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2 Geschwindigkeitsverstöße nacheinander


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Guest Frankyboy

hallo,

 

ich wurde 2 mal geblitzt.

1. am 13.3. mit 32 zuviel bei 100km/h außerorts (3 Punkte 75 € Strafe)

2. am 14.3. mit 26 zuviel bei 60km/h außerorts (3 Punkte 50 € Strafe) + PORTO

 

Hatte noch nie Punkte und hab mein Führerschein seit 13 Jahren.

 

Bekomme ich trotzdem Fahrverbot bei kurz aneinander folgenden Geschwindigkeitsverstößen ???

 

Wer kennt die Rechtslage ???

Danke im voraus.

 

MFG Frankyboy

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Nein, mit einem Fahrverbot ist nicht zu rechnen. Beide Verstöße begründen für sich noch kein Fahrverbot wegen grober Pflichtverletzung, für ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung sieht der Regelfall einen zweiten Verstoß innerhalb eines Jahres nach der Rechtskraft des ersten Verstoßes vor.

 

Gruß

Goose

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so wie ich goose verstehe, probier ichs mal zu deuten:

 

sieht der Regelfall einen zweiten Verstoß innerhalb eines Jahres nach der Rechtskraft des ersten Verstoßes vor.

 

bedeutet: um wegen behaarlicher pflichtverletzung den fs abgeben zu müssen,musst du innerhalb eines jahres 2 verstöße begangen haben, gültig ab rechtmäßiges in kraft treten des 1 verstoßes auf deutsch:

 

kriegst kein fahrverbot, selbst wenn sie dich jetzt nochmal blitzen täten, da der erste verstoß noch keine rechtskraft hat

ab wann das in kraft tritt ist glaube ich sobald der wahre fahrer das erste mal angeschrieben wird (BGB) oder goose?

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Guest hansi

so, da hab ich jetzt meine 6 punkte.

wenn nichts dazu kommt, wann sind die draußen, genau nach 2 jahren auf dem tag genau ???

was bedeutet überlegefrist oder überlagefrist ???

wie kann ich meine punkte erfahren und was kostet es ???

 

mfg hansi

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so, da hab ich jetzt meine 6 punkte.

wenn nichts dazu kommt, wann sind die draußen, genau nach 2 jahren auf dem tag genau ???

was bedeutet überlegefrist oder überlagefrist ???

wie kann ich meine punkte erfahren und was kostet es ???

 

Ja nach zwei Jahren werden die Punkte gelöscht (ab Rechtskraft) sofern in dieser Zeit keine neuen hinzukommen.

 

Die Üfrist dient dazu, daß die Punkte die zur Löschung anstehen nicht gelöscht werden, sofern neue Punkte innerhalb der zwei Jahre rechtskräftig werden, jedoch nicht rechtszeitig nach Flensburg gemeldet worden sind.

Wenn die zwei Jahre um sind, dann sind sie um.

 

Auskunft - Kosten tut das nichts, außer Porto und Kopiekosten (Ausweis).

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ab wann das in kraft tritt ist glaube ich sobald der wahre fahrer das erste mal angeschrieben wird (BGB) oder goose?

Der Rest stimmte, nur hier ist was falsch. Die Rechtskraft tritt 14 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheides ein, wenn man keinen Einspruch einlegt.

 

Gruß

Goose

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