

6,5m Straßenbreit = 3,25m Spurbreite.

 

Fahre auf der linken spur 50cm vom linken rand bei 2m Fahrzeugbreite. Es bleben bis zur Straßenmitte 0,75m.

 

Lass die beiden radahrer bis 75cm an die Mittelinie, dann verbleiben denen 2,5m zum gemütlich Plausch nebeneinander, schaue es dir in der praxis an, du wirst selten nebeneinanderfahrende sehen die mehr als 2,5m brauchen.

 

Viel wichtiger ist eine andere Erkenntniss:

 

Überhole NUR dann Radfahrer wenn dir die Gegenfahrbahn oder eine 2.Richtungsspur vollständig zur Verfügugn steht!

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schaue es dir in der praxis an, du wirst selten nebeneinanderfahrende sehen die mehr als 2,5m brauchen.

So sieht es aus :whistling: und wenn, dann wird bei mir jedenfalls zu 99% Platz gemacht. Ist kein riesen Umstand und oft gibt es auch Stellen, wo es nicht nötig ist, da die Autofahrer schon aus rel. weiter Entfernung ohne abzubremsen einen überholen können.

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