Hier mal jemand aus dem VP der sich mit sowas auskennt. Aktiv im EuFS Board und MPU Board...
So einiges was im Thread erzählt wurde stimmt, anderes nicht. l30ns Aussagen treffens insgesamt am besten. Es ist auch richtig das es keinen gesetzlichen Grenzwert gibt sondern
nur einen gerichtlichen des
Bundesverfassungsgerichts. Damit eine OWI nach §§ 24a StVG vorliegt muß ein Grenzwert von über 1ng/ml erreicht werden. Kosten dazu 250€ Strafe, ca. 250€ Blutentnahme, 4 Punkte und 1 Monat FV. Im übrigen muß auch kein aktives THC nachgewiesen werden um eine MPU anzuordnen. Einige BL richten sich nach der
Daldrup-Tabelle die auch bei nur vorliegen von Abbauprodukten Maßnahmen der FEB bis zur MPU vorsieht.
Laut
Anlage 4 der FeV unter Punkt 9.2.2 ist "gelegendlicher Konsum MIT Trennungsvermögen" zulässig. Wird eine OWI festgestellt, dann liegt kein Trennungsvermögen mehr vor. Solange KEINE Ausfallerscheinungen festgestellt werden, liegt auch bei Werten die durch die Decke gehen keine Trunkenheitsfahrt im Sinne des §§ 316 StGB vor. (das ist im übrigen auch bei harten Drogen so). Es dürfte ja bekannt sein, das bei Alkohol ab 1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen eine Straftat vorliegt.
In der Praxis sieht es so aus das nach einer OWI mit mind. 1ng/ml eine MPU angeordnet werden KANN. Das kommt insbesondere bei niedrigen Werten immer noch etwas auf das Bundesland und Konsumangaben an. Ein Beispiel von jemanden der mit 1,1 THC und 13 THC-COOH eine MPU-Anordnung hatte wäre z.B.
defjam007. Ein anderes Beispiel wäre
benaaa mit 1,4 ng/l THC und 31 ng/l THC-COOH. Ein anderes Beispiel wäre
Kashi mit 2,6 ng/ml THC und 18 ng/ml THC-COOH. Oft meldet sich die FEB erst Monate nach Rechtskraft des BGB. Am liberalsten ist Schleswig Holstein, wo man auch mit ca. 3ng/ml aktiv unter Umständen nur ein ärztliches Gutachten absolvieren muß. Eher härter sind die südlichen Länder wie Bayern und BW.
Wie lange ist nun THC nachweisbar? Am besten
hier nachschauen. Ich bin aber der Meinung das die angegebenen Werte noch zu kurz sind. Der Abbau läuft wie schon gesagt extrem unterschiedlich und ist von Konsummenge, Qualität, Inhalationsmenge und körperlicher Verfassung abhängig. Man kann sagen das auch 24h nach Konsum noch Werte von 1ng/ml im Mittel erreichbar sind wenn 1 Joint geraucht wurde. In Ausnahmefällen noch länger.
Verhalten bei Verkehrskontrollen. Das ist wichtig und ich mach es kurz und gehe weiterhin davon aus das der letzte Konsum mehr als 24h zurückliegt.
1.) Bei Nachfragen ob schonmal Drogen konsumiert wurden IMMER verneinen. Wenn der Polizist hört, das schonmal Drogen konsumiert wurden, wird er sowieso zum Jagdhund.
2.) Schnelltests GRUNDSÄTZLICH verweigern. Sie sind freiwillig und haben teilweise eine relativ hohe Fehlerrate. Wer von euch will schon seinen teuren FS einem 50cent Artikel anvertrauen? Allenfalls wenn ich mir wirklich sicher bin (absolut drogenfrei) und es in der Situation nicht anders geht (Beamte besteht auf Blutentnahme) würde ich einen Schnelltest machen z.B. bei terminlichen Problemen. Die Schnelltests schlagen aber auch auf Abbauprodukte an und mit einem pos. Schnelltest ist man schnell bei der Blutentnahme.
3.) Auf der Wache wenn doch ein Bluttest angeordnet wurde keine Konsumangaben mehr machen. Die meisten Konsumenten reiten sich erst durch Konsumangaben vollends in die Schei...
--> Warum ist das sinnvoll? Angenommen ich habe vor sagen wir 2 Tagen das letzte Mal geraucht. Rauschwirkung wird nach dieser Zeit wohl eher nicht mehr vorliegen. Mache ich einen Urintest mit (der im übrigen erniedrigend ist

), dann kann dieser durchaus pos. anschlagen und die Folgen sind unweigerlich Blutentnahme. Verweigere ich den Urintest, muß der Polizist nach anderen Auffälligkeiten suchen und er KANN mich
wenn er das Ermessen richtig ausübt nicht mitnehmen. Liegen körperliche Auffälligkeiten vor oder der Polizist ist sich unsicher wird er dich immer mitnehmen. Wer Drogen kurz vorher geraucht hat der wird so nicht vermeiden das eine Blutentnahme folgt und ist nebenbei sowieso nicht ganz dicht...

Abgesehen davon ist es durchaus schon passiert, das obwohl der Bluttest negativ war und nur ein pos. Schnelltest vorlag die FEB den FS entziehen wollte. Derjenige hatte dann das Vergnügen sein RECHT erst vor einem Oberverwaltungsgericht einzuklagen, nachdem ein Verwaltungsgericht dieses Vorgehen nicht beanstandet hatte.
Wann würde ich wieder fahren? Nach
einem Joint vor 2 1/2 Tagen ist die Chance relativ gering das aktiv THC über 1ng/ml nachgewiesen wird. Wenn ich also Freitag abend rauche und am Montag früh wieder fahre und dann die Verhaltensmaßregeln bei Verkehrskontrollen beachte bin ich
relativ sicher. Trennungsvermögen wird vorliegen und die Werte sprechen dann sehr für gelegendlichen Konsum.
Kostenbeispiel bei zum Beispiel jemanden der in der Probezeit mit sagen wir 5ng/ml aktiv THC angetroffen wird ohne Auffälligkeiten. Da sich die FEB oft schneller meldet als man eine pos. MPU liefern kann, wird der FS verwaltungsrechtlich entzogen da bei THC ein Abstinenznachweis von ca. 6 Monaten nachzuweisen ist und das VOR der MPU. Die FEB wird also eine Fristvorlage setzen die meist ca. 2 Monate beträgt, hält man die nicht ein folgt der Entzug.
OWI nach §§ 24a StVG: 250€ Strafe, ca. 250€ Blutentnahme, 4 Punkte und 1 Monat FV
besonderes Aufbauseminar nach §§ 36 FeV Kosten ca. 300€
Neuerteilungsantrag FS: ca. 150€
DrogenMPU ca. 540€
Abstinenznachweis über Screeningvertrag (ca.70€x3) über 6 Monate oder wenn aktzeptiert über Haaranalyse (ca. 180€)
Vorbereitung KANN relativ kostengünstig sein (Verkehrsportal; Bücher, Suchtberatung, Drogenberatung), man
kann aber auch richtig für Kurse löhnen 3xx-1xxx€ oder eine Verkehrspsychologen bezahlen (ca 70€/h)
Auch ohne einen Taschenrechner in die Hand zu nehmen sollte das zeigen das man sich lieber nicht erwischen lassen sollte. Hoffe konnte einige Klarheiten beseitigen.
Frage an l30n: Deine Werte sind atypisch hoch nach ca. 20h Konsum. (Habe aber schon ähnliche Werte gesehen) Hattest du Bong geraucht? Konsumschema vorher? Auf alle Fälle sprechen 100ng/ml passiv für regelmäßigen Konsum.
mfg
brightstar
PS: Eine Anzeige wegen Besitz folgt meisten auch noch "Wer konsumiert hat in den meisten fällen auch besessen..." die aber sehr oft eingestellt wird.