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Auf direktem Weg zur Zulassungsstelle angehalten


Guest Finntroll

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Guest Finntroll

Moin

 

Hab da mal ne wirklich wichtige Frage.

 

Ich habe mein auto vorübergehend mit kurzkennzeichen angemeldet um dies durch den TÜV zu bringen.

hat auch alles gut geklappt.

Die Frist auf den Kurzkennzeichen ist dann leider auf einen Sonntag abgelaufen.

Ich bin dann montag(einen Tag drüber) damit zur zulassungsstelle gefahren. 2km von meinem zuhause entfernt. Ich hatte alles zum endgültigen anmelden dabei( versicherungskarte, Fahrzeugbrief, Führerschein, Perso usw.....

Leider wurde ich kurz vor der Zulassungsstelle von einer polizeistriefe angehalten. *gruml*

ich habe den alles gezeigt(deckungskarte usw.....

 

Die meinte, ich verhalte mich verkehrswidrig und habe dafür prompt 3 punkte und 50Euro Strafe bekommen. Ich bin halt mit abgelaufenen kurzkennzeichen gefahren

 

Die punkte hab ich jetzt schon auf meinem Konto (habe kein einspruch eingelegt, weil ich mir sicher war, dass die recht haben)

 

Nun habe ich aber gelesen in dem § 23 Abs. 4 S. 7 StVZO , dass ich nach meinen einschätzungen doch legal unterwegs war. dort steht:

 

Mit amtlichen Kennzeichen

 

Soll das erworbene Fahrzeug selbst gefahren werden, muss es zum Straßenverkehr zugelassen und entsprechend versichert werden.

 

Wird das nicht angemeldete Kfz im eigenen Zulassungsbezirk erworben und übernommen, kann es sofort bei der Zulassungsstelle amtlich angemeldet werden. Die direkte Fahrt zur Zulassungsstelle in dem (oder aus einem angrenzenden) Zulassungsbezirk ist mit ungestempeltem Kennzeichen gem. § 23 Abs. 4 S. 7 StVZO zulässig – ebenso Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgas-Untersuchung, sofern sie ohne Umwege durchgeführt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Fahrt bereits durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt wird.

 

 

wie seht ihr das?

kann ich das noch irgendwie nach 2 Monaten einklagen usw.....es steht ne menge auf dem spiel

Ich muss wegen diesen 3 Punkten zur MPU!!!!!!!!! mist

hätte ich das eher gewußt

 

Gruß Heiko

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Nun, du wirst aus zweierlei Gründen nix machen können:

 

1.) Die Einspruchsfrist ist um, der Bußgeldbescheid rechtskräftig!

2.) Würde § 23 Abs. 4 S. 7 StVZO nur dann greifen, wenn du mit den ungestempelten Kennzeichen gefahren wärst, mit denen dein Auto hinterher zugelassen werden sollte.

 

Du bist halt an echte A-Loch :D s geraten, sorry!

 

Grobi

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Guest Finntroll

zu 2:

 

das finde lese ich dort aber nirgends....

da steht doch auch, dass ich da mit stillgelegten fahrzeugen vorfahren darf usw....

Was soll der Unsinn überhaupt. was ist denn an einem Kurzkennzeichen so anders.

das regt mich echt auf*grumlögrumlgruml*

 

Gruß Heiko

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Guest Guest

Nenne doch mal bitte den genauen Tatvorwurf aus dem Bußgeldbescheid.

 

Das Fahren mit einem nicht zugelassenen Kfz. direkt zur Zulassungsstelle ist ok, da du ja auch die Unterlagen, z.B. Versicherungsnachweis, mitgeführt hast.

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.....

Du bist halt an echte A-Loch  :D s geraten, sorry!

 

Grobi

Sehe ich nicht so. In diesem Fall gab es einen klaren Verstoß gegen Zulassungsvorschriften und die sollten m.E. auch buchstabengenau beachtet werden. Daher haben die :cop01:s völlig richtig gehandelt. Ich sehe hier keinen Grund für das Zudrücken beider Augen.

 

wie seht ihr das?

kann ich das noch irgendwie nach 2 Monaten einklagen usw.....es steht ne menge auf dem spiel

Ich muss wegen diesen 3 Punkten zur MPU!!!!!!!!! mist 

hätte ich das eher gewußt

Gruß Heiko

Wie ich das sehe? Dumm gelaufen! Manchmal sind die Sheriffs zur falsche Zeit am falschen Ort. Haben wohl nix besseres zu tun, bspw. an der Durchgangsstraße Temposünder abzocken oder so....

Wieso mußt du wegen 3 Punkten zur MPU? Schon vorher 11 Punkte auf dem Konto? Oder vielleicht verlängerter Probezeitler? Und für beide Alternativen mußt du schon etwas ausgefressen haben, das kriegt man nicht einfach so....

 

Das mit dem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen hätte dir auffallen müssen und dann frage ich mich,

[*] warum du nicht damals schon gepostet hast und noch eher

[*] warum du nicht einfach mal bei der Zulassungsstelle angefragt hast, was man in einem solchen Fall tun könnte.

Möglicherweise hätte man dir ein (Wunsch-?)Kennzeichen reservieren können und du hättest ein Pappschild an das Auto drangemacht... wer weiß?

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Guest Finntroll

ja im nachhinnein ist man immer schlauer....

 

ja das ist mein 3ter verstoß in der Probezeit

 

und ich habe erst anfangs einspruch eingelegt, mit der Begründung, dass ich es nicht gewußt hätte, das man dies nicht darf....in den meisten fällen darf man ja mit deckungskarte zur zulassungsstelle fahren usw..

 

dies wurde abgelehnt.

 

2tens habe ich auch nicht mehr gemacht,da auf der Seite www.kba.de seht

Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt 3 punkte B-Verstoß und 50 Euro

 

da dachte ich halt...mensch ist ja nur nen B Verstoß....dann wirste dein lappen ja noch nicht los.....warum dann nen Anwalt nehmen und so....ist ja nicht so schlimm, wenn ich diesen B versoß bekomme.

ich durfte ja noch 2 B Verstoße haben, bevor der lappen weg ist.

 

Leider sind anscheinend die Informationen auf der Seite ein wenig falsch gewesen.

 

ach.....alles blöd gelaufen.

nu werde ich halt um ne Erfahrung reicher...nämlich wie sonne MPU genau abläuft hehe

 

Gruß Heiko

 

 

 

Oder kann man doch noch irgendwas machen? :-)

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@Schnabeltier: Ich halte die Vorgehensweise für kleinkariert. Wenn alle Unterlagen zur Anmeldung vorhanden waren, ist doch die Fahrt an sich legal. Der einzige Unterschied waren die abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen.

Ein freundlicher Hinweis, diese doch bitte abzunehmen hätte IMHO gereicht!

 

Das Vorgehen würde ich verstehen, wenn KEINE Anmeldeunterlagen dabei wären - aber so ist das eben scheiße!!

 

Grobi

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@Schnabeltier: Ich halte die Vorgehensweise für kleinkariert.

Ist es auch. Jedenfalls nicht weniger kleinkariert, als in der Ortschaft VTs abzuzocken, die geringfügig schneller als :D sind.

Mit dem Unterschied, daß man sich einer blitzgefährdeten Geschwindigkeit graduell, quasi unbemerkt, nähern kann. Die Angaben auf den Zulassungsdokumenten und Kennzeichen sind aber knallhart definiert. Das KzKz lief am Sonntag ab und nicht prozentweise im Laufe des Wochenanfangs.

 

Wenn alle Unterlagen zur Anmeldung vorhanden waren, ist doch die Fahrt an sich legal.
Ich denke, man muß die ungestempelten, ggf. auch entstempelten Kz dranhaben, die man auch bei der Anmeldung zugeteilt kriegte?

Ich habe vor einiger Zeit mal geschrieben, daß man zu Fahrten im Zusammenhang mit der An- und Abmeldung des Fz auch völlig ohne Kz zur Zulassungsstelle fahren könnte (weil ich es auch nicht besser wußte) und wurde im Forum einen besseren belehrt.

Der einzige Unterschied waren die abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen.

Ein freundlicher Hinweis, diese doch bitte abzunehmen hätte IMHO gereicht!

Und dann? @Finntroll hatte die dann dranzuhängenden Kennzeichen doch gar nicht! Soll er denn "ohne" weiterfahren? Insofern war die Fahrt doch nicht legal.

Ein gerade eben abgelaufenens KzKz kann den Fahrer/Halter besser identifizieren als gar keins. Deshalb plädiere ich auch dafür, im beschriebenen Fall die KzKz dranzulassen!

Das Vorgehen würde ich verstehen, wenn KEINE Anmeldeunterlagen dabei wären - aber so ist das eben scheiße!!

Grobi

Allerdings im Gesamtzusammenhang verstehe ich die Ganze Geschichte auch etwas besser. Auch ich habe das Ganze für einen B-Verstoß gehalten (den sich unser Probezeitler aber trotzdem hätte ersparen sollen!) und bin mit den Folgen auch nicht so ganz einverstanden. Dennoch, egal, wo er entdeckt und angehalten worden wäre, es wäre ja die ganze Fahrt zu beanstanden gewesen. Aber, sie wäre ja nicht völlig unnütz. Ich finde, nach der erfolgreichen Zulassung hätte man die Anzeige fallen lassen sollen. Ich weiß nicht, ob ein Richter das getan hätte. Da die :blink: s aber die Initialzündung ausgelöst haben, mit den bekannten Folgen, stimme ich dir jetzt zu: Es sind A*löcher.

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