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2 mal 26 km/h zu schnell....


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Hallo,

 

ich habe gelesen, dass wenn man 2 mal im Jahr mit 26 zu schnell gemessen wurde. der Führerschein für einen Monat weg sein soll!

Ist das immer so oder "kann" es angeördnet werden???

 

Ich wurde letztes Jahr mit 30 zu schnell gemessen, BGB kam erst dieses Jahr. Jetzt wurde ich wieder geblitzt, in einer 30er Zone mit 58. Zählt auch hier die Rechtskräftigkeit? Hoffentlich nicht....

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Guest Kleiner Schelm

"Kann" bedeutet, dass der vorsitzende Richter die Möglichkeit hat, aufgrund eines besonderen Umstandes von einem Fahrverbot abzusehen. Er "kann" es, er "muss" es aber nicht.

 

Die 2x26-Regelung besagt, dass du innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des ersten Verstosses kein zweites Mal mit +26 in Erscheinung treten darfst. Sorry, aber so, wie du den Sachverhalt darstellst, fällst du unter diese Regelung :cop01: , sofern der Bussgeldbescheid (Vorfall aus dem Vorjahr) schon rechtskräftig ist.

 

Sollte dem (noch) nicht so sein, so könntest du "Glück" haben, da die Punkte des ersten Verstosses noch nicht im Zentralregister eingetragen sind und so die Behörde, die deinen zweiten Verstoss behandeln wird, von deinem Vordelikt noch nichts weiss.

 

Hier im Forum wurde erst vor ein paar Tagen eine ähnliche Situation beschrieben. Musst mal ein wenig stöbern :lol:

 

Viele Grüsse

 

Kleiner Schelm

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Guest Kleiner Schelm

Zusatz:

 

Sofern der erste BGB noch nicht rechtskräftig ist, solltest du Himmel und Hölle in Bewegung setzen, dass er erst dann rechtskräftig wird, wenn der zweite Verstoss bereits geahndet (BGB) worden ist.

 

Viel Erfolg!

 

Kleiner Schelm

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Guest Kleiner Schelm

Hast du vom zweiten Vorfall bereits etwas Schriftliches in den Händen? Einen AB? Oder woher weisst du so genau, dass du mit 58 km/h geblitzt worden bist?

 

Falls du noch keinen AB erhalten haben solltest, such mal nach "Alberto".

 

Viele Grüsse

 

Kleiner Schelm

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Guest Kleiner Schelm

Könnte eng werden :cop01:

 

Aber mit ein wenig Glück (Tachovorlauf, 3 km/h Toleranz) kommen da vielleicht "nur" +25 km/h raus.

 

Ansonsten: siehe "Alberto".

 

Hoffentlich lernst du ein wenig aus den beiden Ereignissen :lol:

 

Viele Grüsse

 

Kleiner Schelm

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ja, hab ich schon. war grad meine punkte los, 2 Jahre nichts....und jetzt das.

Vielleicht komm ich aus dem 2. auch ganz raus, aber das ist halt riskant, da wenn es nicht klappt, der erste bestimmt schon rechtskräftig ist. Ich meine der 2. war mit einem Firmenwagen den der Vater seiner Tochter überlassen hat......was weiß der was für die Typen die fahren läßt.... :cop01:

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Ich meine der 2. war mit einem Firmenwagen den der Vater seiner Tochter überlassen hat......was weiß der was für die Typen die fahren läßt....

Richtig.

 

Der Vater gibt wahrheitsgemäß an, dass er den Wagen seiner Tochter überlassen hat.

 

Die Tochter wirft entweder den Bogen, den sie erhalten wird, in den Müll, taucht unter, wenn die Polizei auftaucht,

 

oder kann beim besten Willen nicht erkennen, wer der Typ auf dem Blitzfoto ist, weil so viele Typen in Frage kommen können (leichtes Mädchen).

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Sofern der erste BGB noch nicht rechtskräftig ist, solltest du Himmel und Hölle in Bewegung setzen, dass er erst dann rechtskräftig wird, wenn der zweite Verstoss bereits geahndet (BGB) worden ist.

Nein. Das muß er nicht. Es zählt das Datum der Rechtskraft des ersten Verstoßes und das Tat-Datum des zweiten Verstoßes!! Sollte also die Rechtskraft nach dem Tatdatum des 2. Verstoßes eingetreten sein und der 2. Verstoß ist noch "offen", so ist das mW kein Problem.

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Was meint Ihr nun?

Soll ich versuchen den 2. Verstoß zu umgehen oder lieber auf Sicherheit gehen?

Wenn ich es schaffen würde erst den 2. Verstoß zu akzeptieren und dann den 1., wäre ich dann außer Gefahr? Kommt mir irgendwie unlogisch vor.

 

Dei tragen den 2. ein, schauen nach, nichts da.

Dann akzeptiere ich den 1., die schauen nach und da ist schon was -> Fahrverbot.

 

Oder mache ich da jetzt einen Gedankenfehler???

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