Guest BAB-Raser Posted May 11, 2004 Report Share Posted May 11, 2004 hi leute, habe heut einen anhörungsbogen erhalten, darauf steht... ich sei in einer 60km/h zone auf der autobahn mit 125km/h abzüglich toleranzen gemessen worden, entspricht 65km/h zu schnell... ich wurde vor 3 1/2 wochen fotografiert, was kann ich machn um die 3 1/2 monate ohne bussgeld oder sowas durchzukommen ??? auf was kann ich pledieren??? dabei isn kleines passbildähnliches foto... MfG BAB Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted May 11, 2004 Report Share Posted May 11, 2004 auf dem foto is ned viel zu erkennen, wegen sonnenbrille könnte auch n familienmitglied sein.. MfG BAB Quote Link to post Share on other sites
Koral 2 Posted May 11, 2004 Report Share Posted May 11, 2004 was kann ich machn um die 3 1/2 monate ohne bussgeld oder sowas durchzukommen ???Im Forum lesen. könnte auch n familienmitglied sein..Was hättest du denn so an Familienmitgliedern zu bieten? Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted May 11, 2004 Report Share Posted May 11, 2004 mutter, schwester und bruder MfG Space Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted May 11, 2004 Report Share Posted May 11, 2004 Wer ist der Halter? Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted May 11, 2004 Report Share Posted May 11, 2004 hab ne mutter, nen bruder und ne schwester der halter bin ich MfG BAB Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted May 11, 2004 Report Share Posted May 11, 2004 funktioniert die albertomethode auch wenn ich der halter bin ??? wenn ich jetzt als halter n anderen angebe, der das dann genau so abzieht wie "alberto"??? MfG BAB Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 11, 2004 Report Share Posted May 11, 2004 wenn ich jetzt als halter n anderen angebe, der das dann genau so abzieht wie "alberto"??? Der Halter ist als solcher beim Straßenverkehrsamt und beim KBA registriert. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Koral 2 Posted May 11, 2004 Report Share Posted May 11, 2004 @ BAB-Raser Ich schlage folgendes vor: Dein Bruder schreibt unter Angabe des Aktenzeichens in einem Brief, dass er den Bogen gelesen habe, dass man ihm mal erklären möge, was diese Blitzstelle zu bedeuten hätte, dass er nicht verstehe, warum da auf 60 begrenzt sei, dass er zwar wüsste, dass es sich um eine Baustelle handele, aber wenn da kein Verkehr und keine Leute zu sehen seien, es doch nicht unbedingt erforderlich wäre, die vorgegebene Geschwindigkeit einzuhalten, dass er das Ganze als Schikane ansähe, dass er zu mindestens erwarte, dass kein Fahrverbot ausgesprochen werde, auch das Bußgeld sollte herabgesetzt werden, man möge ihm doch mitteilen, wie man darüber denke uswusw. Die gesamte Blitzsituation sollte noch breiter ausgewalzt werden, als ich sie hier nur angedeutet habe. Wenn jetzt dein Bruder als Antwort einen Anhörungsbogen erhält, ist die Sache schon halb gewonnen. Er ruft dann bei der Behörde an und fragt, was das heißen soll, ihm solch einen Bogen zu schicken, wo ihm doch noch gar nicht all seine Fragen beantwortet wurden. Wenn dann der Sachbearbeiter fragt, ob er überhaupt der Fahrer sei, gibt er natürlich keine Antwort und knallt stattdessen den Hörer auf die Gabel. Wenn er Glück hat, bekommt er daraufhin den Bußgeldbescheid. In dem Fall kann ihr euch ins Fäustchen lachen, denn dann habt ihr total gewonnen. Er legt Einspruch ein, muss natürlich darauf hin freigesprochen werden und für dich ist die Sache inzwischen verjährt. Ich mein, ich hab das nicht erfunden. Es hat sich tatsächlich so zugetragen (siehe Dauer-Guest). Quote Link to post Share on other sites
Chili 1 Posted May 11, 2004 Report Share Posted May 11, 2004 Aber der Bruder sollte wohl ein gutes Alibi haben, dass einwandfrei beweisst, dass er nicht der Fahrer gewesen sein kann, sonst (bei Ähnlichkeit) kann der Richter auf die Idee kommen deinen Bruder tatsächlich auf dem Foto zu erkennen und dann ist er dran. Und dann soll er erstmal beweisen, dass er es nicht war. Ist zwar ne Umkehrung unseres Rechtsprinzips, kann aber bei solchen Spielchen schon vorkommen. Also: Alibi ist wichtig. Dieses wird aber natürlich erst am Prozesstag verkündet. Quote Link to post Share on other sites
Koral 2 Posted May 11, 2004 Report Share Posted May 11, 2004 Der Bruder braucht kein Alibi, er hat ja das Foto (das Original ist immer besser als die Kopie!). Er stellt vor dem Termin durch seinen Anwalt einen formellen Beweisantrag, das er es eben nicht war (Beweis: Einholung eines Sachverständigengutachtens). Dann hat der Richter den Hut auf zu entscheiden, ob er die eventuell anfallenden Kosten für das Gutachten (die sind hoch!) der Staatskasse zumuten will oder nicht. Quote Link to post Share on other sites
Guest BAB-Raser Posted May 11, 2004 Report Share Posted May 11, 2004 @gooseich meinte einen anderen Fahrer... sorry! @KoralDas hört sich mal verdammt gut an was du da erzählt hast mein bruder schreibt denen einen brief, aber was mach ich nun mit dem anhörungsbogen?wenn ich darauf nicht antworte, bekomm doch ich den bußgeldbescheid oder ? MfG BAB Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 11, 2004 Report Share Posted May 11, 2004 @gooseich meinte einen anderen Fahrer... sorry! Wenn du einen anderen als Fahrer angibst begehst du eine Straftat nach § 164 StGB GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Koral 2 Posted May 11, 2004 Report Share Posted May 11, 2004 @ BAB-Raser aber was mach ich nun mit dem anhörungsbogen?Der bleibt liegen, wie es sich für einen "anständigen" Anhörungsbogen gehört. wenn ich darauf nicht antworte, bekomm doch ich den bußgeldbescheid oder ?Nein. Die Behörde hat keine Veranlassung, dir einen BuGeBe zu schicken. Dazu müßte sie erst einen Beweis haben, dass du der Fahrer bist. Den könnte sie sich verschaffen durch Passbildableich. Dazu müsste sie aber erst eine andere Behörde (EMA) einschalten. Das macht Arbeit. Dann ist sie abgelenkt durch den Brief deines Bruders. Irgendwie möchte sie auf den Brief reagieren Aber wie? Das Einfachste für sie ist, einen AB an deinen Bruder zu schicken. Das macht die wenigste Arbeit. Und sie hat deinen Bruder in Verdacht. Denn wer schreibt solch einen Brief, wenn er nicht selbst der Fahrer ist? Ob es wieder so klappt, weiß ich nicht. Aber versuchen könnte man es. Quote Link to post Share on other sites
Guest BAB Posted May 11, 2004 Report Share Posted May 11, 2004 un wenns nich klappt, wär das ja auch kein versuch von betrug oder, im prinzip hat sich die behörde dann selbst ein bein gestellt *gg* MfG BAB Quote Link to post Share on other sites
Koral 2 Posted May 11, 2004 Report Share Posted May 11, 2004 @ BAB-Raser Der AB bleibt liegen, wie es sich für einen "anständigen" Anhörungsbogen gehört. Denn du möchtest erst von deinem Bruder, der sich in aufopferungssvoller Weise um dich kümmert, erfahren, was er für eine Antwort von der Behörde bekommen hat. Du bist mit der ganzen Sache völlig überfordert, zumal dir auch noch die Nachschulung (oder bist du aus den Jahren schon raus?) droht und du gar nicht weiß, welchen Sinn diese haben soll. Also wie gesagt, dein Bruder, ich nehme an, er ist älter als du, muss sich um dich kümmern. Das hat mit Betrugsversuch überhaupt nichts zu tun. Quote Link to post Share on other sites
BAB-Racer 0 Posted May 11, 2004 Report Share Posted May 11, 2004 ich hab noch 1,5 jahre probezeit, und jo, mein Bruder ist älter wie ich. is ja mal ned schlecht des ganze.... danke mal @Koral MfG BAB Quote Link to post Share on other sites
Koral 2 Posted May 11, 2004 Report Share Posted May 11, 2004 probezeitAuch das könnte dein Bruder erwähnen. Wie sieht es mit der Probezeit und einer eventuellen Nachschulung aus? Dass er es ungerecht fände, das viele Geld für eine Nachschulung (ca. 300 Euro) auszugeben. Er möchte von der Behörde wissen, was das für einen Sinn haben soll. Wenn es hier etwas zu lernen gilt, dann über die Behörde. Sie soll klipp und klar Stellung dazu nehmen, warum da geblitzt wurde, damit man etwas lernen kann. Wenn ihr den Brief fertig habt, könnt ihr in mir per PM noch einmal zum Lesen geben. Vielleicht gibt es noch etwas zu verbessern. Übrigens der Brief muss innerhalb von 10 Tagen wegschickt werden, damit die Behörde nicht unruhig wird und sich doch noch die Arbeit (Passbildabgleich) macht, die sie gern durch das Abschicken des AB an den Halter vermieden hätte. Quote Link to post Share on other sites
BAB-Racer 0 Posted May 11, 2004 Report Share Posted May 11, 2004 bin grad schon am schreiben ) ok danke für das angebot, schick ihn dir dann binnen der nächsten 3-4 tage zuwenn dir noch sachen einfallen, schreib se grad rein, freu mich über jede hilfe! MfG BAB Quote Link to post Share on other sites
Gast_Ben 4 Posted May 11, 2004 Report Share Posted May 11, 2004 wenn die sache durch ist, bitte den brief hier posten.ist bestimmt nicht uninteressant Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_Gast Posted May 11, 2004 Report Share Posted May 11, 2004 Wenn Du Deinen Führerschein behalten willst, dann mach es folgendermaßen: Anhörungsbogen auf jeden Fall ausfüllen und zurücksenden!!!Und zwar folgendermaßen:Bei Angaben zur Person schreibst Du Deinen Bruder oder Vater oder Schwager oder wen auch immer. Angaben zur Sache machst Du keine. Nur Angaben zur Person, sonst nix!Den Anhörungsbogen innerhalb der Frist zurücksenden. Dann bekommt Dein Bruder, Vater, Schwager, wer auch immer, selbst einen Anhörungsbogen. Dieser füllt ihn wiederum folgendermaßen aus:Angaben zur Person: Seinen eigenen Namen mit Adresse, usw.Angaben zur Sache: Waren Sie verantwortlicher Fahrzeugführer: JA.Anhörungsbogen wieder innerhalb der Frist zurücksenden. Ziel ist es, daß Dein Bruder, Vater, Schwager, etc. einen Bußgeldbescheid erhält und nicht DU. Wenn dann ein Bußgeldbescheid zugegangen ist, wird Einspruch eingelegt. Danach wird ein Verhandlungstermin bestimmt. Dieser Verhandlungstermin muß natürlich drei Monate NACH deiner OWI sein. Kurz vor der Verhandlung und nach den 3 Monaten nach der OWI wird der Einspruch zurückgezogen und somit ist die Sache gegen Dich verjährt. Klappt, wenn die Fristen super ausgenutzt werden und Du noch nicht bekannt bist bei der Polizei zu 100%!!! Viel Glück. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 12, 2004 Report Share Posted May 12, 2004 Wenn Du Deinen Führerschein behalten willst, dann mach es folgendermaßen:[...]Wenn dann ein Bußgeldbescheid zugegangen ist, wird Einspruch eingelegt. Danach wird ein Verhandlungstermin bestimmt. Dieser Verhandlungstermin muß natürlich drei Monate NACH deiner OWI sein. Kurz vor der Verhandlung und nach den 3 Monaten nach der OWI wird der Einspruch zurückgezogen und somit ist die Sache gegen Dich verjährt.Donnerwetter, hier sprach ein Experte! Klappt, wenn die Fristen super ausgenutzt werden und Du noch nicht bekannt bist bei der Polizei zu 100%!!!Stimmt auffallend, der BAB-Racer darf seinen FS behalten. Allerdings wird nach Zurueckziehung des Einspruchs auf den BGB an Bruder, Schwager, Vater oder wem auch immer selbiger rechtskraeftig. Somit ist dann Bruder, Schwager, Vater oder wer auch immer urploetzlich ohne FS und darf obendrein noch einen nicht unerheblichen Obolus an die Staatskasse entrichten. Er wird Dir dankbar sein, BAB-Racer..... Ich denke, Koral's Vorschlag ist da erfolgversprechender, wenn auch nicht garantiert.... Quote Link to post Share on other sites
Koral 2 Posted July 10, 2004 Report Share Posted July 10, 2004 @ HarryB Ich denke, Koral's Vorschlag ist da erfolgversprechender, wenn auch nicht garantiert....Ich denke nicht nur, ich weiß, Korals Vorschlag ist erfolgversprechend: Der Bruder bekam auf Grund des von mir vorgeschlagenen Briefes, dessen Text wir gemeinsam per PM „erarbeitet“ hatten, tatsächlich einen AB. Er brauchte noch nicht einmal telefonisch nachzufragen und sich aufzuregen, was das heißen soll. Er ließ ihn einfach liegen und bekam tatsächlich den ersehnten BuGeBe. @ Dauer-Guest Danke, dass du deine „Flügellahme-Enten-Methode“ im Forum propagiert hattest. Jetzt muss nur noch der Einspruch gegen den BuGeBe ordentlich durchdacht werden, damit BAB-Racers Sache garantiert in die Verjährung läuft und damit wir uns garantiert halbtot lachen können, wobei ein Hilfsbeamter ohne Humor darüber garantiert nicht lachen kann, weil er garantiert keinen Humor hat. @ GM_ Ich lasse mir derweil garantiert mein Süppchen schmecken. Quote Link to post Share on other sites
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