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! Drogenschnelltest Positiv !


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naja sobald ich das ergebnis habe werde ich mit dem aktenzeichen zur polente marschieren und versuchen Schadensersatz zu erwirken.

Gute Idee. Dann haben die nach der Pleite mit den Drogen wenigstens mal so richtig was zu lachen.

 

 

 

.. so eine situation könnte auch gewisse konsequenzen/schäden nach sich ziehen und ich finde irgend jemand sollte dafür auch haften..aber dazu wurde schon viel geschrieben und da es bei mir zu keinem finanziellen verlust kamm , lasse ich es darauf beruhen..

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Weil Du, wie meistens, absoluten Dünnsinn schreibst....

Wenn Du keine illegalen Substanzen zu Dir genommen und für Deine Medis eine ärztliche Verschreibung hast, wird entweder der Bluttest schon nichts ergeben oder Du die Substanzen per Attest erklären kön

Einfach mal ruhig sein manchmal auch nicht.

@Q treiberin

 

Ich schwubbel nicht. Der der ohne echten Verdacht, wie du bei dir als Beispiel angeführt hast, den Test anbietet schwubbelt. Da sollte auf jeden Fall der Test abgelehnt werden.

 

Es gibt jedoch Cops die den Test erst anbieten, wenn die Vorraussetzungen einer Blutprobe vorliegen. Da sollte man dann den Vortest machen.

 

Die dritte Fallgruppe liegt irgendwo dazwischen. Und da muss man abwägen.

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Moin Moin

 

 

Warum?

Das war zu kurz. Ich hatte dir eine Nacht empfohlen.

Aber nun gut, da käm eh nichts bei raus.

 

 

Warum sollte ich noch einen Vortest machen bzw. anbieten, wenn die Voraussetzungen für die Blutprobe schon vorliegen?

Da wird nichts mehr vorgetestet - da wird sistiert und dann fließt Blut in ein Röhrchen.

 

 

 

Gruß

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Wenn du meinst.

 

Ich meine, dass es immer noch ein Verdacht ist und im Rahmen der angestuften Verhältnismäßig macht das Angebot und der Urintest dann schon Sinn.

 

 

Du magst das anders sehen. Genau das ist die Begründung warum die Blutentnahme unter Richtervorbehalt stehen muss, denn der Richter wird bei Frage nach Anordnung der Blutentnahme fragen was der Vortest ergeben hat.

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Ich denke, daß @sobbel sehr gut weiß, wie er sich in so einem Fall zu verhalten hat. Auch wird er sicherlich wissen, was ein Richter wissen möchte, wenn man eine Blutprobe genehmigt bekommen will. Soweit es mich betrifft, stellten die Richter noch nie großartig Fragen, sondern bekamen das erzählt, was ich festgestellt habe. Entweder reichte das aus (bislang ja), oder es reicht eben nicht aus. Aber auch ich würde bei klarer Sachlage keinen Test mehr machen. Wozu soll der dann noch dienen?!

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... einen Drogentest kann man ruhigen Gewissens ablehnen, wenn es ein Einfach-So-Angebot war. Ein abgelehnter Vortest ist kein Vetdachtsmoment und begründet keine Folgemaßnahmen.

 

Ich halte nichts von unvollstreckbaren polizeilichen Angeboten. Jedoch gibt es Polizisten die das machen. Ein freundliches Nein und dann stehen die halt blöd im Regen.

 

 

Wenn der Polizist tatsächliche Verdachtsmomente hat, muss er diese äußern (Belehrungspflichten gem StPO), damit sind die Voraussetzungen für eine Blutentnahme geschaffen. Hier kann man den Verdacht durch einen Vortest abwenden.

 

Häufiger trifft man auf den Fall, dass trotz Verdachtes keine Belehrung erfolgt. Man erhält also das Angebot des Vortestes, lehnt ab und soll zur Blutentnahme. Die Blutentnahme kann nur gegen Beschuldigte bzw Betroffene durchgeführt werden. Seit wann und warum hat man diesen Status? Wegen dex abgelehnten Vortest? Dann ist der Verdacht nicht belastbar und die Maßnahme rechtswidrig. Lag der Verdacht vorher vor? Dann hätte man belehrt werden müssen, sonst ist das rechtswidrig.

 

Es gibt dann für einen guten Anwalt gute Ansätze.

 

Das heißt, dass man einen freiwilligen Vortest, auf eigenen Wunsch, immer noch einbringen könnte; außer dass aufgrund der Ausfallerscheinung, des Unfalls oder ähmlichem die Blutentnahme schon feststeht.

 

Wenn also kein klarer Tatvorwurf und Belehrung erfolgt und einfach ein Test angeboten wird, weil die Augen ein bisschen rot sind, sollte man ablehnen.

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Moin Moin

 

Ich muß mal jetzt fragen, ob du außer atomaren Einschlägen noch was anderes spürst?

 

Über was hast du denn in #52 lamentiert auf das ich geantwortet habe?

Du schwurbelst und eierst jetzt rum, in der von dir bekannten Art - alles larifari.

Was wäre wenn - oder doch anders?

 

 

Um das hier gehts:

Es gibt jedoch Cops die den Test erst anbieten, wenn die Vorraussetzungen einer Blutprobe vorliegen. Da sollte man dann den Vortest machen.

Ich hab das mal eingefettet.

Wenn die Voraussetzungen für eine Blutprobe vorliegen (ob Alk oder BTM völlig egal) sind die Formalitäten inkludiert.

Da gibt es keinen Test mehr - und auch nicht auf eigenen Wunsch. Ich kenne keinen Kollegen, der dann noch einen Test anbietet.

Da fließt Blut in ein Röhrchen.

 

 

 

Gruß

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so eine situation könnte auch gewisse konsequenzen/schäden nach sich ziehen...

die unter das allgemeine Lebensrisiko fallen. Jeder kann mal in eine Kontrolle geraten, jeder kann mal falsch zu einer Blutprobe müssen... Wenn die Voraussetzungen für die Blutprobe gegeben waren, dann ist auch mit Schadensersatz erst mal nix.
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... einen Drogentest kann man ruhigen Gewissens ablehnen, wenn es ein Einfach-So-Angebot war. Ein abgelehnter Vortest ist kein Vetdachtsmoment und begründet keine Folgemaßnahmen.

Wer bitte schön bietet denn einen "Einfach-So-Drogentest" an?! Du bist nicht oft auf der Straße, oder?!

Ein abgelehnter Vortest kann sehr wohl ein Verdachtsmoment sein, begründet aber für sich allein keine Folgemaßnahmen.

 

Ich halte nichts von unvollstreckbaren polizeilichen Angeboten. Jedoch gibt es Polizisten die das machen. Ein freundliches Nein und dann stehen die halt blöd im Regen.

Ich gewinne immer mehr den Eindruck, daß Du Dich im wahren Polizeileben überhaupt nicht auskennst/bewegst.

 

Ich halte übrigens nichts von Dünnsinngeschwurbel!

 

Wenn der Polizist tatsächliche Verdachtsmomente hat, muss er diese äußern (Belehrungspflichten gem StPO), damit sind die Voraussetzungen für eine Blutentnahme geschaffen. Hier kann man den Verdacht durch einen Vortest abwenden.

Wenn der Polizist Verdachtsmomente hat, wird er sie dem VT auch mitteilen. Natürlich kann man diese durch einen Vortest abwenden, allerdings auch erhärten.

 

Häufiger trifft man auf den Fall, dass trotz Verdachtes keine Belehrung erfolgt.

Wie häufig ist denn "häufiger" und worauf begründet sich diese Deine Behauptung?

 

Man erhält also das Angebot des Vortestes, lehnt ab und soll zur Blutentnahme. Die Blutentnahme kann nur gegen Beschuldigte bzw Betroffene durchgeführt werden. Seit wann und warum hat man diesen Status? Wegen dex abgelehnten Vortest? Dann ist der Verdacht nicht belastbar und die Maßnahme rechtswidrig. Lag der Verdacht vorher vor? Dann hätte man belehrt werden müssen, sonst ist das rechtswidrig.

Solches habe ich noch nicht erlebt. Einzig und allein aufgrund des Ablehnens eines Vortests wurde soweit mir bekannt noch keine Blutentnahme beantragt. Wäre auch verdammt dünnes Eis.

 

Es gibt dann für einen guten Anwalt gute Ansätze.

Nicht zwingend. Aber um das zu wissen, muß man Praktiker und nicht Theoretiker sein.

 

Das heißt, dass man einen freiwilligen Vortest, auf eigenen Wunsch, immer noch einbringen könnte; außer dass aufgrund der Ausfallerscheinung, des Unfalls oder ähmlichem die Blutentnahme schon feststeht.

Wenn dem einschreitenden Beamten die Verdachtsmomente ausreichen, um damit einen Richter zu überzeugen, die Blutprobe anzuordnen, wird er wahrscheinlich keinen Vortest mehr bemühen. Auch wenn das der Delinquent wünscht.

 

Wenn also kein klarer Tatvorwurf und Belehrung erfolgt und einfach ein Test angeboten wird, weil die Augen ein bisschen rot sind, sollte man ablehnen.

Komm mal von Deiner Theoriewolke herunter und lerne die Praxis.

 

 

Dann bedarf es ja dieses Vortestes nicht.

Doch, oftmals schon. Und das auch ohne Deine Stichworte.
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Moin Moin

 

 

Dann bedarf es ja dieses Vortestes nicht.

In NRW entscheidet der Polizeibeamte ob ein Drogenvortest gemacht wird oder nicht.

 

 

RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales (402 - 57.01.35)

Der besagt im Punkt 3.2 zur Durchführung von Drogenvortests u.a folgendes:

"Ihre Verwendung liegt in der Entscheidung der Polizeivollzugsbeamtin oder des Polizeivollzugsbeamten und bedingt die Einwilligung der betroffenen Person."

 

 

Gruß

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In NRW entscheidet der Polizeibeamte ob ein Drogenvortest gemacht wird oder nicht.

Das ist falsch. Der Polizist entscheidet, ob er den Test anbietet. Ob der Test dann gemacht wird, entscheidet der betroffene VT. Und das gilt m.W. bundesweit.

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Die Praxis funktioniert oft so reibungslos, weil ....

.... ein richtiger Polizist im Regelfall weiß, was er macht und ob die Maßnahme rechtmäßig ist.
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Moin Moin

 

 

 

In NRW entscheidet der Polizeibeamte ob ein Drogenvortest gemacht wird oder nicht.

Das ist falsch. Der Polizist entscheidet, ob er den Test anbietet. Ob der Test dann gemacht wird, entscheidet der betroffene VT. Und das gilt m.W. bundesweit.

 

Das ist nicht falsch. Du hast nur zu früh mit zitieren aufgehört.

 

Du solltest, bevor du so ein Geseire von dir gibst, alles lesen und dann nicht aus dem Zusammenhang zitieren.

Wenn du das gemacht hättest, wäre dir das hier nicht entgangen:

"Ihre Verwendung liegt in der Entscheidung der Polizeivollzugsbeamtin oder des Polizeivollzugsbeamten und bedingt die Einwilligung der betroffenen Person."

 

 

 

Gruß

  • Like 1
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Das ist nicht falsch. Du hast nur zu früh mit zitieren aufgehört.

 

Du solltest, bevor du so ein Geseire von dir gibst, alles lesen und dann nicht aus dem Zusammenhang zitieren.

Wenn du das gemacht hättest, wäre dir das hier nicht entgangen:

"Ihre Verwendung liegt in der Entscheidung der Polizeivollzugsbeamtin oder des Polizeivollzugsbeamten und bedingt die Einwilligung der betroffenen Person."

 

Ach Sobbel, alter Pöbelhannes. Scheißdienst gehabt und deshalb morgens noch eben was ins RF gerotzt, um dann ermattet, aber glückselig den wohlverdienten Schlaf des Gerechten zu genießen? Oder wolltest Du Dich warmlaufen, bevor der tägliche Kampf gegen das Böse im allgemeinen und besonderen losging?

 

Du hast eine Behauptung (ohne jegliche Einschränkung) aufgestellt und dann einen Erlass zitiert, der in seinem ersten Teil Deine Behauptung bestätigt. Die im zweiten Teil des Erlasses folgende Einschränkung (die Du in Deiner Behauptung nicht erwähnst) macht aber klar, daß Deine Behauptung in der Form, wie Du sie gemacht hast, schlicht und ergreifend falsch ist. Deutsche Sprache, Du weißt?

 

Aber schön, daß wir uns einig sind: auch in NRW entscheidet entweder der Polizeibeamte unabhängig vom VT (Alternative 1) oder der Polizeibeamte oder der betroffene VT jeweils auf Bitten (Angebot / Anfrage) des anderen (Alternative 2), ob kein Drogenvortest gemacht wird.

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  • 3 weeks later...

 

Wer bitte schön bietet denn einen "Einfach-So-Drogentest" an?! Du bist nicht oft auf der Straße, oder?!

Ein abgelehnter Vortest kann sehr wohl ein Verdachtsmoment sein, begründet aber für sich allein keine Folgemaßnahmen.

naja nur weil man mal in seiner jugend auffällig war ist das ein begründeter verdacht ?

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Hallo, Sobbel,

 

leider habe ich den Thread erst jetzt gelesen.

Warum sollte ich noch einen Vortest machen bzw. anbieten, wenn die Voraussetzungen für die Blutprobe schon vorliegen?

Da wird nichts mehr vorgetestet - da wird sistiert und dann fließt Blut in ein Röhrchen.

Ich habe hier ein wenig den Eindruck gewonnen, dass Blaulicht da etwas falsch verstanden hat, vielleicht auch in Beiträgen, die ich in der Vergangenheit geschrieben habe.

 

Du hast recht damit, dass ein Vortest nicht mehr unbedingt notwendig ist, wenn der Polizeibeamte sich bereits sicher ist, dass der Proband unter BTM - Einfluss steht, weil es schon andere deutlich erkennbare Hinweise als eben einen positiven Vortest gibt.

 

Nichtsdestotrotz kann der Test auch dann noch Sinn machen, z. B., um festzustellen, auf welche Substanzen das Blut untersucht werden soll und dementsprechend Kosten bei der Blutuntersuchung zu sparen.

 

Was auch nicht vergessen werden sollte:

 

Konsumenten von Benzodiazepinen und anderen Medikamenten können durchaus ähnliche Auffälligkeiten zeigen wie BTM - Konsumenten.

 

Stellt sich durch den Vortest gleich vor Ort heraus, dass der Fahrer gar kein BTM genommen hat und trotzdem auffällig ist, hat man die Möglichkeit, gleich weiter zu ermitteln und sei es auch nur, um Hinweise zu bekommen, die der Fsst dienen, ein ärztliches Gutachten bzgl. des Konsums von Medikamenten anzuordnen.

 

Diese Möglichkeit hat man kaum, wenn sich erst bei der Blutuntersuchung herausstellt, dass keine BTM zu finden sind.

 

Hallo, Hans2,

 

der Eintrag allein für sich ist überhaupt kein ausreichender Anhaltspunkt für eine BE, egal, ob er schon ein paar Jahre alt ist oder recht aktuell ist.

 

Wenn, dann ist er lediglich ein Indiz, mal etwas genauer hinzuschauen und die Verhaltensweise des Probanden bei der Kontrolle genauer zu hinterfragen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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naja nur weil man mal in seiner jugend auffällig war ist das ein begründeter verdacht ?

Zumindest ist das ein Verdachtsmoment, der sich durch weitere erhärten kann. Oder auch nicht.
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naja nur weil man mal in seiner jugend auffällig war ist das ein begründeter verdacht ?

Zumindest ist das ein Verdachtsmoment, der sich durch weitere erhärten kann. Oder auch nicht.
@Bluey, ist OT, trotzdem, woher hat ein kontrollierender Polizist auf der Strasse Kenntnis von einem Drogenprobelm eines Jugendlichen in der Vergangenheit?
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Jugend heißt nicht zwangsläufig jugendlich.

 

Kenntnisse erlangt der Polizist durch eine Abfrage im polizeilichen Abfragesystem. Dort kann er auf Daten zugreifen, die gemäß Datenschutzbestimmungen und gesetzliche Fristen erfasst, gespeichert, zur Nutzung bestimmt und noch nicht gelöscht wurden.

Für die Abfrage im polizeilichen Datensysteme gibt es eine Rechtsnorm, regelmäßig im Polizeigesetz oder in der StPO zu finden.

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Und manchmal kennt auch der ein oder andere Kollege (nicht zwingend persönlich, aber von zurückliegenden Kontrollen/Abfragen) die Person, die da gerade über Funk abgefragt wird und weiß mit der Auskunft "Du, der hatte mal was mit Drogen zu tun" zu unterstützen. Manche Kollegen haben ein wahres Elefantengedächtnis! Die merken sich fast alles!

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Noch mal zum Thema Drogentest. So richtig schlau wird man jetzt hier nicht draus.

 

Ablehnen oder nicht?

Wenn angeboten wird mal nach dem Grund fragen?

Wird bei Ablehnung eine BE angeordnet oder vielleicht nicht?

Bekommt der Polizist Ärger wenn er eine BE anordnen und diese dann negativ war?

 

Gruß

 

only Diesel

 

P.S. Mir wurde bisher nur einziges mal eine Atemalkoholtest angeboten ,welcher dann negativ war.

Hätte ich den auch ablehnen sollen?

 

 

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...P.S. Mir wurde bisher nur einziges mal eine Atemalkoholtest angeboten ,welcher dann negativ war.

Hätte ich den auch ablehnen sollen?

 

Wenn du Zeit hast, warum nicht.

Hier berichtete ein Mitglied vor einiger Zeit, er war sicher nichts getrunken zu haben. Der Polizist habe einen Richter angerufen, ihn zu einem Arzt gebracht der Blut abgenommen hat. Ausserdem musste er, wenn ich mich recht erinnere, 24 Stunden das Autofahren sein lassen. Er hoffte auf Schadensersatz, vergeblich.

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Die Antwort ist ganz einfach, es kommt drauf an.

 

 

Wenn das ein Test einfach nur so ist, ohne konkreten Verdacht, ohne genaues nix, dann würde ich ihn ablehnen

 

Wenn dir jedoch Vorhaltungen gemacht werden, und diese begründet scheinen, dann kann so ein Drogenvortest eine Entlastung vor Ort schaffen und dir die Möglichkeit geben weiter zu fahren.

 

 

Zur Anordnung einer Blutentnahme bedarf ist eines konkreten Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Das lässt sich nicht einfach so ausdenken.

Ein freiwilligen Drogentest kann man jedem einfach so anbieten, weil man Zeit und Langeweile hat.

 

Es gibt Polizisten, die bieten diese Teste einfach nur so an. Wie gesagt diese würde ich ablehnen.

 

 

Pusten würde ich nicht. Warum auch? Ich fahre immer nüchtern. Es gibt keinen Verdacht.

Pinkeln sowieso nicht. Drogen nehme ich nicht

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Hält der "Staat" diese Löschfristen auch ein oder muss ich ihn aktiv darauf hinweisen?

Es soll immer wieder Fälle geben, in denen Löschfristen irgendwie in Vergessenheit geraten oder irgendein Backup vergessen wurde oder oder oder. Und natürlich kannst Du den Staat hinweisen - das Problem ist halt, daß Du zum einen nicht weißt, wen von den Staat Du alles hinweisen mußt und ob er Deinen Hinweis dann auch tatsächlich und vollständig umsetzt.

 

Ablehnen oder nicht?

Ablehnen. Wenn Du clean bist, ist die Chance einer BE relativ gering.

 

Wenn angeboten wird mal nach dem Grund fragen?

Kann man machen, kann man aber auch lassen. Anwälte raten, grundsätzlich nicht mit der Polizei zu reden (zumindest solange sie nicht dabei sind).

 

Wird bei Ablehnung eine BE angeordnet oder vielleicht nicht?

Ja. Der Aufwand ist allerdings deutlich höher. Und wenn Du keine Auffälligkeiten hast, sollte der Polizist sich diesen Aufwand zweimal überlegen.

 

Hätte ich den auch ablehnen sollen?

Ja.

 

Es wird übrigens von Juristen immer wieder empfohlen, keinen Führerschein dabei zu haben. Das gilt zumindest für die Gelegenheiten, bei denen mit einer Alkohol- / Drogenkontrolle zu rechnen ist. Kostet zwar, erspart einem aber möglicherweise die Nutzung des ÖPNV, während man auf das Ergebnis der Blutprobe wartet.

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Anwälte raten, grundsätzlich nicht mit der Polizei zu reden (zumindest solange sie nicht dabei sind).

Anwälte betrachten die Sachverhalt aus ihrer Sicht und gebe einfach mal einen Kommentar, dahin geworfen, ab. Das ist nicht immer hilfreich. Bezüglich einer Aussage bei einet Vernehmung eines Beschuldigten haben sie gar nicht so unrecht - jedoch kann die Situation dass ich auch anders darstellen.. Aber wenn man gar nicht mit der Polizei in einer normalen Polizeikontrolle redet, dann kann das zwischenmenschlich und auch für die Kontrolle und für das Weiterfahren insgesamt eine sehr blöde Situation werden. Ich rate schon mit der Polizei zu reden und dabei die Waldformel zu beachten. Jedoch, wenn man Beschuldigter einer Straftat ist, sollte man tatsächlich sich mit einem Anwalt beraten.

Polizisten sind auch Menschen. Mit denen kann man reden. Manchmal kommen sogar ganz nette Gespräche bei rum.

 

Keinen Führerschein dabei zu haben kann in bestimmten Situationen tatsächlich hilfreich sein, in anderen Situation kann das aber problematisch sein.

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Hallo, Biber,

Es wird übrigens von Juristen immer wieder empfohlen, keinen Führerschein dabei zu haben. Das gilt zumindest für die Gelegenheiten, bei denen mit einer Alkohol- / Drogenkontrolle zu rechnen ist. Kostet zwar, erspart einem aber möglicherweise die Nutzung des ÖPNV, während man auf das Ergebnis der Blutprobe wartet.

tja, es gibt eben auch bei den Juristen einige, die keine Ahnung von der Materie haben. :abwarten:

 

Was hat man davon, wenn man nach einer Blutprobe noch ein paar Tage länger im Besitz seines Führerscheins ist, der einem dann doch entzogen wird?

 

Die paar gesparten Tage werden dann eben hinten angehängt, wenn es um die Zeitdauer der Sperrfrist geht.

 

Des Weiteren kommt es nicht selten vor, dass der Staatsanwalt bzw. Richter anordnet, dass der Führerschein umgehend einzuziehen ist, was bedeutet, dass dann auch mal mitten in der Nacht ein paar Polizeibeamte den Betrunkenen nach Hause begleiten und seine Wohnung ein wenig näher in Augenschein nehmen.

 

Das kann besonders übel sein, wenn man noch Drogen, Diebesgut oder ähnliches zu Hause herumliegen hat (hat es alles schon gegeben).

 

Nicht bedacht wird dabei auch, dass es Polizeibeamte gibt, die einem Fahrzeuglenker, der seinen Führerschein bei der Kontrolle nicht vorzeigen kann, die Weiterfahrt untersagen, wenn er nicht umgehend nachweisen kann, dass er definitiv im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

 

Sehr ärgerlich, wenn dieser Fahrer noch Mitfahrer hat, die selber nicht fahren dürfen, weil sie Alkohol getrunken und sich auf ihren Fahrer verlassen haben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Wie ich bereits sagte, und von Nachteule ergänzt wurde, ist nicht alles was der Anwalt-Tipp sagt richtig. Zur Ergänzung jedoch @Nachteule, es gibt Konstellation wo der nüchterne Fahrer zur Blutentnahme muss und ihm der Führerschein entzogen wird und er erst nach Wochen, nach dem Ergebnis der Blutprobe, den Führerschein zurückbekommen und er somit tatsächlich, wenn er den Führerschein nicht dabei hätte, diese Unannehmlichkeit erspart geblieben wäre.

 

Diese Fälle mag es wohl geben.

Da ist der Tipp, des Anwaltes gar nicht so verkehrt.

 

Entgegen den Tipp des Anwalt, gibt es auch cleveres staatliches Handeln um den Willen des Staates durchzusetzen. Siehe Nachteule Beitrag

 

Jedoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine der anderen Konstellation, siehe Nachteule s Beitrag, auftritt deutlich größer, als dass man in diesen besonderen Fall kommt, dass einem Nüchternem zu Unrecht der Führerschein weggenommen wird weil er das Ergebnis der Blutprobe abwarten muss. Diese Konstellation sind die absolute Ausnahme. Und die anderen Fälle, die viel wahrscheinlicher sind, in Kauf zu nehmen nur um aber eine absolute Ausnahme einen rechtlich richtigen Tipp vom Anwalt zu befolgen, gegen den es auch Gegenmaßnahmen gibt halte ich für fragwürdig.

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tja, es gibt eben auch bei den Juristen einige, die keine Ahnung von der Materie haben.

Mag sein. Die von mir genannten gehören eher nicht dazu.

 

Was hat man davon, wenn man nach einer Blutprobe noch ein paar Tage länger im Besitz seines Führerscheins ist, der einem dann doch entzogen wird?

Um die Fälle geht es nicht. Es geht um die Fälle, in denen man nicht im Besitz seines Führerscheins ist, während man auf das Ergebnis der (definitiv negativ ausfallenden) Blutprobe wartet (Edit: wie Blaulicht bereits schrieb).

 

Nicht bedacht wird dabei auch, dass es Polizeibeamte gibt, die einem Fahrzeuglenker, der seinen Führerschein bei der Kontrolle nicht vorzeigen kann, die Weiterfahrt untersagen, wenn er nicht umgehend nachweisen kann, dass er definitiv im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

Auch das ist im Vergleich zu einigen Tagen bis Wochen ohne FS immer noch das kleinere Übel.

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Hallo, Biber,

Auch das ist im Vergleich zu einigen Tagen bis Wochen ohne FS immer noch das kleinere Übel.

stimmt, wenn beides ein einmaliges Erlebnis bleibt und wenn gegen den Fahrer, der seinen Führerschein nicht vorzeigen kann oder will, nicht gleich eine Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG geschrieben wird.

 

Wie hoch schätzt Du die Chance ein, dass jemand zu einer Blutentnahme mitgenommen und ihm der Führerschein gleich abgenommen wird, obwohl er definitiv nüchtern ist?

 

Mir persönlich wäre da kein Fall im Gedächtnis, weder bei mir noch bei den Kollegen.

 

Dass jemandem die Weiterfahrt untersagt wird, weil er keinen Führerschein vorzeigen kann, kommt dagegen recht häufig vor und nicht selten stellt sich im Nachhinein heraus, dass man richtig lag und der Fahrer tatsächlich nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war oder dass er gerade ein Fahrverbot hatte.

 

Somit ist diese Maßnahme durchaus begründbar und rechtlich nicht zu beanstanden, aber ärgerlich für denjenigen, der auf den Rat dieser Juristen gehört und nur deshalb seinen Führerschein nicht mitgeführt hat.

 

Und wie schon geschrieben: So manch einem dürfte es recht unangenehm sein, wenn die ganze Nachbarschaft mitbekommt, dass man in Polizeibegleitung nach Hause gebracht wird, weil die Beamten seinen Führerschein gleich mitnehmen wollen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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In der Häufigkeit stimme ich Nachteule zu.

Jedoch gibt / gab es diese Fälle, die Biber anführt bzw woraus sich der vom Anwalt empfohlene Trick den FS nicht dabei zu haben ergab.

 

Vermutlich sind es ganz ganz ganz wenige Einzelfälle.

In genau diesem Fall würde es dann Sinn machen, den FS nicht dabei zu haben.

 

Hier hat der Anwalt, bzw Biber und Nachteule recht.

Aufgrund der Wahrscheinlichkeit / Häufigkeit empfehle ich jedoch den FS, wie gesetzlich vorgeschrieben, mitzuführen.

 

Anwälte betrachten manche Sachverhalte rein juristisch am Schreibtisch oder im Gerichtssaaal, das Leben findet aber real auf der Straße statt.

 

Der, der ohne seinen Führerschein dabei zu haben und kein Wort mit dem Polizisten spricht, wird eine "interessante Kontrolle" haben. Und ein anderer Anwalt - im realen Leben - wird ihm dann sagen, dass er nicht auf diesen Unsinn, den irgendein Anwalt im Internet verbreitet hat, hätte hören sollen.

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Bist du der Meinung, dass es das nicht gibt?

Wir machen sehr viel in Sachen Drogen. Aber wir hauen nicht mal eben so das Angebot eines Drogenschnelltests raus. Wenn, dann haben wir ein oder ein paar Verdachtsmomente.

 

Im übrigen ist es keine gute Diskussionskultur, eine Frage mit einer Gegenfrage zu beantworten. Es sei denn, man möchte dem Gegenüber durch die Blume deutlich machen, daß man die Frage nicht zu beantworten weiß. Darf ich also feststellen, daß Du niemanden kennst, der so verfährt? Ich finde, man sollte mit solchen Behauptungen vorsichtig sein!

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Dafür hat man nebst einer plausiblen Ausrede Begründung eine Kopie des Führerscheins dabei. ;)

Die wir hier regelmäßig nicht mehr akzeptieren, da die Kopie eben nur eine Kopie ist und mehr nicht. Sie belegt nicht, ob oder daß der Besitzer auch tatsächlich im Besitz einer FE ist. Insbes. bei schwereren Verkehrsverstößen darf der VT also regelmäßig dafür sorgen, daß er diesen Nachweis erbringt. Andernfalls darf er nicht weiterfahren und bekommt ggf. eine Anzeige. Kann er sich gar nicht ausweisen, dauert's. Denn dann wird alles unternommen, um verläßlich seine Identität festzustellen. Man sollte also reichlich Zeit mitbringen.
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