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Ordnungswiedrigkeit Parken in einer Kurve


Guest ktown

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Folgende Situation:

Habe mit meinem Wagen in geschlossener Ortschaft am Ende einer Kurve geparkt. Am Kfz war kein Strafzettel. 1 Woche später bekam ich einen Bescheid über 25.-€ mit der Begründung das ich in der Kurve geparkt hätte. Es gab auf diesem Bescheid mehrere Ungereimtheiten. 1.: Es war der falsche Ort (Dorf) angegeben. Nach meinem ersten Einspruch weil ich indem angegebenen Ort noch nie war, wurde dieser durchgestrichen und der richtig Ort ( Dorf) drübergeschrieben. 2.: Es wurde kein § der StVO mit angegeben. Reichen diese Sachen schon aus das der Bescheid ungültig ist?

 

Hab mich nun auch etwas schlau gemacht und in der StVO §12 Abs. 1 Satz 2 steht nun das im Bereich von scharfen Kurven nicht geparkt werden darf. Meine Frage ist nun wie wird der Begriff Bereich definiert? Es wurde mir ein Bild vorgelegt in dem meiner Meinung nach genau zu erkennen ist das ich am Ende der Kurve geparkt hatte. Aber auch hier die Frage wo ist das Ende der Kurve?

 

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

 

Gruß ktown

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Na, dann wollen wir mal...

 

Im Bereich von scharfen Kurven ist jedes Halten auf Fahrbahnen und Seitenstreifen unzulässig, weil Haltende dort unvermutete Hindernisse bilden können, auch bei Übersichtlichkeit. Kurve ist gekrümmter Straßenverlauf bezogen auf eine einheitliche Fahrbahn; die Schnittstelle zweier Straßen an Einmündungen und Kreuzungen fallen nicht hierunter. Scharfe Kurven sind nicht nur solche mit geringer Überblickbarkeit und Fahren auf "halbe Sicht", sondern überhaupt solche mit geringem Radius, ohne daß Schleudergefahr bestehen muß (Ce NJW 60, 1485).

"Im Bereich" scharfer Kurven gilt das Verbot, also für beide Fahrbahnseiten (BGH NJW 71, 474) und je nach Art und Beschaffenheit der Straße bereits angemessen weit vor der Kurve, in ihr und ausreichend weit hinter ihr, bis keine Gefährdung durch verengendes Halten mehr in Betracht kommt (Quelle: Hentschel zu § 12(1) Satz 2 StVO)

 

In wie weit nach diesen Erleuterungen eine scharfe Kurve vorlag, kann ich nicht beurteilen, da ich die Stelle nicht kenne.

 

Zur falschen Ortsangabe: Hier wurde dir ein Verwarnungsangebt gemacht, welches du annehmen oder ablehnen kannst. Lehnst du es ab (indem du nicht fristgerecht bezahlst) so folgt ein Bußgeldbescheid (bei welchem dann zu den 25 Euro noch rund 18 Euro Gebühren und Auslagen kommen). Gegen diesen kannst du dann Einspruch einlegen, so daß die Sache vor Gericht geht und sich ggf. ein Richter Gedanken machen kann, ob diese Kurve, in der du geparkt hast, eine scharfe Kurve iSd § 12(1) Satz 2 StVO ist.

 

Da du deine Fahrereigenschaft bei dem Hinweis, daß du nicht in dem zuerst angegeben Ort warst, zugegeben hast fällt die "Halterhaftung" nach § 25a StVG schon mal weg.

 

Gruß

Goose

 

Gruß

Goose

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Vielen Dank für die Antwort.

 

Wenn ich dich also richtig verstehe kann ich das Knöllchen nicht damit abblocken das anfangs eine falsche Ortsangabe gemacht wurde?

Wegen dem Standort des Kfz, ob es im Kurvenbereich stand oder nicht, hat wahrscheinlich jeder ein anderes Empfinden.

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Wenn ich dich also richtig verstehe kann ich das Knöllchen nicht damit abblocken das anfangs eine falsche Ortsangabe gemacht wurde?
Wenn sonst alle Datens chlüssig sind und klar nachvollzogen werden kann, wo die OWi tatsächlich begangen wurde kann man wohl nichts daran machen (sog. Heilbarer Mangel)

 

Wegen dem Standort des Kfz, ob es im Kurvenbereich stand oder nicht, hat wahrscheinlich jeder ein anderes Empfinden.

Wie gesagt, lt. Definition zählt nicht nur der reine Kurvenradius, sondern auch ein Bereich vor und hinter der Kurve. Am Ende wirst du einen Richter entscheiden lassen müssen, wenn du nicht bereit bist, das VG zu zahlen.

 

Gruß

Goose

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