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Überholen auf Abbiegespur


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Hej ins Forum,

 

als Vielfahrer fällt mir auf, das immer mehr Autofahrer Abbiegespuren zum Überholen benutzen.

 

1. Beispiel:

 

An einer roten Ampel steht als erstes wartendes Fahrzeug ein langsamer LKW.

Ein in der Schlange dahinter stehendes Auto fährt als erstes auf die Linksabbiegerspur.

Schaltet die Ampel auf grün, gibt der Autofahrer ordentlich Gas und zieht nach rechts vor den LKW,

fährt also auch geradeaus statt abzubiegen.

Ist das zulässig? Oder wird hier von einer Gefährdung/ Nötigung der anderen Verkehrsteilnehmer ausgegangen?

 

2. Beispiel:

 

Ein auf einer Landstrasse langsam fahrender LKW kann wegen Gegenverkehr nicht überholt werden.

Es kommt eine Abbiegespur zum Verlassen der Landstrasse (Möglichkeit zum Linksabbiegen auf eine Kreisstrasse ohne Ampelkreuzung).

Ein Auto schert auf diese freie Abbiegespur, die etwa 250 m lang ist und überholt über diese Spur den LKW.

 

Zulässig oder Gefährdung?

 

Falls nicht zulässig, wovon ich ausgehe, wie würde so etwas geahndet?

 

Die Leute kommen auf immer verrücktere Ideen um Zeit zu sparen,

an der nächste Ampel sehe ich sie meistens eh wieder.

 

Gruß

OTTO

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Guest Landy

@Otto

 

Zu 1. Wenn die Linksabbiegerampel rot anzeigt, ists ein Rotlichtverstoß, wenn sie grün zeigt, kostet es 10 Euro.

 

Zu 2. Solange es keine durchgezogene Linie gibt, ists erlaubt.

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Zu 2. ist von Landy m.E. nicht ganz richt beantwortet. Sind naemlich auf der Abbiegespur Richtungspfeile aufgezeichnet, ist denen zu folgen, ein Ueberholen das langsameren Fahrzeuges und anschliessendes Wiedereinscheren in die Geradeausspur ist nicht statthaft.

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Hej Landy,

 

danke für die schnelle Auskunft.

 

zu 2. nochmal,

durchgezogene Linie sind auch diese aufgemalten breit quergestreiften Inseln?

 

Ist schon der Hammer, das 2. erlaubt ist.

 

Sieht manchmal ganz schön gefährlich aus!

 

Gruß

OTTO

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@Landy:

 

zu Beginn und zum Ende einer dieser beschriebenen Linksabbiegespuren wird diese eröffnet von auseinandergehenden weissen durchgezogenen Linien die dann wieder zusammenlaufen und so eine Art Oval markieren, das mit dicken Querstreifen bemalt ist.

Wegen dieser Streifen nehme ich an das ich diese nicht überfahren darf.

 

Gruß

OTTO

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Guest Landy

Solange keine Durchgezogene Linie gekreuzt wird, ist es erlaubt. Das was du meinst, wird so was sein - da darf man normalerweise nicht drauf, man darf nur die normale Abbiegespur benutzen.

 

 

Sperrfläche befahren: 30Euro

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Sie folgten beim Überholen nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297).

§ 41 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 155.2 BKat

=> 30,00 Euro

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Ich hab's bislang wie mit dem o.g. Tatbestand gehalten (Pfeile/Sperrfläche etc.) und 30,- € kassiert, es sei denn, er hat den für den Gegenverkehr bestimmten Abbiegestreifen mißbraucht UND gleichzeitig fuhren auf der (Gegen)Geradeausspur Fahrzeuge. In diesem Fall bekommt er eine Anzeige, weil nicht auszuschließen ist, daß jemand ausschert und seinerseits abbiegen möchte.

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Käme da nicht auch dieses in Betracht?

 

TB 105648 Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und folgten nicht der durch Pfeile

vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297).

§ 5 Abs. 3, § 41 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 19.1 BKat; § 19 OWiG

A - 4 75,00 €

 

TB 105649 Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und folgten nicht der durch Pfeile

vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297). Sie gefährdeten +) dadurch

andere.

§ 5 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 41 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG;

19.1.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG

A - 4 125,00 € 1 M Fahrverbot

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Guest Sam

Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und folgten nicht der durch Pfeile

vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297). Sie gefährdeten +) dadurch

andere.

Wenns dann noch zu nem Unfall kommt, wohlgemerkt wieder auf der richtigen Spur, wie sieht dann

die Rechtslage aus ??

 

mfg Sam

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Guest GM_

Hier und da laufen eine Geradeausspur und eine Abbiegespur über eine bestimmte Strecke nebeneinander her. So lange sie durch eine gestrichelte Linie getrennt sind, hat man ja wohl noch die Möglichkeit, die Spur zu wechseln. In solchen Fällen nutze ich das schon auch mal zum Überholen und gehe auch davon aus, dass das zulässig ist, angemessene und erlaubte Geschwindigkeit vorausgesetzt.

 

(Beispiel: Auf der Landstrasse zwischen "A8-Abfahrt Kirchheim Ost" und dem Ort "Owen" gibt es in beiden Richtungen solche Stellen.)

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@GM_:

So lange sie durch eine gestrichelte Linie getrennt sind, hat man ja wohl noch die Möglichkeit, die Spur zu wechseln. In solchen Fällen nutze ich das schon auch mal zum Überholen und gehe auch davon aus, dass das zulässig ist, angemessene und erlaubte Geschwindigkeit vorausgesetzt.

Du irrst, wenn auf der Abbiegespur Richtungspfeile aufgemalt sind. Diese schreiben dann zwingend die Fahrtrichtung vor, ein Spurwechsel nach rechts ist unzulaessig!

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Guest GM_

@HarryB

 

ist klar: Am Ende einer Abbiegepur muss ich abbiegen und kann nicht geradeaus fahren.

 

So lang die Abbiegespur aber noch neben der Geradeausspur läuft, und von dieser mit gestrichelter Linie getrennt ist, kann ich mich ja noch "entscheiden", dass ich geradeaus fahren will, und auf die Geradeausspur wechseln.

 

Ist die Linie dann kurz vor der Kreuzung durchgezogen, dann muss ich natürlich da bleiben.

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@GM_

Auch wenn es sich komisch anhoert, m.M. nach ist es jedenfalls so: Auch wenn da noch eine gestrichelte Linie ist, aber Richtungspfeile auf der Ueberholspur, so darfst Du von selbiger nicht mehr auf die Geradeausspur wechseln. Habe selbst mal fuer solchen Mist einen Obolus an den Herrn in Gruen abdruecken duerfen....

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@ Bluey

 

Ab wann ist es denn eine unklare Verkehrslage? Ist das irgendwo genau definiert oder wieder einer der bekannten Gummiparagraphen?

Ich kann Dir ein paar (nicht abschließende) Beispiele aus den Erläuterungen zum § 5 geben:

 

Zu Abs. 3 Nr. 1 – Eine unklare Verkehrslage liegt vor, wenn nach allgemeiner Verkehrserfahrung gefahrbringende Entwicklungen des Verkehrsgeschehens im Verlauf des Überholens möglich sind. Das ist z. B. der Fall

  • wenn die zum Überholen benötigte Strecke vor Beginn des Überholvorganges nicht voll überblickt werden kann, z. B. weil die Straßenführung oder/und ein vorausfahrendes Fz. das unmöglich machen,
  • wenn der Überholwillige in dichtem Verkehr nicht zu erkennen vermag, ob vor dem Vorausfahrenden eine Lücke von mindestens dem doppelten Sicherheitsabstand zum Einscheren vorh. ist (beachte auch Abs. 4 Satz 4) (das gilt nicht im mehrreihigen Verkehr),
  • wenn eine wartende Fz.-Reihe in der Hoffnung „überholt“ wird (vgl. VwV), es werde sich weiter vorn eine Lücke zum Wiedereinscheren finden,
  • wenn der Vorausfahrende links anzeigt, sich aber nicht einordnet – vgl. Erl. zu Abs. 1,
  • wenn der Vorausfahrende den Eindruck erweckt, er wolle links abbiegen, ohne aber anzuzeigen (OLG Köln in VRS 84, 330),
  • wenn entgegenkommende Fze. nicht „möglichst weit rechts“ fahren (vgl. § 2) (was eine allerdings vermeidb. Beh. des Überholwilligen darstellt – vgl. § 1 und Erl. zu § 2 Abs. 2),
  • wenn die Möglichk. besteht, dass der Vorausfahrende zum Umfahren eines Hindernisses oder zu eigenem Überh. ausscheren wird (vgl. OLG Düsseldorf in VRS 63, 339),
  • wenn bei der Annäherung an Kreuzungen mit bevorrechtigtem Querverkehr gerechnet werden muss,
  • wenn die Verkehrslage Zweifel nahelegt, ob der Überholvorgang gefahrlos beendet werden kann, wobei eine bloße abstrakte Gefährdung allerdings nicht ausreicht (OLG Düsseldorf in NZV 1996, 119),
  • wenn ein Kraftfahrer aus der Fahrweise eines vorausfahrenden Fz. schließt, dessen Fahrer suche einen Parkplatz, und ein solcher in Sicht kommt, auch wenn der Vorausfahrende nicht links blinkt (OLG Köln in NZV 1999, 333).
  • wenn eine Fzg-Kolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fzg gebildet hat, überholt wird. Hier muss, auch ohne Anzeichen, damit gerechnet werden, dass vorausfahrende Fzg‘e ebenfalls zum Überholen ausscheren (OLG Karlsruhe v. 26. 7. 2001 in NZV 2001, 473).
  • wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was Vorausfahrende sogleich tun werden; dies ist der Fall, wenn an einem vorausfahrenden oder stehenden Fzg der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird, dies der nachfolgende Verkehr erkennen konnte und dem nachfolgenden überholenden Fzg-Führer noch ein angemessenes Reagieren – ohne Gefahrenbremsung – möglich war. Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fzg verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben sollte (KG v. 7. 10. 2002 in DAR 2002, 557).

Ich hoffe, daß ich Dir Deine Frage mit dieser Auflistung ausreichend beantworten konnte. :100:

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Ich hoffe, daß ich Dir Deine Frage mit dieser Auflistung ausreichend beantworten konnte.

 

Ja, das konntest du. Mir geht es nur um die Situationen, wo man bei völlig freier Straße u.U. mal in die Versuchung kommt, im Kreuzungsbereich einen Bummler zu überholen, und dafür eine (freie) Abbiegerspur mitnutzt.

 

 

Herzlichen Dank, Hugo

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Guest GM_
@GM_

Auch wenn es sich komisch anhoert, m.M. nach ist es jedenfalls so: Auch wenn da noch eine gestrichelte Linie ist, aber Richtungspfeile auf der Ueberholspur, so darfst Du von selbiger nicht mehr auf die Geradeausspur wechseln. Habe selbst mal fuer solchen Mist einen Obolus an den Herrn in Gruen abdruecken duerfen....

Also ich habe nun mal die StVO durchsucht. Da finde ich:

 

§41  (3) Markierungen  5. Pfeile

 

Pfeile, die nebeneinander angebracht sind und in verschiedene Richtungen weisen, empfehlen, sich frühzeitig einzuordnen und in Fahrstreifen nebeneinander zu fahren. Fahrzeuge, die sich eingeordnet haben, dürfen hier auch rechts überholt werden.

 

Mir gefällt hier erst mal das Wort "empfehlen" :100: Das bedeutet, ich kann mich auch noch später einordnen, wenn ich das vorschriftsmäßigt hinkriege.

 

Trotzdem widerlegt es natürlich nicht definitv den von Dir geschilderten Fall, wenn man quasi eine einmal getroffene Einordnung noch im Bereich der gestrichelten Linie "wieder verwirft" und nach Überholung eines geradeaus fahrenden ebenfalls wieder von der Abbiegespur zurück auf die Geradeausspur wechselt.

 

Was meinen denn die Profis dazu ?

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Was meinen denn die Profis dazu ?

Hab's endlich gefunden:

 

Aus den Erläuterungen:

Leitlinien u Richtungspfeile, Z 297. Die Leitlinie, Z 340, ist ein bloßes Richt-Z. Sie darf überfahren werden u verbietet Abbiegen oder geradeaus Weiterfahren entgegen ihrem Verlauf nicht. Pfeile nach § 41 III 5 S 1 Z 297 sind Richt-Z, die das rechtzeitige Einordnen "empfehlen"; ihre Nichtbeachtung ist nicht ordnungswidrig. Das gilt auch, wenn von mehreren durch Leitlinien getrennten Fahrstreifen nur einer mit Richtungspfeilen versehen ist. Treffen aber Leitlinien oder Fahrstreifenbegrenzungen mit Richtungspfeilen für verscheiedene Richtungen zusammen, so schafft Z 297 ein Fahrtrichtungsgebot "auf" der Kreuzung, dessen Mißachtung ordnungswidrig ist. Ein Überholverbot begründet diese Markierung nicht.

 

 

§ 41 III Nr. 5 StVO:

Sind zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert, so schreiben die Pfeile die Fahrtrichtungen auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung vor. Halten auf der so markierten Strecke der Fahrbahn ist verboten.

Was schon oben in den Erläuterungen deutlich wurde, steht auch noch recht eindeutig im Gesetztestext (siehe Fettgedrucktes!). Danach ist das Überholen VOR dem Kreuzungs-/Einmündungsbereich erlaubt.

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Irgendwie find ich das hart das dass nicht ausdrücklich verboten sein soll solang man keine durchgezogenen Linie überfährt.

Aber das ist meiner Meinung nacht extrem gefährlich zumal damit wohl keiner rechnet und es sollte wohl geahndet werden wie Leti Oelk gemeint hat.

Nur irgendwie würde ich das auch wieder nicht begrüssen,daich das selber auch schon praktiziert habe(und auch mit überfahrener durchgezogener Linie,*Asche auf mein Haupt* :30: ).

mfg

Edited by Flitzeber
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Guest Gast HVL

Ich geb immer Gas wenn so ein Clown versucht mich auf ner Abbiegespur zu überholen. Dann ist er gezwungen wieder hinter mir einzuscheren oder Sperrbereiche zu überfahren. Pech gehabt sag ich nur.

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Ich geb immer Gas wenn so ein Clown versucht mich auf ner Abbiegespur zu überholen. Dann ist er gezwungen wieder hinter mir einzuscheren oder Sperrbereiche zu überfahren. Pech gehabt sag ich nur.

@HVL

 

das macht nichts, die Clowns die grade dann ihr Gaspedal finden, wenn man sie überholt, frühstückt mein Auto besonders gern :lol:;)

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  • 5 months later...

@bluey

wenn die Möglichk. besteht, dass der Vorausfahrende zum Umfahren eines Hindernisses oder zu eigenem Überh. ausscheren wird (vgl. OLG Düsseldorf in VRS 63, 339),

 

wenn eine Fzg-Kolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fzg gebildet hat, überholt wird. Hier muss, auch ohne Anzeichen, damit gerechnet werden, dass vorausfahrende Fzg‘e ebenfalls zum Überholen ausscheren (OLG Karlsruhe v. 26. 7. 2001 in NZV 2001, 473).

Also es geht um die Kollonne auf Bundesstraße hinterm LKW:

Heißt das, ich muss als vorrausfahrender (der, der hinter dem ersten = langsamen fährt), wenn ich zum überholen ansetze nicht in den Rückspiegel schauen, ob mich auch einer überholt, da der ja mit meinem ausscheren rechnen muss?

Ich habe mich ja auch auf den Gegenverkehr zu konzentrieren, bzw. ob dieser nicht vorhanden ist.

Soweit ich weiss gilt zwar, wer hinten rein fährt ist schuld, aber wer beim Spurwechsel einen Unfall verursacht ja wohl auch. Bekommt man dann 'ne Mitschuld?

 

Mir ist das nämlich mal passiert. Ich hatte zwar nach hinten geschaut, aber dann noch mal nach vorne vergewissert, dann Blinker gesetzt, beschleunigt und wollte ausscheren, da war der andere plötzlich neben mir, ist aber zum Glück ohne Berührung ausgegangen, er weiter nach links und ich mit einem Satz wieder zurück nach rechts.

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1. Heißt das, ich muss als vorrausfahrender (der, der hinter dem ersten = langsamen fährt), wenn ich zum überholen ansetze nicht in den Rückspiegel schauen, ob mich auch einer überholt, da der ja mit meinem ausscheren rechnen muss?

 

2. Ich habe mich ja auch auf den Gegenverkehr zu konzentrieren, bzw. ob dieser nicht vorhanden ist.

 

3. Soweit ich weiss gilt zwar, wer hinten rein fährt ist schuld, aber wer beim Spurwechsel einen Unfall verursacht ja wohl auch. Bekommt man dann 'ne Mitschuld?

1. doch, Du als Überholender bzw. der, der ein Überholmanöver beabsichtigt, mußt zuvor in den Rückspiegel schauen und sich vergewissern, ob nicht schon jemand von hinten überholenderweise angedonnert kommt.

Das eine schließt das andere nicht aus.

 

2. auch, aber nicht ausschließlich.

 

3. wer auffährt, ist idR schuld bzw. bekommt den größten Anteil. Wer allerdings vorm Überholen nicht zurückschaut, sondern einfach blindlings ausschert, so daß jemand, der bereits überholt, auffährt, so hast Du Deine Rückschaupflicht grob vernachlässigt und bekommst dementsprechend eins zwischen die Hörner.

Wem wieviel an Schuld angelastet wird, ist im Einzelfall zu entscheiden und obliegt nicht der Beurteilung durch die Polizei. Dafür gibt's Leute, die damit ihr und vor allem auch deutlich mehr Geld verdienen.

 

 

Bei Deinem Beispiel hattest Du wohl wirklich Glück. Wäre es zu einem Unfall gekommen und ich hätte ihn aufnehmen müssen, so hätte ich Dich zunächst als (Haupt)Unfallverursacher aufgeführt (Unfallbeteiligter 01 auf dem "Blaubogen").

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so hätte ich Dich zunächst als (Haupt)Unfallverursacher aufgeführt

Und was hätte man dann anders machen sollen?

Habe schließlich nach hinten geschaut, das schließt bei mir Spiegel- und Schulterblick ein.

Hatte dabei weder einen auf der Gegenfahrbahn, noch einen mit Blinker gesehen.

Bei der Geschwindigkeit, die er da schon drauf hatte, halte ich das auch für möglich, dass er entsprechend schnell beschleunigen kann, dass er in der kurzen Zeit neben mir ist. Das Problem ist natürlich, dass nur ich weiß, dass ich nach hinten geschaut habe, aber mal angenommen, ich würde das glaubwürdig erklären (was ich hier tue, schließlich geht es ja hier um nichts), wie kommt es dann, als Hauptunfallverursacher dazustehen?

Gruß hpvw

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Ich verstehe das so: du hast nach hinten geschaut, anschließend wieder nach vorne, mußtest etwas warten, weil von vorne etwas kam und wolltest anschließend ausscheren. Du hast aber nicht noch einmal nach hinten geschaut. Und das war der Fehler.

Sooo schnell kann keiner neben Dir sein, es sei denn, Du zögerst noch sekundenlang mit Deinem Überholmanöver.

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Nein, falsch verstanden oder unklar ausgedrückt.

Es kam keiner mehr von Vorne, ich habe mich nur noch mal versichert, dass vorne nichts auf der Gegenfahrbahn ist, geblinkt und bin dann nach links rüber.

 

Vielleicht hat er ja auch nicht geblinkt und schon auf seinem/unserem Fahrstreifen beschleunigt, das kann ich nicht beurteilen, das weiss ich nicht. Er würde sicherlich das Gegenteil behaupten, aber ist das glaubwürdiger, als das ich zeitnah in den Rückspiegel geblickt habe? In dem Fall sind dann wohl neutrale Zeugen nötig.

 

Allerdings ist es mir lieber, wenn mir einer von hinten mit 140 - 120, als von vorne mit 120 + 100 reinkachelt, deswegen geht mein letzter Blick vorm Überholen nach vorn und nicht nach hinten.

 

Subjektiv ging es natürlich sehr schnell (blick nach vorne wenden, Strasse checken, blinken, links rüber). Ich kann natürlich nicht objektiv sagen, wie viele Sekunden das nun wirklich gedauert hat, vielleicht habe ich auch sehr "sorgfältig" nach vorne geschaut.

 

Der andere war zwar kein Porsche, aber ein Wagen, dem ich von der Optik durchaus so 'ne ordentliche Beschleunigung zutraue und dicke Motoren werden ja in jedem Blech verbaut.

 

Gruß hpvw

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