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variable Geschwindigkeitsanzeigen (Leuchtschrift)


Guest Gast_Mike

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Guest Gast_Mike

;):D;):kotz::lol:

 

Hallo zusammen !

 

Wie sieht es eigentlich mit diesen variablen Geschwindigkeitsanzeigen mit Leuchtschrift aus?

Gibt es irgendwo einen Nachweis welche Geschwindigkeit zum Zeitpunkt der Messung angezeigt wurde?

Ich habe das Problem das am Sonntag Morgen um 5 Uhr !!! auf einer Bundesstraße im Bereich Stuttgart 80 km/h von diesen Schilderbrücken angezeigt wurde, auf einer leeren , kerzengeraden Strecke, auf der sonst bei mehr Verkehr sogar 120 km/h angezeigt werden. Außerdem waren nicht alle dieser Schilderbrücken aktiv, einige waren abgeschaltet! Das Meßfahrzeug stand hinter einer Schilderbrücke, sodaß die angezeigte Geschwindigkeit der Schilderbrücke zum Zeitpunkt der Messung von den Beamten auf keinen Fall eingesehen werden konnte.

Bringt es etwas sich darauf zu berufen das an eben der besagten Stelle wo die mobile Messanlage aufgestellt war die dortige Schilderbrücke überhaupt nicht eingeschaltet war bzw zu behaupten sie hätte 100 oder 120 angezeigt, obwohl sie 80 angezeigt hat? Kann im Nachhinein nachvollzogen werden, welche der einzelnen Schilderbrücken aktiv bzw inaktiv war und welche Geschwindigkeit auf welcher Schilderbrücke angezeigt wurde? Es sind dort einige dieser Schilderbrücken nacheinander über der Fahrbahn auf eine Strecke von mehreren Kilometern verteilt, am Ende wird die Geschwindigkeit mittels feststehendem Verkehrszeichen auf 100 begrenzt. Wenn ich erreichen könnte das die angezeigte Geschwindigkeit 100 km/h betrug wäre mir schon sehr geholfen, 120 km/h wären natürlich noch besser. Steht in diesem Fall Aussage gegen Aussage wenn ich behaupte es wurde die Geschwindigkeit XXX km/h angezeigt oder läßt sich wasserfest beweisen, das dies an genau der betreffenden Schilderbrücke wo das Meßgerät stand nicht der Fall war? Bitte um Antwort, vielen Dank !

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Guest Mitspieler

Natürlich werden diese Verkehrsleitsysteme zentral gesteuert (auch rechnergesteuert!)

 

Es wird in diesem Fall eine Verkehrsberuhigung eingestellt gewesen sein!

 

Die Protokolle zu den jeweiligen Zuständen der Schilderbrücken dürften "beweiskräftig" genug sein.

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Guest Gast_Mike

das die Teile rechnergesteuert werden ist klar - Frage ist kann für jede einzelne dieser Schilderbrücken bewiesen werden welche Geschwindigkeit auf genau dieser einzelnen Schilderbrücke angezeigt wurde?

es waren auch einige dieser Schilderbrücken überhaupt nicht eingeschaltet !

Und es handelt sich um die B27 Richtung Reutlingen / Tübingen, also Bundesstraße, 2 spurig, keine Innenstadt, kein Verkehr, wieso dann Verkehrs-"Beruhigung" ?

Offensichtlich hat die Stadt Stuttgart wieder Geld gebraucht und die Geschwindigkeit deshalb absichtlich soweit herabgesetzt, damit die Stadtkasse ordentlich gefüllt wird, mit Verkehrssicherheit hat dies sicherlich nichts zu tun ...

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Ja jede einzelne Brücke wird in der Zentrale angezeigt und ihr Anzeigewert gespeichert.

 

Wenn eine Anzeige aus ist, heißt es NICHT das :kotz: gilt, sondern der Wert den die letzte angeschaltete Brücke angezeigt hat.

 

:lol: nur, wenn die Anzeige :D anzeigt oder eben mit der entsprechenden Zahl in diesem Zeichen die bisher geltende v aufhebt..

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Da bin ich überfragt, wird wohl aber eine ganze Weile sein.

 

Kann das beharrliche Bestehen meinerseits auf der Aussage die Brücke habe 100 km/h angezeigt Erfolg haben?

Eher nein, da ja wie gesagt die Schaltungen aufgezeichnet sind und dem Messpersonal wohl bekannt waren bzw. mögliche Änderung denen wohl mitgeteilt werden.

 

ferner können die Anlagen auch stur auf eine Geschwindigkeit eingestellt werden.

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Eher nein, da ja wie gesagt die Schaltungen aufgezeichnet sind und dem Messpersonal wohl bekannt waren bzw. mögliche Änderung denen wohl mitgeteilt werden.

 

ferner können die Anlagen auch stur auf eine Geschwindigkeit eingestellt werden.

 

Manchmal hege ich bei solchen Dingen den Verdacht, dass da jemand jemand anderes angerufen hat, der dann wiederum mit seiner Maus auf was geklickt hat, was dann wiederum die Schilderbrücken auf eine bestimmte Geschwindigkeit eingestellt hat, die von dem ersten Jemand dem zweiten Jemand mitgeteilt wurde. Denn was lädt mehr ein als nachts auf einer zweispurigen Bundesstrasse das Benzin durch den Motor zu jagen, was dann wiederum andere einlädt Vergnügungssteuern (hab ich in nem anderen Thread gelesen, fand ich mal ein echt supi Synonym) zu erheben und Andenkenbilder zu schießen, wie Sie bei diversen Attraktionen in Vergnügungsparls üblich sind.

 

Ich glaub ich hab zu oft Matrix gesehen .... :kotz:

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@matrix'ler rlw: :lol:-Abzocki ruft bei Schaltwart Egon an: "Du Egon, beweg mal deine Maus auf den Modus Festeinstellung :D Abzockgeschwindigkeit, wenn wir schon um diese Uhrzeit draußen sind. Und gelle Egon, schau daß deine Protokolle für die Rechtsverdreher korrekt sind. Adele."

 

@gast_mike: es sind schon die merkwürdigsten Dinger vorgekommen. Falls etwas kommt und im Bußgeldbereich liegt, und andere Maßnahmen nicht greifen, kann über einen Rechtsanwalt Einsicht ins Schaltungsprotokoll genommen werden (insbesondere die zwei wichtigen Schaltungen vor der Meßstelle). Und wenn geblitzt wurde, kannst Du sicher sein, daß die flexiblen Anzeigen für starre Anzeigen zu einer fragwürdigen Maßnahme mißbraucht worden sind ;) .

 

:kotz:

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Guest snowman

Was ganz passendes:

 

Wie verhält es sich wenn diese Anzeigen zugeschneit/schneebedeckt waren? An der Form ist da ja :vogelzeig: nichts zu erkennen, putzen ist auch nicht, der gute kann ja nicht auf der Bundesstraße anhalten, da hochklettern und das Schild freilegen um zu wissen wieviel er fahren darf, oder? und auf einer Bundesstraße darf er ja 100 ohne weiteres fahren :-)

Oder sind diese Dinger etwa beheizt? dann hätte er nätürlich Pech ;-)

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@snowman

 

Also wir waren am Sonntag auf der A45 / A1 / A30 nach Osnabrück unterwegs und auf der Sauerlandlinie sind die DInge ja fast so oft zu sehen, wie Bäume am Rand. UNd da hats geschneit wie bekloppt (hatte auch mit nem fiesen orangefarbenen, mit gelbem Blinklicht und irrem Frontspoiler versehenen Linksspurschleicher Kontakt). Aber keine eine von den dynamischen Verkehrleitbrücken war vorne rum zugeschneit .....

 

Entweder sind das billige Dioden, die einen Teil Ihrer Energie in Wärme umwandeln oder die Plxeiglasscheiben sind mit Lotusblüteneffekt versehen ....

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Guest Gast_Mike

Weiß jemand was näheres über den technischen Ablauf?

 

Wer steuert die Teile? Auf wessen Veranlassung hin? Welche Grundlage?

Wie wird - wo - wie lange protokolliert?

Ist die Anzeige für jede einzelne Schilderbrücke nachvollziehbar?

Sind die Teile beheizt?

Was ist wenn ich stur behaupte es wurden 100 km/h angezeigt und habe einen Zeugen dafür der das bestätigt? Steht dann Aussage gegen Aussage?

 

Was ist mit $45 Abs.9 der StVo ? --> Verkehrszeichen und Einrichtungen sind nur dort anzuordnen wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist !

Insbesondere Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt !

 

Hat jemand einen Tipp wie ich erreiche das man mir glaubt das die Teile aus waren bzw 100 km/h angezeigt haben?

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In einer Sache kann ich nur weiterhelfen. Wenn die Anzeige aus war, dann gilt die vorherige weiter.

 

Die Anzeigen bzw. deren Handhabung etx wird immer noch wie ein Staatsgeheimnis gehütet.

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Guest Gast_Mike

Ich war gestern vor Ort und habe mir die Meßstelle einmal bei Tageslicht angeschaut, und traute meinen Augen nicht:

 

es befindet sich dor ein kleines Betonhäuschen mit Stahltür, 2 Riegeln und einem Sicherheitschloß, beschriftet mit "Schalter LZA" , davor stehen noch 2 Verteilerkästen !!!

 

Offensichtlich kann also vor Ort vom Meßpersonal eine x-beliebige Geschwindigkeit eingestellt werden !!!

 

Gestern Mittag galt natürlich wieder 120, gestern Nacht 100!

 

Also eine reine Abzockeinrichtung, die bei Bedarf eumgestellt wird !

 

Frage: wenn die das vor Ort umgestellt haben, gibt es dann außer der Aussage des Meßpersonals ein Protokoll/Nachweis das die Geschwindigkeitsanzeige den Wert XXX km/h angezeigt hat oder wird das dann nirgendwo elektronisch gespeichert?

Wenn ich behaupte es wäre ein anderer Wert angezeigt worden als der vom Meßpersonal genannte/eingestellte, steht es dann Aussage gegen Aussage? Wer ist in der Beweispflicht? Im Zweifel für den Angeklagten?

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Wenn ich behaupte es wäre ein anderer Wert angezeigt worden als der vom Meßpersonal genannte/eingestellte, steht es dann Aussage gegen Aussage? Wer ist in der Beweispflicht? Im Zweifel für den Angeklagten?
Ja, hilft aber nichts:

 

Theoretisch beide Parteien. Aber die eine Partei hat unterschriebene Protokolle, ist verbeamtet und zur Wahrheit verpflichteter Zeuge, somit "per Definition" glaubwürdig.

Die andere Partei wird beschuldigt und darf lügen daß sich die Balken biegen.

 

Der Richter wird keine Zweifel haben. ;)

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