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Erlaß des Fahrverbots aus beruflichen Gründen?


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Mein Rechtsanwalt sieht keine andere Möglichkeit, als zu versuchen mein 4-Wöchiges Fahrverbot (Wiederholungsfall, 2 Übertretungen in einem Jahr, Bußgeldbescheid zugestellt). Ob es nicht noch andere Möglichkeiten gibt sei dahingestellt aber mich würde interessieren ob schon jemand so etwas versucht hat und welche Argumente ziehen oder was man besser nicht sagt. Hat womöglich schon jemand in einem ähnlichen Fall Erfolg gehabt?

 

Vielen Dank für Eure Mühe

 

Rolf

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Guest eisenhaufentreiber

So, jetzt ist mir auch endlich mein Username wieder eingefallen :lesen:

 

Was hab ich wieder fürn Mist verzapft. Unten kommt jetzt der vollständige Text...

 

Mein Rechtsanwalt sieht keine andere Möglichkeit, als zu versuchen mein 4-Wöchiges Fahrverbot auf die Betteltour abzuwenden. Argumente wie Job, gefährdet, kann nicht länger als 2 Wochen am Stück Urlaub nehmen etc. (Wiederholungsfall, 2 Übertretungen in einem Jahr, Bußgeldbescheid zugestellt). Ob es nicht noch andere Möglichkeiten gibt sei dahingestellt aber mich würde interessieren ob schon jemand so etwas versucht hat und welche Argumente ziehen oder was man besser nicht sagt. Womöglich hat schon jemand in einem ähnlichen Fall Erfolg gehabt?

 

Danke Rolf

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Siehe hier:

http://www.kanzlei-hoenig.de/service/serv-...fahrverbot.html

 

Absehen vom Fahrverbot aus beruflichen Gründen?

 

In diesem Zusammenhang sind eine unüberschaubare Anzahl von Einzelfallentscheidungen ergangen. Nachfolgend ein paar Beispiele dazu:

 

Einzelfall

Fahrer ist angestellter Kurier mit eigenem Transporter

Fahrverbot?

Ja, wenn es sich um die 3. Geschwindigkeitsüber- schreitung innerhalb kurzer Zeit handelte

 

Einzelfall

Fahrer ist als selbständiger Subunternehmer für einen Kurierdienst tätig

Fahrverbot?

Nein, wenn das Fahrverbot wegen sehr schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse weder in einen Urlaub gelegt noch einen Fahrer eingestellt werden kann.

 

Einzelfall

Fahrer ist selbständiger Handelsvertreter und liefert die Ware selbst an seine Kunden aus.

Fahrverbot?

Nein, wenn der Fahrer keine Eintagungen im Verkehrszentralregister hat und zusätzlich das Limit nur knapp oberhalb der Fahrverbots-Grenze des BKatV überschritten wurde.

 

Einzelfall

Fahrer ist freier Sachverständiger, seine eigene Kfz-Werkstatt inklusive mehrerer Arbeitsplätze wären durch ein Fahrverbot gefährdet

Fahrverbot?

Nein, da ein Fahrverbot zur Existenzbedrohung führen würde. Dies wäre unverhältnismäßig.

 

Einzelfall

Freiberufler mit Praxis auf dem Lande

Fahrverbot?

Ja, denn allein die berufliche Nutzung des Pkw reicht nicht für das Absehen vom Fahrverbot.

 

Einzelfall

Selbständiger Rechtsanwalt :-)

Fahrverbot?

Nein, wenn er dreimal pro Woche seine frühere, schwer erreichbare Kanzlei aufsuchen muß, seit der Tat mehr als 14 Monate verstrichen waren und der Anwalt freiwillig an einer verkehrspsychologischer Beratung teilgenommen hat.

 

Einzelfall

Ingenieur, der auswärtige Baustellen aufzusuchen hat.

Fahrverbot?

Ja, er kann einen Aushilfsfahrer einstellen; notfalls muß er dafür auch einen Kredit aufnehmen.

 

 

Es erscheint mir leichter zu sein, ein eingeseiftes Schwein am Schwanz zu fassen, als in den Routinefällen vor dem Amtsgericht eine Abweichung von der Regel zu erreichen.

 

Versuchen sollte man es gleichwohl, zumal die Rechtsmittelgerichte genau überprüfen, ob das Amtsgericht bei der Verhängung des Regelfahrverbotes das Recht korrekt angewandt hat.

 

Dies ist für den Richter am Amtsgericht mit einigen Mühen verbunden. Er muß beispielsweise in den Urteilsgründen erkennen lassen, daß er sich der Möglichkeit bewußt war, trotz Annahme eines Regelfalls vom Fahrverbot allein unter Erhöhung der Geldbuße absehen zu können. Es müssen ferner Feststellungen zu den persönlichen und beruflichen Verhältnissen im Urteil zu finden sein, damit erkennbar ist, daß das Fahrverbot keine unverhältnismäßige Reaktion auf die Tat darstellt

 

Entspricht das Urteil diesen und anderen Anforderungen nicht, wird das Rechtsmittelgericht auf die Beschwerde des Verurteilten hin das Urteil aufheben und den Fall an eine andere Abteilund des Amtsgerichts zurückgeben. Das mögen viele Richter überhaupt nicht. :-)

 

Allerdings muß der Verteidiger aufpassen, daß der Richter nicht plötzlich von einem vorsätzlichen Verstoß ausgeht, und dann das Bußgeld erhöht und die Dauer des Fahrverbotes verlängert. 

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Hoppla, Fahrlehrer, - das ist unangenehm.

Ich befuerchte eher, dass in diesem Fall das sogar besonders eng gesehen wird, da ein Fahrlehrer das korrekte Verhalten ja besonders gut kennen muesste, da er es anderen ja sogar beibringt.

 

Bei einem Fahrlehrer wird man ebenso wie bei anderen Angestellten davon ausgehen, dass er Urlaub nehmen kann. Die Fahrschule muss dann diese Zeit ebenso abdecken, als haette er normalen Urlaub oder waere er krank.

Bei einem selbstaendigen Fahrlehrer wuerde man wohl erwarten, dass er fuer diese Zeit voruebergehend vielleicht einen Aushilfsfahrlehrer holt.

Am besten sehen die Chancen wohl aus, wenn es sich um einen selbstaendigen Fahrlehrer handelt, der eine kleine Fahrschule besitzt mit noch 1-2 angestellten Fahrlehrern. Bei dieser Groesse waere der Ausfall von einem (auch das Einstellen eines Ersatzes) wirtschaftlich evtl nicht verkraftbar, so dass es auch Auswirkungen auf den Job von Unbeteiligten hat.

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Als Fahrlehrer sollte man aber wissen, das es einen Monat FV gibt und nicht vier Wochen.

 

Zum Thema:

Wie das gericht die Sachen handhaben wird ist nicht vorauszusehen. Man kann aber mal bei den Anwälten nachfragen wie solche Sachen bei diesen bestimmten Gericht gehandhabt wird.

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Guest eisenhaufentreiber
Siehe hier:

http://www.kanzlei-hoenig.de/service/serv-...fahrverbot.html

 

Absehen vom Fahrverbot aus beruflichen Gründen?

 

In diesem Zusammenhang sind eine unüberschaubare Anzahl von Einzelfallentscheidungen ergangen. Nachfolgend ein paar Beispiele dazu:

 

Einzelfall

Fahrer ist angestellter Kurier mit eigenem Transporter

Fahrverbot?

Ja, wenn es sich um die 3. Geschwindigkeitsüber- schreitung innerhalb kurzer Zeit handelte

 

Einzelfall

Fahrer ist als selbständiger Subunternehmer für einen Kurierdienst tätig

Fahrverbot?

Nein, wenn das Fahrverbot wegen sehr schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse weder in einen Urlaub gelegt noch einen Fahrer eingestellt werden kann.

 

Einzelfall

Fahrer ist selbständiger Handelsvertreter und liefert die Ware selbst an seine Kunden aus.

Fahrverbot?

Nein, wenn der Fahrer keine Eintagungen im Verkehrszentralregister hat und zusätzlich das Limit nur knapp oberhalb der Fahrverbots-Grenze des BKatV überschritten wurde.

 

Einzelfall

Fahrer ist freier Sachverständiger, seine eigene Kfz-Werkstatt inklusive mehrerer Arbeitsplätze wären durch ein Fahrverbot gefährdet

Fahrverbot?

Nein, da ein Fahrverbot zur Existenzbedrohung führen würde. Dies wäre unverhältnismäßig.

 

Einzelfall

Freiberufler mit Praxis auf dem Lande

Fahrverbot?

Ja, denn allein die berufliche Nutzung des Pkw reicht nicht für das Absehen vom Fahrverbot.

 

Einzelfall

Selbständiger Rechtsanwalt :-)

Fahrverbot?

Nein, wenn er dreimal pro Woche seine frühere, schwer erreichbare Kanzlei aufsuchen muß, seit der Tat mehr als 14 Monate verstrichen waren und der Anwalt freiwillig an einer verkehrspsychologischer Beratung teilgenommen hat.

 

Einzelfall

Ingenieur, der auswärtige Baustellen aufzusuchen hat.

Fahrverbot?

Ja, er kann einen Aushilfsfahrer einstellen; notfalls muß er dafür auch einen Kredit aufnehmen.

 

 

Es erscheint mir leichter zu sein, ein eingeseiftes Schwein am Schwanz zu fassen, als in den Routinefällen vor dem Amtsgericht eine Abweichung von der Regel zu erreichen.

 

Versuchen sollte man es gleichwohl, zumal die Rechtsmittelgerichte genau überprüfen, ob das Amtsgericht bei der Verhängung des Regelfahrverbotes das Recht korrekt angewandt hat.

 

Dies ist für den Richter am Amtsgericht mit einigen Mühen verbunden. Er muß beispielsweise in den Urteilsgründen erkennen lassen, daß er sich der Möglichkeit bewußt war, trotz Annahme eines Regelfalls vom Fahrverbot allein unter Erhöhung der Geldbuße absehen zu können. Es müssen ferner Feststellungen zu den persönlichen und beruflichen Verhältnissen im Urteil zu finden sein, damit erkennbar ist, daß das Fahrverbot keine unverhältnismäßige Reaktion auf die Tat darstellt

 

Entspricht das Urteil diesen und anderen Anforderungen nicht, wird das Rechtsmittelgericht auf die Beschwerde des Verurteilten hin das Urteil aufheben und den Fall an eine andere Abteilund des Amtsgerichts zurückgeben. Das mögen viele Richter überhaupt nicht. :-)

 

Allerdings muß der Verteidiger aufpassen, daß der Richter nicht plötzlich von einem vorsätzlichen Verstoß ausgeht, und dann das Bußgeld erhöht und die Dauer des Fahrverbotes verlängert. 

Danke,

 

das war eine brauchbare Auflistung, vielleicht hilfts bei der Suche nach Gründen.

 

Für die Anderen: Ist zwar nett, dsas Ihr alle auch nen rasenden Fahrlehrer kennt, aber was soll das?

 

Grüße Rolf

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Einen rasenden kenne ich nicht, aber ich habe einen gesehen der wegen eines Staus/Vollsperrung auf der Autobahn das Fahrzeug wenden lies und 300 Meter zurück zur Abfahrt gefahren ist-wie fast hundert andere auch.

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