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Geblitzt


Guest Ping-Pong-Rübe

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Guest Ping-Pong-Rübe

hab da nen Problem. Und zwar musste ich mit meinem abgemeldeten Golf nochmal wohin fahren. Weil die Nummernschilder aber entstempelt waren und man damit ja auffällt, hab ich einfach die Kennzeichen von meiner Mutter dranmontiert. Dabei bin ich geblitzt worden. Vergleichen die die Kennzeichen mit dem Autohersteller? Sie fährt eine M-Klasse und soll von dem Vorfall nichts mitbekommen, deswegen fahr (mit neuem Auto) ich jetzt auch immer erst mittags zur Uni, damit ich die Post abfangen kann.

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Nun, da in einem Bußgeldbescheid auch immer der Fahrzeugtyp eingetragen wird und die Herren und Damen der Bußgeldstelle sicher zwischen einer M-Klasse und einem Golf unterscheiden können, wird diese Straftat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ans Licht kommen.

 

Gruß

Goose

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@Goose

 

wird diese Straftat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ans Licht kommen

Kann ich mir kaum vorstellen. Man müßte ja hierzu den Golf und dessen Halter/Fahrer ermitteln können. Das dürfte wohl alles andere als trivial sein.

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Zunächst wird festgestellt, daß ein Golf mit Mutters Kennzeichen unterwegs war, dann wird überprüft, ob diese Kennzeichen als entwendet oder verloren einliegen.

Dann kann man ein bisschen am Rechner suchen und feststellen, daß der Filius ja einen Golf hat, der auch noch kurz zuvor abgemeldet wurde. Dann schaut man sich das Bild an und stellt fest, daß das Alter zum Sohn passt, holt sich danach einen EMA-Auszug und erkennt den Sohn darauf.

 

Für das ganze hat man dann auch noch drei Jahre Zeit, bis die Straftat verjährt ist.

 

Die Chancen stehen nicht schlecht.

 

Gruß

Goose

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Guest Pferdestehler

Sachbearbeiter gibt Kennzeichen nach Bildauswertung in den Rechner ein.

Rechner spuckt Halter- und Fahrzeugdaten aus.

Sachbearbeiter guckt auf den Bildschirm und :cop01:

Folge: Intensive Nachforschung, was da denn falsch sein könnte.

 

Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird es so laufen, wie @Goose das beschrieben hat. Noch gibt es immerhin keine vollautomatisch Auswertung der Filme, die müssen immer noch von einem Menschen gesichtet werden.

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@Goose

 

Klingt allerdings plausibel.

 

man ein bisschen am Rechner suchen und feststellen, daß der Filius ja einen Golf hat
Wenn der zuständige Sachbearbeiter auf die Idee kommt, hat er praktisch schon gewonnen.

 

Ich muß daher meine ursprüngliche Einschätzung revidieren.

 

 

@Ping-Pong-Rübe

 

Die Gefahr scheint also recht groß zu sein, daß Dir gewaltiger Ärger ins Haus steht.

 

soll von dem Vorfall nichts mitbekommen

Um Deine Chancen nicht noch weiter zu minimieren, solltest Du Deiner Mutter reinen Wein einschenken, damit sie bei eventuellen Befragungen vorbereitet reagieren kann und Dich nicht aus Unachtsamkeit ins offene Messer laufen läßt.

Des weiteren den Golf abmelden/verkaufen/in Scheune stellen. Auf keinen Fall neben die M-Klasse Deiner Mutter.

 

Dann hoffen, daß der Kelch nochmal vorüber geht.

 

Und beim nächsten Mal Kurzzeitkennzeichen, rote Nummer oder Hänger verwenden.

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@cheffe

 

" ... Golf abmelden/verkaufen/in Scheune stellen..."

 

Was soll es bringen, den Golf jetzt unsichtbar zu machen??

Gesetzt den Fall, daß der Sachbearbeiter zwar erkennt, daß Kennzeichen und Fahrzeug nicht zusammenpassen, aber nicht auf die Idee kommt, daß es der Sohn sein könnte, werden die :cop01: wohl mal bei der Mutter vorbeischauen um sie zu befragen. Da könnte es von Vorteil sein, sie nicht gleich auf einen Golf stoßen zu lassen.

 

Wenn die Polizisten das Fahrzeug ermitteln können, ist der Weg zum Fahrer in diesem Fall ein Katzensprung.

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Guest mad-max123

hallo

wenn ich mich mal als chat- (aber nicht ganz lebensneuling)

neuling zu worte melden dürfte.

die "cavalleri" kommt auf jeden fall mit fotos in der hand nach

hause und will mutter zum schildverlust befragen und den benz sichten.

dabei zeigen sie sicher die bilder wo mamma gleich uneingeweiht

deutlich sichtbar ihren filius fassungslos erkennt.

ein riesen ding wird versucht aufzudecken.

wie ...fluchtfahrzeug ...schmuggel ...etc.

wenn die erkenntnis das nicht bestätigt gibts

halt mit der größtmöglichen kelle auf die mütze.

so wirds kommen.

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Guest Ping-Pong-Rübe

@Cheffe

@mad-max123

 

Um Deine Chancen nicht noch weiter zu minimieren, solltest Du Deiner Mutter reinen Wein einschenken, damit sie bei eventuellen Befragungen vorbereitet reagieren kann und Dich nicht aus Unachtsamkeit ins offene Messer laufen läßt.
dabei zeigen sie sicher die bilder wo mamma gleich uneingeweiht

deutlich sichtbar ihren filius fassungslos erkennt.

 

Danke erstmal für eure Ausführungen.

Du hast Recht, ich hab ihr das jetzt gestanden, war auch weit weniger sauer als erwartet, die Liebe.

 

@Goose

Wie lange habt ihr die Daten von abgemeldeten Autos im Rechner?

 

@It's me

Wie schnell warst du denn? Bzw. was war erlaubt?

67@50, also zum Glück keine Punkte.

 

@all

 

Ihr redet hier alle von Straftat, was erwartet mich da konkret. 20 Tagessätze oder sowas wären nicht so schlimm, da ich ja offiziell nicht viel verdiene, aber ich ganz gut Kohle von meinen Eltern bekomme. Was hart wäre, wäre Fahrverbot oder (ich mag gar nicht daran denken) Führerscheinentzug. Wieviel Monate kann ich da bekommen?

Der Golf ist übrigens verkauft worden an einen Kumpel von mir, und wird jetzt ausgeschlachtet.

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Sachbearbeiter gibt Kennzeichen nach Bildauswertung in den Rechner ein.

Rechner spuckt Halter- und Fahrzeugdaten aus.

Sachbearbeiter guckt auf den Bildschirm und :cop01:

Folge: Intensive Nachforschung, was da denn falsch sein könnte.

Und wie der Sachbearbeiter nachforscht... :lol:

Habe momentan einen doch sehr ähnlichen Fall zu bearbeiten.

 

Sag mal @Ping-Pong-Rübe, aus welcher Stadt kommst du eigentlich?

Doch hoffentlich nicht aus Düsseldorf?!

 

 

Gruß vom OSD :lol:

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Guest Ping-Pong-Rübe
Sag mal @Ping-Pong-Rübe, aus welcher Stadt kommst du eigentlich?

Doch hoffentlich nicht aus Düsseldorf?!

 

Nein, komme nicht aus Düsseldorf *denthreadnochmalnachobenhol*

Gibt es denn hier keinen, der schonmal ein ähnliches Problem hatte?

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Wurde hier eigentlich schon so gut wie alles geschrieben.

Eine Möglichkeit als Verfolgungsbehörde würde ich noch darin sehen, dass ich den "falschen" Bußgeldbescheid erst mal zuschicke!

Zahlt dann einer obwohl es garnicht sein Auto ist, hab ich gleich den Beweis, dass er damit was zu tun hat. ;)

 

Ansonsten was das Strafmaß betrifft, kann ich dir nicht viel dazu sagen. Ist halt nen Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG!

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Guest Ping-Pong-Rübe
Zahlt dann einer obwohl es garnicht sein Auto ist, hab ich gleich den Beweis, dass er damit was zu tun hat.

Überweisen tut das natürlich meine Mutter, nachdem ich ihr das Geld gegeben habe.

 

Aber noch eine Frage: Wie sieht die Sache aus, wenn ich gar nicht gewusst hätte, daß ich die falschen Kennzeichen dran habe?

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Stimmt. Stellen wir uns den armen Ping-Pong-Rübe nun vor dem Richter vor: "Und stellen sie sich vor, Herr Vorsitzender, da ging ich aus dem Haus und da waren an meinem abgemeldeten Fahrzeug doch glatt Kennzeichen dran. Da dachte ich, wenn da Kennzeichen dran sind, hat meine Mama den bestimmt als Überaschung für mich heimlich zugelassen und da bin ich halt damit in die Stadt gefahren. Erst später wurde mir klar, daß da eine Bande 9-jähriger russischer Kennzeichenvertauscher ihr Unwesen treibt."

 

Natürlich, das kann ja nur im Freispruch enden ;)

 

Gruß

Goose

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Guest Ping-Pong-Rübe
Stimmt. Stellen wir uns den armen Ping-Pong-Rübe nun vor dem Richter vor: "Und stellen sie sich vor, Herr Vorsitzender, da ging ich aus dem Haus und da waren an meinem abgemeldeten Fahrzeug doch glatt Kennzeichen dran. Da dachte ich, wenn da Kennzeichen dran sind, hat meine Mama den bestimmt als Überaschung für mich heimlich zugelassen und da bin ich halt damit in die Stadt gefahren. Erst später wurde mir klar, daß da eine Bande 9-jähriger russischer Kennzeichenvertauscher ihr Unwesen treibt."

 

Unsinn ;)

Ich (um ehrlich zu sein meine Freundin) hat sich da folgende Strategie ausgedacht:

 

Sie war ja die ehemalige Halterin des Golfs (hab den zwar von ihr gekauft, aber für uns war es von Vorteil, den Wagen weiterhin auf sie laufen zu lassen). Nun hat sie nach einem bösen Krach mit mir, sich kurzerhand entschieden, den Wagen einfach abzumelden, an die Fahrzeug-Papiere kommt sie problemlos ran. Um mich zusätzlich zu ärgern, hat sie, als sie meine Kennzeichen abmontiert hat, gleich auch noch die des Mercedes an mein Auto dran geschraubt, weil sie wußte, daß ich abends noch weg will und mir das doch bestimmt nicht auffällt. Das mit den Kennzeichen dran machen streitet sie vor Gericht ab, den Streit und das Abmelden gibt sie zu. Ich behaupte aber, daß sie das war und das ich nicht jeden Tag, wenn ich ins Auto steige , die Richtigkeit mein Nummernschilder zu kontrollieren. Zudem war es Dunkel und mit solch miesen Attacken rechnet wohl keiner.

 

 

Was meint ihr, könnte das funktionieren?

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Guest Ping-Pong-Rübe

Noch eine Frage:

Wäre es vielleicht glaubhafter, wenn sie ihren Wohnsitz ummelden würde (wohnt zu zur Zeit bei mir, ziemlich unglückliche Situation), damit das dann so aussieht, als ob der Krach so heftig war, daß sie keine Woche später ausgezogen ist oder wär das übertrieben?

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@Ping-Pong-Rübe

 

Ich (um ehrlich zu sein meine Freundin) hat sich da folgende Strategie ausgedacht:

 

Sie war ja die ehemalige Halterin des Golfs (hab den zwar von ihr gekauft, aber für uns war es von Vorteil, den Wagen weiterhin auf sie laufen zu lassen). Nun hat sie nach einem bösen Krach mit mir, sich kurzerhand entschieden, den Wagen einfach abzumelden, an die Fahrzeug-Papiere kommt sie problemlos ran. Um mich zusätzlich zu ärgern, hat sie, als sie meine Kennzeichen abmontiert hat, gleich auch noch die des Mercedes an mein Auto dran geschraubt, weil sie wußte, daß ich abends noch weg will und mir das doch bestimmt nicht auffällt. Das mit den Kennzeichen dran machen streitet sie vor Gericht ab, den Streit und das Abmelden gibt sie zu. Ich behaupte aber, daß sie das war und das ich nicht jeden Tag, wenn ich ins Auto steige , die Richtigkeit mein Nummernschilder zu kontrollieren. Zudem war es Dunkel und mit solch miesen Attacken rechnet wohl keiner

Also diese Räuberpistole wird Euch wohl kein Richter dieser Welt abkaufen. ;)

 

Immerhin ist durch

Sie war ja die ehemalige Halterin des Golfs (hab den zwar von ihr gekauft, aber für uns war es von Vorteil, den Wagen weiterhin auf sie laufen zu lassen)

die Möglichkeit

Dann kann man ein bisschen am Rechner suchen und feststellen, daß der Filius ja einen Golf hat, der auch noch kurz zuvor abgemeldet wurde
vom Tisch.

 

Deine Chancen sind ein wenig gestiegen.

 

Du mußt hoffen, daß die Geschwingigkeitsüberschreitung max. 20 km/h (keine Punkte) betragen hat. Dann kann es vielleicht sein, daß der zuständige Sachbearbeiter nicht genau hinschaut und einfach der Halterin eine Verwarnung zuschickt. Fangen sie an, nach dem wahren Fahrer zu suchen (und das machen sie im Punktebereich immer), wirds kritisch.

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Sie war ja die ehemalige Halterin des Golfs (hab den zwar von ihr gekauft, aber für uns war es von Vorteil, den Wagen weiterhin auf sie laufen zu lassen).

Damit sind seine Chancen nicht enddeckt zu werden enorm gestiegen. Denn auf die Freundin zu kommen, dürfte nicht ganz einfach werden. Am besten blos nie etwas von deiner Freundin gegenüber der Verfolgungsbehörde oder der Polizei erwähnen (und deine Mutter natürlich auch nicht - die sagt am besten gar nichts - ist auch ihr recht).

 

gruß

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Guest Ping-Pong-Rübe
Deine Chancen sind ein wenig gestiegen.
Damit sind seine Chancen nicht enddeckt zu werden enorm gestiegen.

 

So ähnlich dachte ich zuerst auch, aber das Problem ist, daß die gute Frau bei mir wohnt, also auch hier gemeldet ist. Könnte da ein fieser Sachbearbeiter nicht auf die Idee kommen, daß sie einen Freund (=ich) hat, bei dem sie wohnt, und der der Fahrer gewesen sein könnte.

 

Du mußt hoffen, daß die Geschwingigkeitsüberschreitung max. 20 km/h (keine Punkte) betragen hat.
67@50, also zum Glück keine Punkte.

 

Müssten es zumindest sein. Hab sofort auf den Tacho geschaut, und da war die Nadel ziemlich genau an einer Stelle, wo sie schonmal war, als geblitzt wurde. Wenn die Blitzer genau arbeiten, sind das diesmal allenfalls ein km/H weniger oder mehr.

 

Also diese Räuberpistole wird Euch wohl kein Richter dieser Welt abkaufen.

 

Naja aber zumindest könnte es doch so gewesen sein und heisst es nicht "in dubio pro reo"...?

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Guest Ping-Pong-Rübe
Eine Möglichkeit als Verfolgungsbehörde würde ich noch darin sehen, dass ich den "falschen" Bußgeldbescheid erst mal zuschicke!

Zahlt dann einer obwohl es garnicht sein Auto ist, hab ich gleich den Beweis, dass er damit was zu tun hat. :cop01:

AUUUUUUUTSCH!!!!!! Jetzt versteh ich das erst wie du das meinst ;);):B):

(dachte zuerst, dass wenn ich das selber überweise, den Verdacht auf mich lenken würde, aber das ist ja sowieso klar)

 

Du meinst, wenn meine Mutter angeben würde, daß ihr die Kennzeichen geklaut worden wären, und es erst jetzt gemerkt hat, weil sie z.B. im Urlaub war, würden die gar nicht erst auf mich kommen!

Eigentlich ist das ja fast noch besser, als die Methode mit meiner Freundin :koch:

 

Hmm, na vielleicht fällt den einen oder anderen ja noch ein paar Pro's und Contra's der beiden Methoden ein...bin gespannt, wann das hier (in welcher Form auch immer) losgeht...

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Nun hat sie nach einem bösen Krach mit mir, sich kurzerhand entschieden, den Wagen einfach abzumelden, an die Fahrzeug-Papiere kommt sie problemlos ran. Um mich zusätzlich zu ärgern, hat sie, als sie meine Kennzeichen abmontiert hat, gleich auch noch die des Mercedes an mein Auto dran geschraubt, weil sie wußte, daß ich abends noch weg will und mir das doch bestimmt nicht auffällt.
Oho, falsche Verdächtigungen nach § 164 StGB

 

Naja aber zumindest könnte es doch so gewesen sein und heisst es nicht "in dubio pro reo"...?

 

Es gibt aber auch die Freie Beweiswürdigung des Gerichts nach § 261 StPO und die sagt sinngemäß, daß sich der Richter nicht verarschen lassen muss.

 

Du meinst, wenn meine Mutter angeben würde, daß ihr die Kennzeichen geklaut worden wären, und es erst jetzt gemerkt hat, weil sie z.B. im Urlaub war, würden die gar nicht erst auf mich kommen!

Eigentlich ist das ja fast noch besser, als die Methode mit meiner Freundin

Hier hätten wir dann das Vortäuschen einer Straftat nach § 145d StGB

 

Gruß

Goose

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Ihr verstrickt euch immer mehr in den verbrecherischen Sumpf.

 

Die geschichten wird euch keiner abnehmen. Wartet einfach den Brief ab, vielleicht kommt ja der Überweisungsträger direkt mit und ihr habt euch umsonst sorgen gemacht.

Das Verwarngeld sollte aber nicht überwiesen werden, sondern als Bareinzahlung (Barüberweisung bei einer Bank-kostet zwar etwas mehr, ist aber anonymer) geschehen.

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Weiß nicht, wie genau das die Behörden mit dem Eintragen der Kfz-Marke nehmen.

 

Zitate aus netten Briefen an mich

 

(alle Landratsamt Ortenaukreis)

 

"...als Fahrer des Pkw, Daimler-Chrysler, OG-xx ###,..."

"...als Halter des Pkw, Volkswagen, OG-xx ###,..."

 

AAABER:

 

(Stadt Kehl)

 

"...als Halter des Pkw, , OG-xx ###,..."

 

noch schöner

 

(Stadt Offenburg)

 

"...als Halter des Pkw, Ihr Kfz, OG-xx ###,..."

 

 

 

fehlte wohl nur noch:

 

"... als Halter des Pkw, <select from list>, OG-xx ###" :-)

 

 

Gruß

 

NiliQB

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Guest Ping-Pong-Rübe

Was für ein Auto fährst du denn? Wenn das eine unbekannte Marke ist oder du das Logo entfernt hast, könnte ich mir vorstellen, daß die einfach zu faul sind, da weiter zu recherchieren.

 

Es gibt aber auch die Freie Beweiswürdigung des Gerichts nach § 261 StPO und die sagt sinngemäß, daß sich der Richter nicht verarschen lassen muss.

 

Obwohl immer noch nichts gekommen ist (vielleicht war's ja ne Fehlmessung :cop01: ), hab ich mal (privat, da guter Freund der Familie) mit einem Anwalt gesprochen, und der meinte, daß diese Strategie durchaus Erfolg haben könnte. Klar, der will natürlich Geld verdienen und arbeitet auch für uns nicht umsonst, aber seine Ausführungen klangen nicht schlecht. Es muß halt alles perfekt aufeinander abgestimmt sein. So sollte meine Freundin z.B. einen Antrag auf Vereidigung unsererseits mit stotternder Stimme ablehnen (obwohl sie als Tatverdächtige wohl ohnehin nicht vereidigt werden kann). Meine Mutter, die sicher auch geladen wird, soll von "hinterlistigen Verhalten" mir gegenüber in der Vergangenheit berichten, und einge Beispiele erzählen, die sich mein Anwalt dann aber noch ausdenken würde. Ob die "Verarsche" dann immer noch so offensichtlich ist...?

 

Kennzeichen als gestohlen melden geht übrigens nicht, da 5€-Knöllchen zwei Tage nach meiner Fahrt ;)

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@Ping-Pong-Rübe: Na, der Anwalt wird sich mit Sicherheit eine goldene Nase verdienen, denn wenn die ganze Sache dann doch rauskommt hat er plötzlich ganz viele neue Mandanten.

Es muß nicht zu einer Vereidigung kommen, auch die uneidliche Falschaussage ist strafbar.

Ihr reitet euch da mit der gegenseitigen Bezichtigung weiterer Straftaten nur noch tiefer in die Scheiße. Das Gericht ist kein Theater, da muß sich wärend der Verhandlung nur einer der Wahrheit besinnen und schon bricht das gesamte Lügengebilde zusammen. Da haben sich schon andere verplappert, bist du dir wirklich sicher, daß deine Mutter und deine Freundin solch starke Nerven haben und das durchhalten? Bist du selber bereit, von deiner Familie und deiner Freundin ein Falschaussage vor Gericht zu verlangen um deinen eigenen Arsch zu retten?

 

Gruß

Goose

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@Ping-Pong-Rübe

 

Fahrer bin ich meistens in den verschiedenen Mercedes unserer Firma (e-Klasse, Sprinter, Vito sowie Busse aus Mercedes-Fahrzeugen, die netterweise von der Firma Ernst Auwärter zur Personenbeförderung umgestaltet wurden)

 

Halter war ich im Laufe meines Lebens nacheinander

 

06/1996-09/1996 Fiat 126

10/1997-06/2002 Opel Corsa B

07/2002-11/2002 VW Polo I

05/2003-12/2003 Citroen 2CV6-Club (also Ente)

12/2003-? VW Golf II Diesel

 

Alle Fahrzeuge ohne besondere Veränderungen - also eigentlich nichts, was ungewöhnlich oder schwer erkennbar gewesen wäre - außer dass ich 1996, also zu meiner Fiat-126-Zeit, mal Post bekam von Heidelberg:

 

"Ihnen wird zur Last gelegt, am (irgendwann im Juli 1996) um (Uhrzeit) mit Ihrem Kfz, Ferrari, OG-DB 321, folgende... bla bla bla... Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften... bla bla bla... Die gemessene Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz 143 km/h", worauf ich zur hiesigen Polizei bin und erklärte, wenn man mir zeigte, wie ich den Bambino innerorts auf dieses Tempo bekomme, werde ich auch die rechtlichen Nachteile durch das Verfahren in Kauf nehmen - es stellte sich dann als Abblesefehler des Kennzeichens heraus ;)

 

Gruß

 

NiliQB

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