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Doppeltes Fahrzeug = doppelter Spaß !


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In den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts des vorigen Jahrtausends gab es eine Fraktion, die für ihre Fortbewegung „Doubletten“ benutzte, d.h. gleicher Fahrzeugtyp, gleiche Farbe und gleiches Kennzeichen wie ein legales Kfz. Wie sind die Chancen, mit dem Verweis auf eine mögliche Doublette Erfolg zu haben, vorausgesetzt, auf dem Foto ist niemand identifi-zierbar? Es müsste doch genügen zu behaupten, auf dem Sofa gelegen zu haben, während der Wagen in der Garage stand. Zeugen eigentlich nicht nötig. Noch sind wir nicht so weit, dass ich für jede Zeiteinheit ein Alibi nachweisen können muss, oder doch? Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es klappt, aber warum nicht? Was haben sich die Bürokraten da einfallen lassen?

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Klar ist die Wahrscheinlichkeit für alle Fahrzeuge gleich, aber gleich gering. Der erste Anschein spricht damit dagegen, daß deine Vermutung stimmt. Wenn es nachweislich eine Dublette deines Fahrzeuges gäbe, wärst du damit sofort fein raus.

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Das ganze nur auf der geringen Wahrscheinlichkeit aufzubauen ist ein bisschen wenig.

Ein Alibi ist zwar entlastend, aber wenn man keins hat, so ist das nicht per se belastend. (zumindest in einem Rechtsstaat) .

Ich muss mich nicht entlasten, sondern mir muss etwas nachgewiesen werden. Muss die Behörde dem Hinweis auf eine Doublette erst mal nachgehen? Wie sollte ich denn beweisen, dass mein Wagen in der Garage stand, und warum soll ich überhaupt die Beweislast haben?

 

Vielleicht kann ein (angehender) Jurist das Problem mal zerpflücken.

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Naja das ist alles eine wunschvorstellung. Hast du schonmal so ein foto gesehen? Wenn die wollen lesen die dir die Uhrzeit am Armband ab...

Die sehen die spaltmaße vom Fahrzeug die schauen nach jedem detail Die sehen fast jede Fliege auf dem Nummernschild, wenn das mit deinem PKW übereinstimmt wüsste ich nicht warum das Verfahren eingestellt werden soll... Es geht bei einer nicht erkennbaren Person an den Fahrzeug halter.

 

Wenn das ganze dann vor Gericht geht wirde es in Indizien Prozesss, der schon lange nicht mehr nur für den Angeklagten ausgehen muss...

Und eben genau dabei denke ich das ein Sachverständiger herangezogen wird der dies entscheidet.

Ich könnte ja sonst mit dieser 'Doublette' 'ausrede' bei allen anderen Prozessen auch erstmal sagen das war nicht ich das war ein double...

 

Ich räume dem ganze eine sehr sehr sehr geringe chance ein, wenn überhaupt eine da ist. Jeder Richter wird sich Dein Alibi anhören und die Indizien und Unterlagen des Sachverständigen. Wenn es sich auch um eine eher geringe ordnungswidrigkeit oder ganz knappe straftat handelt würde ich so einen Prozess erst gar nicht eingehen, was soll sowas auch? Man sollte schon dazu stehen wenn man mist gebaut hat und raus kommt es sowieso und das nächstemal erkennt man dich auf dem bild und dann gnade dir gott das dass alte verfahren nicht wieder aufgenommen wird...

 

nix gegen dich, aber die idee ist schlecht. ;)

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@Fritz_Pommes: Es besteht aber der Anfangsverdacht, daß es das Fahrzeug des Eigentümers ist. Letztlich läuft es dann auf eine Indizienentscheidung hinaus. Da denke ich, daß ohne sonstige Hinweise die geringe Wahrscheinlichkeit für eine Dublette gegen den Eigentümer spricht.

Was Juristen dazu meinen, interessiert mich allerdings auch.

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@ Traffic

Hehe wieder einer Meinung, allerdings das mit den juristen fragen ist so eine sache.... Frag einen der die Grünen wählt, wenn es um geschwindigkeitsüberschreitung geht wird er dagegen sein wenn es ein porsche fahrer is wird er dir helfen usw... Ich glaub da ist dann

eigenes ermessen gefragt und das fällt bekanntlich sehr unterschiedlich aus, leider- oder zum glück.

 

So long...good ride!

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@ einhorn:

 

Was gibt es da noch juristisch zu bearbeiten?

 

Urkundenfälschung (evtl. "nur" Kennzeichenmissbrauch), Verstoß gegen die Abgabenverordnung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, evtl. 315c (hängt letztlich von der Tat ab), Vorsätzl. Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit (Owi)....

 

... das ist dass was mir auf Anhieb erstmal dazu einfällt.

 

Die Erfolgsaussichten stehen in keinem Verhältniss zum Aufwand sowie zu den zu erwartenden Konsequenzen.

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@LTI2020: So meinte "einhorn" das nicht: Natürlich bringt er selbst keine Dublette in den Verkehr, sondern behauptet , es gäbe eine, die statt ihm z.B. eine OWI begangen hätte, und möchte wissen, wie diese Behauptung widerlegt würde;-)

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@Einhorn: Ich wuerde nicht darueber ernsthaft nachdenken. Vor allem bei Verfolgungsfahrt mit :vogelzeig: , da man ja annehmen muss, dass es sich nicht um einen einfachen Verkehrsrowdie handelt...

 

Die Antwort auf die eigentliche Frage hat ja Schoenfelder mit den Verweis auf den Anscheinsbeweis schon gegeben. Man muss glaubhaft darlegen koennen, dass wirklich jemand mit der Dublette unterwegs ist. Asonsten sieht es schlecht aus.

 

Wenn Du als Halter auf dem Foto wirklich nicht zu erkennen bist gibt es da andere Moeglichkeiten, die ich hier nicht naeher ausfuehren moechte, aber ich denke Du weisst schon was ich meine. Man muss sich mit allen Beteiligten nur ueber die eventuellen Konsequenzen klar sein wenn sowas auffliegt.

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Guest Guest

2 Fahrzeuge ist doch wohl etwas aufwendig und außerdem klingts extrem illegal. 2 Fahrer ist doch viel besser und man kann so schön legal jedem BuGeBe aus dem Weg gehen. Wenn man mit seiner Freundin sein Auto "tauscht", auf dem Papier natürlich...dann ist man doch per Blitze überhaupt nicht zu erwischen.

 

Freundin fährt mit ihrem Auto, daß Freund angemeldet hast, wird sie geblitzt, verweigert sie die Aussage da sie gegen Verlobten nicht aussagen muß. So lange man nicht zusammen wohnt bzw in der gleichen Wohnung gemeldet ist, für die Polizei ein fast nicht zu ermittelndes Ding.

 

Man(n) selbst macht es genau so: man lässt Freundin sein Auto anmelden und kommt ein Zeugenbefragungsbogen dann "lecken", weil Aussageverweigerungsrecht gegenüber der Verlobten. Sollen sie halt ihre scheiß-Ordnungswidrigkeit ermitteln und Steuergeld für den Nonsens verpulvern.

 

Dann muß man nur schauen, daß man nicht zusammen wohnt (was eh besser ist, weil Frauen nerven :vogelzeig: ) und die Nachbarn (die nerven auch nur) im unklaren über seine Verhältnisse lassen und die Wahrscheinlichkeit jemals wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt zu werden sinkt doch sehr. Ausnahme: rausgezogen am "Tatort".

 

Ist dieses Verhalten erstmal jahrelang einstudiert, dann kann man heiraten und alles was man braucht ist ein befreundetes Ehepaar, mit denen man die Fahrzeuge tauscht - natürlich nur wieder auf dem Papier.

 

Noch proffesioneller geht´s nur mit einer eigenen Firma und Firmenwägen. Ich-AG langt - ein Hoch auf Schröder!!!

 

Letzendlich wird man so alle Abzockerblitzer los und hat nur noch mit den etwas proffesionelleren Polizeitrupps zu tun, die einen auch rausziehen und Beweise korrekt auf Video zeigen. Somit hat man der Abzockmaschinerie definitiv entsagt und hat mit Ordnungswidrigkeiten im Strassenverkehr nur noch so zu tun, wie es der Gesetzgeber auch wollte: Polizei sorgt für Ordnung, hat noch Spielraum Vorort und kann einem Sünder auch belehrend mit eindeutigen Beweisen gegenübertreten. Alles wird gut...

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@ traffic: Korrekt, so sehe ich das auch

 

@ LTI2020: zu Kennzeichenmissbrauch, siehe doch mal die Fragen in meinem Beitrag "Nachbarliche Schikanen" in "Ruhender Verkehr"

 

Man kann den hypothetischen Fall ja mal ein bisschen ausspinnen: Der Halter H. erklärt, er sei zu Hause gewesen und das Auto habe in der Garage gestanden. Variante A: allein und ohne Alibi (was ja derzeit in D noch nicht erforderlich ist). Variante B: mit (falschen) Zeugen, denn H. war natürlich der Übeltäter. Er erklärt, dass er schon früher den Verdacht hatte, dass entweder das Kennzeichen irrtümlich doppelt vergeben worden sei oder dass eine Dublette seines Kfz existiere. Er habe nämlich aus Städten, wo er noch nie gewesen sei, Knöllchen bekommen. Da ihm aber seine Zeit lieb und teuer sei, habe er aus Kosten-Nutzen-Erwägungen die 10.- bezahlt, nun aber, da es ja um einen erheblichen Tatvorwurf ginge, wolle er das der Behörde mitteilen. Wenn diese immer noch nicht reagiert, kann H. ja auch, während er ein wasserdichtes Alibi hat, einen als Mafiosi verkleideten Freund einen Starenkasten mit leicht überhöhter Geschwindigkeit auslösen lassen. Spätestens jetzt müsste die Behörde Ermittlungen in dieser Richtung aufnehmen. Die Verjährung läuft – und wie geht`s weiter?

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Mir stellt sich grade die Frage, wie oft eine Behörde so etwas (natürlich vorrausgesetzt das würde klappen) mitmacht und was es kostet ein Fz. umzumelden bzw. ein neues Kennzeichen zu beantragen.

 

Sollte also der Verdacht tatsächlich begründet sein, wird das amtl. Kennzeichen natürlich nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen und der Fahrer muss sich ein neues holen.

Das kostet Zeit und Geld. (aber wenn man sparen kann)

 

Zudem wird das Kennzeichen natürlich in Fahndung gestellt und die Mühlen der Behörden fangen an zu mahlen.

Dazu fällt mir nur folgender Gesetzestext ein:

 

§ 145d Vortäuschen einer Straftat

 

(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,

 

  1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder

  2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,

 

 

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.

 

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten

 

  1. an einer rechtswidrigen Tat oder

  2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat

 

 

zu täuschen sucht.

 

Und ob sich das lohnt, wenn der vermeintlich Trick auffliegt?

 

mfg matze

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@Morituri

 

Bei einer so unglaublichen Geschichte wird erst mal gegen den Halter H ermittelt. Und hier sind zwei Punkte, die sich durch einfache bürokratische Vorgehensweise klären lassen.

 

1. Die Anzeigen müssen geschrieben worden sein. Wenn H angibt, es habe z. B. aus Heidelberg eine Anzeige bekommen, obwohl er die letzten 10 Jahre nicht mehr dort war, wird einfach in Heidelberg nachgefragt, ob in dem von H genannten Zeitraum eine Anzeige gegen H's Fahrzeug ergangen ist. Es wäre schon sehr unwahrscheinlich, wenn H mehrere "dubiose" Anzeigen bekommen hat, aber sich an keine ausstellende Stadt mehr erinnern kann.

 

2. Wenn er die Anzeigen anstandslos bezahlt hat, wird das auf seinen Kontoauszügen nachvollziehbar sein. Falls er die Anzeigen, aus welchen Gründen auch immer, bar bezahlt haben sollte, ist die Überweisung trotzdem in der Filiale, in der der das Geld eingezahlt hat, gespeichert und kann nachvollzogen werden.

 

Demnach sollte H schon eine bessere Geschichte auf Lager haben, warum er meine, dass eine Doublette seines Fahrzeugs unterwegs ist.

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@ MrMurphy 29.04.2004, 7:11

 

Natürlich hat H. die Knöllchen aus Heidelberg bekommen und bezahlt. Man muss nur die Strafmandate aus verschiedenen Städten, die ja wohl jeder bekommt, eine Zeit lang aufheben.

 

@ LTI2020

 

Die Nummernschilder werden eingezogen - o.k.

Neue Kennzeichen zu besorgen ist aber im Vergleich zum FV ja wohl sehr geringer Aufwand. Die Kosten übernimmt der Steuerzahler wohl, so lange Dublettenfahrer D. nicht ermittelt ist.

Der Verdacht auf die Existenz einer Dublette ist also nun hinreichend begründet.

D. kann nicht ermittelt werden, H. kann die Tat nicht nachgewiesen werden.

Was macht unser Staat nun ??

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Mit FV meinte ich Führerscheinverlust und nicht Fahrverbot. Auch wenn das Ganze hypothetisch ist, sollte sich der Aufwand natürlich lohnen. Wegen eines Bußgeldes oder Fahrverbotes würde es wohl kaum jemand machen.

 

Wieso Straftat ? Halter H hat lediglich eine Vermutung geäußert und einen Erklärungsversuch geliefert. Als zunächst Beschuldigter hat er das Recht zu lügen.

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