GPu 0 Posted March 24, 2003 Report Share Posted March 24, 2003 Hi Leutz, ich wunder mich schon seit einiger Zeit.... Wir haben hier eine Straße, die einseitig mit Halteverbotsschildern "gesegnet" ist. Auf einer 2-spurigen Straße ist eine Seite mit Hilfe von Poldern gegen Parken gesichert.Die andere Fahrbahnseite durch Halteverbot (Zeichen 283 und zeichen 283 mit Pfeil nach rechts im Schild) [FONT=Courier] Zeichen 283 Zeichen 283 mit Pfeil nach rechts _ _ / \ / \ ( X ) ( X ) \_/ ____ ____ \->/ | __/_|__\_ __/_|__\_ | | |/o\___/o\| |/o\___/o\| | --------------------------------------------- <---- Fahrtrichtung - - - - - - - - - Fahrtrichtung ----> --------------------------------------------- o o o o o o Polder [/FONT] Jetzt Parken die Fahrzeuge (Anwohner) aber (nur) zwischen den Verkehrsschildern (und behindern den Verkehr).Irgendwie habe ich das Gefühl, daß die Schilder wiedersprüchlich sind oder ich die Bedeutung des Zeichen 283 falsch in Erinnerung habe. Ich denke, daß das Zeichen 283 ein Halteverbot in beide Richtungen definiert.Die o.g. Beschilderung würde aber nur dann Sinn machen, wenn das Zeichen 283 ein Halteverbot in Fahrtrichtung (ab zeichen) darstellen würde. Werde ich langsam alt, ist die Beschilderung unsinnig, parken die Pkws falsch? Knöllchen bekommen sie jedenfalls nicht .... obwohl regelmäßig das Ordnungsamt ca 100m weiter Radarkontrollen macht.Fragen über Fragen.... Quote Link to post Share on other sites
Guest kirk Posted March 25, 2003 Report Share Posted March 25, 2003 Werde ich langsam alt, Mag sein, aber tun wir das nicht alle? ist die Beschilderung unsinnig, Das kann ich ohne nähere Kenntnis der Örtlichkeiten nicht bewerten. parken die Pkws falsch? Nein. Knöllchen bekommen sie jedenfalls nicht Klar! ... Warum auch? .... obwohl regelmäßig das Ordnungsamt ca 100m weiter Radarkontrollen macht. Radarkontrollen dienen lediglich der Überwachung von Geschwindigkeitsverstössen, nicht der Überwachung des ruhenden Verkehrs.Fragen über Fragen.... Übrigens.... wenn auf der Gegenfahrbahn keine Schilder stehen, dürfte das Parken dort auch erlaubt sein. Quote Link to post Share on other sites
Franticek 0 Posted March 25, 2003 Report Share Posted March 25, 2003 Meine Sicht der Sache ... 1. Faehrt man auf dem Bild von rechts nach links, dann hat man auf seiner rechten Seite diese Halteverbotsschilder. 2. Man kommt zu diesem einen Schild mit Pfeil nach rechts. Irgendwo vorher muss dann ebenfalls schon ein Schild 283 stehen (evtl mit Doppelpfeil oder Pfeil links), denn es gibt ein Halteverbot, welches and diesem Zeichen mit Rechtspfeil endet. 3. Von da ab darf dann geparkt werden. 4. Dann kommt man ploetzlich wiederum an ein Schild 283. Und an diesem Schild beginnt wieder ein Halteverbot. Ein Pfeil nach links wird oft benutzt, wenn spaeter wieder das Gegenstueck mit dem Pfeil nach rechts kommt, um das Ende zu signalisieren. Es geht aber auch ohne den Pfeil nach links; oft endet so ein Halteverbot naemlich auch an der naechsten Strasseneinmuendung.. 5. Zwischen diesen beiden Schildern ist also Halten erlaubt. Ob das sinnvoll ist, das ist eine andere Frage. Wenn durch die da parkenden Autos der Verkehr behindert wird, dann sollte vielleicht ein durchgehendes Halteverbot eingerichtet werden. Aber so wie es im Moment aussieht, ist das Halten dort korrekt. Quote Link to post Share on other sites
cuk63 0 Posted March 25, 2003 Report Share Posted March 25, 2003 Wahrscheinlich soll der Verkehr behindert werden ==> Verkehrsberuhigung durch künstliche Engstelle Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_GPu Posted March 25, 2003 Report Share Posted March 25, 2003 Ich mach mal ein Foto, dann wird's vielleicht klarer... Quote Link to post Share on other sites
GPu 0 Posted March 26, 2003 Author Report Share Posted March 26, 2003 Hi Leutz, Hier das versprochene Bild (Link) Etwa 20 Meter rechts (also gegen die Fahrtrichtung) vom rechten Schild (mit dem Pfeil) kommt eineEinmündung. Linkes Schild: Zeichen 283-50 "Haltverbot"Rechtes Schild: Zeichen 283-20 "Haltverbot (Ende)" Damit dürfte doch eigentlich klar sein, daß man zwischen diesen beiden Schildernnicht parken darf - vorausgesetzt das Zeichen 283-50 definiert ein Halteverbot in beide Richtungen.Mir sagte Jemand, diese Zeichen würde nur den Anfang eines HV in Fahrtrichtung definieren, das wiederspräche aber allem, was ich kenne. Darf man zwischen den zwei Halteverbot-Schildern parken? Falls nein: Die Autos stören da ungemein , an wen wendet man sich am besten, um die Anwohner auf sanfte Weise dazu zu bewegen, vielleicht einfach 10m weiter von der Haustür zum Fahrzeug zu gehen? Quote Link to post Share on other sites
Guest Achim Posted March 26, 2003 Report Share Posted March 26, 2003 zwischen den Schildern darfst Du parken. Das erste Schild (in Fahrtrichtung sagt Haltverbot Ende (vorher sollte irgendwo ein Anfang stehen ), am zweiten Schild beginnt ein neues Haltverbot. Bedeutung der Haltverbotszeichen Aber warum parkst Du nicht auf der anderen Seite? Poller begründen weder Park- noch Haltverbote. Das kann nur die StVO (mit Zeichen oder Text). Poller sind aber verkehrsfremde Gegenstände. Quote Link to post Share on other sites
GPu 0 Posted March 26, 2003 Author Report Share Posted March 26, 2003 @Achim:zwischen den Schildern darfst Du parken. Das erste Schild (in Fahrtrichtung sagt Haltverbot Ende (vorher sollte irgendwo ein Anfang stehen )Hmm, nö!da kommt erst ne Bushaltestelle, dann eine Einmündung, dann noch ca. 20m Straße, dann das Schild. am zweiten Schild beginnt ein neues Haltverbot. Mhh, das würde dann bedeuten, daß http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/283-50.gif = http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/283-10.gif .... Ich war bisher der Meinung, daß http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/283-50.gif = http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/283-30.gif. Aber sowas hatte ja Franticek schon erwähnt. Um das ganze abzuschließen:Auf der Gegenfahrbahn ist auch Halteverbot - hab heute mal genauer hingesehen.... Mit zielmlicher Sicherheit dient die Park-Erlaubnis-Zone zwischen den Schildern der Verkehrsberuhigung. Thanx anyway..... Quote Link to post Share on other sites
Franticek 0 Posted March 27, 2003 Report Share Posted March 27, 2003 Mal ganz einfach:Wenn ich auf einer Strasse fahre und es kommt irgendwo an der rechten Seite ein Verkehrsschild, dann sagt mir dieses Schild erst einmal, dass von hier ab irgendetwas bestimmtes gilt. Das kann ein Halteverbot sein, eine Geschwindigkeitsbegrenzung, ein Ueberholverbot ....usw ... Gelten tut das erst mal ab diesem Schild in Fahrtrichtung. Bei Geschwindigkeitsbeschraenkungen .... gibt es ein anderes Schild (mit schraegem Balken), welches die entsprechende Begrenzung wieder aufhebt. Z.B. Tempo 50 gilt bis hierhin und nicht weiter. Bei den Halteverboten gibt es so ein Schild nicht, da sieht das daher ein klein wenig anders aus. Hier macht man das ggfs mit diesen kleinen Pfeilen, die die Richtung symbolisieren; nach links bedeutet vom Schild aus in Fahrtrichtung (also die Strecke nach dem Schild), nach rechts bedeutet die andere Richtung (bezieht sich also auf die Strecke vor dem Schild). ohne Pfeil bedeutet: hier steht das Schild, ab hier ist Halteverbot.mit Pfeil nach links: bedeutet ebenfalls, ab hier ist Halteverbot. - Wahrscheinlich ueber eine laengere Strecke, die halt ab hier beginnt.mit Pfeil nach rechts: das Halteverbot gilt noch in der Zone VOR diesem Schild aber nicht mehr danach. Hier ist also das Halteverbot zu Ende.mit Doppelpfeil: Dieses Schild wird in der Mitte einer Halteverbotszone aufgestellt. Wenn die Entfernung zum Beginn des Halteverbotes etwas groesser ist, wird das hier halt wiederholt und durch die beiden Pfeile darauf hingewiesen. dass dieses Halteverbot schon vorher (Pfeil nach rechts) wie auch weiterhin auf dieser Strecke nach diesem Schild (Pfeil nach links) gilt. So steht es in der StVO, so lernt man das in der Fahrschule. Wahrscheinlich in anderen Worten besser und deutlicher formuliert, aber mit dem gleichen Inhalt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Achim Posted March 27, 2003 Report Share Posted March 27, 2003 Genau so ist es. Danke Franticek. Nur meinst Du bestimmt nicht rechts- oder linksweisend, sondern zur Fahrbahn hin oder vonb der Fahrbahn weg weisend. Sonst sieht es in einer Einbahnstraße auf der linken Seite etwas mau aus. Quote Link to post Share on other sites
Franticek 0 Posted March 28, 2003 Report Share Posted March 28, 2003 @AchimStimmt! An die Einbahnstrasse hatte ich in diesem Moment nicht gedacht.Es gibt aber auch Leute, die mit den Begriffen "zur Fahrbahn hin" oder "von der Fahrbahn weg" weisend Probleme haben. (Gibt's wirklich). Denen sei gesagt, man stelle sich vor, die Schilder sind zur Strasse hingedreht. Und wenn man sich dann davorstellt, dann zeigen die Pfeile in die Richtung, in der das Halten verboten ist.Sonst bin ich jemand, der als erstes bei allem gleich auch mal an Sonderfaelle, Ausnahmen usw denkt und nicht nur das ueberwiegend uebliche sieht, aber hier hatte ich das glatt vergessen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted March 28, 2003 Report Share Posted March 28, 2003 Stimmt! An die Einbahnstrasse hatte ich in diesem Moment nicht gedacht. Der Gesetzgeber leider auch nicht. Im amtlichen Verkehrszeichenkatalog steht es leider auch falsch drin. Quote Link to post Share on other sites
Franticek 0 Posted March 31, 2003 Report Share Posted March 31, 2003 Tatsaechlich???Dann wuerde nur noch fehlen, dass die Schilder genau so, wie sie rechts gelten, auch in einer Einbahnstrasse aufgestellt werden. Das waere dann vollkommen irrefuehrend.Ich denke mal, auch wenn es im offiziellen Katalog nur wo erwaehnt ist, dass man in der Praxis das in Einbahnstrassen wohl doch sinngemaes andersherum macht. DAs waere in meinen Augen das einzig Logische! Quote Link to post Share on other sites
Achim 2 Posted March 31, 2003 Report Share Posted March 31, 2003 Da hat der Gast leider Recht. Im amtlichen Katalog steht es (ohne irgendwelche Hinweise) falsch. Bedeutung von HaltverbotsszeichenAber entscheidend ist ja der Gesetzestext, auch wenn einige Bauunternehmen das nicht zu wissen scheinen. Quote Link to post Share on other sites
Matte 0 Posted March 31, 2003 Report Share Posted March 31, 2003 Und in der STVO steht es richtig :§41 Nr. 8 Es verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden. Das Zusatzschild "auch auf Seitenstreifen" (hinter Zeichen 283) kann auch hier angebracht sein. Das Zusatzschild mit den Worten "auf dem Seitenstreifen" verbietet das Halten nur auf dem Seitenstreifen. Das Zusatzschild "(Rollstuhlfahrersymbol) mit Parkausweis Nr. ... frei" nimmt Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, jeweils mit besonderem Parkausweis, vom Haltverbot aus. Das Zusatzschild "Bewohner mit besonderem Parkausweis frei" nimmt Bewohner mit besonderem Parkausweis vom Haltverbot aus. Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind. a. Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Schilder angebracht sind. b. Sie gelten auch nur bis zur nächsten Kreuzung oder bis zur nächsten Einmündung auf der gleichen Straßenseite. c. Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Schildern weist ein waagerechter Pfeil zur Fahrbahn, ein zweiter von ihr weg. Quote Link to post Share on other sites
Franticek 0 Posted April 1, 2003 Report Share Posted April 1, 2003 Hurra, die Welt ist wieder in Ordnung! Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_Andi Posted April 25, 2003 Report Share Posted April 25, 2003 Wie ist das eigentlich mit dem weissen Pfeil auf dem Parkverbotsschild, ist das egal ob der oben oder unten ist? Ist das Schild vielleicht sogar ungültig wenn der Pfeil oben ist?In Wittenberge sind fast alle Schilder verkehrt herum mit Pfeil oben.Habe ich sonst noch nirgendwo so gesehen. Aber in dem Beitrag von GPu ist das Schild oben rechts meiner Meinung nach auch falsch herum.Gruss aus dem Osten Quote Link to post Share on other sites
Achim 2 Posted April 26, 2003 Report Share Posted April 26, 2003 Eigentlich dürfte es egal sein, ob sich der Pfeil oben oder unten befindet. Nur die Bedingung der StVO "Pfeil im Schild" muss erfüllt sein. Und zweifelsfrei bleiben sie auch, egal ob der Pfeil im Schild oben oder unten ist. Quote Link to post Share on other sites
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