Guest tagesschau Posted February 12, 2004 Report Share Posted February 12, 2004 Wir haben seit kurzem ein paar wildgewordene "Aussendienstkräfte" des Ordnungsamtes vor der Tür. Und da ich jetzt das fünfte 'Knöllchen' für das Parken an einer Stelle, wo ich es für erlaubt halte, bekam, möchte ich mich gerne rückversichern: Bitte sagt mir, ob das Folgende erlaubt oder verboten ist. Ich stehe am rechten Fahrbahnrand unmittelbar NACH einem ampelgesicherten Fußgängerüberweg und VOR dem Zeichen 315, das das Parken auf dem Gehweg gebietet (und somit das Parken am Fahrbahnrand verbietet). Die m.E. verbotslose Lücke zwischen Fußgängerüberweg und Zeichen 315 ist gerade so groß, daß mein Ka hineinpaßt, ohne irgendwo in verbotene Zonen hineinzuragen. So what the hell do they want from me? http://www.mueller-ullrich.com/images/ka_park1.gif Der rote Lieferwagen auf dem Gehweg steht natürlich falsch, aber darum geht es nicht! http://www.mueller-ullrich.com/images/ka_park2.gif Quote Link to post Share on other sites
master-2k 0 Posted February 12, 2004 Report Share Posted February 12, 2004 Hi was genau wird dir vorgeworfen ? § ? Ist unter deinem Auto vielleicht ein Kanaldeckel ?Es ist auch verboten vor Bordsteinabsenkungen zu Parken. Ist das eine Kreuzung? (kann man aufm Bild nicht erkennen.Wenns eine Kreuzung ist dann ist 5 Meter davor, dahinter und überall drumherum verboten zu Parken. 5 meter. Quote Link to post Share on other sites
wombat 0 Posted February 12, 2004 Report Share Posted February 12, 2004 Bis Du sicher, daß Dein Auto auch nicht nur 2cm vorne übersteht? Einem spitzfindigem "Angestellten" sollte das ausreichen. Auf dem ersten Foto sieht es so aus. Auf dem zweiten könnte man meinen, die Stoßstange steht gerade so auf Höhe des Mastes. Ansonsten.. gibt es evtl. in der Straße vorher ein Parkverbotsschild o.ä. (nach der letzten vorhergehenden Straßeneinmündung)? Quote Link to post Share on other sites
Guest tagesschau Posted February 12, 2004 Report Share Posted February 12, 2004 Also der Vorwurf: § 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 52 BKat - und nein, kein Kanaldeckel, keine Bordsteinabsenkung etc. Vor dem Fußgängerüberweg befindet sich tatsächlich eine Einmündung, aber das ist gut zehn Meter weit weg. wombat: Es sieht zwar auf dem Foro so aus, als ob da irgendetwas "überstände", aber das ist eine perspektivische Verzerrung. Wenn man mit einem Senklot Maß nähme, würde man feststellen, daß die Stoßstangen genau bündig mit den Fahrbahnmarkierungen bzw. dem Schildmast liegen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted February 12, 2004 Report Share Posted February 12, 2004 Die entsprechenden Regelungen finden sich ja in $12 StVO, insbesondere§12 Halten und Parken (1) Das Halten ist unzulässig ... auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, ... bis zu 10 m vor Lichtzeichen ... ... (3) Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, ... bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern (Zeichen 224), ... über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist, ... Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 Buchstabe a) oder einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296 Buchstabe b), Parken auf Gehwegen (Zeichen 315), auch mit Zusatzschild, Grenzmarkierung für Parkverbote (Zeichen 299) und Parkplatz (Zeichen 314) mit Zusatzschild, vor Bordsteinabsenkungen. ... In der gezeigten Situation sehe ich nur eine Möglichkeit: Das Fahrzeug ist ein paar cm zu lang, entweder ragt es hinten in die Fußgängerfurt (oder Bordsteinabsenkung, das ist leicht so zu interpretieren, da fließend) hinein, oder vorne in den Bereich des Zeichens 315. Und damit ist in jedem Falle ein Problem da. Wenn das wirklich nicht zutrifft, unbedingt klagen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted February 12, 2004 Report Share Posted February 12, 2004 Beim Überweg ist der Bordstein abgesenkt und wird offensichtlich neben dem Auto nicht höher. Damit verstößt Tagesschau gegen §12, Abs. 3 Nr. 9 "... vor Bordsteinabsenkungen". Wenn er da unbedingt parken möchte, muss er halt zahlen oder sein Auto im Wiederholungsfall beim Abschlepper wieder auslösen. Quote Link to post Share on other sites
helmet lampshade 2 Posted February 12, 2004 Report Share Posted February 12, 2004 Beim Überweg ist der Bordstein abgesenkt und wird offensichtlich neben dem Auto nicht höherErstens das, und zweitens ragt der PKW eindeutig über den Mast (Zeichen 315) heraus (Bild 2, perspektivische Hilfslinie dazudenken). Der Ka ist offenbar doch zu groß..Letztendlich soll wohl hier auf der Fahrbahn aus Gründen des Verkehrsflusses nicht geparkt werden.Mit einer Klage wird man höchstens erreichen, dass das Zeichen 315 3m vorgesetzt wird, mit allen Kosten, die dazugehören. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted February 12, 2004 Report Share Posted February 12, 2004 Tja, er ist tatsächlich zu lang. Quote Link to post Share on other sites
Guest tagesschau Posted February 12, 2004 Report Share Posted February 12, 2004 ragt der PKW eindeutig über den Mast (Zeichen 315) heraus (Bild 2, perspektivische Hilfslinie dazudenken)Ich schrieb ja vorhin bereits, dass dies nicht der Fall ist. Es ist vielleicht nicht hilfreich, über Fantasien statt über Fälle zu diskutieren. Bei der Diskussion meines Falles würde ich aber empfehlen, zunächst mal von meiner Sachdarstellung auszugehen. Etwas eigenartig kommt mir auch deine Bemerkung vor:Mit einer Klage wird man höchstens erreichen, dass das Zeichen 315 3m vorgesetzt wird, mit allen Kosten, die dazugehören. Ja, möglicherweise wird man das mit einer Klage erreichen. Aber was möchtest Du damit eigentlich sagen? Die (harmlose) Frage war doch, ob hier Parken erlaubt ist oder nicht. Deine (etwas weniger harmlose) Antwort aber scheint zu lauten: Egal, ob es erlaubt ist, ich soll die Schnauze halten, denn in Zukunft wird man mir das Parken sicherlich verbieten. Äh - "mit allen Kosten, die dazugehören". Danke für die Auskunft! Damit ihr noch mehr Freude an Euren Strichzeichnungen habe, bin ich nochmal hingegangen und hab zwei weitere Fotos gemacht: vorn und hinten - ok? http://www.mueller-ullrich.com/images/ka-hinten.gif http://www.mueller-ullrich.com/images/ka-vorn.gif Soviel zu Tja, er ist tatsächlich zu lang. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted February 12, 2004 Report Share Posted February 12, 2004 Nein, eben nicht soviel dazu. Mache bitte ein Bild, so daß das vordere Kennzeichen nur noch als Linie zu sehen ist. Du stehst beim zweiten Bild immer noch in Höhe der Voderachse. In Höhe des Schildes wäre es sehr dienlich. Soviel zum Thema gute Bilder. Quote Link to post Share on other sites
Guest tagesschau Posted February 12, 2004 Report Share Posted February 12, 2004 Bitte sehr, noch mehr Fotos: http://www.mueller-ullrich.com/images/ka-vorn5.gifhttp://www.mueller-ullrich.com/images/ka-vorn4.gif Übrigens, wie wäre es, wenn ihr Lieben mir einfach mal meine Frage beantworten würdet: Darf ich da parken - ANGENOMMEN nix stehe über??? Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted February 12, 2004 Report Share Posted February 12, 2004 Bordstein sichtbar abgesenkt: Nein. <- wohl der Fall, sieht jedenfalls so ausSonst: wohl ja. Punkt, Herr Müller-Ullrich. Quote Link to post Share on other sites
helmet lampshade 2 Posted February 12, 2004 Report Share Posted February 12, 2004 @tagesschau: Da du hinten haarscharf an die Linie ranparkst, vorne aber offenbar überstehst, kann der KA offenbar nicht in diese "Lücke" passen, trotz Deiner mm-genauen Parkkünste (Chapeau!).Und dass das Ordnungsamt da kleinlich ist, kann ich irgendwie nachvollziehen Was anderes wäre es, wenn rechts bis zu Deiner Position hin auf der Fahrbahn durchgehend geparkt werden dürfte Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted February 12, 2004 Report Share Posted February 12, 2004 Bleibt nur eines: Smart kaufen und testen. btw sehen eben auch die letzten zwei Bilder so aus, als ob er leicht überragt. Vergleicht man die Bilder aus der Totale, erkennt man, daß der Schildermast in etwa gleicher Höhe steht wie die parkenden Autos in der gegenüberliegenden Nebenstraße. Zieht man nun ein gedachte Linie da durch, ergibt sich??? Ich poste gleich mal die bearbeiteten Bilder. In der Realität solltest Du die Lösung selbst am besten sehen. Quote Link to post Share on other sites
helmet lampshade 2 Posted February 12, 2004 Report Share Posted February 12, 2004 Darf ich da parken - ANGENOMMEN nix stehe über??? Wenn nichts überstehen würde und keine Bordsteinabsenkung da wäre,könnte man Dir nichts anhaben. Vorgesehen ist es aber mit Sicherheit nicht, sonst wäre Schild 315 überflüssig - von daher eben die Pingeligkeit der Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted February 12, 2004 Report Share Posted February 12, 2004 Bild (den hinteren Punkt hab ich bewußt etwas zu weit rechts gehalten, macht das Ergebnis aber noch eindeutiger) Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted February 12, 2004 Report Share Posted February 12, 2004 Miss doch mit einem Zollstock den Abstand zwischen Schild und Streifen auf der Fahrbahn. Ist der PKW länger hast du Pech, ist der PKW kürzer würde ich Klagen. Messen würde ich sicherheitshalber NICHT "Mitte Schild - Mitte Straßenmarkierung" sondern "Ende Markierung - Beginn Schild" (in Fahrtrichtung). Hat niemand von Euch Photoshop? Dort müsste man bereits auf den Bildern eindeutig feststellen, ob der PKW bündig steht oder nicht.... Gruß Quote Link to post Share on other sites
Zarzal 89 Posted February 12, 2004 Report Share Posted February 12, 2004 also jetzt auf den cm rumreiten ist wohl nicht das Ding. Gehen wir mal davon aus, das er passt: Ich würde einfach mal bei der entsprechenden Behörde nachfragen wie sie sich das vorstellen und aus welchem Grund sie meinen, das der Wagen falsch steht. Vielleicht liegt der Irrtum ja auch beim Amt. Zumindest kriegt man da ne Antwort, die man dann evt. wieerlegen kann. Ich finde das sehr interessant Vermutlich denkt sich aber der Beamte: wieder son Autofahrer der meint schlauer zu sein als wir. Trotzdem würde mich die Antwort interesieren. Zu dem cm Thema: nen bisschen Toleranz muss sein, wer parkt schon mit nem Zollstock ? Ich denke, ein Richter würde es ähnlich sehen. Quote Link to post Share on other sites
Poliboy 0 Posted February 12, 2004 Report Share Posted February 12, 2004 Am Einfachsten wäre es wohl uns die Tatbestandsnummer, die in jedem Fall auf der Anhörung stehen muss, zu posten. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted February 12, 2004 Report Share Posted February 12, 2004 @Zarzal Hast schon recht. Aber da der Herr Journalist hier schon das Prinzip zeigt "ich will hören, daß ich nicht schuld bin, nichts anderes" und dabei alle Schuldmöglichkeiten abstreitet, muß man irgendwann mit den Killerargumenten kommen. Und die lauten: Das Auto ist nach den Bildern einfach ein paar Zentimeter zu lang. Und genau so werden auch die Polizisten in Köln reagieren, wenn das Fahrzeug an einer für den Durchgangsverkehr gedachten Stelle steht. Machen wir uns nix vor, die 3,5 Meter dort waren mit Sicherheit nie für parkende Fahrzeuge gedacht, wenn da aber jemand meint, er sei schlauer als die Schilderpflanzer, dann muß er sich auch das Maßband gefallen lassen, oder? Quote Link to post Share on other sites
Guest tagesschau Posted February 12, 2004 Report Share Posted February 12, 2004 @Pferdestehler: Tut mir leid, daß ich mich in Dein Rüpel-Reich verirrt habe. Ich werde da gewiß nicht wieder stören. Ich weiß nicht, was ich Dir getan habe, aber da Du mich offenbar namentlich kennst und nicht leiden kannst, lag es für Dich sicher nahe, meinen Namen und Beruf hier zu veröffentlichen. Ich finde das auch prima, weil ich als Journalist unter anderem davon lebe, daß ich Burkhard Müller-Ullrich bin. Und nun: Tschüß Radar-Forum mit Deiner Super-Moderatoren-Netiquette! Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted February 12, 2004 Report Share Posted February 12, 2004 Beleidigt sein brauchst Du doch nicht, bin ich auch nicht. Aber wenn Du konstruktiv das Problem mit den Knollen angehen willst, mußt Du Dir genau die Dinge sagen lassen, die hier präsentiert werden. Wenn Du die wiederlegen kannst, hast Du auch mit einer Klage kein Problem, wenn doch fehlen die richtigen Argumente oder Du hast unrecht. In jedem Fall eine Lösung. Und wir haben es hier wirklich versucht, alle Seiten und Möglichkeiten zu beleuchten. Aber Du akzeptierst diese nicht. So what? Zudem bin ich normales Mitglied. Mir gehört hier nichts. Und als Mod bin ich hier nicht aufgetreten. Quote Link to post Share on other sites
Poliboy 0 Posted February 12, 2004 Report Share Posted February 12, 2004 Vielleicht solltest Du ohne, beleidigt zu sein, erst einmal die Frage eines Kölners, der sich auskennt, beantworten!! Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted February 13, 2004 Report Share Posted February 13, 2004 Hey Tagesschau, das ist doch in jedem Forum so, dass verschiedene Meinungen aufeinander treffen. Musst doch nicht gleich sauer sein, vor allem weil Herr Pferdestehler ein patenter und hilfsbereiter Kerl ist. Außerdem fand ich wahrlich keine Beleidigungen. Wenn der Name allerdings der richtige Name ist, sollte der nicht ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Ich frage mich woher er den nur weiß *kopfkratz* Im übrigen denke ich auch, dass die Stadt an jenem Ort einfach das Schild ein paar cm zu weit nach hinten gesetzt hat. Ich denke es war so vorgesehen, dass ein Parken dort nicht erlaubt ist. Der einfachste Weg ist in der Tat sich einfach mal zu erkundigen wieso, weshalb und warum..... so long. Quote Link to post Share on other sites
helmet lampshade 2 Posted February 13, 2004 Report Share Posted February 13, 2004 Machen wir uns nix vor, die 3,5 Meter dort waren mit Sicherheit nie für parkende Fahrzeuge gedacht, wenn da aber jemand meint, er sei schlauer als die Schilderpflanzer, dann muß er sich auch das Maßband gefallen lassen, oder?Genau! man muss auch mal verlieren können.... Quote Link to post Share on other sites
cheffe 0 Posted February 13, 2004 Report Share Posted February 13, 2004 Ich frage mich woher er den nur weiß *kopfkratz*Auf eines der von @tagesschau geposteten Bilder gehen, Rechte Maustaste -> Eigenschaften und die URL betrachten... Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted February 13, 2004 Report Share Posted February 13, 2004 *grins* Auf die einfachsten Sachen kümmt man net. Quote Link to post Share on other sites
HaSe© 1 Posted February 13, 2004 Report Share Posted February 13, 2004 Am Einfachsten wäre es wohl uns die Tatbestandsnummer, die in jedem Fall auf der Anhörung stehen muss, zu posten. Etwas weiter oben hat er es schon gepostet: Also der Vorwurf: § 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 52 BKat Manchmal sollte man die Threads auch von Anfang an durchlesen! Quote Link to post Share on other sites
HaSe© 1 Posted February 13, 2004 Report Share Posted February 13, 2004 Ich weiss gar nicht, wieso ihr hier alle auf ein paar Zentimetern rumreitet. Es ist ein abgesenkter Bordstein und da ist eben Parken verboten. So einfach ist das. Siehe §12 (den @Pferdestehler auch schon gepostet hat): §12 Halten und Parken [...](3) Das Parken ist unzulässig [...] vor Bordsteinabsenkungen. Also, wo ist das Problem??? Quote Link to post Share on other sites
Guest Tekko Posted February 13, 2004 Report Share Posted February 13, 2004 Das selbe hab ich mich auch grad gefragt als ich den Thread durchgelesen habe Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted February 13, 2004 Report Share Posted February 13, 2004 Im zweiten Posting der Tagesschau heisst es aber: keine Bordsteinabsenkung wäre natürlich zu klären, ab wieviel cm ein Bordstein abgesenkt ist. Quote Link to post Share on other sites
Poliboy 0 Posted February 13, 2004 Report Share Posted February 13, 2004 Die Tatbestandsnummer des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs sagt auch dem rechtlich nicht versierten Verkehrsteilnehmer was er falsch gemacht hat, ist doch besser erkennbar als die verletzten Vorschriften. Quote Link to post Share on other sites
HaSe© 1 Posted February 15, 2004 Report Share Posted February 15, 2004 Im zweiten Posting der Tagesschau heisst es aber: keine Bordsteinabsenkung wäre natürlich zu klären, ab wieviel cm ein Bordstein abgesenkt ist. So wie ich das auf den Bildern im ersten Posting erkennen kann, ist der Bordstein dauerhaft abgesenkt. Also ist parken dort verboten. Quote Link to post Share on other sites
Franticek 0 Posted February 20, 2004 Report Share Posted February 20, 2004 Lasst euch nur keinen grauen Haar wachsen ....Aber da der Herr Journalist hier schon das Prinzip zeigt "ich will hören, daß ich nicht schuld bin, nichts anderes" und dabei alle Schuldmöglichkeiten abstreitet...Pferdestehler hat das genau richtig erkannt. Solche Leute kommen aber immer wieder in jedem Forum, auch damit muss man leben. Quote Link to post Share on other sites
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