Guest Gast_Mike Posted May 8, 2004 Report Share Posted May 8, 2004 Hi, ich bin ein bisschen unsicher und habe darum 3 Fragen: 1.) Die Strasse beginnt mit dem "Aufheben" der geschlossenen Ortschaft (Name der Stadt auf den gelben Ortsschilder ist durchgestichuen). Nach ca 1,5 km geht es aber wieder in die Selbe "Stadt" rein. Ich nehme aber mal an, dass dies eine Normale Überlandstrasse ist. Wie schnell darf ich da fahren, wenn kein Tempolimit festgelegt wurde? Ich denke 70, da die Strasse recht viele Kurven hat. Allerdings rasen hier einige mit 100+ an mir vorbei. Da ich vorher in der Grosstadt gewohnt habe, bin ich nun, wie sagts man, verunsichert. 2.) Auf einer anderen Überlandstrasse ist die Geschwindigkeit aufgehoben == Max 100 km/h. Richtig? Jedenfalls gibt es dann ne Abbiege-Kreuzung, woraufhin vor kurzem ein Temoilimit von 70 km/h unmittelbar davor installiert wurde. Nach der Abbiege-Kreuzung wird die Geschwindigkeit aber nicht aufgehoben. Wenn man aber von der anderen Seite kommt, ist die Geschwindigkeit aber aufgehoben. Früher war das auch so, dass es auf der gesamten Strecke keine Begrenzung gab, aber aufgrund von mehreren Unfällen, wurden diese Schilder unmittelbar vor der Abbiege-Möglichkeit installiert und nicht aufgehoben. Heisst dass, dass ich nun, selbst beim Vorbeifahren weiterhin 70 fahren muss? 3.) Gibt es eine Skala, wo man die ungefähre Toleranz des Tachis eines Fahrzeugtyps ablesen kann? Ich bin letztens in eine Strasse eingefahren (50 erlaubt) und die Geschwindigkeitsanzeige (Orange LED) zeigte mir an, dass ich nur 42 km/h gefahren bin. Ist die Toleranz wirklich so hoch oder sind diese einfachen Anlagen unzuverlässig (Bin mehrere male durchgefahren - im Durchschnitt 8 km/H Differenz zu meinem Tacho? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 8, 2004 Report Share Posted May 8, 2004 Zu eins) Sollte die Straße zweispurig sein so gilt . Zu zwei) siehe oben es gilt . An der Kreuzung gelten dann . Dies gilt solange bis die Geschwindigkeit durch aufgehoben wird oder eine andere Begrenzung aufgestellt ist (haben bestimmt ein Schild vergessen oder es wurde gestohlen/umgefahren). Zu drei) Nein. Acht km/h sind durchaus möglich, wobei von den Geräten auch eine Ungenauigkeit ausgeht. Vielleicht hängt das Gerät auch schlecht und mißt daher ungenau. Kannst ja mal an einen anderen Gerät testen, wenn du eines findest. Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_Mike Posted May 8, 2004 Report Share Posted May 8, 2004 2 Spurig im Sinne von Fahrbahn und Gegenfahrbahn (insgesamt 2) - oder? Quote Link to post Share on other sites
Schnabeltier 1 Posted May 8, 2004 Report Share Posted May 8, 2004 Zu eins) Sollte die Straße zweispurig sein so gilt .Stimmt.Aber es sind außerhalb geschlossener Ortschaften sowieso , selbst bei vierspurigen Straßen. Einige Straßen mit baulichen Besonderheiten (2 oder mehr Spuren pro Richtung plus bauliche Trennung der Fahrtrichtungen)(dazu zählen insbesondere Autobahnen) erlauben eine "beliebig" schnelle Fahrt, sofern kein expliziites Limit angebracht wurde. Die Regeln der StVO sind natürlich zu beachten. Nach ca 1,5 km geht es aber wieder in die Selbe "Stadt" rein. Ich nehme aber mal an, dass dies eine Normale Überlandstrasse ist. Wie schnell darf ich da fahren, wenn kein Tempolimit festgelegt wurde? Ich denke 70, da die Strasse recht viele Kurven hat. Allerdings rasen hier einige mit 100+ an mir vorbei. Da ich vorher in der Grosstadt gewohnt habe, bin ich nun, wie sagts man, verunsichert. "Normale Überlandstraßen" befreien einen allerdings auch nicht von der Denkarbeit. Du darfst nur so schnell fahren, daß du die Lage jederzeit im Griff hast, keinstenfalls jedoch mehr als 100 Sachen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 9, 2004 Report Share Posted May 9, 2004 Stimmt.Aber es sind außerhalb geschlossener Ortschaften sowieso , selbst bei vierspurigen Straßen. Einige Straßen mit baulichen Besonderheiten (2 oder mehr Spuren pro Richtung plus bauliche Trennung der Fahrtrichtungen)(dazu zählen insbesondere Autobahnen) erlauben eine "beliebig" schnelle Fahrt, sofern kein expliziites Limit angebracht wurde. Die Regeln der StVO sind natürlich zu beachten.Deshalb ja auch der Hinweis das es sich auf zwei Spuren bezieht. Es werden immer alle Richtungsfahrbahnen (hin zurück) zusammengezählt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted May 9, 2004 Report Share Posted May 9, 2004 @Gast225 Bei 2) sollte doch nach der Kreuzung wieder 100km/h erlaubt sein. Nur im Kreuzungsbereich gilt 70. Quote Link to post Share on other sites
thel0rd 0 Posted May 9, 2004 Report Share Posted May 9, 2004 Zu eins) Sollte die Straße zweispurig sein so gilt . und was ist, wenn die strasse ausserorts nur 1 spur hat? ich wohne hier auf einer solchen strasse, und bin bisher immer davon ausgegangen, dass ich hier fahren dürfte (ist zwar schwer, solche geschwindigkeiten sicher zu erreichen aber teilweise möglich) Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted May 9, 2004 Report Share Posted May 9, 2004 Bei einspurigen Straßen gilt ja 100 km/h. Bei 2 spurigen dagegen meist die Regelung aus §3(3)2.c.StVO:"100 km/h gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben." Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 9, 2004 Report Share Posted May 9, 2004 und was ist, wenn die strasse ausserorts nur 1 spur hat? Ist das eine Einbahnstraße? Zwei Spuren heißt je Richtung eine Spur. => Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten bis zur Aufhebung oder Änderung. Also wenn nach der Kreuzung keine Aufhebung ist dann weiter mit . Ausnahme die 70 war in Kombination mit einer Streckenbegrenzung (200 Meter lang etc.) Quote Link to post Share on other sites
thel0rd 0 Posted May 9, 2004 Report Share Posted May 9, 2004 und was ist, wenn die strasse ausserorts nur 1 spur hat? Ist das eine Einbahnstraße?nein... einzige beschrenkung ist halt, dass es ne Anlieger strasse ist... (und an dem einen Ende halt ) Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted May 9, 2004 Report Share Posted May 9, 2004 @Gast225 Bei 2) sollte doch nach der Kreuzung wieder 100km/h erlaubt sein. Nur im Kreuzungsbereich gilt 70.Dann musst du aber im Fall eines Falles behaupten, du wärst aus der Querstrasse eingebogen. Es gibt ein OLG-Urteil (ich meine OLG Hamm), wo jemand verurteilt wurde, weil er meinte, nach der Kreuzung wäre das Limit automatisch aufgehoben. Das Gericht sah das anders: Er könne sich darauf nur berufen, wenn er tatsächlich aus der Querstraße eingebogen wäre. Dummerweise gab er zu oder war anderweitig aktenkundig, dass er nicht aus der Querstrasse kam. Ist irgendwie Schwachsinn, ist aber so. Selbiges gilt für Autobahneinfahrten. Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted May 9, 2004 Report Share Posted May 9, 2004 @GM Dir ist klar was ich denen für eine Geschichte erzählen könnte wo ich gerade herkomme Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted May 9, 2004 Report Share Posted May 9, 2004 @ Landy: Soll ja so Autos geben, die mit Videokameras ausgerüstet sind, dann wirkt die Ausrede u.U. etwas lächerlich Quote Link to post Share on other sites
StEw 0 Posted May 9, 2004 Report Share Posted May 9, 2004 Dann würde das Gericht ja für ein und dieselbe Stelle zwei unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen anwenden - 70 für den der sie geradeaus überquert hat und 100 für denjenigen welcher auf die Straße eingebogen ist. Das kann ich mir bei OLG Hamm eigtl nicht so vorstellen...aber spaßig ist es allemal gruss Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted May 9, 2004 Report Share Posted May 9, 2004 Das kann ich mir bei OLG Hamm eigtl nicht so vorstellen... leider fragt das OLG Hamm nicht, was du dir vorstellen kannst ... : Gilt auf einer Straße über längere Distanz ein Tempolimit (Streckenverbot), muss darauf nach jeder Kreuzung oder Einmündung erneut durch ein Schild hingewiesen werden. Andernfalls würden Verkehrsteilnehmer, die in die Tempo begrenzte Straße einbiegen, von der Beschränkung nichts wissen. Andererseits darf ein Autofahrer, der schon längere Zeit auf der Tempo begrenzten Straße fährt, aus dem Fehlen eines solchen Wiederholungsschildes nicht den Schluss ziehen, das Tempolimit sei aufgehoben. Dieser Irrtum kam jetzt einen Autofahrer aus Nordrhein-Westfalen teuer zu stehen. Wie der ADAC in seiner Rechtszeitschrift DAR (11/2001, Seite 517) berichtet, hat ihn das OLG Hamm (AZ.: 2 Ss OWi 524/01) zu einer Geldbuße von 600 Mark und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Der Mann war statt mit vorgeschriebenen 50 km/h mit 127 km/h gemessen worden. Er war auf Grund des fehlenden Wiederholungsschildes der Meinung gewesen, die Geschwindigkeitsbeschränkung wäre durch die Kreuzung aufgehoben worden. Da bereits in der Vorinstanz festgestellt wurde, dass der Autofahrer nicht in die Straße eingebogen war, sondern von der Tempobegrenzung wusste, wurde er verurteilt. Der ADAC weist darauf hin, dass dauerhaft eingerichtete Tempobegrenzungen solange gelten, bis sie durch das Aufhebungszeichen (rundes Schild mit schwarzen Querstreifen auf weißem Grund) oder eine andere Geschwindigkeitsregelung wieder aufgehoben werden. Anders ist es bei runden Park- und Halteverbotsschildern. Diese gelten jeweils bis zur nächsten Einmündung oder Straßenkreuzung.Quelle Quote Link to post Share on other sites
thel0rd 0 Posted May 10, 2004 Report Share Posted May 10, 2004 Das kann ich mir bei OLG Hamm eigtl nicht so vorstellen... leider fragt das OLG Hamm nicht, was du dir vorstellen kannst ... : Gilt auf einer Straße über längere Distanz ein Tempolimit (Streckenverbot), muss darauf nach jeder Kreuzung oder Einmündung erneut durch ein Schild hingewiesen werden. Andernfalls würden Verkehrsteilnehmer, die in die Tempo begrenzte Straße einbiegen, von der Beschränkung nichts wissen. Andererseits darf ein Autofahrer, der schon längere Zeit auf der Tempo begrenzten Straße fährt, aus dem Fehlen eines solchen Wiederholungsschildes nicht den Schluss ziehen, das Tempolimit sei aufgehoben. Dieser Irrtum kam jetzt einen Autofahrer aus Nordrhein-Westfalen teuer zu stehen. Wie der ADAC in seiner Rechtszeitschrift DAR (11/2001, Seite 517) berichtet, hat ihn das OLG Hamm (AZ.: 2 Ss OWi 524/01) zu einer Geldbuße von 600 Mark und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Der Mann war statt mit vorgeschriebenen 50 km/h mit 127 km/h gemessen worden. Er war auf Grund des fehlenden Wiederholungsschildes der Meinung gewesen, die Geschwindigkeitsbeschränkung wäre durch die Kreuzung aufgehoben worden. Da bereits in der Vorinstanz festgestellt wurde, dass der Autofahrer nicht in die Straße eingebogen war, sondern von der Tempobegrenzung wusste, wurde er verurteilt. Der ADAC weist darauf hin, dass dauerhaft eingerichtete Tempobegrenzungen solange gelten, bis sie durch das Aufhebungszeichen (rundes Schild mit schwarzen Querstreifen auf weißem Grund) oder eine andere Geschwindigkeitsregelung wieder aufgehoben werden. Anders ist es bei runden Park- und Halteverbotsschildern. Diese gelten jeweils bis zur nächsten Einmündung oder Straßenkreuzung.Quelle was ist mit nicht dauerhaft eingerichteten schildern, bzw. was ist "dauerhaft"? bei uns im dorf gibts ne strasse, wo bisher immer galt, wegen einer baustellenausfahrt wurden an der stelle in beide Richtungen schilder aufgestellt, diese schilder stehen keine 50 meter von einander entfernt. Jedoch werden die schilder nach der Baustellenausfahrt nicht wieder aufgehoben... sie stehen auch nicht in verbindung mit Warnschildern ("Baustelle", "Baustellenausfahrt") rum... ausserdem sind in beiden Richtungen nach der Baustelle mehrere Einmündungen von anderen strassen, jedoch kein weiteres Streckenverbotsschild... kann ich als "Ortskundiger" fahrer nun davon ausgehen, dass die entsprechenden schilder vergessen wurden und gas geben? und warum hat mir mein fahrlehrer andauernd erzählt, dass so ein streckenverbot nach ner Einmündung wieder aufgehoben ist? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 10, 2004 Report Share Posted May 10, 2004 und warum hat mir mein fahrlehrer andauernd erzählt, dass so ein streckenverbot nach ner Einmündung wieder aufgehoben ist?Weil Geschwindigkeitsschilder keine StreckenVERBOTE sind. Theoretisch mußt du bei dieser Baustelle solange mit weiterfahren bis eine Änderung kommt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted May 11, 2004 Report Share Posted May 11, 2004 Wer hält sich an die ? Ich meine, vor der Autobahnauffahrt haben wir eine schrittweise Reduzierung. Erst von auf dann 25 m weiter auf unter einer Brücke durch und dann nach insg, 60m aufgehoben und in die Kurve richtung AB. Noch nie hat einer da die :30; eingehalten, geschweige denn die :50;. Ich muss schon sagen, dass ich einiges Nicht verstehe! Auf der hiesigen Landstrasse darf man mit aufgehobener Geschwindigkeit also in eine 30-40 Grad Kurve fahren und dann 2 km nur 70, obwohl kerzengerade. Anderes Beispiel: Autobahn: Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. Dann kommt , nach 200m kommt dann nach ca 500m eine Baustelle also nach der Baustelle wird die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufgehoben und keine 100m weiter wieder auf und dann beschränkt, obwohl keine Baustelle da ist. Oder diese ewige Autobahn dann im 500 m-Rhytmus +/- 20km/h - ergibt doch keinen Sinn! Quote Link to post Share on other sites
Zarzal 89 Posted May 11, 2004 Report Share Posted May 11, 2004 Da hat die Schildermafia ihre Finger im Spiel Quote Link to post Share on other sites
thel0rd 0 Posted May 12, 2004 Report Share Posted May 12, 2004 und warum hat mir mein fahrlehrer andauernd erzählt, dass so ein streckenverbot nach ner Einmündung wieder aufgehoben ist?Weil Geschwindigkeitsschilder keine StreckenVERBOTE sind. Theoretisch mußt du bei dieser Baustelle solange mit weiterfahren bis eine Änderung kommt. sorry, dann hab ich da wohl was verwechselt von wegen streckenverbot... trotzdem hat der mir an genau dieser stelle gesagt, dass diese nur bis zur nächsten einmündung gelten, und ich danach wieder fahren darf... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 12, 2004 Report Share Posted May 12, 2004 und warum hat mir mein fahrlehrer andauernd erzählt, dass so ein streckenverbot nach ner Einmündung wieder aufgehoben ist?Weil Geschwindigkeitsschilder keine StreckenVERBOTE sind. Theoretisch mußt du bei dieser Baustelle solange mit weiterfahren bis eine Änderung kommt. sorry, dann hab ich da wohl was verwechselt von wegen streckenverbot... trotzdem hat der mir an genau dieser stelle gesagt, dass diese nur bis zur nächsten einmündung gelten, und ich danach wieder fahren darf...Irgendwie scheint bei den Fahrlehrern der Wurm drin zu sein.Denn nicht nur du, sondern auch viele andere haben es so gelernt. Ich kann mich da nicht ausschließen-habe es auch so gelernt-ist aber dennoch falsch gewesen. Irgendwie sollte man mal die Lehrgänge der Fahrlehrer auf solche Fehler überprüfen. Quote Link to post Share on other sites
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