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Beleuchtetes Feuerwehrschild?


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Hallo,

ich hab zum 18 Geburtstag ein Schild bekommen auf dem mit gelber Schrift auf rotem Grund "FEUERWEHR" steht!! Die gelbe Schrift kann dauerhaft leuchten und blinken!! Ist dieses Schild bei fahrten von feuerwehr angehörigen erlaubt?? Mein Ortsbrandmeister meinte es sei nicht erlaubt, nur unbeleuchtet ist erlaubt!!

Würde da mal gerne die Meinung von einigen Sherriffs hören!!

Bilder habe ich angehängt damit ihr euch da mal ne meinung machen könnt

Danke im Vorraus

Firefighter115

http://www.helpi.com/images/Innenschilder/Auto1.jpg

http://www.helpi.com/images/Innenschilder/Auto2.jpg

http://www.helpi.com/images/Innenschilder/Auto3.jpg

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Das ist nicht zulässig. § 52 StVZO regelt abschließend den Gebrauch von zusätzlichen Scheinwerfern und Leuchten.

 

Ein solches Blinkschild für Privatfahrzeuge von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ist darin nicht vorgesehen.

 

Gruß

Goose

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@ Goose:

Danke schön!!! Was würde mir denn für eine Strafe bevorstehen wenn ich es(ohne Vorsatz natürlich) doch benutze??? Was würden Polizisten dazu sagen?? Was würdest du, Goose, machen wenn ich dir(du im dienst) mit diesem Schild entgegen komme??Ansich erhöht es ja nur die Verkehrssicherheit, weil die andern VT extra darauf hingewiesen werde, das ich es eilig habe da ich zur FW muss!! Gibt es hoffnung das es legalisiert wird??

Noch eine doofe Frage: steht in diesem Paragraphen auch, das LKW blaue LED in der Front oder hinter Winschutzscheibe haben dürfen und PKW´s nicht??

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@firefighter115: Ich bin zwar nicht goose, aber ich antworte trotzdem mal.

Da ich selbst in der Feuerwehr bin, würdest du bei mir mit diesem Teil vermutlich ungeschoren davon kommen. Aber auch nur dann, wenn du nachweislich zu einem Einsatz fährst (also zum Magazin). Und denk dran - dieses Teil bringt keinerlei zusätzliche Rechte oder Ansprüche. Es dient lediglich der Erkennbarkeit, auf die man sich aber auch nicht verlassen darf, da der normale VT dies nicht unbedingt gewöhnt ist und es erkennt.

 

Das bedeutet nicht, dass dies bei allen Polizisten so ist. Wie goose schon schrieb, die Teile sind verboten, bzw. dürfen nicht am Auto angebracht werden.

Im Extremfall kann dir das Teil also auch weg genommen werden.

 

Da unsere Wehr ein neues Magazin bekommt und ich dadurch eine längere Anfahrt dorthin habe, bin ich auch gerade am überlegen, ob ich mir nicht einen Dachaufsetzer kaufe (unbeleuchtet natürlich :ph34t::cop01: )

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auch bei den lkw sind dies grobe mängel bei der hauptuntersuchung.

 

und bei ner polizeikontrolle gibts auch ärger. also wenn man die volle härte gelten lässt 3 punkte und 50 euro wegen erlischen der betrieberlaubnis (und bei blauen leuchten gabs soweit mir bekannt auch shcon mal ärger wegen amtanmaßung)

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