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Bei Rot über Ampel! Verjährung?


Guest *Gast JC*

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Guest *Gast JC*

Hallo an alle!

 

Bin vor etwa 2 Wochen über ne rote Ampel gefahren, wurde geblitzt, heute kam der AB! Hat jemand Erfahrungen damit, also wie ich da wieder rauskomme? Über Verjährung vielleicht? Das Auto ist auf meine Mutter zugelassen!

 

Was ist, wenn ich den AB jetzt einfach nicht beantworte und abwarte? Kommt dann eventuell ein Bußgeldbescheid für meine Mutter? Bin noch in Probezeit, die netten Beamten haben mich auch schon wegen zu schnellen Fahren drangekriegt, kenne also mein Bild!

 

Danke für alle Tipps und Ratschläge!

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musst mehr infos geben, was stand in dem ab?

war der an deine mutter gerichtet oder stand in dem drin, das sie den fahrer benennen soll, da sie es nicht gewesen sein kann?

 

verjährung sieht schlecht aus, da wenn deine mutter keine angaben macht wer gefahren ist die beamten an der tür klopfen um zu schauen ob denn jemand aus der family dem typ auf dem bild ähnlich sieht, dann haben sie den wahren fahrer gefunden und damit ist verjährung vorbei.

 

der BGB kommt nur falls in dem AB steht, das deine mutter sich dazu äußern soll und da drin steht das sie der meinung sind deine mum hat die straftat begangen

dies ist jedoch unwahrscheinlich da bei euch nicht mal das geschlecht stimmt

hängt aber vom foto ab

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Guest Gast *JC*

HAb vergessen zu erwähne, dass ich im Namen meiner Schwester hir versuche Infos zu bekommen, Geschlecht also gleich (Mutter+Schwester)!

 

Der AB ist an meine Mutter gerichtet, mit den üblichen Fragen, ob sie den Verstoß zugibt, und wenn nicht, warum, und wer denn dann der Fahrer war!

 

Wäre es sinnvoll, dass sie sagt "ja, sie war es" und dann das BG bezahlt, um meiner Schwester die Punkte zu ersparen, oder forschen die da trotzdem nach, denn meine Mutter sieht nicht aus wie meine 20-jährige Schwester *g*!

 

Bei dem letztes Verstoß meiner Schwester ham wir es genauso gemacht,haben gesagt ja meine Mutter war es und dann kam ein weitere AB, jedoch diesmal an meine Schwester...also ham ses ja doch weiter untersucht...

 

Naja, eigentlich egal, wer nun die Punkte bekommt, aber das Beste wäre natürlich, wenn se gar keiner kriegt, darum meine Frage, ob man da irgendwie rauskommt...aber 3 Monate sind halt ne lange Zeit, und schlafen tun die Beamten ja nicht, denn es geht ja um GELD :vogelzeig:

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Wäre es sinnvoll, dass sie sagt "ja, sie war es" und dann das BG bezahlt, um meiner Schwester die Punkte zu ersparen, oder forschen die da trotzdem nach, denn meine Mutter sieht nicht aus wie meine 20-jährige Schwester *g*
nein tun sie nicht, mit dem bezahlen + punkteaufnahme deiner mum ist die sache abgehakt

 

Bei dem letztes Verstoß meiner Schwester ham wir es genauso gemacht,haben gesagt ja meine Mutter war es und dann kam ein weitere AB, jedoch diesmal an meine Schwester...also ham ses ja doch weiter untersucht...

 

??? ungewöhnlich eigentlich, hab ich noch nie gehört, das nochmal was kommt...

anscheinend haben sie nachträglich das foto abgeglichen, komisch

 

Naja, eigentlich egal, wer nun die Punkte bekommt, aber das Beste wäre natürlich, wenn se gar keiner kriegt, darum meine Frage, ob man da irgendwie rauskommt...aber 3 Monate sind halt ne lange Zeit, und schlafen tun die Beamten ja nicht, denn es geht ja um GELD

 

Verjährung:

 

Sind Sie auf dem Foto gut zu erkennen (oder es wurde Ihnen gar kein Foto zugestellt) - und Sie sind nicht der Halter des Fahrzeugs, dann hat man meist gute Chancen das Verfahren durch Verjährung zu beenden. Das heißt, der angeschriebene Halter versucht das Verfahren so lange hinaus zu zögern, bis die Sache für den tatsächlichen Fahrer verjährt ist. Ist der Verwarngeldbescheid bzw. der Anhörungsbogen bereits nach vier Wochen beim Halter, dann sollte er ca. 10 Tage nach Erhalt bei der Behörde anrufen, und um Aussetzung des Verfahrens bitten, weil der Halter gerade im Urlaub ist. Hier sollte realistischerweise nicht um mehr als drei Wochen Aufschub gebeten werden. Bitte freundlich am Telefon bleiben, denn man keinen Anspruch auf Aufschub (es sei denn, der Halter ist tatsächlich im Urlaub - dann kann später die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erwirkt werden).

 

Egal, ob der Aufschub geklappt hat oder nicht, sind die drei Monate nun sicher noch nicht um. Auf den Anhörungsbogen oder Verwarngeldbescheid antwortet man nicht und wartet auf den Bußgeld-Bescheid. Hier genau die Einspruchsfrist beachten und rechtzeitig Einspruch einlegen. Eine Begründung geben Sie nicht ab, vermerken aber, Sie sie in Kürze nachreichen werden. Haben Sie kein Beweisfoto erhalten, so sollten Sie es jetzt anfordern. Dann abwarten und genau nach Ablauf der Verjährungsfrist von drei Monaten der Behörde den tatsächlichen Fahrer mitteilen. Für diesen ist die Tat nun verjährt. Auch ein Fahrtenbuch kann Ihnen nicht auferlegt werden, da der Übeltäter ja zweifelsfrei ermittelt werden konnte

 

quelle: http://www.7er.com/service/geblitzt.php

 

das ist natürlich mit stress + papierkram verbunden, 100% sicherheit gibts aber nicht, falls sie einen fotovergleich beim einwohnermeldeamt machen oder persönlich vorbeigucken, aber eigentlich sollten sie wenn deine mum angeschrieben ist keinen verdacht schöpfen sonst hätten sie ja das bereits im ab vermerkt

Edited by Gschpänschd
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Guest Gast *JC*

Ok, hört sich gut an, werde das mal mit Schwester+Mutter besprechen!

Mal sehen ob es klappt...

die Frage ist halt immer die, ob die Behörden das nicht langsam auch wissen, dass die Verkehrssünder diese Tricks kennen, also von wegen Verjährung etc.! Aber zum Glück hat man jaauch als Verkehrssünder noch seine Rechte*gg*

 

Ich muss aber keinen Beweis erbringen, dass die Person die gefahren ist, gerade im Urlaub ist, oder? :vogelzeig:

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Guest Gast *JC*

Ja gut, aber ich muss ja irgend nen Grund angeben, warum ich Aufschub haben will, denke, dass ihnen "private Gründe" nicht ausreuchen werden...naja, mal sehen, vielleicht antworten wir auch einfach nicht und meine Mum nimmt das Ganze auf sich, sie hat noch keine Punkte.... :vogelzeig:

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Guest Probezeitler

2 Fragen...wieso ruft der Halter nach 10 Tagen bei der Behörde an? Muss man den Bescheid nicht schon nach 7 Tagen beantwortet haben? Und wenn er noch im Urlaub ist, woher weiss er dann, dass gegen ihn so ein Verfahren läuft? Was ist dann aber wenn die Polizisten vor der Tür stehen und merken, dass er gar net im Urlaub ist?

 

Probezeitler

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also ich hab des mit dem urlaub noch nie ausprobiert weiss also nicht wie das genau abläuft, hab des halt von der oben genannten webseite.

ich denke man ruft kurz vor der frist an und ich denke nicht das polizei vor der tür steht, wenn doch --> net aufmachen

 

wie gesagt der urlaub, aufschub muss nicht sein, es klappt auch ohne

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Guest *Gast JC*

Ja, das mit den 10 Tagen ist denke ich mal insofern egal, da du ja den AB nicht beantworten "musst"!Also ist es wahrscheinlich egal, wann du um den Aufschub bittest, also wann du bei der Behörde anrufst!Du musst immer im Auge behalten, dass du das Ganze um 3 Monate verzögern musst :vogelzeig:

 

Naja, also das ist jetzt nur, wie ich mir die Sache vorstelle, ob das richtig ist werde ich erfahren, denn ich mach das jetzt auch zum ersten Mal!

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So schnell sind die Behörden nun auch nicht.

 

Gefordert sind beim antworten sieben Tage. Zehn bis zwölf dürften aber noch keine weiteren Ermittlungen bzw. BGB auslösen. Länger würde ich aber nicht warten, wenn man antworten will.

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Guest Gast *JC*

Der Halter ruft nicht an, um zu sagen , dass ER selbst noch im Urlaub ist, sondern dass der mutmaßliche Fahrer, der den Verstoß begangen hat im Urlaub ist! (Korrigiert mich bitte, wenn meine Interpretation falsch ist, aber nur so macht es meiner Meinung nach Sinn)! :lol:

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Guest Probezeitler

Das wäre ja dann sinnlos...da brauch der Herr Sachbearbeiter dem Halter nur noch sagen, dass er ja trotzdem den AB samt Namen etc. des mutmaßlichen Fahrers schicken kann...

 

Probezeitler

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Guest Gast*JC*

Ja, die Betonung liegt auf "des mutmaßlichen" Fahrers. Der Halter muss überhaupt nix sagen, es ist die Aufgabe der Behörde, den Fahrer zu ermitteln, ich mein du musst den Fahrer doch nicht belasten!

Es kommen ja eventuell mehrere Fahrer in Frage, das heißt noch lange nicht, dass du jetzt deren Namen nennen musst! Die sollen nen Bildvergleich machen... :lol:

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Guest Probezeitler

Hab nochmal oben nachgelesen:

 

Ist der Verwarngeldbescheid bzw. der Anhörungsbogen bereits nach vier Wochen beim Halter, dann sollte er ca. 10 Tage nach Erhalt bei der Behörde anrufen, und um Aussetzung des Verfahrens bitten, weil der Halter gerade im Urlaub ist.

 

Außerdem wurde auch schon erwähnt, dass man ja freundlich sein soll, da man keinen Anspruch auf Aussetzung hat...

 

also wird schon der fahrer im Urlaub sein...aber mit dem anrufen versteh ich nach wie vor net...naja...erstmal abwarten ^^

 

Probezeitler

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