Guest DocDave Posted April 18, 2004 Report Share Posted April 18, 2004 Hallo Leute, bin vor Kurzem geblitzt worden in einer 30er Zone mit 12 km/h (abzgl Toleranz) zuviel von einem Grundstück der Deutschen Telekom AG aus. Es handelt sich um einen auf die Firma meines Vaters zugelassenen Wagen. Jetzt habe ich den Bescheid bekommen und wir sollen einen Fragebogen als Zeuge ausfüllen und innerhalb einer Woche zurücksenden... 1. Dürfen die Jungs überhaupt von privaten Grundstücken aus blitzen? Wenn ja, brauchen die eine Genehmigung dafür? Kann ich mir diese zeigen lassen? (Ich bin der festen überzeugung, daß die nix schriftliches von der Telekom haben!) 2. Soll ich mir erstmal das Bild schicken lassen? Und was mache ich wenn ich darauf nicht zu erkennen bin? (Scheibe war ziemlich beschlagen.... habe sie komplett freigekratzt, aber da es erst 200 m von meiner Wohnung entfernt war, war sie noch nicht vollständig frei) 3. Mich ärgerts einfach nur, da die in diesem Ort (beliebter Touristenort) wirklich nur noch abzocken... Wer hat ne Idee? Wie soll ich mich verhalten? Gruß DocDave Quote Link to post Share on other sites
Guest glückspilz Posted April 18, 2004 Report Share Posted April 18, 2004 Die brauchen keine schriftliche genehmigung, eine mündliche genügt völlig. Allerdings kann der Grundstücksbesitzer die Messung von seinen Grundstück verbieten. Quote Link to post Share on other sites
Koral 2 Posted April 18, 2004 Report Share Posted April 18, 2004 wir sollen einen Fragebogen als Zeuge ausfüllen und innerhalb einer Woche zurücksenden...Bist du dir sicher, dass es Zeugenfragebogen ist, keine Schriftliche Verwarnung/Anhörung? Anders gefragt: liegt kein Zahlschein dabei? Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted April 18, 2004 Report Share Posted April 18, 2004 Also es steht "Zeugenfragebogen" darüber... "Zur Ermittlung der betroffenen Person werden Sie daher als Zeugin oder Zeuge gehört, und gebeten den Namen und die Anschrift der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers auf der Rückseite dieses Schreibens anzugeben..." Es ist allerdings auch ein Zahlschein dabei "Auf Rücksendeung des Fragebogens kann verzichtet werden, wenn das auf dem beigefügten Zahlungsvordruck angebotene Verwarngeld von dem verantworlichen Fahrzeugführer innerhalb einer Woche bezahlt wird." ...ganz schön unverschämt, oder? Kann ich damit rechnen, daß wenn ich das nicht innerhalb einer Woche nach Eingang beantworte die Polizei in der Firma auftaucht? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted April 18, 2004 Report Share Posted April 18, 2004 bin vor Kurzem geblitzt worden in einer 30er Zone mit 12 km/h (abzgl Toleranz)Also nach Tacho ca. knappe 50 km/h (@ Koral => siehste?! ). Zu 1.) ja, nein, nein (brauchen sie auch nicht. Weder schriftlich noch mündlich). Zu 2.) kann man machen, allerdings müssen sie Dir das Foto nicht zuschicken. Du darfst Dich ggf. auch zur jeweiligen Dienststelle bemühen. Zu 3.) schon klar. Was anderes hatte ich eigentlich auch nicht erwartet. Wer hat ne Idee? Wie soll ich mich verhalten?Och, da hätte ich schon ein paar Vorschläge, aber dann bekäme ich von meinem Freund @Koral wieder Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted April 18, 2004 Report Share Posted April 18, 2004 @Bluey zu 3.) grundsätzlich ... ich glaube Du hast recht, daß ist ein Standardargument. aber die gehen sogar soweit, daß an jedem Parkscheinautomat ein Bußgeldkatalog hängt... Schilder wo draufsteht: "Behalten sie XXX in guter Erinnerung auch ohne Köllchen" 3 Blitzen... keine kostenlosen Parkpläte überhaupt 30 min 1 €... bis 22 Uhr LOL etc... ich finde das leicht übertieben... Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted April 18, 2004 Report Share Posted April 18, 2004 grundsätzlich ... ich glaube Du hast recht, daß ist ein Standardargument. aber die gehen sogar soweit, daß an jedem Parkscheinautomat ein Bußgeldkatalog hängt...1. yes, das ist es2. na, da kann sich ja jeder vorab ausrechnen, was es u.U. kosten könnte/wird, wenn er sich nicht entspr. verhält. Ist doch fair, oder? Schilder wo draufsteht: "Behalten sie XXX in guter Erinnerung auch ohne Köllchen"Ein sehr netter dezenter Hinweis, finde ich. 3 Blitzen... keine kostenlosen Parkpläte überhaupt, 30 min 1 €... bis 22 Uhr LOL1. geht doch noch. Da gibt es Bereiche, wo deutlich mehr stehen2. sowas nennt man hierzulande Parkraumbewirtschaftung! Fehlt nur das "miß" in der Mitte, denn es werden nur Verluste eingefahren. Da könnt ich das kriegen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted April 18, 2004 Report Share Posted April 18, 2004 Naja, jeder hat da so seine persönlichen Ansichten und Meinungen... aber zurück zum Thema. Wie soll ich mich denn jetzt am besten verhalten? Soll ich jetzt erst das Foto anfordern?Muß ich dazu Einspruch einlegen, damit die Wochenfrist nicht verstreicht? ... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 18, 2004 Report Share Posted April 18, 2004 Ich würde dir empfehlen zu zahlen. Außer die Sache hinauszuschieben wird es nichts bringen, außer der Gefahr das noch die Vwkosten hinzukommen. Die andere Möglichkeit wäre, dass dein Vater dich als Fahrer abgibt und den Brief zurücksendet-kostet aber wieder Porto und es wird wieder teurer. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted April 18, 2004 Report Share Posted April 18, 2004 Ich würde dir empfehlen zu zahlen. Außer die Sache hinauszuschieben wird es nichts bringen, außer der Gefahr das noch die Vwkosten hinzukommen. Naja, sollte das Foto tatsächlich schlecht sein, so bestünde sehr wohl die Möglichkeit, daß das Verfahren eingestellt und unterm Strich Null Kosten (abgesehen vom Porto) entstehen. Auf das Foto ließe ich es ggf. auch ankommen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted April 18, 2004 Report Share Posted April 18, 2004 Erstmal Merci für die Tips! Ich lass mir jetzt mal das Foto schicken und schau ob man was erkennen kann :-) Bis denne! DocDave Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted April 18, 2004 Report Share Posted April 18, 2004 Fraglich ist, ob die Behörde bei Anforderung des Fotos direkt von der schriftlichen Verwarnung auf das Bußgeldverfahren umschwenkt. In diesem Fall kämen noch 18,10 Euro Gebühren und Auslagen hinzu. Aber auch hier wird direkt wieder von Abzocke gesprochen. Kleiner Tipp: Wenn man die Scheibe komplett frei macht, kann man viel mehr dadurch sehen (u.U. sogar eine Geschwindigkeitsüberwachung, aber auch andere Dinge, die man besonders dann sehen sollte, wenn man eh schneller als erlaubt unterwegs ist)Aber, Schuld sind ja die anderen GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
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