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Scheiß Blitzer


Guest Housemeister

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Guest Housemeister

Hi,

 

gestern hat es mich wiedereinmal böse erwischt. A14 Richtung Grimma wurde eine ehemals auf 100 km/h beschränkte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h herabgesetzt. Leider war ich in diesem Falle betriebsblind und hab das nicht bemerkt. Ich fahr dort sehr oft lang und da achtet man eben nicht jedesmal auf die Schilder, die sich ja eigentlich nicht von selbst "umschreiben". Aber egal, ich mit 120 - 130 km/h, keine Ahnung, war zu geschockt um auf den Tacho zu schauen, jedenfalls *Zong* rotes Licht vom Straßenrand. Yippiehh! Und 100m weiter war schon wieder freigegeben. Nun meine Frage, ich wußte ja, dass dort wieder frei ist und hatte schon wieder beschleunigt, das Schild war auch schon sichtbar von der Stellung des Blitzers.

 

Wie weit muß ein Blitzer vor einem "freigegeben" Schild stehen? Hab ich da irgendwie ne Chance raus zu kommen?

 

Schließlich könnte mich das, falls ich wirklich 41 km/h zu fix war, meinen Führerschein, 100 € und 4 Punkte kosten, hab ich kein Bock drauf, weil der Stadt von mir noch ein Rotblitzer von letztem Jahr vorliegt. Und das auch schon teuer genug werden könnte, falls da nochwas kommt. Ma guggn.

 

Wäre für jede hilfreiche Antwort dankbar.

 

greetz

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Guest Pferdestehler
Wie weit muß ein Blitzer vor einem "freigegeben" Schild stehen?
Exakt 0m (in Worten: Null).

 

Hab ich da irgendwie ne Chance raus zu kommen?

 

Kommt darauf an, suche mal im Forum sehr ausführlich nach Er.Sa.Fa und Al.ber.to (jeweils ohne die Punkte). Wenn Du Dich da gut einließt, weißt Du schon, ob Du was machen könntest oder besser nicht.

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Wie weit muß ein Blitzer vor einem "freigegeben" Schild stehen?

Theoretisch könnte er auch 10-15 Meter nach dem Schild stehen, sofern der Meßbereich noch innerhalb der Beschränkung ist. Dies wäre dann aber wohl Abzocke hoch drei.

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  • 1 month later...
Guest Housemeister

Hi, mal ne Frage, was ist die ALBERTO Methode? Hab von dem o.g. Blitzer zwar (zum Glück) noch keine Post, aber falls doch was kommt?

 

Und weiterhin, wan verjährt die ganze Sache? Ein Jahr nach "Tattag"? Hab nämlich noch einen Ampel blitzer offen, der meiner Mutter ca. im September zuging (sie ist Halter). Bild war aber so "kacke" das ich mich echt selbst drauf nicht erkannt habe. Bin nämlich ziemlich groß und deshalb saß ich halb hinterm spiegel und außerdem hat mir der Bügel meiner Sonnenbrille n Schnurrbart gezaubert :cop01:

 

Wann kann ich den Blitzer ungefähr vergessen? Ist so ca. im August gewesen.

 

Danke für eure Hilfe.

 

Grüße

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Guest Probezeitler

nein, da die sache 3 Monate nach der Tat für dich verjährt war...

aber zum Thema Blitzer auffa Autobahn...ham die tatsächlich da nen Blitzer hingestellt? solche assis eh.....fahr da auch öfters lang...die 80 ist da zwar schon ne ganze Weile mittlerweile....aber wenn man da schon nur 100 fährt muss man ja angst haben, dass einem keiner drauf fährt.......reine abzocke........

 

Probezeitler

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Guest Housemeister

OK, sorry.

 

Wollte nur sagen, dass dort jetzt sogar nur noch 60 km/h sind. Und gestern wollte mich doch glatt ein LKW von der straße schieben, weil ich die 60 einigermaßen einhielt. Mußte mich natürlich erstmal versuchen zu überholen kurz vorm 100 km/h Schild, schön LiHu ohne Ende und hupen was es hergab.

 

trottel

 

:cop01:

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Guest housemeister

hab was vergessen. :cop01:

 

Nochmal zum Thema Rotblitzer: Ab wann zählt denn die 3-monatsfrist? Ab Tattag oder Zugang Anhörungsbogen oder wie läuft das?

Hab mir das Thema "Häufig gestellte Fragen" zwar durchgelesen, aber das geht für mich nicht eindeutig hervor.

 

greetz

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Die Verjährung läuft vom Tattag an 3 Monate. In diesen drei Monaten muss die Bußgeldbehörde einen Anhörungsbogen gegen dich erlassen (es ist nicht erforderlich, daß du ihn auch bekommst) Hier ist die Verjährung dann unterbrochen. Vom Erlass des AB an hat die Behörde weitere 3 Monate, einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Hier ist die Verjährung dann erneut unterbrochen und läuft nun sechs Monate.

 

Gruß

Goose

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