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Innerorts Mit 32 Km/h Zu Schnell


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Hallo,

 

wurde am 29.04 mit 32 km/h (abzüglich Toleranz) beblitzt bzw. gelasert.

Habe keinen Blitz gesehen, wurde auch nicht rausgewunken.

Heute bekomme ich nun das Schreiben wo mir die Beweismittel etc.. aufgeführt sind.

Bin nicht der Halter des Fahrzeuges, dieser soll nun Angaben zur Person und zur Sache machen.

Auf dem Foto bin ich selber aber deutlich zu erkennen.

 

Der Bußgeldrechner sagt 160€ + 1 Monat Fahrverbot.

Bisher habe ich noch keine Punkte in Flensburg und wurde auch sonst nie geblitzt.

Leider kann ich nur sehr schwer auf meinen Lappen verzichten.

 

Wie kann ich jetzt am besten vorgehen ohne ein Fahrverbot zu bekommen?

 

 

Hoffe Ihr könnt mir helfen.

 

 

 

Gruß

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Wie kann ich jetzt am besten vorgehen ohne ein Fahrverbot zu bekommen?

 

 

Dich im Forum einzulesen wäre ein Anfang. Such nach "Ersa.fa" (ohne den Punkt). Ähnliche bzw identische Fälle gabs es schon unzählige Male.

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Dich im Forum einzulesen wäre ein Anfang.

Hallo,

 

dann solltest Du den TE aber auch darauf aufmerksam machen, dass es in dem von Ihm beschriebenen Szenario wohl eher unwahrscheinlich ist das er damit durchkommt.

Immerhin hat er (vermutlich) einen Anhörungsbogen bekommen, obwohl er nicht der Halter ist.

Bin nicht der Halter des Fahrzeuges

Logische Folgerung: Der Halter des Fahrzeuges hat in bereits als Fahrer benannt oder der Sachbearbeiter hat den TE anhand des Bildes bereits identifiziert.

Damit hat man eine recht schlechte Ausgangsposition.

 

@kvN:

Ich vermute es ist ein Anhörungsbogen " Ihnen wird zur Last gelegt, am xx.xx.xx um xx.xx Uhr als Fahrer des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen xx-xx-xxxx folgende Ordnungswiedrigkeit begannen zu haben ...."

Steht da ein Meßverfahren, also Laser / Radar, Einseitensensor etc.

 

War das ggf. ein Firmenfahrzeug, was dir zur alleinigen Nutzung überlassen war ?

 

Gruß,

AnReRa

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Immerhin hat er (vermutlich) einen Anhörungsbogen bekommen, obwohl er nicht der Halter ist.

Ich vermute eher, dass seine Schilderung ungenau ist und nicht er, sondern der Halter den Anhörungsbogen bekommen hat.

Dafür spricht meiner Meinung nach diese Formulierung:

Bin nicht der Halter des Fahrzeuges, dieser soll nun Angaben zur Person und zur Sache machen.
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Dem/der Führer/in des nachgenannten Kraftfahrzeuges, dessen Halter Sie sind, wird folgende Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen:....

 

So steht es in der Einleitung.

Auf der Rückseite soll der Halter (meine Mutter) einen "Zeugen-Fragebogen" zur "1.Zur Person" und "2.Zur Sache" ausfüllen.

Zudem kann sie auch die Aussage verweigern, so stehts hier jedenfalls.

 

Gruß

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Entschuldigt den Doppelpost...

 

Habe da noch eine Frage,

an dem Brief hängt ja kein Überweisungsschein, es steht ja noch nichtmal das Bußgeld und die weiteren Maßnahmen (Fahrverbot, Punkte) drauf.

Heißt das jetzt das sofern der Fahrer ausfindig gemacht wird,

dass dieser dann auch diese Sachen in einem extra Schreiben bekommt?

 

 

Gruß

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Dem/der Führer/in des nachgenannten Kraftfahrzeuges, dessen Halter Sie sind, wird folgende Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen:....

 

So steht es in der Einleitung.

Auf der Rückseite soll der Halter (meine Mutter) einen "Zeugen-Fragebogen" zur "1.Zur Person" und "2.Zur Sache" ausfüllen.

Zudem kann sie auch die Aussage verweigern, so stehts hier jedenfalls.

Ok, zuerst solltest du dir in solchen Verfahrensfragen eine gewisse Genauigkeit angewöhnen.

 

Nicht du hast nämlich diesen Brief bekommen, sondern er war an deine Mutter gerichtet, richtig?

Das ist ein wichtiger Unterschied im weiteren Verlauf....

 

an dem Brief hängt ja kein Überweisungsschein, es steht ja noch nichtmal das Bußgeld und die weiteren Maßnahmen (Fahrverbot, Punkte) drauf.

Heißt das jetzt das sofern der Fahrer ausfindig gemacht wird,

dass dieser dann auch diese Sachen in einem extra Schreiben bekommt?

Ja, das heißt das.

 

Im Moment weiß die Bußgeldstelle nur, dass jemand mit dem auf deine Mutter zugelassenen Wagen einen Verstoß begangen hat.

Aber eben noch nicht wer. Da deine Mutter aber, wahrscheinlich aufgrund eines Foto'vergleichs' (augenscheinlich keine Frau), als Fahrerin nicht in Frage kommt, wird sie nun, da sie die Halterin ist und wissen könnte wer mit dem Auto zur fraglichen Zeit gefahren ist als Zeugin gehört.

Hier stehen ihr die für Zeugen üblichen Rechte zu...

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Wäre es jetzt erstmal ratsam die Aussage zu verweigern?

Dann wäre ja eigentl. schon ziemlich klar das es jemand aus dem Familienkreis ist.

Ich bin ja sehr deutlich auf dem Foto zu erkennen, kann quasi niemand anderes sein.

 

Gibt es eventuell noch eine Möglichkeit ein paar km/h zu drücken?

Ich meine 2 km/h sind jetzt nicht unbedingt viel. :fool:

Habe hier im Forum schon einiges gelesen das neben der üblichen Toleranz eventuell

man bei der Kamera etwas rausholen kann.

Sofern ich das entziffern kann steht über dem Bild:

Gerät: ES 3.0

Kamera: rE 3.0

Abstand: 3,3m

Abstand Straße: 2,0m

 

Danke schonmal für die Hilfe.

 

 

Gruß

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Wäre es jetzt erstmal ratsam die Aussage zu verweigern?

Nein.

 

Dann wäre ja eigentl. schon ziemlich klar das es jemand aus dem Familienkreis ist.

Korrekt. Eben darum ist es nicht clever die Aussage zu verweigern.

 

Gibt es eventuell noch eine Möglichkeit ein paar km/h zu drücken?

Nein. Eine deutsche Bußgeldstelle ist kein Basar.

Welche Veranlassung sollte man auch haben dir noch ein paar Kilometer zu 'erlassen'?

 

An deiner Stelle würde ich die Forensuche mal mit dem Stichwort 'Ersatz-Fahrer' (ohne Bindestrich) bemühen...

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Kann über der Boardsuche nur weniges finden,

und dies hilft mir auch nicht wirklich weiter.

Dort wird auch immer wieder auf die Suche verwiesen.

Dann lass den Bindestrich weg:

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...hl=Ersatzfahrer

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...hl=Ersatzfahrer

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...hl=Ersatzfahrer

 

Ansonsten les z.B. mal hier nach. Der Unterschied zu deinem Fall ist nur, dass dort der Verstoß dem Halter bereits vorgeworfen wurde. Du müsstest dir noch einen Freund suchen, der den Verstoß zeitweise (bis dir gegenüber Verjährung eingetreten ist - 3 Monate nach dem Verstoß) 'auf seine Kappe nimmt' und dem dann 'auffällt', dass er sich ja doch geirrt hat und am Ende niemand die Punkte und das Bußgeld aufgebrummt bekommt.

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