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"ungültig angebrachte Vignette"


Guest Melkkuh

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Guest Melkkuh

Hallole!

Kennt sich jemand damit aus?

Nach einem Tankstopp auf der Autobahn in Österreich soll ich 120Euro "Ersatzmaut" innert 2 Wochen an die asfinag abdrücken. Beanstandet wird eine "ungültig angebrachte Vignette". Diese lag, wie die für Ungarn, einfach hinter der Windschutzscheibe, hätte aber wohl aufgeklebt sein müssen. Wenn ich keine Marke gehabt hätte, würde ich die Strafe ja einsehen, aber ich war max 2min vom Auto weg. Für den HiPo wäre es sicher kein Problem gewesen, kurz zu warten und mich einfach auf meinen Fehler hinzuweisen.

Kann ich mich dagegen wehren? Bringt ein Einspruch o.ä. was? Was könnte auf mich zukommen?

Danke

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Nein, es steht auf der Vignette drauf, daß sie nur auf der Windschutzscheibe aufgeklebt gültig ist. Grund ist, daß sie nur für ein Fahrzeug nutzbar sein soll und man so eine Übertragung auf andere Kfz verhindern möchte (beim Abziehen wird sie zerstört). Nachteil: Bei einem Windschutzscheiben-Austausch gibt es keinen Ersatz.

Austria hat noch ein paar andere lustige Vorschriften, z.B. war da mal eine, daß man vorne nicht mehr als 2 Plaketten anbringen dürfe *LOL*.

Ob die sich gehalten hat, weiß ich aber nicht, denn wenn man neben der Plakette für die Schweiz noch ein weitere aufkleben muß, dann kann man legal gar nicht mehr in Austria unterwegs sein...

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  • 2 weeks later...
Guest össi-geschädigt

weiss denn niemand wie man um die strafe herumkommt. österreich ist ein gefährliches pflaster, aber einen weg muss es geben. helfen die deutschen behörden da auch?

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Nachteil: Bei einem Windschutzscheiben-Austausch gibt es keinen Ersatz.

Doch, Zitat aus http://www.asfinag.at/maut/vignette/files/...r_allgemein.pdf:

 

Ein Ersatz der Vignette ist in 2 Fällen gesetzlich geregelt:

I Produktfehler

Notwendige Unterlagen: Original-Vignette, unterer Abschnitt, Kopie Zulassungsschein

 

I Windschutzscheibenreparatur

Notwendige Unterlagen: Original-Vignette, unterer Abschnitt, Kopie der Werkstattrechnung

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Guest ilcko

Haben die Ösis deinen Namen?

Wenn ja siehts schlecht aus. Ansonsten kannst du dich mit relativ viel Aufwand vor dem Zahlen drücken. Du bist einfach nicht gefahren.

Dann haftest du naürlich als Halter und weißt nicht wer das Auto ohne gültiges Pickerl dort gefahren hat.

Dann bekommst du eine Strafe wegen nichtmitwirken bei der Fahrerermittlung und genau diese Strafe kann in D nicht vollstreckt werden

 

Geh mal auf Suchen. Ich glaube da war mal was mit einem Motorradfahrer aus Brandenburg der bei Nasserreith falsch überholt hat und nicht selbst gefahren war.

Vielleicht kann dir hier auch jemand den entsprechenden Link schicken.

 

Wenn du nicht zahlst und dich in Ö vor Einstellung des Verfahrens erwischen lässt, kannst du dich auf ein paar Tage Knast ( glaube so 3 Tage) gefast machen, wenn du die Strafe bezahlen kannst.

 

So einen Fall gab es mal als eine Autofahrerin die Im Pfändertunnel ohne Pickerl erwischt wurde nicht gezahlt hat. Folge : 3 Tage Haft

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Ein Ersatz der Vignette ist in 2 Fällen gesetzlich geregelt:

 

 

Oft ist es einfacher, die Vignette abzuziehen und auf die neue Windschutzscheibe zu kleben. Mit einer scharfen Klinge und etwas Geschick geht das, ohne dass jemand etwas sieht. Auch bei näherem betrachten. (zumindest in der Schweiz).

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