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Seit 60 Jahren wird geparkt, Gewohnheitsrecht?


Guest Benjamin

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Guest Benjamin

Hallo,

ich wohne Seit dem ich denken Kann in ein und der selben Strasse, schon seit 60 Jahren parken die Leute hier. Dazu ist zu sagen, dass dies keine Richtige Strasse sondern mehr so etwas wie ein riesiger Wendekreis ist, wo also alle Stunde mal ein Auto durchfährt.

Doch plötzlich haben alle in meiner Stasse, genau wie ich, einen Strafzettel von 15 € auf dem Auto kleben.

Ab heute ist also jemandem eingefallen das Parken in meiner Strasse zu verbieten.

Nun stellt sich die Frage warum plötzlich jezt nach 60 Jahren, und wo sollen alle anwohner parken?

Der nächste Parkplatz ist ca. einen Kilometer entfernt. Sonst gibt es keine Möglichkeit sein Auto abzustellen.

Niemand wird hier durch parkende Fahrzeuge behindert. Es ist nämlich keine Durchgangsstasse sonder eine Sackgasse (Wendekreis)

Ist das nicht unzumutbar?

Weis jemand wie man gegen so etwas vorgehen kann?

Ich persönlich habe nämlich keine Lust jeden morgen ca einen Kilometer zu meinem Auto zu latschen.

Was ist mit Alten Menschen, die können doch nicht jeden tag mehrere Kilometer hin und zurück zu ihrem Auto gehen?

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Hallo Benjamin,

 

Gewohnheitsrecht ist natürlich nicht in der StVO verankert.

 

Die Behörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, welche VErkehrsverstöße im öffentlichen Interessen zu ahnden sind und welche nicht.

 

Aus reinen Wohnstrassen, Sackgassen und ähnlichen Stelle, wo das Verkehrsaufkommen eher gering ist, wird sich die Behörde raushalten, solange es keine Beschwerden gibt. Von daher kann ich mir nur vorstellen, dass die Überwachungskräfte durch Anwohnerbeschwerden mobilisiert worden sind. :lesen:

 

Welche Ordnungswidrigkeit wirft man dir denn vor ?

 

Gruß

 

JohPott

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Guest Blauersteinfresser

Hallo, heiße jetzt Blauersteinfresser !

Mir wirft man vor im eingeschränktem Haltevebot geparkt zu haben.

Das Schild ist auch schon immer das gewesen (obwohl es mir noch nie aufgefallen ist)

Jedoch parken bestimmt 50 Leute hier seit zig Jahren, alle bekamen einen Strafzettel.

 

Urplötzlich, ist es so nem Deppen eingefallen das plötzlich mal durchzusezten.

Was soll hier eingendlich so ein Schild? Warum steht das überhaupt in einer reinen Wohngegend?

 

Darf dieses Verbot überhaupt durchgesetzt werden wenn das Schild plötzlich fehlen würde :lesen: ?

Weil, dann kann das ja keiner Wissen

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hi angenommen das Schild würde Füße bekommen.. dürfte man sich dann schon hinstellen.

Kann ja keiner wissen das da Halteverbot ist....

 

Im normalfall reicht es, einfach ein blauen grossen Sack überzuziehen.

 

Nur sobald das der Politente oder wem auch immer auffällt... wird der Sack entfernt.

Bzw ein neues Schild hingestellt. (Falls es geklaut ist)

 

Aber darfst dich nicht erwischen lassen. Beides ist Verboten.

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@Blauersteinfresser

 

Sammelschreiben aller betroffenen Anwohner mit Unterschriftenliste ans O-Amt? Eventuell Termin ausmachen und das denen höflich vortragen? Rechtlich dürfte die Geschichte mit den Knöllchen einwandfrei sein, moralisch wohl klassisch im Bereich Abzocke.

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also wenn in dieser straße (oder in dem wendekreis) ca. 50 autos abgestellt werden können, kommt mir eher der gedanke an eine, schon fast großstadt mäßig ausgebaute verkehrsfläche, wo das erfordernis des aufstellens von verbotsschildern (im sinne des reibungslosen verkehrsflußes) schon fundiert sein muß.

 

Wenn das Verkehrszeichen schon seit .... zig jahren da stehen soll, frag doch einfach mal innerhalb der anhörung oder des anberufenen vor ort termins nach der verkehrsrechtlichen anordnund der straßenverkehrsbehörde für dieses verkehrzeichen nach. denn nur nach dem erteilen solch einer anordnung an den straßenbaulast träger dürfen verkehrszeichen aufgestellt werden!!! :cop01:

 

ob es solch eine gibt scheint mir eher fraglich, denn vor gericht müßte diese anordnung als grundlage zum eingriff in den (auch ruhenden) verkehr zwangsläufig eine bedeutende rolle spielen.

 

euch allen "falschparker" gutes gelingen. :100: tip. seid bei der anhörung nur nich zu nett :lesen:

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ich noch mal, mit einen tip für den "mandanten", bevor ich den parkschein automaten vor meiner tür auf sommer zeit umprogramiere :100::50::30:

 

der klügste von euch 50 "falschparkern" sollte noch ein ass im ärmel tragen. :lesen:

 

ist den diese straße auch als öffentliche verkehrsfläche gewidmet :cop01:

jeder von euch sollte sich einen § aus dem für euer bundes land gültigen straßen gesetzes einprägen. derjenige, der die vorschrift über die widmung einer verkehrsfläche im gesetz gefunden hat, ist der mit dem ass im ärmel.

 

wenn "die" sagen, die straße ist als öffentliche gewidmet, fragt der mit dem ass einfach nach der widmungs verfügung und vor allem nach deren öffentliche bekann machung. ;)

 

das dürfte reichen

grüße aus sachsen ;)

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50*15€ ... Da hat die Stadt wohl eine Möglichkeit gefunden um ihre Löcher zu stopfen. Ich denke mal, da sie nun gemerkt haben das da Geld auf der Strßae liegt, öfters mal vorbeikommen.

 

750€ pro Tag, das lohnt doch.

 

 

Bleibt nur aich auf die Lauer zu legen und den Altpapierverteiler mal anzusprechen was das soll. Die Antwort dürfte aber klar sein.

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Stimme Henryke66 zu.

 

Fragt beim Amt nach, aus welchem Grund das Halteverbot eingerichtet worden ist.

 

Wir haben bei uns eine ähnliche Straße. Der Wendehammer dort ist ziemlich eng. Um den Wendehammer herum stehen Mehrfamilienhäuser. Da hat die Feuerwehr die Einrichtung des Halteverbotes angeregt, um Rangiermöglichkeiten für ihre großen Fahrzeuge (u, a. Leiterfahrzeuge) freizuhalten.

 

Damit die Anwohner dennoch zum Be- und Entladen vorfahren können, richtet man dann eben statt dem absoluten ein eingeschränktes Halteverbot ein.

 

Und zum Schluss: Wenn täglich 50 Fahrzeugführer das Halteverbotsschild "übersehen", ist das entweder Ignoranz², Fauheit³ oder das gleichzeitige Versagen von 50 Blindenhunden.... :lesen:

 

Gruß

 

JohPott

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