Jump to content

Anschnallpflicht für Polizei


Guest Gast_Gast

Recommended Posts

Guest Gast_Gast

Hallo erstmal.

 

Ich seh gerade auf RTL II die Sendung "Ärger im Revier" und ich wundere mich doch sehr, daß die dort gezeigten Polizisten im Auto permanent nicht angeschnallt sind. Weder im Einsatz noch wenn sie zu Mc Doof fahren

Besteht keine Gurtpflicht für Polizisten?? Ist ja echt ein schönes Beispiel, oder??

 

Kann mir das mal einer erklären?? Hier sind doch einige Polizisten.

 

Gruß

Achim

Link to post
Share on other sites
Guest rennfahrer²
Besteht keine Gurtpflicht für Polizisten??

Ja, wie für alle anderen Autofahrer auch.

 

Die Diskussion gabs erst letztens.

 

Nur wenn Polizisten Wegerechte in Anspruch nehmen (zB Verdächtige verfolgen) brauchen sie sich nicht anschnallen, ansonsten aber grundsätzich schon.

Link to post
Share on other sites
Guest Gast_Gast

Also wenn bei denen die Anschnallpflicht genauso gilt, dann find ich das schon recht dreist, zumal sie in einer Episode vor einiger Zeit mal einem Autofahrer Kohle abgenommen haben weil er nicht angeschnallt war und die selber während der gesammten Fahrt nicht angeschnallt waren.

 

Was ist denn das für eine Gerechtigkeit?? Sauerei

Link to post
Share on other sites

Das is ganz einfach so:

Die Polizei hat sich im öffentlichen Straßenverkehr genauso regelgerecht zu verhalten wie Otto Normalfahrer.

Die haben ja schließlich Vorbildfunktion(oder sollten zumindest).

Also müssen die sich acuh anschnallen oder dürfen nicht falsch Parken und zu schnell fahren.

Denn wenn ein Polizist gegen Vorsdchriften verstöst und er eine Anzeige bekommt gibts dann auch meist ein Disziplinarverfahren gleich mit zu den anderen Konsequenzen und eventuell ist derjenige dann seinen Job los.

Anders ist das im Einsatzfall.

mfg

Link to post
Share on other sites

Wenn wir gegen die StVO verstoßen gibt es natürlich nicht direkt ein DO. Bei uns wird auch keiner entlassen, wenn er am Stoppschild nicht 3 Sekunden anhält.

 

Grundsätzlich müssen wir uns aber, und da hat Flitzeber Recht, ebenso an die StVO halten wie andere auch. Jedoch können wir Sonderrechte nach § 35 StVO für uns beanspruchen, wenn diese zur Erfüllung unserer Aufgaben dringend geboten sind. Die Sonderrechte befreien uns von ausnahmslos allen Vorschriften der StVO, finden jedoch ihre Grenzen darin, daß hierbei kein anderer gefährdet oder geschädigt werden darf.

 

In wie weit die Sonderrechte angebracht sind hängt immer vom Einzelfall ab.

Z.B. schnalle ich mich nicht an, wenn ich "Fahrgäste" im Auto habe. Andere Situationen erfordern andere Übertretungen der StVO, die aber eben, sofern sie notwendig sind, um unserer Aufgabe nachzukommen, durch den § 35 StVO gedeckt sind.

 

Wichtig ist, daß die Sonderrechte nichts mit den Wegerechten zu tun haben. Ich muss also nicht Blaulicht und Horn einschalten, damit ich ich Sonderrechte in Anspruch nehmen kann.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Gib doch bitte mal den Wortlaut des §35 wieder.

Denn das mit den Sonderrechten im Sonderfall oder wie man das auch immer nenen will ist doch recht dreh- und sehr different auslegbar...

Will heißen für Anschnallmuffligkeit oder Falschparken muss man sich nur eine gute Begründung ausdenken und schon ist man aus dem Schneider:Genau dieser Verdacht drängt sich mir auf.

Und zum Thema Stoppschild:

Bei uns in der Nähe gibts es an eine Bundestraße eine Kreuzung die eigentlich extrem übersichtlich ist.

In alle Richtungen mind 200m(bis zu mehr als 1 km)Sichtweite.

Aus der einen Richtung kommt man auf die Kreuzung aus einem Ort heraus(hier nur die 200m).

Nun haben sie hier eine Spanische Wand an der eine Seite der Kreuzung aufgestellt die die Fahrzeuge von Links auf einer Länge von gut 50m verdeckt.Scheinbar aus Sicherheitsbedenken.Doch das Teil macht die Kreuzung nur unsicherer.Des weiteren auf beiden Seiten,wo eine Landstraße in die B einmündet,jeweils eine Stoppstelle.Und auf der B über die Kreuzung hinweg :100: ''gefährliche Kreuzung''.

Und genau diese Stoppstelle überfahre ich eigentlich immer wen kein Verkehr auf der B kommt weil es eben so übersichtlich ist und das ding total Überflüssig ist.

Nun denke ich dass die spanische Wand totaler Blödsinn ist und nur das Unfallrisiko nur erhöht und die :130: genauso weil das Ding einfach so gut einsehbar ist.

Also sind die Leute einfach zu blöd zu kucken wenn hier ein schwerer Unfall passiert. :100::100::cop01:

Und die Wand gehört genauso weg.

Ergo muss ich wieder an den guten alten Einstein denken der einmal sagte:

''Die Dummheit der Menschen und das Universum sind unendlich.Nur bin ich mir beim Universum noch nicht so sicher.''

mfg

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler

§35 StVO

 

I. Allgemeine Verkehrsregeln

 

§35 Sonderrechte

 

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

 

(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.

 

(2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,

 

wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,

 

im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.

 

(3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit Vereinbarungen getroffen sind.

 

(4) Die Beschränkung der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.

 

(5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.

 

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

 

(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.

 

(7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.

 

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Link to post
Share on other sites

§35 StVO Sonderrechte

 

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

 

(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.

 

(2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,

 

wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,

 

im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.

 

(3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit Vereinbarungen getroffen sind.

 

(4) Die Beschränkung der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.

 

(5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.

 

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

 

(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.

 

(7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.

 

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Hoheitliche Aufgaben: Sind die Aufgaben, die ein öffentliches Gemeinwesen (Staat, Gemeinde oder sonstige Körperschaft) kraft öffentlichen Rechts zu erfüllen hat. Die Ausübung hoheitlicher Aufgaben ist als ständige Aufgabe i.d.R. Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem Dienst- und Treueverhältnis stehen.

 

Also im Grunde alle Aufgaben der Polizei im Bereich der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten / Straftaten und der Gefahrenabwehr.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

StVO hin oder her... Sonderrechte setzen die Physik nicht ausser Kraft.

Gerade bei einer Verfolgungsjagd wuerde ich mir im eigenen Interesse die Zeit nehmen, mich anzuschnallen.

Bei "Fahrgaesten", die einem im Zweifel mit dem Gurt die Luft abdruecken (ist das der Grund?), kann ichs allerdings verstehen.

Link to post
Share on other sites
Gerade bei einer Verfolgungsjagd wuerde ich mir im eigenen Interesse die Zeit nehmen, mich anzuschnallen.

Und wie willst du dich dann aus dem Fenster lehnen und dem Fluechtenden hinterher schiessen? :cop01: Wird doch im Film auch immer so gemacht, und da ist auch keiner angeschnallt.... :100:

Link to post
Share on other sites

@Stang: Da gebe ich dir Recht. Wenn wir eine Einsatzfahrt haben schnalle ich mich auch prinzipiell an. Da kommt es mir auch nicht auf die 3 Sekunden an, in denen ich mich am Zielort erst abschnallen muß.

 

 

Es kommt schon mal vor, daß ein "Fahrgast" ein bisschen austickt (die sitzen ja nicht alle freiwillig drin und im Gegensatz zu den elfenbeinfarbigen Autos kann er uns auch 10 Mal sein Wunschziel nennen, wir fahren trotzdem dahin, wo wir wollen). Zum einen kann ich dann besser agieren (will sagen, ihm was auf die 12 geben), zum anderen kann er so nicht am Gurt ziehen und mich in meiner Bewegungsfreiheit einschränken. Aus diesem Grund schnalle ich mich beim Personentransport nicht an.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

@HarryB

Und wie willst du dich dann aus dem Fenster lehnen und dem Fluechtenden hinterher schiessen?
So wie Dirty HarryB? :cop01::100:

 

Wird doch im Film auch immer so gemacht, und da ist auch keiner angeschnallt....

 

Im Film schliesst auch nie jemand sein Auto ab. Auch nicht Derrick: "Hol schon mal den Wagen, HarryB". :100:

 

@Goose

im Gegensatz zu den elfenbeinfarbigen Autos kann er uns auch 10 Mal sein Wunschziel nennen, wir fahren trotzdem dahin, wo wir wollen

Neiiiiiiiin, ich mag aber nicht zum McDoof!!! :100:

 

Warum habt ihr eigentlich keine Trennscheiben (so wie bei Luxuslimos) in den normalen Streifenwagen? Ist das auch wieder Sparen auf Kosten der Sicherheit oder gibts dafuer einen anderen Grund?

Link to post
Share on other sites
Warum habt ihr eigentlich keine Trennscheiben (so wie bei Luxuslimos) in den normalen Streifenwagen? Ist das auch wieder Sparen auf Kosten der Sicherheit oder gibts dafuer einen anderen Grund?
Keine Ahnung. Wir haben Leasingfahrzeuge, evtl. würde das den Wert senken?

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Eigentlich stört's mich auch in den Dokus, speziell bei denen von der Autobahn, wo sie nicht angeschnallt sind. Aber ich denke :cop01: ist eine Berufsgruppe, die das besser weiß als jeder andere wo für die Dinger gut sind und was sie bringen. Ist dieses Experiment mit dem Gurtschlitten (heißt das so?) eigentlich standart oder freiwillig?

Es müssen ja auch welche solche Unfälle aufnehmen, von daher:

 

Bayern: Bei nächtlicher Fahrzeugkontrolle nicht angehalten - Zwei Tote

Nahe der oberbayrischen Stadt Fürstenfeldbruck hat ein PKW-Fahrer einige hundert Meter vom besuchten Lokal entfernt durchgedreht, als ihn eine Polizeistreife stoppen wollte. Die Vermeidung dieser Routine-Kontrolle kostete zwei Menschen das Leben. Der 33-Jährige war nach einem Kartenspiel-Turnier um 2.00 Uhr früh in sein Auto gestiegen, nahm noch zwei Freunde mit und hätte kurz danach wegen des Polizei-Stopps anhalten sollen. Dies umging er und raste zeitweise mit 120 km/h durch die Dörfer. Eine Baustelle wurde ihnen zum Verhängnis. Obwohl die Streife schon abgehängt war, raste er mit dem PKW weiter über eine Böschung und überschlug sich. Die unangeschnallten Fahrer und Beifahrer kamen ums Leben. Der angegurtete Dritte überlebte.

 

Hoppla, vergessen: Quelle

Edited by Letj Oelk
Link to post
Share on other sites
Guest Guest

Hmmm, alles gut und schön.

 

Gestern abend war das wieder sehr schön zu sehen. Dieses Mal Polizisten aus anderen Städten.

Ab und zu ist mal einer angeschnallt aber die meiste Zeit definitiv nicht.

 

Ich staune ja wirklich über die Selbstverständlichkeit mit der das bei der Polizei scheinbar praktiziert wird und hätte gar nicht übel Lust einfach mal bei einer übergeordneten Stelle nachzufragen ob das so ok ist.

Fragt sich nur, an wen man sich da wenden kann.

 

Mag ja sein, daß die Jungs und Mädels cool rüberkommen wollen, irgendwo seh ich aber nicht so ganz ein, daß man uns belehrt und Kohle abnimmt (betraf mich persönlich zwar noch nicht da ich mich wegen ser Sicherheit immer anschnalle), auf der anderen Seite aber den Leuten ein solches Verhalten vorlebt.

Schaut es Euch mal an. Is echt merkwürdig.

 

Gruß

Achim

Link to post
Share on other sites
Und wie willst du dich dann aus dem Fenster lehnen und dem Fluechtenden hinterher schiessen? :lol: Wird doch im Film auch immer so gemacht, und da ist auch keiner angeschnallt.... :lol:

Nur wäre das fahrlässige Gefährdung unbeteiligter Passanten.Wenn nicht in der Stadt dann trotzdem,wenn auch nur, der Gegenverkehr.

In den Filmen ist das einfach Reißerei.Da wollen die Leute Action sehen und nicht einfach nur Hintereinanderherrasen.Mehr Action->bessere Bewertungen->mehr Kinobesucher oder Fernsehzuschauer->mehr Einnahmen/Quote.Kapitalismus pur.Ganz einfach.

 

@Stang

Nur sind solche Fahrzeuge mit Trennscheiben meistens mind 5 m lang(S-Klasse lang,strechlimousinen,etc.)

In einer 4,5 m kurzen C-Klasse(oder Vectra oder Passat oder was auch immer auf jeden Fall nicht mehr als ca 4,8m(A6,E,5er,...,ausgenommen Kleinbusse)ist einfach kein Platz für eine Trennwand.Dann müsste man die ''Fahrgäste auf den Rücksitz legen oder der Kofferraum würde erheblich leiden...

Und Leasing,da ist die Wertminderung bzw überhaupt dass recht vom Leasinggeber her nich zu vernachlässigen.

mfg

Link to post
Share on other sites
Fragt sich nur, an wen man sich da wenden kann.

 

Mag ja sein, daß die Jungs und Mädels cool rüberkommen wollen, [...]

Nun, ich würde mich mit so einem Anliegen z.B. an den zuständigen Land(sch)rat als örtlicher oberster Chef der Polizei wenden.

 

BTW: ich finde es auch nicht ok, wenn sich Kollegen grundlos NICHT anschnallen und bringe das für gewöhnlich auch zur Sprache. Allerdings - toi toi toi - kommt das hier sehr sehr selten vor (liegt vielleicht am Alter der meisten Kollegen :lol: ). "Cool" kommen mir eher die Zeitgenossen vor, die in Schräglage über ihrem Schaltknauf in ihrer Bum Bum Bum - Mucke - Kiste sitzen und eine kleine (hübsche) Blondine chauffieren. Ähm: wie kann man eigentlich vernünftig (=angenehm, ohne Rückenschmerzen) und über längere Zeit in dieser Haltung Auto fahren??? Und/oder den Schalthebel benutzen??? :lol:

Link to post
Share on other sites
''Cool" kommen mir eher die Zeitgenossen vor, die in Schräglage über ihrem Schaltknauf in ihrer Bum Bum Bum - Mucke - Kiste sitzen und eine kleine (hübsche) Blondine chauffieren. Ähm: wie kann man eigentlich vernünftig (=angenehm, ohne Rückenschmerzen) und über längere Zeit in dieser Haltung Auto fahren??? Und/oder den Schalthebel benutzen??? :lol:

 

hm lol das frag ich mich allerdings auch ;)

 

ich bin selber 18 und wandle nich gerade uncool durchs leben aber wenn ich die leute seh die in ihren sitzen LIEGEN, kaum übers lenkrad gucken können, den hals in einem leckeren 90°winkel nach rechts-oben gebogen, kommt mir die wurst vor lachen! ich fahre selber grundsätzlich angeschnallt und sitze in meinem sitz GERADE drin... so hab ich viel mehr/bessere übersicht usw.... und keine halsschmerzen nach der tour :lol: idioten gibts...

 

MfG

Link to post
Share on other sites
Und wie willst du dich dann aus dem Fenster lehnen und dem Fluechtenden hinterher schiessen?  ;)  Wird doch im Film auch immer so gemacht, und da ist auch keiner angeschnallt....  :lol:

Nur wäre das fahrlässige Gefährdung unbeteiligter Passanten.Wenn nicht in der Stadt dann trotzdem,wenn auch nur, der Gegenverkehr.

In den Filmen ist das einfach Reißerei.Da wollen die Leute Action sehen und nicht einfach nur Hintereinanderherrasen.Mehr Action->bessere Bewertungen->mehr Kinobesucher oder Fernsehzuschauer->mehr Einnahmen/Quote.Kapitalismus pur.Ganz einfach.

Man lernt doch immer wieder dazu, welch' Ueberraschungen das Leben so parat hat. Also ich haette wirklich nicht im Traum daran gedacht, dass sich jemand ernsthaft daran macht, mir diese Frage erklaeren zu wollen...... :lol::lol::B):

Link to post
Share on other sites
Dem dürft ihr nie n Benz geben, da schläft er sofort ein :/

Sind wir vielleicht etwas "neidisch"? Also in meinem Benz schläft mit Sicherheit (fast*) niemand ein. :lol:

 

 

 

*=rennfahrer, landy u.ä. :lol:

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...